Anlage 4a zum BAT-KF. Tabellenentgelt. - monatlich in Euro - gültig vom 01. Juni 2016 bis 30. November 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage 4a zum BAT-KF. Tabellenentgelt. - monatlich in Euro - gültig vom 01. Juni 2016 bis 30. November 2016"

Transkript

1 Anlage 4a zum BAT-KF Tabellenentgelt gültig vom 01. Juni 2016 bis 30. November Ü 5.459, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,98 2Ü 1.973, , , , , , , , , , , ,38 1b 2.056, , , , , ,37 1a 1.905, , , , , , , , , ,65 Seite 1 von 10

2 Anlage 4b zum BAT-KF Tabellenentgelt für Stammkräfte in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen gültig vom 01. Juni 2016 bis 30. November 2016 Entgeltgruppe Eingangsstufe Erfahrungsstufe 1 Erfahrungsstufe 2 S , , ,14 S , , ,64 S , , ,59 S , , ,64 S , , ,21 S , , ,61 S , , ,02 S , , ,81 S , , ,22 Seite 2 von 10

3 Anlage 4c zum BAT-KF KR-Anwendungstabelle Tabellenentgelt gültig vom 01. Juni 2016 bis 30. November a 4.050, , ,84 nach 3 J. St ,11 11b 4.050, , ,18 11a 3.676, ,72 10a 3.552, ,47 9d 3.464, ,53 nach 4 J. St. 3 9c 3.365, ,03 9b 3.071, ,92 9a 3.071, , , ,08 nach 3 J. St ,78 nach 2 J. St , , ,23 8a 2.575, , , , , ,23 7a 2.393, , , , , ,01 4a 2.153, , , , , ,43 3a 2.060, , , , , ,03 2a 2.056, , , , , ,72 Seite 3 von 10

4 Anlage 4d zum BAT-KF Tabellenentgelt für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen gültig vom 01. Juni 2016 bis 30. November 2016 SE , , , , , ,29 SE , , , , , ,66 SE , , , , , ,78 SE , , , , , ,65 SE , , , , , ,02 SE , , , , , ,30 SE , , , , , ,17 SE , , , , , ,04 SE , , , , , ,86 SE , , , , , ,92 SE , , , , , ,92 SE , , , , , ,76 SE , , , , , ,57 SE , , , , , ,00 SE , , , , , ,46 SE , , , , , ,07 SE , , , , , ,20 Seite 4 von 10

5 Anlage 4e zum BAT-KF Tabellenentgelte für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst gültig vom 01. Juni 2016 bis 30. November 2016 Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 SD , , , ,93 SD , , , ,62 SD , , , ,66 SD , , , ,50 SD , , , ,47 SD , , , ,48 SD , , , ,80 SD , , , ,22 SD , , , ,71 SD , , , ,51 SD , , , ,93 SD , , , ,60 SD , , , ,11 SD , , , ,03 SD , , , ,35 SD , , , ,05 SD , , , ,39 Seite 5 von 10

6 Anlage 4a zum BAT-KF Tabellenentgelt gültig ab 01. Dezember Ü 5.587, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,35 2Ü 2.019, , , , , , , , , , , ,04 1b 2.104, , , , , ,06 1a 1.950, , , , , , , , , , ,43 Seite 6 von 10

7 Anlage 4b zum BAT-KF Tabellenentgelt für Stammkräfte in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen gültig ab 01. Dezember 2016 Entgeltgruppe Eingangsstufe Erfahrungsstufe 1 Erfahrungsstufe 2 S , , ,42 S , , ,00 S , , ,38 S , , ,80 S , , ,32 S , , ,48 S , , ,43 S , , ,62 S , , ,35 Seite 7 von 10

8 Anlage 4c zum BAT-KF KR-Anwendungstabelle Tabellenentgelt gültig ab 01. Dezember a 4.145, , , ,59 nach 3 J. St. 4 11b 4.145, , ,97 11a 3.763, , ,83 10a 3.635, , ,54 nach 3 J. St. 4 9d 3.546, , ,39 nach 4 J. St. 3 nach 2 J. St. 4 9c 3.444, , ,29 9b 3.143, , ,67 9a 3.143, , ,31 8a 2.635, , , , , ,31 7a 2.449, , , , , ,68 4a 2.204, , , , , ,61 3a 2.109, , , , , ,85 2a 2.104, , , , , ,40 Seite 8 von 10

9 Anlage 4d zum BAT-KF Tabellenentgelt für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen gültig ab 01. Dezember 2016 SE , , , , , ,34 SE , , , , , ,93 SE , , , , , ,01 SE , , , , , ,56 SE , , , , , ,74 SE , , , , , ,71 SE , , , , , ,23 SE , , , , , ,84 SE , , , , , ,48 SE , , , , , ,09 SE , , , , , ,09 SE , , , , , ,24 SE , , , , , ,44 SE , , , , , ,15 SE , , , , , ,01 SE , , , , , ,99 SE , , , , , ,32 Seite 9 von 10

10 Anlage 4e zum BAT-KF Tabellenentgelte für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst gültig ab 01. Dezember 2016 Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 SD , , , ,49 SD , , , ,33 SD , , , ,57 SD , , , ,99 SD , , , ,02 SD , , , ,98 SD , , , ,22 SD , , , ,48 SD , , , ,91 SD , , , ,87 SD , , , ,22 SD , , , ,42 SD , , , ,11 SD , , , ,69 SD , , , ,94 SD , , , ,60 SD , , , ,23 Dieses Informationsblatt wurde unter Anwendung größter Sorgfalt nach bestem Wissen zusammengestellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten und begründen keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche. Zusammenstellung: Ansgar Schlei mail@ansgar-schlei.de Juni Seite 10 von 10

Tabellenentgelt monatlich in Euro gültig ab 1. Juli 2015

Tabellenentgelt monatlich in Euro gültig ab 1. Juli 2015 Tabellenentgelt monatlich in Euro Anlage 4 a zum BAT-KF Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15Ü 5.331,19 5.909,34 6.457,07 6.822,24 6.907,42 15

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung BAT-KF. in der Fassung der von der ARK beschlossenen Änderungen bis zum

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung BAT-KF. in der Fassung der von der ARK beschlossenen Änderungen bis zum Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung BAT-KF in der Fassung der von der ARK beschlossenen Änderungen bis zum 23.11.2011 1 Inhaltsverzeichnis Präambel Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften

Mehr

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Für Erzieher in der Entgeltgruppe S 4 ergeben sich zum Tarifergebnis keine Veränderungen. Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 S

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche

Mehr

A 14/2012 04.07.2012 00 20 01 07 00 00

A 14/2012 04.07.2012 00 20 01 07 00 00 A 14/2012 04.07.2012 00 20 01 07 00 00 Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; Erhöhung der Tabellenentgelte sowie der sonstigen Entgelte und Entgeltbestandteile des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD ab

Mehr

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Mehr

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung BAT-KF

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung BAT-KF Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung BAT-KF 1 Inhaltsverzeichnis Präambel Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 3 Allgemeine

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF. vom 16. Dezember 2015. 1 Änderung des BAT-KF

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF. vom 16. Dezember 2015. 1 Änderung des BAT-KF Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF vom 16. Dezember 2015 1 Änderung des BAT-KF Der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF), der zuletzt durch Arbeitsrechtsregelung vom

Mehr

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF)

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung BAT-KF 1100 Archiv-7 Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung 1 (BAT-KF) Vom 22. Oktober 2007 2 (KABl. 2007 S. 327) Änderungen Lfd.

Mehr

Anderungstarifvertrag Nr. 4

Anderungstarifvertrag Nr. 4 .. Anderungstarifvertrag Nr. 4 vom 10. Februar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Baden-Württemberg (TV AWO BW) vom 18. Dezember 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

TVÖD ENTGELTTABELLE 2012 BIS 2013 AUWIRKUNGEN DES TARIFABSCHLUSSES 2012 ZUM TVÖD VKA UND BUND

TVÖD ENTGELTTABELLE 2012 BIS 2013 AUWIRKUNGEN DES TARIFABSCHLUSSES 2012 ZUM TVÖD VKA UND BUND im Regionalverband Südwest Hessen Saarland Rheinland - Pfalz TVöD Tarifabschluss 2012 TVÖD ENTGELTTABELLE 2012 BIS 2013 AUWIRKUNGEN DES TARIFABSCHLUSSES 2012 ZUM TVÖD VKA UND BUND Herausgegeben vom GÖD

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

TVöD 2010 Jan Dez. Gemeinden West

TVöD 2010 Jan Dez. Gemeinden West TVöD 2010 Jan Dez Entgelttabelle zu 15 TVöD gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 TVöD (VKA) Entgelttabelle + 1,20 % Stand 1.01.2010 15Ü 4.697,93 5.207,41 5.690,07 6.011,86 6.086,94 15 3.683,25 4.086,56

Mehr

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte - Kirchliche Fassung

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

14. Schwimmbadpflegemittel mit und ohne Chlor, Filtersand

14. Schwimmbadpflegemittel mit und ohne Chlor, Filtersand Hauptkatalog 14. Schwimmbadpflegemittel mit und ohne Chlor, Filtersand Schwimmbäder * Whirlpools * Saunas Infrarotkabinen * Dampfbäder * Solarien Preise und weitere Artikel auf Anfrage! Firma Ing. K. Binder

Mehr

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung 1 (BAT-KF)

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung 1 (BAT-KF) Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in Kirchlicher Fassung BAT-KF A410(1) Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung 1 (BAT-KF) Vom 22. Oktober 2007 2 (Ges. u. VOBl. Bd. 14 S. 68) zuletzt geändert

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember C. Anlagen 2 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 - Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe

Mehr

2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Hamburg) vom 15. Oktober 2014

2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Hamburg) vom 15. Oktober 2014 2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Hamburg) vom 15. Oktober 2014 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Hamburg (TV AWO Hamburg) vom 19. Februar 2009 zum Tarifvertrag

Mehr

Erhöhung um 6,2 % ab 1. Juli 2014 Angleichung auf 100 % ab 1. Dezember 2014 bis EG 9 (9d)

Erhöhung um 6,2 % ab 1. Juli 2014 Angleichung auf 100 % ab 1. Dezember 2014 bis EG 9 (9d) mitgliederinfo Informationen für unsere Mitglieder der Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169/170 D10117 Berlin in der Charité Erhöhung um 6,2 % ab 1. Juli 2014 Angleichung auf 100 % ab 1. Dezember

Mehr

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen

Mehr

Die Beschlüsse der Beschlusskommission der AK Caritas vom 21.10.2010

Die Beschlüsse der Beschlusskommission der AK Caritas vom 21.10.2010 Tarifrunde 2010/2011 Die Beschlüsse der Beschlusskommission der AK Caritas vom 21.10.2010 Alle von der BK als mittlere Werte festgelegten Beträge gelten bis 31.12.2012. Ab 01.01.2013 sind zunächst keine

Mehr

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005

Mehr

KÜNDIGUNG. Allgemeines. Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

KÜNDIGUNG. Allgemeines. Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses KÜNDIGUNG Allgemeines Kaum ein Themenbereich des Arbeitsrechts ist umfangreicher und komplizierter als derjenige, der sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses befasst. Denn nicht immer besteht

Mehr

Schlichterspruch vom 22. Juni 2015 und Mitgliederbefragung

Schlichterspruch vom 22. Juni 2015 und Mitgliederbefragung Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion, GB Tarif, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Telefon 030.40 81-54 00 Telefax 030.40 81-43 99 tarif@dbb.de

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L

Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L 16,2: Stufenzuordnung auf der Grundlage von Berufserfahrung 16,5: Zulagen 17,2: Verkürzter bzw. verlangsamter Stufenaufstieg 40: Sonderregelungen für

Mehr

Nr. 9/2015 Schlichterspruch vom 22. Juni 2015 und Mitgliederbefragung

Nr. 9/2015 Schlichterspruch vom 22. Juni 2015 und Mitgliederbefragung Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion, GB Tarif, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Telefon 030.40 81-54 00 Telefax 030.40 81-43 99 tarif@dbb.de

Mehr

Es gibt viele Gründe auf Grund zu setzen. Stabil Werthaltig Grundbuch Sichtbarer Wert Inflation

Es gibt viele Gründe auf Grund zu setzen. Stabil Werthaltig Grundbuch Sichtbarer Wert Inflation Herzlich Willkommen! Programm: 18.30 Uhr Empfang Thomas MAYER, Immobilienspezialist der Apobank Das neue Immobilien-Service der Apobank Karl FICHTINGER, Geschäftsführer IMMO-CONTRACT Wien IMMO-CONTRACT

Mehr

Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (SD-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF SDEGP-BAT-KF)

Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (SD-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF SDEGP-BAT-KF) SD-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF SDEGP-BAT-KF 850.9 Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (SD-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF SDEGP-BAT-KF) Anlage 9 zum BAT-KF

Mehr

Entgelttarifvertrag. für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika. Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm. (TV UK-Entgelt) vom 13.

Entgelttarifvertrag. für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika. Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm. (TV UK-Entgelt) vom 13. Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-Entgelt) vom 13. Juni 2007 gültig ab 1. Juli 2007 Zwischen Universitätsklinikum Freiburg,

Mehr

über die Entgelterhöhung 2014/2015 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm

über die Entgelterhöhung 2014/2015 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm Tarifvertrag vom 6. Mai 2014 über die Entgelterhöhung 2014/2015 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (TV UK-E 2014/2015) gültig ab 1. April 2014 Zwischen

Mehr

Tabelle TVöD / VKA. Anlage A zu 15 TVöD - Tarifgebiet West - (gültig ab 1. Januar 2009)

Tabelle TVöD / VKA. Anlage A zu 15 TVöD - Tarifgebiet West - (gültig ab 1. Januar 2009) Anlage 2 Tabelle TVöD / VKA Anlage A zu 15 TVöD (gültig ab 1. Januar 2009) Entgeltgruppe 15Ü 4.642,22 5.145,66 5.622,60 5.940,57 6.014,76 15 3.639,58 4.038,10 4.186,48 4.716,41 5.119,16 5.384,13 1) 14

Mehr

12. Mess-, Regel- und Dosiertechnik

12. Mess-, Regel- und Dosiertechnik Hauptkatalog 12. Mess-, Regel- und Dosiertechnik Schwimmbäder * Whirlpools * Saunas Infrarotkabinen * Dampfbäder * Solarien Preise und weitere Artikel auf Anfrage! Firma Ing. K. Binder Obergrafendorfer

Mehr

Chemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Dezember 2012 WSI-Tarifarchiv. Kündigungstermin

Chemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Dezember 2012 WSI-Tarifarchiv. Kündigungstermin Chemische Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 528.000 Beschäftigte. Es handelt sich um eine Branche mit durchweg hohen Tarifvergütungen. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von

Mehr

Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014

Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014 Tarifrunde TVöD (Bund und Kommunen) 2014 Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014 Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent erhöht, mindestens aber um 90 Euro.

Mehr

Leistung nach DIN kw/ps bei 1/min. Max. Drehmoment. Verdichtungsverhältnis. bei 1/min. 107/146 bei. 330 bei bei.

Leistung nach DIN kw/ps bei 1/min. Max. Drehmoment. Verdichtungsverhältnis. bei 1/min. 107/146 bei. 330 bei bei. - 4. Gang - 6. Gang 1.8d Leistungssteigerung für E90, E91 mit 1.8 Diesel Triebwerk (M47 D20 TÜ2 UL) AC Schnitzer 1.8d 4 in Reihe 84,0 90,0 1995 17,0 : 1 107/146 bei BMW 318d (Serie) 4 in Reihe 84,0 90,0

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Wer verdient was? Christoph Tolk

Wer verdient was? Christoph Tolk Wer verdient was? Christoph Tolk Quelle: Vorwerker Diakonie 1 TARIFBINDUNG In welchen Regionen WEST sind Sie tätig? Daten: IAB-Betriebspanel, eigene Darstellung 2 TARIFBINDUNG In welchen Regionen OST sind

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Basiskommentar zum TV-L mit dem Überleitungstarifvertrag TVÜ-Länder tf BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Tarifvertrag

Mehr

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013 Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile einschließlich

Mehr

Überleitungs- und Besitzstandsregelung. für MA im Pflegedienst in Krankenhäusern (= Anlage 31 AVR)

Überleitungs- und Besitzstandsregelung. für MA im Pflegedienst in Krankenhäusern (= Anlage 31 AVR) für MA im Pflegedienst in Krankenhäusern (= Anlage 31 AVR) Wer wird in neue Anlage 31 AVR übergeleitet? Anlage 2a: MA im Pflegedienst in Krankenhäusern Anlage 31 AVR MA im Pflegedienst in stationären Betreuungseinrichtungen

Mehr

Beschluss der Arbeitsrechtsrechtlichen Kommission vom 23. März 2015

Beschluss der Arbeitsrechtsrechtlichen Kommission vom 23. März 2015 Beschluss der Arbeitsrechtsrechtlichen Kommission vom 23. März 2015 Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen über die Eingruppierung und der Regelungen über die Jugendhilfe (Anlagen 2, 3, 3a,

Mehr

29. Juni Tarifeinigung vom 29. April 2016; Erhöhung der Entgelte im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD ab dem 1.

29. Juni Tarifeinigung vom 29. April 2016; Erhöhung der Entgelte im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD ab dem 1. Rundschreiben "M" 6/2016 29. Juni 2016 KAV Kommunaler Arbeitgeberverband Brandenburg e.v. Geschäftsführung: Telefon: (0331) 74 71 8-0 Telefax: (0331) 74 71 8-30 E-Mail: mail@kav-brandenburg.de Internet:

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst '" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte

Mehr

Neuregelungen für Mitarbeiter in der Pflege

Neuregelungen für Mitarbeiter in der Pflege Neuregelungen für Mitarbeiter in der Pflege in Krankenhäusern Anlage 31 zu den AVR Überblick Für MA in der Pflege in Krankenhäusern gilt die Anlage 31 AVR. Übernahme des TVöD BT-K für Vergütungstabellen

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Tarifarchiv Tarifrunden im öffentlichen Dienst 2005 2010

Tarifarchiv Tarifrunden im öffentlichen Dienst 2005 2010 Tarifarchiv Tarifrunden im öffentlichen Dienst 2005 2010 Forderungen und Abschlüsse Forderungen und Ergebnisse 44 Jahr Forderung Ergebnis 2005 Neugestaltung des Tarifrechts mit Überleitungsbestimmungen

Mehr

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der

Mehr

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit

Mehr

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Seit dem 01.10.2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und ersetzt den bisherigen Bundes-Angestellten-Tarifvertrags

Mehr

Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Datum

Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Datum Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt Landeskirchenamt Postfach 10 10 51 33510 Bielefeld An die Kirchenkreise - Kreiskirchenämter Superintendentinnen und Superintendenten Verwaltungsleiterinnen

Mehr

Psychotherapeuten im Tarifrecht

Psychotherapeuten im Tarifrecht Psychotherapeuten im Tarifrecht Psychotherapeuten im Tarifrecht - Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst - Psychotherapie in Institutionen Stuttgart, den 30. Juni 2007 1 Psychotherapeuten im Tarifrecht

Mehr

Strukturausgleiche für Angestellte (VKA)

Strukturausgleiche für Angestellte (VKA) Anlage 2 Strukturausgleiche für Angestellte (VKA) Angestellte, deren ag sich nach 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT / BAT-O / deutsche Sparkassen bemisst, erhalten den entsprechenden Anteil, in jedem Fall aber

Mehr

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West

Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West KAV Nds. R A 14/2012 Anlage 1a Stundenentgelte Anlage A zum TVöD - Tarifgebiet West 15Ü - 29,40 32,58 35,61 37,62 38,09 15 23,05 25,57 26,51 29,87 32,42 34,09 14 20,87 23,15 24,50 26,51 29,60 31,28 13

Mehr

Arbeitsvertrag. in Anlehnung an den TV-L. zwischen. ... (Arbeitgeber) und. Frau/Herrn..geb...(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel...

Arbeitsvertrag. in Anlehnung an den TV-L. zwischen. ... (Arbeitgeber) und. Frau/Herrn..geb...(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel... Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TV-L zwischen... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn..geb....(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel.... 1 wird ab. als im Projekt * unbefristet eingestellt. Alternativ: (* = nicht zutreffendes

Mehr

Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost vom 17.12.2013. Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren

Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost vom 17.12.2013. Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost vom 17.12.2013 Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren Zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Neufassung des BAT-KF, des MTArb-KF und Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF und MTArb-KF

Arbeitsrechtsregelung zur Neufassung des BAT-KF, des MTArb-KF und Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF und MTArb-KF Anlage 3 Arbeitsrechtsregelung zur Neufassung des BAT-KF, des MTArb-KF und Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF und MTArb-KF Vom 21. November 2007 Der BAT-KF erhält folgende Fassung: Artikel

Mehr

Caritasverband für die Diözese Mainz e.v.

Caritasverband für die Diözese Mainz e.v. Caritasverband für die Diözese Mainz e.v. Ref. Arbeitsrecht u. Personalwesen Neue Anlage 33 in den AVR (Sozial- und Erziehungsdienst) Beschlüsse der Bundeskommission vom 21.10.2010 (B e- schluss der RK

Mehr

Beschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015

Beschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015 Beschluss der Regionalkommission Ost vom 29.01.2015 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Begriffsbestimmungen Vergütungsrunde 2014/2015 Die Regionalkommission Ost beschließt

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 1 Änderungen des TVöD Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom

Mehr

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt:

Vergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt: Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung der Bundeskommission 4/2014 am 23. Oktober 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg

Mehr

BAT-KF Teil 1. Allgemeine Regelungen und Vorgaben zur Arbeitszeit

BAT-KF Teil 1. Allgemeine Regelungen und Vorgaben zur Arbeitszeit Fortbildung für Mitarbeitervertretungen Aufbauseminare 2015 BAT-KF Teil 1 Allgemeine Regelungen und Vorgaben zur Arbeitszeit Krankenhaus Kita Gemeinde Altenheim Geltungsbereich Arbeitszeit Urlaub, Arbeitsbefreiung

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 1. September 2009. Durchführungshinweise zum Abschnitt III.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 1. September 2009. Durchführungshinweise zum Abschnitt III. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 1. September 2009 Durchführungshinweise zum Abschnitt III Inhalt Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12./13.

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Entgeltfindung Festgehalt

I.O. BUSINESS. Checkliste Entgeltfindung Festgehalt I.O. BUSINESS Checkliste Entgeltfindung Festgehalt Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Entgeltfindung Festgehalt Diese Checkliste unterstützt Sie bei der Ermittlung eines angemessenen Festgehaltes.

Mehr

Als Mitarbeitende sind Sie damit selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Ihnen evtl. Ansprüche zustehen.

Als Mitarbeitende sind Sie damit selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Ihnen evtl. Ansprüche zustehen. MAV Sonderinfo für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt, der landeskirchlichen Einrichtungen, in den Einrichtungen des Pflegeverbundes Diakonie Hildesheim,

Mehr

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan. 2017 Dienstvertragsordnung DienstVO i.d.f. der 83. Änderung der DienstVO vom 8. Sept. 2016 A u s z u g 2

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Marta Böge, Rechtsreferentin Christine Burger, Rechtsreferentin Stand:

Mehr

Einführung in die Entgeltordnung

Einführung in die Entgeltordnung Einführung in die Entgeltordnung Gliederung I. Ergebnis der Verhandlungen... 2 1. Eckpunkte der Einigung zur Entgeltordnung im Rahmen der Tarifrunde 2011... 2 2. Redaktionelle Überarbeitung... 2 3. Materielle

Mehr

Erziehungsdienst... 181

Erziehungsdienst... 181 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-TgDRV) vom 23. August 2006 zuletzt

Mehr

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Überleitung zum TV-H. Beispiele

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Überleitung zum TV-H. Beispiele Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele 1 Beispiel 1: Lehrerin Grundschule, ledig Grundschullehrerin BAT III, Lebensaltersstufe 27 Vergütung nach BAT Summe 2.366,49 Euro

Mehr

Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst

Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Fachbereich Sozialwesen 29. 1. 2013 Was tatsächlich verdient wird.. Analyse auf der Basis der WSI-Lohnspiegel Datenbank

Mehr

Die in dem vorgenannten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zitierten Rundschreiben habe ich Ihnen wie folgt bekannt gegeben:

Die in dem vorgenannten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zitierten Rundschreiben habe ich Ihnen wie folgt bekannt gegeben: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT 70012 STUTTGART, 2012-10-19 POSTFACH 10 13 42 Telefon 0711 2149-0 Sachbearbeiter/in - Durchwahl Frau Rieger - 275

EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT 70012 STUTTGART, 2012-10-19 POSTFACH 10 13 42 Telefon 0711 2149-0 Sachbearbeiter/in - Durchwahl Frau Rieger - 275 EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT 70012 STUTTGART, 2012-10-19 POSTFACH 10 13 42 Telefon 0711 2149-0 Sachbearbeiter/in - Durchwahl Frau Rieger - 275 AZ 25.30 Nr. 484/6 E-Mail: elke.rieger@elk-wue.de An die Evang.

Mehr

Tarifentgelte für die chemische Industrie. in den einzelnen Bundesländern

Tarifentgelte für die chemische Industrie. in den einzelnen Bundesländern Tarifentgelte für die chemische Industrie in den einzelnen Bundesländern 2003 1 Entgelttabellen für Baden-Württemberg Seite 3 Bayern Seite 4 Berlin West Seite 5 Bremen Seite 6 Hamburg Seite 7 Hessen Seite

Mehr

ECODOOR ALUDOOR PLUS Kunststoff & Aluminium Türen Sonderedition

ECODOOR ALUDOOR PLUS Kunststoff & Aluminium Türen Sonderedition ECODOOR ALUDOOR PLUS Kunststoff & Aluminium Türen Sonderedition ECODOOR ALUDOOR PLUS Kunststoff & Aluminium Sonderedition Ihr Haus. Ihre Tür. Ihr Stil. Haustüren von Isogon sind so individuell wie Sie.

Mehr

Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren

Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012 mit Vergütungsveränderungen 2012/2013 nach den Eckpunkten des Vermittlungsausschusses der

Mehr

AP-Car-Design. Chiptuning Preisliste Andere. Rudolf-Wissell-Straße 4 D Göttingen

AP-Car-Design. Chiptuning Preisliste Andere. Rudolf-Wissell-Straße 4 D Göttingen AP-Car-Design Chiptuning Preisliste Andere Rudolf-Wissell-Straße 4 D - 37079 Göttingen MWST : 16% Wir können für fast alle Fahrzeuge eine Motorgarantie und TÜV anbieten : bis 147kW 12Monate 120,00 24Monate

Mehr

Der Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle

Der Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle Der Tarifvertrag- Land (): Die Stufen der Entgelttabelle Übersicht: Stufenzuordnung bei Neueinstellungen Gewährung höherer Erfahrungsstufen bei bereits Beschäftigten Beschleunigter Stufenaufstieg Sonderregelungen

Mehr

Druckerei C. H. Beck. ... Erstversand, 27.09.2010. BT-5768: Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD)

Druckerei C. H. Beck. ... Erstversand, 27.09.2010. BT-5768: Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD) Allgemeiner Teil 37 38a TVöD-AT 2 g) Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003, h) Rahmentarifvertrag zur Regelung

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) 17.10.2006 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12. Oktober 2006 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 12/12 Verkündet am 22.06.2012 Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Kläger gegen Mitarbeitervertretung

Mehr

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Personalblatt Nummer 08/2010 15. Dezember 2010 Inhalt: Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin,

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L HU und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L HU und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) Stand: 09.11.2011 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L HU und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) (Nicht-offizielle Arbeitsfassung) Der Text verbindet den TVÜ-Länder

Mehr

Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17.

Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17. Anlage zum Amtsblatt des Bistums Görlitz vom 7. April 2014 zu lfd. Nr. 28 Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17. Dezember

Mehr

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2015

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2015 Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2015 - die Tarifrunde für Sozial- und Erziehungsdienst - die Streichung der Sonderregelung (SR) Berlin/Anhang C Anlage

Mehr

Neuer Tarif für den. ab 1. November 2009

Neuer Tarif für den. ab 1. November 2009 Neuer Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst ab 1. November 2009 Daniela Windhausen 28. Oktober 2009 Fakten Tarifeinigung vom 27.Juli 2009 Einigung der abzuschließenden Tarifverträge am 14. Oktober

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

Lizenzierung von StarMoney 8.0 bzw. StarMoney Business 5.0 durchführen

Lizenzierung von StarMoney 8.0 bzw. StarMoney Business 5.0 durchführen Lizenzierung von StarMoney 8.0 bzw. StarMoney Business 5.0 durchführen In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Lizenzierung der StarMoney 8.0 bzw. StarMoney Business 5.0 erläutern. In dieser Anleitung

Mehr