Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)

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1 Identnummer (füllt IHK aus): Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Prüfungstermin (tt.mm.jjjj): (Termine unter Ich melde mich hiermit verbindlich für die folgende Prüfung an (bitte zutreffendes ankreuzen) Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr Personenverkehr Regelprüfung Prüfung für Quereinsteiger Prüfung für Grundqualifikation Regelprüfung Theoretischer Teil Regelprüfung Praktischer Teil Prüfung für Quereinsteiger Theoretischer Teil Prüfung für Quereinsteiger Praktischer Teil Prüfung für Theoretischer Teil Prüfung für Praktischer Teil Name, Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ: Geburtsdatum: Geburtsland: Tel. (tagsüber): Wohnort: Geburtsort: Staatsangehörigk. II. Der Gebührenbescheid ist zu richten an: O meine oben stehende Adresse O folgende Adresse: Unternehmen: Anschrift: Die Übernahme der Gebühren wird bestätigt (Unterschrift und Stempel des Gebührenbescheidempfängers) Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers Ihre Ansprechpartnerin: Julia Hohmann, Tel.: , Fax: , julia.hohmann@erfurt.ihk.de

2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation und Checkliste beizufügender Nachweise Bitte fügen Sie Ihrem Antragsformular die folgenden Nachweise bei: Beschleunigte Grundqualifikation (Regelprüfung): Original des Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung bei einer gemäß 7 BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätte Beschleunigte Grundqualifikation für : Original des Nachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll, ausgestellt von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG Kopie Ihres gültigen Führerscheins (nur wenn Schlüsselzahl 95 eingetragen) Wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Beschleunigte Grundqualifikation für Quereinsteiger: Original des Nachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll, ausgestellt von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG Original des Fachkundenachweises Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen: Bei der Zulassung zur Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Prüfung ist, erforderlich. Zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung müssen die bescheinigten Fahrerlaubnisklassen noch gültig sein. Sollte es nicht möglich sein, die oben genannten Unterlagen zusammen mit der Prüfungsanmeldung vorzulegen, so müssen diese ohne weitere Aufforderung bis spätestens 3 Tage vor dem Prüfungstermin bei der IHK Erfurt eingereicht werden. Liegen die Unterlagen auch dann noch nicht vor, werden wir Sie aus der Prüfung herausnehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich zur Folgeprüfung, die in der Regel einen Monat später stattfindet, erneut anzumelden. Hieraus entstehende Nachteile, auch hinsichtlich der Prüfungsgebühr, gehen zu Lasten des Prüfungsteilnehmers.

3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation und Checkliste beizufügender Nachweise Grundqualifikation (Regelprüfung): Kopie Ihres gültigen Führerscheins Grundqualifikation für : Kopie Ihres gültigen Führerscheins Wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Grundqualifikation für Quereinsteiger: ist die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Kopie Ihres gültigen Führerscheins Original Ihres Fachkundenachweises BITTE beachten Sie: Die Prüfung Grundqualifikation (Regelprüfung//Quereinsteiger) besteht aus einem schriftlichen und einem praktische Teil. Um den praktischen Teil ablegen zu können müssen Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das für die Prüfung zu verwendende Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) muss von Ihnen bereitgestellt werden. Ebenso müssen Sie die Anwesenheit eines Fahrlehrers absichern. Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir deshalb die technischen Angaben Ihres Prüfungsfahrzeugs einschließlich Anhänger, die Sie uns auf dem Formblatt zum Antrag bitte mitteilen.

4 Prüfungsgebühren Die nachstehenden Gebühren gelten sowohl für den Güterkraftverkehr als auch für den Personenverkehr. 1. Beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung Prüfung für Quereinsteiger Prüfung für 2. Grundqualifikation 2.1 Theorieprüfung Regelprüfung Prüfung für Quereinsteiger Prüfung für 107,00 Euro 101,00 Euro 96,00 Euro 167,00 Euro 145,00 Euro 125,00 Euro 2.2 Praktische Prüfung Regelprüfung 915,00 Euro Prüfung für Quereinsteiger 915,00 Euro Prüfung für 730,00 Euro (Diese Gebühr beinhaltet die Anmeldung, Zulassung und Prüfungsorganisation durch die IHK sowie die Durchführung der Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen der DEKRA.) Fälligkeit und Rücktritt Die Gebühren werden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung fällig. Erfolgt der Rücktritt von einer Prüfung nach Punkt 1. oder Punkt 2.1 nach der Einladung durch die IHK, werden 20% der jeweiligen Prüfungsgebühr festgesetzt. Bei einem Rücktritt ohne wichtigen Grund nach Prüfungsbeginn werden 100% der Gebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt von einer Prüfung nach Punkt 2.2 werden folgende Gebühren fällig: Rücktritt vor dem Prüfungstermin bis zum 15. Werktag oder bei Vorlage eines wichtigen Grundes 45,00 Euro vom 14. bis 8. Werktag Regelprüfung/Quereinsteiger 201,00 Euro 154,00 Euro vom 7. bis 5. Werktag Regelprüfung/Quereinsteiger 357,00 Euro 263,00 Euro ab 4. Werktag und weniger Regelprüfung/Quereinsteiger 670,00 Euro 482,00 Euro Als wichtiger Grund für den Prüfungsrücktritt gilt insbesondere eine durch ärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung des Prüfungsteilnehmers. Für die Berechnung der anteiligen Gebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung in der IHK maßgeblich. Die für den praktischen Prüfungsteil erforderlichen Materialkosten (z.b. für Paletten, Absperrmaterial, Ladungsteile, etc.) werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Eine Bereitstellung durch den Antragsteller ist möglich.

5 Erläuterungen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG): Mindestalter für die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation: Güterkraftverkehr / Personenverkehr Fahrerlaubnisklasse Mindestalter bei Grundqualifikation Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation (Voraussetzung ist eine Fahrerlaubnis) C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis Jahre km) D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre (Hinweis: In der Tabelle sind die altersmäßigen Grenzen nach dem Erwerb eines Berufsabschlusses im Beruf Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb nicht berücksichtigt.) Der Unterschied zwischen der Prüfung im Regelfall, für Quereinsteiger und Regelprüfung: Die Regelprüfung muss von Fahrern im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr abgelegt werden, die nicht über den Nachweis einer Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr verfügen und auch noch an keiner Prüfung Grundqualifikation teilgenommen haben. Quereinsteiger: Als Quereinsteiger gelten Personen, die bereits über den Nachweis einer Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr verfügen. Dabei berechtigt die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr nur zur Teilnahme an der Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Teilnahme an der Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. : Als gelten Personen, die bereits eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 30 Min

6 Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der Grundqualifikation (Bitte ausfüllen und der Anmeldung zur Prüfung beifügen, wenn eine Prüfung Grundqualifikation abgelegt werden soll!) Zugfahrzeug / Sattelzugmaschine / Omnibus Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge / Breite / Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Anhänger / Sattelauflieger Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge / Breite / Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme:

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