Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel. Merkblatt über die Prüfung zum Erwerb der Sachkenntnis

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1 Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel Merkblatt über die Prüfung zum Erwerb der Sachkenntnis

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 2 Nachweis der Sachkenntnis ohne Prüfung 2 Nachweis der Sachkenntnis durch eine Prüfung 3 Prüfungsvorbereitung 3 Anmeldung zur Prüfung 4 Weitere Informationen 4

3 Vorbemerkung Grundsätzlich dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel an den Aufdrucken apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig erkennbar. Außerhalb von Apotheken dürfen nur so genannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. Welche Arzneimittel freiverkäuflich sind, ist im Einzelfall oft schwierig festzustellen. Einzelheiten ergeben sich aus Dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person; bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit der Sachkenntnis für jede Betriebsstelle erforderlich. Die erforderliche Sachkenntnis wird in der Regel durch Ablegung einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer erbracht. Nachweis der Sachkenntnis ohne Prüfung Folgende Prüfungszeugnisse über eine abgeleistete berufliche Ausbildung werden als Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anerkannt, so dass die Prüfung entfallen kann: das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie abgelegte Prüfung, das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung in Verbindung mit den Nachweisen nach 15 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, das Zeugnis über die nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin abgelegte Tierärztliche Prüfung, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, das Zeugnis über die bestandene pharmazeutische Vorprüfung im Sinne des 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter vom 4. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1813), das Zeugnis über die bestandene staatliche Prüfung für den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistenten oder der Nachweis der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten, das Zeugnis zum staatlich anerkannten Ausbildungsberuf als Drogist, das Zeugnis zum staatlich anerkannten Ausbildungsberuf als Apothekenhelfer oder als pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln hat auch erbracht, wer nachweist, dass er bis zum 1. Januar 1978 die Voraussetzungen der Sachkunde für den Einzelhandel mit Arzneimitteln nach den Vorschriften des Gesetzes über die Berufsausübung im Einzelhandel und der Verordnung über den Nachweis der Sachkunde für den Einzelhandel, jeweils in ihrer bis zum 1. Januar 1978 geltenden Fassung, oder der Sachkenntnis als Herstellungsleiter nach 14 Abs. 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes 1961 erfüllt hat. Nachweis der Sachkenntnis durch eine Prüfung Kommen die vorgenannten Nachweisformen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegung einer Prüfung bei der Industrieund Handelskammer erbringen. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau ist zuständig für Bewerber, die ihren Beschäftigungsort, den Ort ihrer Weiterbildungsmaßnahme oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau haben. Die Prüfung erfolgt schriftlich. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten. Seite 2

4 Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln. Es ist im Einzelnen festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht, die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt, offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann, freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfallsdatums, lagern kann, über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt, die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt, die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens kennt. Die Kenntnis der für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften umfasst insbesondere: die 1-5, 10, 11, 13, 21, 38, 43-52, 64-67, 84-94, des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HeilMWerbG) die Richtlinien für die wissenschaftliche Information und für die Arzneimittelwerbung. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Die folgenden Lehrmaterialien und Unterlagen können zur Prüfungsvorbereitung herangezogen werden: Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel IHK Sachkenntnisprüfung sicher bestehen (Springer-Verlag GmbH, ISBN ) Freiverkäufliche Arzneimittel Sachkunde für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimit- teln (DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Artikel-Nr ) Freiverkäufliche Arzneimittel Vorbereitung auf die Sachkenntnisprüfung und Leitfaden für die Praxis im Einzelhandel (Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh Stuttgart, ISBN: ) Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arz- neimittel in Fragen und Antworten (Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, ISBN: ) Eine Liste bundesweiter Anbieter von Vorbereitungskursen finden Sie im Weiterbildungs-Informations- System (WIS) unter Seite 3

5 Anmeldung zur Prüfung Sofern Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau zwecks Absprache eines verbindlichen Prüfungstermins und Anforderung des entsprechenden Anmeldeformulars in Verbindung. Falls eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, behält sich die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau vor, den Prüfungstermin abzusagen. Die Prüfungsgebühr beträgt 125,00 Euro (lt. Gebührentarif der IHK Halle-Dessau) Weitere Informationen Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Halle-Dessau für ihre mehr als Mitgliedsunternehmen. Die Infoblätter enthalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Für Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an: Frauke Lindner Geschäftsfeld Ausund Weiterbildung Telefon: Telefax: Mail: Seite 4

6 IMPRESSUM: 2014 bei Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Franckestraße Halle (Saale) Internet: info@halle.ihk.de Stand: Januar 2016 Seite 5

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