Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel"

Transkript

1 Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Die Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung 2012 erhalten Sie mit den Lohnunterlagen für den Dezember im Dezember 2012 oder im Januar Die darin enthaltenen Daten werden bis zum an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Lohnsteuerkarten 2010 bekommen Sie nur für die Mitarbeiter zurück, die vor dem ausgeschieden sind. Bitte leiten Sie diese bzw. die Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung an die Mitarbeiter weiter. Für die Lohnabrechnungen ab Januar 2013 stehen die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale erstmals elektronisch zur Verfügung. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn stellt ab November 2012 die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) für Arbeitgeber zum Abruf bereit. Bis Dezember 2013 können die Arbeitgeber selbst bestimmen ab wann sie auf dieses neue Verfahren umsteigen möchten. Spätestens mit der Lohnabrechnung Dezember 2013 muss der Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale erstmalig erfolgen und auch angewendet werden. Im Kalenderjahr 2013 werden das bisherige Papierverfahren und das neue elektronische Verfahren nebeneinander Anwendung finden. Der Arbeitgeber kann jedoch die ELSTAM-Daten abrufen und hat dann sechs Monate Zeit zur Überprüfung und Abstimmung der Daten mit den betroffenen Mitarbeitern. Der 6- Monatszeitraum beginnt mit dem Monat des Erstabrufs. Nach Ablauf der Frist müssen die abgerufenen ELSTAM-Daten angewendet werden, ansonsten ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die elektronisch gemeldeten Lohnsteuerabzugsmerkmale zu übernehmen, und zwar so, wie sie Ihnen übermittelt werden. Der Arbeitnehmer ist für die Richtigstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale verantwortlich. Die Arbeitnehmer haben in der Regel im Herbst 2011 vom Finanzamt ein Schreiben mit ihren Steuermerkmalen und dem Hinweis der Prüfung der Steuerdaten erhalten. Die für Sie zuständige Lohnsachbearbeiterin wird mit Ihnen besprechen, wann die ELSTAM- Daten erstmalig für Ihre Firma berücksichtigt werden. Die Meldung zur Sozialversicherung für 2012, die das rentenversicherungspflichtige Entgelt enthält (maximal ,00 bzw ,00 für die neuen Bundesländer), werden grundsätzlich nach Abrechnung des Monats Januar 2013 ausgedruckt. Sie erhalten dann die Ausdrucke für Ihre Mitarbeiter, die diese sorgfältig aufbewahren möchten. Um die Anträge auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz per Datenübertragung rechtzeitig abzugeben zu können, schicken Sie uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bitte sofort zu. Da monatliche Meldungen für Mehrfachbeschäftigte übermittelt werden müssen, fragen Sie Ihre Mitarbeiter bitte, ob sie mehrere Beschäftigungen ausüben und teilen Sie uns dies Anfang Januar 2013 mit. Seite 1 von 5

2 Nur unter Vorbehalt! Beitragsbemessungsgrenzen ab West Ost Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich , ,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich 5.800, ,00 Kranken- und Pflegeversicherung jährlich , ,00 Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.937, ,50 Angestellte mit höheren Gehältern haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von 50% zur Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Zu einer privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte hinzu, maximal sind dies jedoch 287,44. Bitte fordern Sie für 2013 von Ihren privat versicherten Arbeitnehmern die Bescheinigung für den Arbeitgeber über den Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG an. Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung Gesetzlich Versicherte jährlich , ,00 Bestandsfälle der privat Krankenversicherten jährlich , ,00 Die Regelung zur Krankenversicherungspflicht besagt, dass Arbeitnehmer, die bisher krankenversicherungspflichtig waren, zum krankenversicherungsfrei werden, wenn 2012 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von ,00 überschritten wurde und das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt 2013 voraussichtlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze von ,00 überschreiten wird. Der Arbeitnehmer ist dann automatisch freiwillig versichert, wenn er die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nicht kündigt, um sich privat zu versichern. Sozialversicherungsbeitragssätze ab (unter Vorbehalt!) Rentenversicherung 18,9% 19,6% Arbeitslosenversicherung 3,0% 3,0% Pflegeversicherung 2,05% bzw. 2,3% 1,95% bzw. 2,2% Krankenversicherung (AG 7,3% / AN 8,2%) 15,5% 15,5% Umlagesätze je nach Krankenkasse Ab dem soll die Insolvenzgeldumlage monatlich mit voraussichtlich 0,15% vom Arbeitsentgelt bis zu den in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen an die Krankenkassen abgeführt werden. Wegen der seit dem bestehenden Regelung zu der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats muss die elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen zwei Werktage früher erfolgen. Das bedeutet, dass uns die Informationen zu der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung ca. 11 Tage vor Fälligkeit mit Lastschrifteinzugsverfahren und ca. 8 Tage vor Fälligkeit ohne Lastschrifteinzugsverfahren vorliegen sollten. Falls zur Zeit der Übermittlung der Beitragsnachweise eine Abrechnung noch nicht möglich ist, ist eine sachgerechte oder vereinfachte Schätzung der Beiträge vorzunehmen. Seite 2 von 5

3 Geringfügige Beschäftigung Für Beschäftigte, deren Entgelt nicht pauschal mit 2% (Abführung an die Bundesknappschaft) bzw. 20% (keine Entrichtung von pauschalen Rentenversicherungsbeiträgen) versteuert wird, gelten ebenfalls die Anmerkungen zur Lohnsteuerkarte bzw. den ELSTAM-Daten. Seit dem betragen die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung 13 % und zur Rentenversicherung 15 %. Das ändert sich ab wird der 400-Euro-Job zum 450-Euro-Job. Die weitreichendste Änderung gibt es bei der Rentenversicherung, denn künftig wird das bisher wenig praktizierte Aufstocken zum Normalfall. Bisher zahlt der Arbeitgeber eines Minijobbers pauschal 15 % Rentenversicherungsbeitrag für seinen Angestellten. Möchte der Minijobber voll in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, kann er den Betrag bis zum normalen Beitrag aufstocken. Ab 2013 wird das Verfahren umgedreht. Der Arbeitsgeber zahlt weiterhin 15 % Beitrag für den Minijobber, dieser muss jetzt jedoch aufstocken und weitere 3,9 % aus eigener Tasche drauflegen, da der Rentenversicherungsbeitrag zum auf 18,9 % gesunken ist (2012: 19,6 %). Der Minijobber kann sich aber von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Folgende Angaben sind für die Befreiung erforderlich: Vom Arbeitnehmer: Name, Vorname, Rentenversicherungsnummer, Befreiungswunsch, Ort, Datum, Unterschrift Vom Arbeitgeber: Name, Betriebsnummer, Eingangsdatum des Befreiungsantrags, Datum der Wirksamkeit der Befreiung, Ort, Datum, Unterschrift Für Arbeitgeber: Das Schreiben legen Sie bei Ihren Entgeltunterlagen ab. Es wird nicht an die Minijob-Zentrale weitergeleitet. Zum wurde außerdem die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge auf 175 erhöht. Das bedeutet, dass bei allen Minijobbern, die weniger als 175 verdienen, der Rentenversicherungsbeitrag von einem fiktiven Verdienst in Höhe von 175 berechnet wird. Übergangsregelungen bei der Rentenversicherungspflicht Die neue Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt für alle Minijob-Verträge. Die neuen Vorschriften zur Rentenversicherungspflicht gelten nur für Minijob-Verhältnisse, die ab dem abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse gibt es Übergangsregelungen: Ein Minijobber, der 2012 mehr als 400 verdient hat und daher rentenversicherungspflichtig war, bleibt 2013 auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn er maximal 450 monatlich verdient. Erst ab 2015 darf er einen Befreiungsantrag für die Rentenversicherung stellen. Wer bisher nicht rentenversicherungspflichtig war, weil die (alte) Einkommensgrenze von 400 eingehalten wurde, bleibt versicherungsfrei, darf aber wie bisher auch freiwillig aufstocken. Seite 3 von 5

4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Seit 2004 ist die Steuerfreiheit der Zuschläge auf einen Grundlohn von maximal 50,00 pro Stunde beschränkt, die Sozialversicherungsfreiheit ab auf einen Grundlohn von maximal 25,00 pro Stunde. Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 2013 können Arbeitgeber weiterhin Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30 pro Entfernungskilometer an ihre Arbeitnehmer zahlen. Diese können pauschal versteuert werden. Die pauschalversteuerten Beträge sind nicht der Sozialversicherung zu unterwerfen. Reisekostenpauschalen Vorsteuer aus Reisekosten Aufwendungen für Geschenke Reisekostenpauschalen Verpflegungsmehraufwendungen Abwesenheit täglich mindestens 8 bis unter 14 Stunden 6,00 mindestens 14 bis unter 24 Stunden 12,00 24 Stunden 24,00 Kilometergeld Pauschale für betriebliche Fahrten mit privatem Pkw des Mitarbeiters pro km 0,30 Übernachtungspauschale für Arbeitnehmer 20,00 Vorsteuerabzug aus Reisekosten kein Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen Auslandsreisekosten Zurzeit ist keine Änderung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland zum geplant. Eine aktuelle Auflistung der Pauschbeträge finden Sie auf unserer Homepage Seite 4 von 5

5 Aufwendungen für Geschenke Betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden, Lieferanten, Vertreter oder anderen für den Betrieb wichtige Personen dürfen unter folgenden Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden: 1. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einem Empfänger im Kalenderjahr zugewendeten Gegenstände (einschließlich eventueller Geldgeschenke) überschreiten zusammengerechnet 35 (netto) nicht. 2. Der Unternehmer zeichnet die Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsaufgaben auf. Fristen Verjährungsfristen mit Ablauf Aufgrund der ab geltenden neuen Verjährungsregeln beträgt die Verjährungsfrist für Forderungen von Gewerbetreibenden gegenüber anderen Gewerbetreibenden und Privatpersonen, der Ärzte, Rechtsanwälte etc., aus Mietverhältnissen und aus Arbeitsverhältnissen einheitlich 3 Jahre. Das bedeutet, dass mit Ablauf des die Forderungen des Jahres 2009 verjähren. Aufbewahrungsfristen 2012 Aufbewahrungsfrist für Beginn der Frist Frist am abgelaufen bis Ablauf des Kalenderjahres grundsätzlich Buchungsbelege, der Ausstellung 10 Jahre 2002 Aufzeichnungen Bilanzen, Inventuren, der Aufstellung 10 Jahre 2001 Steuererklärungen Handelsbriefe der Absendung bzw. des 6 Jahre 2006 Empfangs Gehaltsabrechnungen/ - bücher der letzten Bearbeitung 10 Jahre 2002 Sofern die Unterlagen auf Datenträgern gespeichert wurden, gelten die Aufbewahrungsfristen der gesicherten Dokumente. Aus Beweisgründen empfehlen wir, die Buchungsbelege erst zusammen mit den dazugehörigen Bilanzen und Steuererklärungen zu vernichten. Für laufende Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Steuerstrafverfahren gelten längere Fristen. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2012 müssen bis 31. März 2013 geleistet worden sein. Beiträge können nur durch Überweisung auf die Konten der Deutschen Rentenversicherung entrichtet werden. Der Mindestbeitrag für 2012 beträgt monatlich 78,40 und damit 940,80 für 12 Monate. Seite 5 von 5

Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel

Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Wie für die Vorjahre erhalten Sie mit den Lohnunterlagen für den Dezember

Mehr

Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel

Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Die Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung 2011 erhalten Sie mit den Lohnunterlagen

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige Beschäftigung (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige Beschäftigung

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2013. Bitte lesen Sie sich die

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Wissenswertes zur Classic Line

Wissenswertes zur Classic Line Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Sozialversicherung 2012

Sozialversicherung 2012 Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung

Mehr

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Sozialversicherungskennzahlen 2010 Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,

Mehr

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Fragebogen Aushilfen Datenbogen zur internen Erfassung 1.) Allgemeine Angaben 1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Geschlecht: O männlich O

Mehr

1. Mindestlohn - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

1. Mindestlohn - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2015. Bitte lesen Sie sich die

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Ab 01. April 2007 wird der Wechsel von Arbeitnehmern aus der GKV in die PKV erschwert. Versicherungsfrei sind nur noch die Arbeiter und Angestellten, die in drei die

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Sozialversicherung 2016

Sozialversicherung 2016 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.

Mehr

GUERDAN HATZEL & PARTNER

GUERDAN HATZEL & PARTNER DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL

Mehr

Sozialversicherung 2014

Sozialversicherung 2014 Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab

Mehr

CS-Wartung 076S vom 11.1.2013

CS-Wartung 076S vom 11.1.2013 CS-Wartung 076S vom 11.1.2013 Diese Wartung beinhaltet Wartungstexte zu den Programmen - Lohn und Gehalt - Pflege der KK-Beiträge Seite 1 von 8 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mehr

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g Für die Minijob-Zentrale (Land) 7 der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Geburtsname 0 Krankenkasse Rentenversicherung vom T T M M bis 4 Arbeitsentgelt und Arbeitgeber

Mehr

PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel. Persönliche Angaben: Name, Vorname. PLZ, Wohnort. Straße, Hausnummer

PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel. Persönliche Angaben: Name, Vorname. PLZ, Wohnort. Straße, Hausnummer PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel Persönliche Angaben: Name, Vorname PLZ, Wohnort Straße, Hausnummer Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Rentenversicherungsnummer

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind

Mehr

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten

Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten Sozialversicherungsrechtliche Handhabung der Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)

Mehr

Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand 14.03.2012)

Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand 14.03.2012) SPITZENVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALVERSICHERUNG 34131 Kassel Weißensteinstraße 70-72 0561/9359-0 Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der

Mehr

Mandanteninformation Lohn 2014/2015. Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel

Mandanteninformation Lohn 2014/2015. Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel Mandanteninformation Lohn 2014/2015 Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel Lohnsteuer 1. ELSTAM = Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Mehr

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren Tipps für Studenten Jobben und Studieren Viele Studenten jobben neben ihrem Studium. Einige nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um eine Geldreserve für das nächste Semester anzulegen. Andere arbeiten lieber

Mehr

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen

Mehr

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Abdruck Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste

Mehr

Zusatzmodul: Bescheinigungswesen

Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 118 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Bescheinigung aufrufen 3.2. Bescheinigung füllen 3.3. Bescheinigung

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Info Stand: 01/2013 Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung ab 01.01.2013 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012

Mehr

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!

Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren

Mehr

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in

Mehr

Beitragsgruppenschlüssel

Beitragsgruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Übersicht Beitragsgruppenschlüssel 2.1. Krankenversicherung 2.2. Rentenversicherung 2.3. Arbeitslosenversicherung

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Sozialversicherung 2011

Sozialversicherung 2011 Sozialversicherung 2011 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze und Gleitzone... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V.

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte Fragebogen für geringfügig entlohnte Beschäftigte A. Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sozialversicherungsnummer Geburtsort Geburtsname

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr

Mehr

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Änderungen für die Lohnabrechnung 2011

Änderungen für die Lohnabrechnung 2011 Änderungen für die Lohnabrechnung 2011 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2011. Bitte lesen Sie sich die Punkte

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Personalbogen. Turnverein Lokstedt von 1892 e.v. Döhrntwiete 20 22529 Hamburg. 1. Persönliche Angaben. Postleitzahl Ort Straße/Hausnummer

Personalbogen. Turnverein Lokstedt von 1892 e.v. Döhrntwiete 20 22529 Hamburg. 1. Persönliche Angaben. Postleitzahl Ort Straße/Hausnummer Döhrntwiete 20 22529 Hamburg Ausgabe 1.01 vom 15.09.2004 Seite 1 von 5 1. Persönliche Angaben Name: Vorname: Postleitzahl Ort Straße/Hausnummer Telefon / Fax E-Mail gewünschte/vorgesehene Tätigkeit : Rentenversicherungsnummer:

Mehr

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! An unsere Mandanten Mandantenrundschreiben Januar 2013 Rostock, 16.01.2013 20000 Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2013 hat begonnen und schon wieder sind für Sie relevante steuerliche Änderungen

Mehr

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) Bürger können sich jetzt auch per Telefon über den ab Anfang 2015 geltenden Mindestlohn informieren. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) startete nach Angaben ihres Ministeriums am Donnerstag eine

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Mini-Jobler - Fragebogen zur Personalerfassung (4 Seiten) bei Entgelt 450,00 EUR / Monat

Mini-Jobler - Fragebogen zur Personalerfassung (4 Seiten) bei Entgelt 450,00 EUR / Monat Mini-Jobler - Fragebogen zur Personalerfassung (4 Seiten) bei Entgelt 450,00 EUR / Monat 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: E-Mail: Eintrittsdatum: Berufsbezeichnung:

Mehr

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sog. Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 im Monat nicht übersteigt.

Mehr

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen

Mehr

Beitragsaufkommen und Beitragsrückstände in der Sozialversicherung

Beitragsaufkommen und Beitragsrückstände in der Sozialversicherung Beitragsaufkommen und Beitragsrückstände in der Sozialversicherung Das Bundesversicherungsamt als Verwalter des Gesundheitsfonds veröffentlicht ab dem Jahr 2014 eine monatlich aktualisierte Übersicht über

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

I. Entgeltgrenzen 2010... 2. II. Beitragssätze + Gleitzone 2010... 3. III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer...

I. Entgeltgrenzen 2010... 2. II. Beitragssätze + Gleitzone 2010... 3. III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen 2010... 2 II. Beitragssätze + Gleitzone 2010... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 5 IV. Sachbezugswerte 2010... 6 V. Prüfung des

Mehr

Jahreswechsel 2010/2011. Zielgruppe: nicht selbstbuchende Mandanten

Jahreswechsel 2010/2011. Zielgruppe: nicht selbstbuchende Mandanten Zielgruppe: nicht selbstbuchende Mandanten Überblick Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Zahlstellen-Meldeverfahren Ausblick Wir unterstützen Sie gerne! 12.01.2011 2 Überblick Aufwendungsausgleichsgesetz

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr