INFORMATIONSBLATT ZUM PRAKTIKUM für Studierende des Magisterstudienganges

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1 Johannes Gutenberg-Universität Mainz FB 02 / Institut für Sportwissenschaft Dörte Wessel-Therhorn Mainz, im Mai 2006 INFORMATIONSBLATT ZUM PRAKTIKUM für Studierende des Magisterstudienganges Teilnehmer/innen Alle Studierenden des Magisterstudienganges im Hauptfach müssen gemäß der Prüfungsordnung vom 10. April 2000 an einem Praktikum und einer Exkursion oder einem Kurs erfolgreich teilgenommen haben. Beginn des Praktikums Das Praktikum kann nach Beendigung des 1. Semesters beginnen. Dauer des Praktikums Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 40 Stunden (4 Wochen). Es soll möglichst im Zeitraum einer vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Testatkarte, für die der/die Studierende verantwortlich ist, gibt Aufschluß über die abgeleistete Stundenzahl. Das Praktikum soll in einem Bereich durchgeführt werden. Praktikumsplätze Praktikumsplätze können mit Zustimmung der Verantwortlichen gewählt werden: In Altersheimen, Kindergärten, Kliniken, Schulen, Sportverbänden (Sportverwaltung), Sport- und Tanzstudios, Vereinen, Sportredaktionen Im Allg. Hochschulsport, Behindertensport, Sport im Freizeit- und Gesundheitsbereich, Sportmarketing, (Jugend-) Strafvollzug, u.a. Sportlehrkräfte/Mentoren Die Mentoren/innen sollen ein Sportstudium abgeschlossen haben. In besonderen Bereichen können nach Genehmigung durch die zuständige Lehrkraft des Institutes auch Fachleute mit entsprechenden Qualifikationen die Betreuung übernehmen. Zuteilung der Praktikumsplätze Die Praktikumsplätze müssen von der verantwortlichen Lehrkraft des Instituts für Sportwissenschaft auf dem dafür vorgesehenen Formular genehmigt werden. Die Praktikanten/innen können eigene Vorschläge einbringen. Anforderungen Absolvierung und Nachweis der mindestens 40 Stunden. Positive Beurteilung des Mentors / der Mentorin Scheinvergabe Das Praktikum wird mit einem Teilnahmenachweis bestätigt. Die Scheinvergabe erfolgt nach Vorlage - vollständig ausgefüllten Personalbogens der Mentorin/des Mentors mit Zeugniskopie - der vollständig ausgefüllten Testatkarte - der positiven Beurteilung der Praktikumsleistung durch die Mentorin/den Mentor

2 Formblatt zur Genehmigung eines Praktikumplatzes für Magister An Dörte Wessel-Therhorn FB Sport Johannes Gutenberg-Universität Mainz Tel: Antragsteller/in: Semester: Matr.Nr.: Anschrift: Telefon: Betr.: Genehmigung eines Praktikumplatzes Hiermit bitte ich, unten aufgeführten Praktikumsplatz zu genehmigen: Ort: Zeitraum: Mentor/in: Genehmigt am Unterschrift: D. Wessel-Therhorn Anlage: Bestätigung des Praktikumplatzes durch die Einrichtung oder den Mentor/ die Mentorin

3 Personalbogen der Mentorin/des Mentors Zur Vorlage beim Fachbereich Sport der Universität Mainz Betr.: PRAKTIKUM Magister im Haupt- und Nebenfach Name: Vorname: Adresse: Tel./ Fax: dienstlich privat Berufsqualifikation (Zutreffendes bitte unterstreichen bzw. ausfüllen) Sportlehrer/in: Diplom Lehramt Trainerlizenz: Diplomtrainer A-Lizenz B-Lizenz Sonstiges: Der Nachweis liegt in Form einer Kopie bei (Bitte kein Zeugnis mit Noten!) Schule/ Verein/ Institution: Name: Adresse: (Stempel) Name des/der betreuten Studenten/in: Veranstaltung/en, in der/denen das Praktikum durchgeführt wird: Ort, Datum Unterschrift

4 TESTATKARTE Praktikum Praktikant/in Praktikumsbeginn: Ende: Institution: Mentor/in: Datum Inhalte H MA ET Mentor/in H = Hospitation ; MA = Mitarbeit ; ET = eigenständige Tätigkeit

5 Johannes Gutenberg-Universität Mainz FB 02 / Institut für Sportwissenschaft Dörte Wessel-Therhorn Mainz, im Mai 2006 INFORMATIONEN FÜR MENTORINNEN UND MENTOREN zu den Praktika im Rahmen des Magisterstudienganges Sehr geehrte Mentorin, sehr geehrter Mentor, die Studierenden des Studienganges Magister mit Sport als Hauptfach müssen im Rahmen ihres Grundstudiums ein Praktikum nachweisen. Die Bedeutung dieses Praktikums wird in der Studienordnung wie folgt herausgestellt: Vierwöchiges bzw. 40-stündiges Grundpraktikum. Das Grundpraktikum soll möglichst in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Es soll die Studentin/ den Studenten mit der Berufswelt vertraut machen und entscheidend zur Studienmotivation beitragen. Die Studierenden haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Praktikumsplätze frei zu wählen. Da die Qualifikation der betreuenden Sportlehrkräfte festgelegt ist, bitten wir um Verständnis, dass wir einige Informationen bezüglich Ihrer Person erfragen müssen. Damit das unter Ihrer Leitung absolvierte Praktikum anerkannt werden kann, bitten wir Sie, auf dem beiliegenden Personalbogen die erforderlichen Angaben zu Ihrer Person zu machen und den Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (natürlich ohne Benotung!) in Form einer Kopie dem Vordruck beizulegen. Bei Unklarheiten und weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Im voraus vielen Dank für Ihr Bemühen Mit freundlichem Gruß Dörte Wesssel-Therhorn

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