Referent. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte
|
|
- Otto Hofer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Betriebliche Altersversorgung, 27. August 2015
2 Referent Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung und Umsetzung der Altersteilzeit bei einem großen Maschinenhersteller seit 2002 Selbstständige Trainerin, Beraterin, Projektleiterin mit den Schwerpunktthemen Altersteilzeit, Zeitwertkonten, betriebliche Altersversorgung, Reisekosten Zahlreiche Publikationen zum Thema flexible Arbeitszeit und deren Umsetzung 2 Betriebliche Altersversorgung
3 Inhaltsverzeichnis Kurzüberblick betriebliche Altersversorgung 4 Rechtsanspruch auf einen externen Durchführungsweg 5 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetz 7 Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 9 Handhabung der fünf Durchführungswege in der Ansparphase 13 Handhabung der fünf Durchführungswege in der eistungsphase 45 Einzelheiten zu Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag 48 Besonderheiten im Steuerrecht 50 Kranken und Pflegeversicherungspflicht 56 Portabilität 57 3 Betriebliche Altersversorgung
4 Kurzüberblick Betriebliche Altersversorgung 4 Betriebliche Altersversorgung
5 Kurzüberblick betriebliche Altersversorgung Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Der Arbeitnehmer hat Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (RV) West 2015: Euro x vier Prozent = Euro Wenn Anspruch geltend gemacht wird, muss der Arbeitnehmer mindestens 1/160 der Bezugsgröße in der Rentenversicherung ansparen 2015: Euro : 160 = 212,63 Euro 5 Betriebliche Altersversorgung
6 Kurzüberblick betriebliche Altersversorgung Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Seit 2002 Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung für alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West ( Euro) = Euro pro Jahr (242 Euro pro Monat) Arbeitgeber muss Pensionskasse, Pensionsfonds oder zumindest Direktversicherung anbieten Durchführungsweg und Anbieter bestimmt der Arbeitgeber Rechtsanspruch nur für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer 6 Betriebliche Altersversorgung
7 Kurzüberblick betriebliche Altersversorgung Auswirkungen des Alterseinkünftegesetz langfristiges Ziel: Gleichheit der Versteuerung für gesetzliche Renten, Renten der betrieblichen Altersversorgung und Pensionen Nachgelagerte Versteuerung 7 Betriebliche Altersversorgung
8 Kurzüberblick betriebliche Altersversorgung Auswirkungen des Alterseinkünftegesetz Nachgelagerte Versteuerung in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung: Direktzusagen / Unterstützungskassen bereits nachgelagerte Versteuerung aber: Abbau der Versorgungsfreibeträge bis 2040 Direktversicherungen Pensionskassen Pensionsfonds vorgelagerte Versteuerung keine Pauschalierung für Neuzusagen ab 2005, für Altzusagen noch möglich bereits nachgelagerte Versteuerung aber: keine Pauschalierung mehr für Pensionskassen-Zusagen ab Betriebliche Altersversorgung
9 Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 9 Betriebliche Altersversorgung
10 Die fünf Durchführungswege Interne / Externe Durchführungswege Interne Durchführungswege Externe Durchführungswege Pensionszusagen (PZ) Unterstützungskassen (UK) Direkt- Versicherungen (DV) Pensionskassen (PK) Pensionsfonds (PF) 10 Betriebliche Altersversorgung
11 Die fünf Durchführungswege Modul 1 Modul 2 Modul 3 Entgeltumwandlung aus laufendem Gehalt oder Sonderzahlung (SZ) DV 40b EStG Aufwand: Euro Pauschalsteuer bis Euro sv-frei, wenn aus Sonderzahlung oder Arbeitgeber-finanziert vorgelagerte Besteuerung Entgeltumwandlung aus laufendem Gehalt DV/PK/PF 3 Nr. 63 EStG Aufwand: 4 % der BBG RV steuerfrei ggfs. zusätzlich Euro 4% der BBG RV sv-frei Entgeltumwandlung aus Gehalt UK 11 EStG Entgeltumwandlung aus Boni, Tantiemen, usw. PZ 11 EStG Aufwand: unbegrenzt steuerfrei Arbeitnehmer-finanziert 4% sv-frei Arbeitgeber-finanziert unbegrenzt sv-frei nachgelagerte Besteuerung SV-abgabepflichtig (KV/PV) bei eistungsbezug 11 Betriebliche Altersversorgung
12 Die fünf Durchführungswege Fördervolumen externe Durchführungswege bis 12/2004 ab 01/2005 PK/PF Euro 3 Nr. 63 EStG DV/PK/PF Euro 3 Nr. 63 EStG DV Euro 40b EStG Summe Euro DV/PK/PF Ersatz für Euro Euro 3 Nr. 63 EStG Summe Euro Ziel Nachgelagerte Besteuerung (Ausnahme Altfall 40b EStG) 12 Betriebliche Altersversorgung
13 Ansparphase 13 Betriebliche Altersversorgung
14 Ansparphase Interne Durchführungswege ohnsteuerrecht Direktzusage/Unterstützungskasse Unbegrenzte Steuerfreiheit für den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer 14 Betriebliche Altersversorgung
15 Ansparphase Interne Durchführungswege Sozialversicherungs-Recht Direktzusage/Unterstützungskasse Arbeitgeber-finanziert Arbeitnehmer-finanziert laufendes Entgelt Einmalbezüge unbegrenzt sozialversicherungsfrei sozialversicherungsfrei bis zu vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze- Rentenversicherung-West (2.904 Euro) 15 Betriebliche Altersversorgung
16 Ansparphase Praxisbeispiel 1 Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Monatsbetrachtung: Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2015 auf 300 Euro seines Gehaltes in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Unterstützungskasse ab. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.500,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 16 Betriebliche Altersversorgung
17 Ansparphase ösung 1 Monatsbetrachtung: Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2015 auf 300 Euro seines Gehaltes in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Unterstützungskasse ab. bezüge Gehalt Unterstützungskasse Unterstützungskasse Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag F F Gesamtbrutto 4.500,00-300,00 300, ,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
18 Ansparphase Beispiel 2 Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung: Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2015 auf 300 Euro seines Gehaltes in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Unterstützungskasse ab. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.500,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 18 Betriebliche Altersversorgung
19 Ansparphase ösung 2 Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung: Die Gehaltsabrechnungen von Herrn aber für die Monate Januar bis September sehen so aus: bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Unterstützungskasse Unterstützungskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
20 Ansparphase ösung 2 Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung im Oktober bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Unterstützungskasse Unterstützungskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
21 Ansparphase ösung 2 Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung im November/Dezember bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Unterstützungskasse Unterstützungskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
22 Ansparphase Externe Durchführungswege ohnsteuerrecht Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds 22 Betriebliche Altersversorgung
23 Ansparphase Steuerliche Behandlung Direktversicherungen Zusage- Zeitpunkt Altzusage (bis 31. Dezember 2004) Neuzusage (ab 1. Januar 2005) Rente Pauschalierung bis Euro / Euro Steuerfrei bis Euro ggf Euro Beiträge Kapitalzahlung = steuerfrei Rente = ertragsanteilversteuert Kapitalzahlung = volle Steuerpflicht Rente = volle Steuerpflicht 23 Betriebliche Altersversorgung
24 Ansparphase Steuerliche Behandlung Pensionskassen Altzusage (bis 31. Dezember 2004) Neuzusage (ab 1. Januar 2005) Steuerfrei ( 3, 63 EStG) Pauschalierung ( 40 b EStG) Steuerfrei bis Euro Euro, wenn keine Pauschalversteuerung nach 40b EStG Rente + Kapital voll steuerpflichtig Kapital = steuerfrei Rente = Ertragsanteil Kapitalzahlung = volle Steuerpflicht Rente = volle Steuerpflicht 24 Betriebliche Altersversorgung
25 Ansparphase Steuerliche Behandlung Pensionsfonds Beiträge zu Pensionsfonds: Steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (2.904 Euro). Zusätzlich fixe Euro, wenn nicht gleichzeitig ein Pauschalversteuerung nach 40 b Einkommensteuergesetz (EStG) läuft. Somit sind in 2015 maximal Euro im Jahr steuerfrei. 25 Betriebliche Altersversorgung
26 Ansparphase Externe Durchführungswege Sozialversicherungsrecht Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds 26 Betriebliche Altersversorgung
27 Ansparphase Direktversicherungen Sozialversicherungsrecht Zusage- Zeitpunkt Altzusage (bis 31. Dezember 2004) Neuzusage (ab 1. Januar 2005) Rente bei Arbeitgeberfinanzierung bzw. Verzicht auf Einmalbezug: SV-frei, ansonsten SV-pflichtig sv-frei bis Euro ggf Euro sv-pflichtig Beiträge Kapitalzahlung = KV/PV-Pflicht Rente = KV/PV-Pflicht Kapitalzahlung = KV/PV-Pflicht Rente = KV/PV-Pflicht 27 Betriebliche Altersversorgung
28 Ansparphase Pensionskasse Sozialversicherungsrecht Zusage- Zeitpunkt Altzusage (bis 31. Dezember 2004) Neuzusage (ab 1. Januar 2005) Rente bei Arbeitgeberfinanzierung bzw. Verzicht auf Einmalbezug: SV-frei, ansonsten SV-pflichtig sv-frei bis Euro ggf Euro sv-pflichtig Beiträge Kapitalzahlung = KV/PV-Pflicht Rente = KV/PV-Pflicht Kapitalzahlung = KV/PV-Pflicht Rente = KV/PV-Pflicht 28 Betriebliche Altersversorgung
29 Ansparphase Pensionsfonds Sozialversicherungsrecht Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der Beitragsmessungsgrenze in der Rentenversicherung West (2.904 Euro). 29 Betriebliche Altersversorgung
30 Ansparphase Praxisbeispiel 1 Alte Direktversicherung 40b EStG: Gehalt Euro, Weihnachtsgeld Euro, Jahresbeitrag Euro Direktversicherung nach 40b EStG als Entgeltumwandlung mit dem Weihnachtsgeld. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 5.000,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 30 Betriebliche Altersversorgung
31 Ansparphase ösung Gehalt Euro, Weihnachtsgeld Euro, Jahresbeitrag Euro Direktversicherung nach 40b EStG als Entgeltumwandlung mit dem Weihnachtsgeld. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Weihnachtsgeld DV 40b DV 40b S S P E E F 5.000, , , ,00 Gesamtbrutto 7.000,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 5.248,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , Betriebliche Altersversorgung
32 Ansparphase Übung alte Direktversicherung 40b EStG Gehalt Euro, Einsparung monatlich 146 Euro in 40b EStG bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.000,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 32 Betriebliche Altersversorgung
33 Ansparphase ösung Gehalt Euro, Einsparung monatlich 146 Euro in 40b EStG bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt DV 40b DV 40b P 4.000,00-146,00 146,00 Gesamtbrutto 4.000,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 3.854,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , ,00 33 Betriebliche Altersversorgung
34 Ansparphase Praxisbeispiel Pensionskasse 3, Nr. 63 EStG Monatsbetrachtung Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2015 auf 300 Euro seines Gehaltes in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Pensionskasse ab. Herr aber spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG). bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.500,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 34 Betriebliche Altersversorgung
35 Ansparphase ösung Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2015 auf 300 Euro seines Gehaltes in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Pensionskasse ab. Herr aber spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG). bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt PK PK F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
36 Ansparphase Praxisbeispiel Pensionskasse 3, Nr. 63 EStG Jahresbetrachtung : Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2015 auf 300 Euro seines Gehaltes in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Pensionskasse ab. Herr aber spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG). bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.500,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 36 Betriebliche Altersversorgung
37 Ansparphase ösung Pensionskasse Darstellung der Steuer- und Sozialversicherungs- Freiheit nach der Jahresbetrachtung: Die Gehaltsabrechnungen von Herrn aber für die Monate Januar bis September sehen so aus. Gehalt Pensionskasse Pensionskasse bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag F F Gesamtbrutto 4.500,00-300,00 300, ,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
38 Ansparphase ösung Pensionskasse im Oktober. Gehalt Pensionskasse Pensionskasse bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
39 Ansparphase ösung Pensionskasse und November/Dezember. Gehalt Pensionskasse Pensionskasse bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
40 Ansparphase ösung Pensionskasse mit Variante 40 b Vertrag Jahresbetrachtung : Die Gehaltsabrechnungen von Herrn aber für die Monate Januar bis September sehen so aus: Gehalt Pensionskasse Pensionskasse bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
41 Ansparphase ösung Pensionskasse mit Variante 40 b Vertrag Jahresbetrachtung : im Oktober Gehalt Pensionskasse Pensionskasse bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.296,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
42 Ansparphase ösung Pensionskasse mit Variante 40 b Vertrag Jahresbetrachtung : im November und Dezember Gehalt Pensionskasse Pensionskasse bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.500,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung
43 Ansparphase Praxisbeispiel Pensionsfonds 3, Nr. 63 EStG Monatsbetrachtung: Frau Riskant vereinbart mit ihrem Arbeitgeber ab 1. Januar 2015 auf 250 Euro ihres Gehaltes in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in einen Pensionsfonds ab. Frau Riskant spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG) ein. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 5.200,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 43 Betriebliche Altersversorgung
44 Ansparphase ösung Frau Riskant vereinbart mit ihrem Arbeitgeber ab 1. Januar 2015 auf 250 Euro ihres Gehaltes in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in einen Pensionsfonds ab. Frau Riskant spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG) ein. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt PF PF F F 5.200,00-250,00 250,00 Gesamtbrutto 5.200,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.950,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , ,00 44 Betriebliche Altersversorgung
45 eistungsphase 45 Betriebliche Altersversorgung
46 eistungsphase Übersicht Steuerliche Behandlung Versorgungsleistungen Unterstützungskasse Direktzusage Pensionskasse Pensionsfonds Direktversicherungen Arbeitslohn Versteuerung über Steuerkarte = Versorgungsbezüge Kein Arbeitslohn, sondern sonstige Einkünfte Versteuerung über persönliche Einkommenssteuer- Erklärung 46 Betriebliche Altersversorgung
47 eistungsphase Versorgungsbezüge Entgeltabrechnung Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne nur eistungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse und Beamtenpensionen Merkmal: Steuervergünstigung Versorgungsbezüge im sozialversicherungs-rechtlichen Sinne eistungen aus allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung Merkmal: Grundsätzlich Kranken- und Pflege-Versicherungspflicht 47 Betriebliche Altersversorgung
48 Einzelheiten zu Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag 48 Betriebliche Altersversorgung
49 Übersicht Versorgungsbezüge Betriebsrenten aus Unterstützungskassen und Direktzusagen eistungen an Hinterbliebene und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Altersrenten Versorgungsbezug im steuerlichen Sinne 63 Jahre alt oder 60 Jahre alt bei Schwerbehinderung Keine 63 Jahre alt oder 60 Jahre alt bei Schwerbehinderung Versorgungsbezug im steuerlichen Sinne Kein Versorgungsbezug im steuerlichen Sinne Berücksichtigung Versorgungsfreibetrag Berücksichtigung Versorgungsfreibetrag Kein Versorgungsfreibetrag 49
50 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Besonderheiten im Steuerrecht Es handelt sich steuerlich um Arbeitslohn (also EStAM-Daten notwendig). Ihr ohnprogramm berechnet intern Freibeträge, so dass ein Teil der Versorgungsbezüge steuerfrei bleibt. Dazu müssen Sie dem ohnprogramm gewisse Informationen geben und genau dort lauern die Fallen. Ansonsten rechnet Ihr Programm zuverlässig. 50 Betriebliche Altersversorgung
51 Entwicklung Versorgungsfreibeträge Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Euro in % der Versorgungsbezüge Höchstbetrag in Euro bis , ab , , , , , , , , , , , , , , , Betriebliche Altersversorgung
52 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Prinzip der Hochrechnung Erster voller Monatsbetrag Mal 12 Monatlicher Freibetrag + Einmalzahlungen = Bemessungsgrundlage Kohortenjahr x %, <= Höchstbetrag + Zuschlag = Jahresfreibeträge Jahresfreibeträge/12 = Monatsfreibetrag Dieser wird festgeschrieben 52 Betriebliche Altersversorgung
53 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Prinzip der Hochrechnung - Beispiel Steuerpflichtiger Arbeitslohn: 12 x 500 Euro = Euro Berechnung Versorgungsfreibetrag: 24 Prozent aus Euro (maximal Euro) Euro Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 540 Euro Summe Freibeträge Kalenderjahr Euro Euro Ergibt: Euro (monatlicher Freibetrag in der ohnabrechnung): Steuerklasse I bis V: Euro/12 = 165 Euro Steuerklasse VI: Euro/12= 120 Euro 53 Betriebliche Altersversorgung
54 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Versorgungsbezüge Renten der betrieblichen Altersversorgung: alle eistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, egal welcher Durchführungsweg, unabhängig vom Alter, Grad der Erwerbsminderung usw., egal, wer die eistung finanziert hat, auch wenn die Beiträge bereits pflichtig waren, Bezug zum früheren Erwerbsleben ist entscheidend, Renten bis 141,75 Euro monatlich (2015) bleiben beitragsfrei (Freigrenze). 54 Betriebliche Altersversorgung
55 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Kapitalleistungen Seit 2004: Kapitalleistungen beitragspflichtige Versorgungsbezüge Betrag wird durch 120 geteilt und monatlich dieser Anteil 10 Jahre lang verbeitragt. Kapitalleistung bis Euro bleibt beitragsfrei (Freigrenze, Betrag 2015). Wichtig: Für Kapitalleistungen muss die Zahlstelle keine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen! Das ergibt sich nur aus der Gesetzesauslegung des 256 Abs. 1 SGB V. Aber für Einmalzahlungen herrscht Abführungspflicht. 55 Betriebliche Altersversorgung
56 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Kranken- und Pflegeversicherungspflicht Wer berechnet und führt die Beiträge ab? Die Kranken- und Pflege-Versicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge werden grundsätzlich von den sogenannten Zahlstellen berechnet und abgeführt. Als Zahlstelle kann gelten: Ein ebensversicherungsunternehmen, eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds, der ehemalige Arbeitgeber, eine Unterstützungskasse. Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (und natürlich auch für privat Versicherte) sind keine Beiträge von den Zahlstellen abzuführen. 56 Betriebliche Altersversorgung
57 Portabilität 57 Betriebliche Altersversorgung
58 Portabilität Drei Fallmöglichkeiten: Fall 1: Übernahme Fall 2: Übertragung Fall 3: Übertragungsabkommen 58 Betriebliche Altersversorgung
59 Portabilität Fall 1: Übernahme Arbeitnehmer hat betriebliche Altersversorgung beim alten Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber übernimmt die Ansprüche aus dieser betrieblichen Altersversorgung. 59 Betriebliche Altersversorgung
60 Portabilität Fall 2: Übertragung Arbeitnehmer hat betriebliche Altersversorgung beim alten Arbeitgeber. Transfer der betrieblichen Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber über den Übertragungswert. 60 Betriebliche Altersversorgung
61 Portabilität Fall 3: Übertragungsabkommen Arbeitnehmer hat eine Direktversicherung/Pensionskasse beim alten Arbeitgeber, die pauschaliert wird. Neuer Arbeitgeber übernimmt betriebliche Altersversorgung. Pauschalierung weiterhin möglich. 61 Betriebliche Altersversorgung
62 Portabilität Übertragung steuerfrei ab 2005 intern/intern ab 2005 extern/extern NICHT extern/intern 62 Betriebliche Altersversorgung
63 Portabilität Rechtsanspruch Übertragung nur für Neuzusagen ab 1. Januar 2005 nur bei externem Durchführungsweg nur innerhalb eines Jahres nach Wechsel nur solange der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West nicht übersteigt (2015: Euro) nur bei kapitalgedeckter Versorgung 63 Betriebliche Altersversorgung
64 Portabilität Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers Rechtsanspruch Übertragung: beim Ausscheiden des Arbeitnehmers während bestehendem Arbeitsverhältnis schriftliche Form, keine rechtsverbindliche Auskunft 64 Betriebliche Altersversorgung
65
66 Techniker Krankenkasse Fax
Referentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte
Betriebliche Altersversorgung, 8. Juli 2016 Referentin Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrDas Alterseinkünftegesetz
Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrStufenmodell für Herrn Mustermann
Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
MehrInformationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009
Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage
MehrQuerverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)
Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Volksfürsorge Betriebliche Altersversorgung Keine Sorge vf 1105 01/2005 que Unser Name ist unser Auftrag. Wesentliche Reformen der
MehrChristian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge
Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Steuerfreiheit + nachgelagerte Besteuerung Sozialversicherung Ausscheiden
Mehr2 Änderungen im Einkommensteuergesetz
2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt
MehrPensionLine Direktversicherung.
PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrVergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse
Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: April 2010 BA823_201004 O201 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters
MehrNachtrag zum Arbeitsvertrag
Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer
Mehrin der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung
A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrMitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:
Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON
Mehr2 Struktur der gesetzlichen Regelungen
2.1 Die sieben Grundregeln zur BAV Das Einkommensteuergesetz regelt sechs verschiedene Möglichkeiten der begünstigten zusätzlichen Altersvorsorge, die auch gleichzeitig genutzt werden können: 1. 3 Nr.
MehrZusatztipps mit Zukunftspotenzial.
113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen
MehrSo können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen
MehrStarke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall
Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall 21. März 02 Sicherheit. Vorsorge. Zukunft. Unsere Produktphilosophie MetallRente bietet alle Durchführungswege
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrVergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse
Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: Juli 2015 BA823_201507 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters 1
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrKrankengeldzuschuss nach 22 Abs. 2 TVöD
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON
MehrFragen und Antworten zur Entgeltumwandlung
1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung
MehrInformation zur betrieblichen Altersversorgung
Information zur betrieblichen Altersversorgung für Klaus Kellermann erstellt am 02.01.2016 Inhalte Ihrer Information zur betrieblichen Altersversorgung Grundlagen der Berechnung Ihre vorhandene Altersversorgung
MehrBetriebliche Altersversorgung
TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker
MehrBetriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011
Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger Teil 1 München, 14.04.2011 1 Der Demographische Wandel (Verhältnis Beschäftigte/ Rentner) 120 100 80 60 40 20 0 100 100 100 100 104 89 43 36 1992 2000 2030
MehrErläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung):
Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): 1. Kennzeichnung als Bescheinigung nach 108 Gewerbeordnung. 1 2. Anschrift Hier sehen
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrDie steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG
Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm
MehrWird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.
Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrVergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte
MehrDirektversicherung/Pensionskasse in der Lohn-/Gehaltsabrechnung
Direktversicherung/Pensionskasse in der Lohn-/Gehaltsabrechnung 1 Allgemeines Die betriebliche Altersversorgung gehört in vielen Unternehmen zunehmend zum Alltag. Viele Arbeitnehmer nutzen ihren Rechtsanspruch
MehrNeujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav)
Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte Neujahrsempfang 2014 Matthias Berndt Firmenkundenberater Betriebliche Altersversorgung (bav) Inhalte Schwerpunkte (1) Überblick zu den Durchführungswegen
MehrVersorgungsbezugsempfänger
Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger
MehrErläuterung zum Formular. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Erläuterung zum Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung In dem nachfolgenden Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
MehrMärzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
MehrBetriebliche Altersvorsorge muss sich für alle rechnen Individuelle Konzepte für Unternehmen und Mitarbeiter.
Vorsorge Betriebliche Altersvorsorge muss sich für alle rechnen Individuelle Konzepte für Unternehmen und Mitarbeiter. Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge, die sich für alle rechnet.
MehrDie betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe
MehrSicherheit für Menschen. Anlage vermögenswirksamer Leistungen über. BAV statt VL
Anlage vermögenswirksamer Leistungen über BAV statt VL Altersversorgung durch BAV statt VL - keine Steuerabzüge auf VL-Leistung - keine Sozialabgaben auf VL-Leistung* (schon heute bis 31.12.2008 festgeschrieben)
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrWertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn?
Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn? Autorin: Katrin Kümmerle, Rechtsanwältin und Senior Consultant bei der febs Consulting GmbH in München Wertkontenmodelle erfreuen
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrDie VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.
Die VBLU-Versorgung Entgeltumwandlung Versorgungsverband Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter (VBLU) Geschäftsstelle: Gotenstraße 163, 53175 Bonn Vorstandsvorsitzender:
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda
MehrBetriebliche Altersversorgung bei Carl Zeiss - Arbeitnehmerfinanzierte Zusatzversorgungen
Grundsätzliches: Einordnung Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Private Altersvorsorge Vertrag mit / Versorgungszusage von Arbeitgeber (rückversichert bei der DBV - ein Unternehmen
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
Mehrüber steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.
Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag
MehrBetriebliche Altersversorgung
Konzept Direktversicherung 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Versicherung 2 Vertragsgestaltung
MehrInformation zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis
Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom Inhaltsverzeichnis 1. Definition 2 2. Inhalt des 4 BetrAVG 2 3. Das Recht eines Arbeitnehmers auf
MehrBerechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW
Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrTarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012
Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung
MehrSV-Rechengrößen in 2014 und 2013
SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung
MehrBetriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Eine Entscheidung für die Zukunft Ihres Unternehmens VERSICHERUNGEN Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bietet
MehrInformationen zu Steuern und Sozial versicherung
Informationen zu Steuern und Sozial versicherung INHALT Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk für Mitgliedschaften seit 2005 im Lebenspartnertarif Steuern und sbeiträge bezogen
MehrAuf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke!
Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke! Ohne zusätzliche Vorsorge geht es nicht, die Rente reicht nicht aus, um im Alter ohne finanzielle Not leben zu können. Selbst die
MehrVom 21. Dezember 2006
Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)
Mehrvvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz
Andreas Buttler Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage vvw T KARLSRUHE Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrGeprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag
MehrRürup-Rente Informationen
Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit
MehrEntgelt in der Sozialversicherung
Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Erstes Ergänzungsblatt zu Band 243 der Schriftenreihe Stand 1. 1. 2012 Marburger Entgelt in der Sozialversicherung 1. Auflage Zu den Seiten 12 und 13, 21, 25,
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrTarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV)
1 Tarifpolitik Tarifvertrag zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KEUTV) Stand nach 1. ÄTV KonzernTVe 2011 2 Inhalt 1 Grundsatz 2 Geltungsbereich
MehrStarke Partner. Starke Vorsorge.
Starke Partner. Starke Vorsorge. Pressegespräch Pensionsfonds am 28. Juni 2002 in Frankfurt Björn Schütt-Alpen Geschäftsführer MetallRente GbR, Berlin Angebot MetallRente MetallDirektversicherung MetallPensionskasse
MehrEine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.
Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung
MehrLandesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern /. Bearbeiter - und Personalnummer. bitte im Schriftverkehr stets angeben Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Postfach 12 25, 17222 Neustrelitz An alle
MehrWir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit.
Mein Chef denkt auch an meine Vorsorge! Die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre FirmenRente durch Entgeltumwandlung Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Ihre Versorgung ist
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrSozialversicherung 2016
Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.
Mehrbav kompakt: Alles Wichtige für Arbeitgeber Christiane Droste-Klempp 26. Februar 2018
bav kompakt: Alles Wichtige für Arbeitgeber Christiane Droste-Klempp 26. Februar 2018 1 Referentin Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/ Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit
MehrKurzbeschreibung zur Pensionskasse
Kurzbeschreibung zur Pensinskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse 1. Wie funktiniert eine arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Beiträge
MehrInformationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1
Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch
MehrSo ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine attraktive betriebliche Altersversorgung.
So ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine attraktive betriebliche Altersversorgung. Entgeltumwandlung mit Direktversicherung bzw. ARA Pensionskasse. Wichtige Informationen für Arbeitgeber. Der Staat beteiligt
MehrKleiner Aufwand, große Wirkung: die ideale betriebliche Altersversorgung
Kleiner Aufwand, große Wirkung: die ideale betriebliche Altersversorgung Nachfolgende Informationen dürfen nur für interne Schulungszwecke der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) sowie
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrNeu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!
Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
Mehrzu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554)
3Nr. 55 3 Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) Steuerfrei sind... 55. der in den Fällen des 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs.
MehrMehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen
MehrDas muss bei der Einführung von Arbeitszeitkonten beachtet werden
Flexible Arbeitszeitregelungen Das muss bei der Einführung von Arbeitszeitkonten beachtet werden Im Rahmen von Arbeitszeitmodellen erbringen die Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistung,
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrInteressengemeinschaft deutscher und belgischer Grenzgänger Alterseinkünftegesetz für belgische Grenzgänger
Alterseinkünftegesetz für belgische Grenzgänger Dipl. Finanzwirt Rolf Moeris Historie des dt. Rechts Beamte: Vollversteuerung der Pension lebenslang und Versorgungsfreibetrag Renter: Versteuerung mit dem
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
MehrStellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 21.01.2016
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 21.01.2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge Doppelverbeitragung vermeiden
MehrKennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"?
Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"? Wer aus einem Unternehmen ausscheidet und sich abfinden lässt, bekommt leicht den Eindruck, dass auch das Finanzamt abgefunden sein will. Arbeitnehmer
MehrEinmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
MehrDoppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber DIREKTVERSICHERUNG Doppelte Vorsorge für Ihre Mitarbeiter die Direktversicherung! So einfach motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Keine Zauberei:
MehrSozialversicherung 2014
Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrLassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer
Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Bauen Sie bei Ihrer zusätzlichen Alters vorsorge auf die Direktversicherung Die Rentenlücke ist
MehrDIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE
DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE DIREKTVERSICHERUNG des s sehr geringer Verwaltungsaufwand kein Versorgungsrisiko, da sich die Ansprüche des s bzw. seiner Angehörigen unmittelbar
Mehr