Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen"

Transkript

1 Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Seit geraumer Zeit ist das Zulassungsverfahren für Chromtrioxid (CrO3) sowie der daraus entstehenden Säuren (inklusive Oligomere) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in aller Munde. Damit verbunden ist die Diskussion, wie grundsätzlich die Zukunft Cr(VI)-haltiger Passivierungen (Chromatierungen) einzuschätzen ist. Aus diesem Grund möchten wir Sie über den aktuellen Stand dieser Entwicklung informieren: Chromtrioxid sowie Säuren, die sich aus Chromtrioxid bilden, wurden am mit der Verordnung (EU) Nr. 348/2013 in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen und unterliegen nach Ablauf des darin festgelegten Ablaufdatums 21. September 2017 der Zulassungspflicht. Es hat sich ein Konsortium (= CTAC) aus Stoffherstellern, Importeuren, Händlern und nachgeschalteten Anwendern gebildet, welches für die nachfolgenden Verwendungen Antragsentwürfe für die Zulassung an die ECHA gestellt hat: Nr. Bezeichnung der Verwendung Vorschlag Überprüfungszeitraum 1 Formulierung von Gemischen 12 Jahre+ 2 Funktionelle Verchromung 12 Jahre 3 Funktionelle Verchromung mit dekorativem Charakter 7 Jahre 4 Oberflächenbehandlung für Anwendungen in der Luft- und 12 Jahre Raumfahrtindustrie (andere als funktionelle Verchromung oder funktionelle Verchromung mit dekorativem Charakter) 5 Oberflächenbehandlung (außer ETP) 7 Jahre 6 Passivierung von Zinn-beschichtetem Stahl (ETP) 4 Jahre (Übergang) Für die Antragstellung auf Zulassung hat sich ein Nachfolgekonsortium namens CTAC Submission Consortium (CTACSub) gegründet. Der Zulassungsantrag wurde am bei der ECHA eingereicht. Darin wurden die o.g. Überprüfungszeiträume vorgeschlagen, d.h. nach diesen Zeiträumen würde seitens der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) eine neuerliche Überprüfung der jeweils erteilten Zulassung inklusive der Verwendungsbedingungen durchgeführt werden. Zuletzt bearbeitet am: Seite 1 von 6

2 Teile des Zulassungsantrages wurden am auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht und bis bestand die Möglichkeit, die Angaben darin zu kommentieren. Wir haben die im Zulassungsantrag zur Verwendung Nr. 5 (siehe oben) beschriebenen Verwendungen geprüft und entsprechende Kommentierungen dazu abgegeben. Alle nicht-vertraulichen Kommentierungen wurden auf der ECHA-Internetseite veröffentlicht und können für die Verwendung Nr. 5 unter folgendem Link eingesehen werden: 1) Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Verwendungsbedingungen für uns und unsere Kunden zutreffend im Zulassungsantrag beschrieben wurden. Die Teile des Stoffsicherheitsberichts (CSR Chemical Safety Report), welche die Verwendungsbedingungen enthalten, können Sie hier einsehen: 1) Das CTACSub Konsortium berichtet in seiner Pressemitteilung vom Januar 2017, dass die beiden ECHA-Ausschüsse RAC (Risk Assessment Committee) und SEAC (Socio-Economic Analysis Committee) im September 2016 der Europäischen Kommission empfohlen haben, die Zulassungen für die von den CTACSub-Mitgliedern beantragte Fortsetzung der sechs Verwendungen von Chromtrioxid zu erteilen. Die Empfehlungen der RAC- und SEAC-Ausschüsse beinhalten u.a. folgende Überprüfungszeiträume: Nummer der Verwendung Beschreibung der Verwendung beantragter Überprüfungszeitraum empfohlener Überprüfungszeitraum Formulierungen und Herstellung von Mischungen > 12 Jahre 7 Jahre Konversionsschichten (außer ETP) für Anwendungen in verschiedenen Industrien, namentlich Bausektor, Automotive, Metallbearbeitung und Maschinenbau 7 Jahre 4 Jahre 1) Rechtlicher Hinweis: Zuletzt bearbeitet am: Seite 2 von 6

3 Ausblick: Die Europäische Kommission arbeitet nun aktiv an den Entscheidungsentwürfen, die mit den Mitgliedstaaten abgestimmt werden müssen. Die endgültige Entscheidung über den Zulassungsantrag erfolgt nach dem Ausschussverfahren (Art. 133 der REACH-Verordnung) und wird unter Nennung der Zulassungsnummer im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Da es keine rechtliche Frist für die Entscheidung der Kommission gibt, ist auch wie schon in anderen Fällen in der Vergangenheit damit zu rechnen, dass die Zulassungsentscheidungen eventuell erst nach dem Ablaufdatum vom (sunset date) verkündet werden. Sollte es zu einer Verspätung kommen, sieht Artikel 58 (1) (c) (ii) der REACH-Verordnung vor, dass diejenigen nachgeschalteten Anwender, die von den sieben Antragstellern direkt oder indirekt beliefert werden, ihre Verwendung über das Ablaufdatum hinaus bis zur Entscheidung der Kommission fortführen können. In einem solchen Fall ist jedoch zu beachten, dass die Fortsetzung der Verwendung nur insofern gestattet ist, als dass sich die Verwendung im Anwendungsbereich des Zulassungsantrags befindet. Das CTACSub Konsortium regt daher die nachgeschalteten Anwender an, den Anwendungsbereich der Zulassungsanträge auf der Internetseite der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) eingehend zu studieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in unserer Lieferkette die BONDEX TRADING LTD der Antragsteller für die Zulassung von Chromtrioxid ist. Auch nach Erteilung einer Zulassung sind die darin genannten Verwendungsbedingungen zwingend von den jeweiligen nachgeschalteten Anwendern einzuhalten. Ansonsten darf der Stoff als solches oder in Gemischen nicht mehr verwendet werden. Zusammen mit mehreren europäischen und nationalen Verbänden sowohl der Anwender als auch der herstellenden Industrie arbeitet das CTACSub Konsortium zur Zeit an einer Sammlung von Informationsblättern und Beschreibungen bewährter Praktiken, die in einer leicht verständlichen Form die empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen und operationellen Bedingungen bei den Anwendern im Rahmen der Zulassungsanträge darstellen. Diese Blätter werden voraussichtlich in den nächsten Monaten, aber in jedem Fall vor dem Ablaufdatum zum Herunterladen bereitgestellt werden. Zuletzt bearbeitet am: Seite 3 von 6

4 Wichtige Verpflichtung für nachgeschaltete Anwender: Im Hinblick auf die Verwendung eines zugelassenen Stoffes nach Anhang XIV der REACH-Verordnung weisen wir darauf hin, dass sich jeder Verwender seiner aktiven Rolle bewusst sein sollte. So muss gemäß Artikel 66 der REACH-Verordnung die Verwendung eines zulassungspflichtigen Stoffes innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung des Stoffes gegenüber der ECHA angezeigt werden. Diese Frist beginnt für Chromtrioxid entweder mit dem Datum der Zulassungserteilung oder spätestens mit dem Ablaufdatum 21. September Die Anzeige gegenüber der ECHA ist über das Internetportal REACH-IT vorzunehmen. Dabei sind folgende Angaben zu machen: die Bezeichnung Ihres Unternehmens die Zulassungsnummer Ihre Kontaktdaten Informationen über die übliche jährliche Menge des Stoffes Zahl der Mitarbeiter, die diesen Stoff verwenden Die ECHA führt ein laufend zu aktualisierendes Verzeichnis der nachgeschalteten Anwender, die eine solche Mitteilung gemacht haben. Zu diesem Verzeichnis haben die Mitgliedstaaten Zugang. Damit wird eine Grundlage für die gezielte Überprüfung der Anwenderbetriebe durch die überwachenden Behörden (z.b. Gewerbeaufsichtsämter) geschaffen. Zuletzt bearbeitet am: Seite 4 von 6

5 Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: Broschüren REACH-Info des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Broschueren.html#doc bodyText7 Einreichung einer Meldung für eine zugelassene Verwendung durch einen nachgeschalteten Anwender: 1) Downstream User Notification of Authorised Uses (REACH-IT): 1) 1) Rechtlicher Hinweis: Zuletzt bearbeitet am: Seite 5 von 6

6 Fazit: Sofern die Zulassung für Chromtrioxid erteilt wird, werden die Unternehmen in unserer Lieferkette (wir und unsere Kunden) Chromtrioxid-haltige Produkte innerhalb der vorgegebenen Verwendungsbedingungen über den Ablauftermin hinaus benutzen können. Die Firma Alufinish wird in jedem Fall bis zum Ablaufdatum bzw. bis zur Entscheidung der Kommission Chromtrioxid-haltige Produkte verkaufen. Sollte Chromtrioxid keine Zulassung erhalten, darf der Stoff nach dem bzw. nach der entsprechenden Entscheidung der Kommission innerhalb des Geltungsbereiches der REACH- Verordnung (= EU-Mitgliedsstaaten) nicht mehr verwendet oder in den Verkehr gebracht werden. Die Firma Alufinish wird in diesem Fall auch über den hinaus ihren Kunden außerhalb des Geltungsbereiches der REACH-Verordnung Chromtrioxid-haltige Produkte verkaufen können. Wir versichern Ihnen, dass wir eng mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um Ihnen auch zukünftig die bewährten Alufinish-Produkte liefern zu können. Gerne bieten wir Ihnen auch Chrom-freie Alternativverfahren an! Bitte sprechen Sie mit unserem für Sie zuständigen Außendienstmitarbeiter. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren. Wenn Sie noch Fragen zur Umsetzung von REACH haben oder detailliertere Informationen dazu benötigen, wenden Sie sich bitte an: Angela Augustin Leitung QEHS Qualität, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit Telefon: Telefax: Zuletzt bearbeitet am: Seite 6 von 6

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen

Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Wichtige Informationen zur weiteren Verwendung Cr(VI)-haltiger Passivierungen Seit geraumer Zeit ist das Zulassungsverfahren für Chromtrioxid (CrO3) sowie der daraus entstehenden Säuren (inklusive Oligomere)

Mehr

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC)

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) Funktion, Arbeitsweise, Erfahrungen und wie sich die Wirtschaft einbringen kann Dr. Georg Knoflach Aufgaben - Art 76 (1) d REACH Ausarbeitung der Stellungnahmen

Mehr

Factsheet Zulassungsverfahren Verwendung von Chrom(VI) für die Hartverchromung [Stand ]

Factsheet Zulassungsverfahren Verwendung von Chrom(VI) für die Hartverchromung [Stand ] Technik und Umwelt Factsheet Zulassungsverfahren Verwendung von Chrom(VI) für die Hartverchromung [Stand 16.05.2016] Einleitung: Der Maschinen- und Anlagenbau bezieht meist im Europäischen Wirtschaftsraum

Mehr

Inhaltsangabe. Inhaltsangabe

Inhaltsangabe. Inhaltsangabe Behördliche Unterstützung zur SEA unter REACH Informations- und Beratungsangebote der Bundesstelle für Chemikalien Philipp Hennig Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Bundesstelle

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Beantragung einer Zulassung II Format, Inhalte, verfügbare Leitlinien, Hilfestellungen, praktische Vorbereitung

Beantragung einer Zulassung II Format, Inhalte, verfügbare Leitlinien, Hilfestellungen, praktische Vorbereitung 1 Beantragung einer Zulassung II Format, Inhalte, verfügbare Leitlinien, Hilfestellungen, praktische Vorbereitung WKÖ Workshop Die REACH Zulassung in der Praxis 20. November 2014 Dr. Susanne Gfatter Das

Mehr

Zulassung - Antragsverfahren und Unterstützung der ECHA

Zulassung - Antragsverfahren und Unterstützung der ECHA Zulassung - Antragsverfahren und Unterstützung der ECHA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Substitution unter REACH Zulassungsantrag oder auf Alternativen umstellen? Dortmund, 25. April

Mehr

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,

Mehr

Berlin, 22.November 2007. Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung

Berlin, 22.November 2007. Dr. Ann Bambauer. Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Berlin, 22.November 2007 Dr. Ann Bambauer Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung 2. REACH-Symposium 22. November 2007 Die neue Europäische Chemikalienagentur in Helsinki REACH VERORDNUNG (EG)

Mehr

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas

Mehr

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Dr. Jessica Jordan BAuA Biozide - Definition Biozide Biozide Wirkstoffe (WS) Produkte (BP) Definition eines BP Teil 1 dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen

Mehr

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr. Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

Prozesse und Verfahren im Umfeld der SEA auf der EU-Ebene und aktuelle Aktivitäten

Prozesse und Verfahren im Umfeld der SEA auf der EU-Ebene und aktuelle Aktivitäten Prozesse und Verfahren im Umfeld der SEA auf der EU-Ebene und aktuelle Aktivitäten Karen Thiele REACH in der Praxis, Fachworkshop Nr. 12: Sozioökonomische Analysen, Berlin, 13. September 2010 Übersicht

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation EuroWindoor Information REACH REACH - Eine Kurzinformation August 2016 Ausgabe August 2016 EuroWindoor Information REACH In Zusammenarbeit mit: Technische Angaben und Empfehlungen dieser Mitgliederinfo

Mehr

Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase

Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Ing. Günter Bauer Amt der Oö.. Landesregierung Abteilung Umwelt-,, Bau- und Anlagentechnik Kärntnerstraße 10-12, 12, 4021 Linz Tel. 0732 7720 13646

Mehr

Seit etwa 10 Jahren zeichnet es sich ab, dass die Unternehmen durch die europäische

Seit etwa 10 Jahren zeichnet es sich ab, dass die Unternehmen durch die europäische Seite 1 von 7 Ansprechpartner für Rückfragen: Name: Enseling Vorname: Matthias Funktion: Geschäftsleitung Telefon Durchwahl: +49.(0)721.56589-16 Email: matthias.enseling@hartchrom.de Infoservice: Faszination

Mehr

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie

Mehr

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht

Mehr

1 Einleitung 1.1 Ausgangssituation. (SVHC-Liste).

1 Einleitung 1.1 Ausgangssituation. (SVHC-Liste). Vorwort 1 2 Vorwort Anfang der 1990er Jahre erließ das Land Berlin das Verwendungsverbot von Aluminium als Baustoff, gegen das der Gesamtverband der Aluminiumindustrie (GDA) erfolgreich Einspruch eingelegt

Mehr

Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015

Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015 Sicherheitsdatenblätter unter REACH Dr. Anja Knietsch, BAuA Siegburg, 1. Juli 2015 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Gesetzliche Regelung / Aktuelles Alte Fragen und neue Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Mehr

REACH Zulassung aus der Sicht des SEAC

REACH Zulassung aus der Sicht des SEAC Für Mensch & Umwelt REACH-Zulassung-Workshop, München, 11.Dezember 2014 REACH Zulassung aus der Sicht des SEAC Karen Thiele, SEAC-Mitglied Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.1 / Internationales Chemikalienmanagement

Mehr

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 REACH eine Einführung Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

Einführung in die sozioökonomische. (SEA) unter REACH. Philipp Hennig Gruppe 5.2 Chemikalienbewertung und Risikomanagement

Einführung in die sozioökonomische. (SEA) unter REACH. Philipp Hennig Gruppe 5.2 Chemikalienbewertung und Risikomanagement Einführung in die sozioökonomische Analyse (SEA) unter REACH Philipp Hennig Gruppe 5.2 Chemikalienbewertung und Risikomanagement Das «A» in REACH Dortmund, Inhaltsangabe Grundlagen der SEA Einordnung Funktion

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Zum 31. Mai 2018

Mehr

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld

REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine IHK Ostwestfalen in Bielefeld IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Termine 02.06.2016 IHK Ostwestfalen in Bielefeld 28.06.2016 IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren! Stellen Sie chemische

Mehr

2. REACH-Symposium Informationen zum Datenaustausch/IUCLID 5 22. November 2007 Berlin

2. REACH-Symposium Informationen zum Datenaustausch/IUCLID 5 22. November 2007 Berlin 2. REACH-Symposium Informationen zum Datenaustausch/IUCLID 5 22. November 2007 Berlin Dr. Andrea Paetz Bayer AG Corporate Center Environment & Sustainability 1 IT Systeme Entwicklung durch die EU-Kommission

Mehr

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

Behördenkommunikation und -aufgaben

Behördenkommunikation und -aufgaben Behördenkommunikation und -aufgaben Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Aufgaben und Aufbau der Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) Aufgaben der Mitgliedstaaten,

Mehr

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Dr. Michael Raupach, ZRR 1

Dr. Michael Raupach, ZRR 1 Die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Übersicht Einführung Grundzüge der REACH-Verordnung Entscheidungen unter REACH Formale Fragen des Widerspruchsverfahrens Der Board of Appeal

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

Durchgängig REACH Dr. Andreas Jabs, Senior Consultant, Alegri International

Durchgängig REACH Dr. Andreas Jabs, Senior Consultant, Alegri International Digitale Dynamik effiziente Prozesse in Forschung, Entwicklung und Produktion Durchgängig REACH Dr. Andreas Jabs, Senior Consultant, Alegri International REACH compliant / regularienkonform? 2 Was bedeutet

Mehr

Berlin, 8. November 2007. REACH bringt mehr Umwelt und Verbraucherschutz

Berlin, 8. November 2007. REACH bringt mehr Umwelt und Verbraucherschutz ` Marie-Luise Dött Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ` Ingbert Liebing Mitglied des

Mehr

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Dortmund, 28. April 2014 Dr. Carsten Bloch Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Genehmigung von Wirkstoffen Holzschutzmittel

Mehr

REACH in zehn Minuten

REACH in zehn Minuten REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden einer

Mehr

Informationen für unsere Kunden REACH

Informationen für unsere Kunden REACH Informationen für unsere Kunden REACH 2 3 Hintergrund von REACH Im Interesse der Verbraucher hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, den Handel mit chemischen Substanzen möglichst sicher zu gestalten.

Mehr

Übersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018

Übersicht. Unterstützung von KMUs REACH 2018 Unterstützung von KMUs REACH 2018 REACH wie geht das? 15 April 2015, Berlin Dr. Doris Thiemann Europäische Chemikalienagentur Helsinki Übersicht Warum? Zielsetzung Wer? Akteure Wann? Registrierungsperiode

Mehr

GHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM

GHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM GHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS ist ein von den Vereinten Nationen (UN) vorgeschlagenes System für die weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung

Mehr

REACH in zehn Minuten

REACH in zehn Minuten REACH in zehn Minuten Die Europäische Union hat eine Chemikalienverordnung 1 erlassen. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Alle Chemikalien, auch diejenigen, die schon lange im Verkehr sind, werden

Mehr

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern L E I T L I N I E N I N K Ü R Z E Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Ziel dieser Leitlinien ist es, in einfachen Worten die wichtigsten Prinzipien und Pflichten bei der Erstellung und Bereitstellung

Mehr

REACH-Anforderungen und mögliche Überwachungsaufgaben für Behörden. Antonia Reihlen, Ökopol GmbH

REACH-Anforderungen und mögliche Überwachungsaufgaben für Behörden. Antonia Reihlen, Ökopol GmbH REACH-Anforderungen und mögliche Überwachungsaufgaben für Behörden Antonia Reihlen, Ökopol GmbH Überblick Stand des REACH-Gesetzgebungsverfahrens Was ist REACH? Anforderungen an Anwender Mögliche Überwachungsaufgaben

Mehr

ExFo Green Manufacturing. Aufgaben von Lieferanten von Erzeugnissen Umgang mit Kandidatenstoffen. Dr. Raimund Weiß

ExFo Green Manufacturing. Aufgaben von Lieferanten von Erzeugnissen Umgang mit Kandidatenstoffen. Dr. Raimund Weiß ExFo Green Manufacturing Aufgaben von Lieferanten von Erzeugnissen Umgang mit Kandidatenstoffen Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Abgrenzung Stoffe/Gemisch vs. Erzeugnis Meldepflichten Artikel 7 Informationspflichten

Mehr

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?

Mehr

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015

REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die

Mehr

AKTUELLES ZU REACH/CLP WIEN, AOT HERBSTSYMPOSION 5. NOVEMBER 2014

AKTUELLES ZU REACH/CLP WIEN, AOT HERBSTSYMPOSION 5. NOVEMBER 2014 AKTUELLES ZU REACH/CLP WIEN, AOT HERBSTSYMPOSION 5. NOVEMBER 2014 Themen REACH und CLP wichtige Termine Risikomanagement unter REACH Österreichische Vorgehensweise Erste Zulassungsentscheidung Empfehlungen

Mehr

Teil I: Informationen zur Antragstellung

Teil I: Informationen zur Antragstellung Merkblatt zum Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe für Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 1. Einleitung Teil I: Informationen zur Antragstellung Das

Mehr

Gedanken zur sozio-ökonomischen Analyse und deren praktische Umsetzung unter REACH

Gedanken zur sozio-ökonomischen Analyse und deren praktische Umsetzung unter REACH Gedanken zur sozio-ökonomischen Analyse und deren praktische Umsetzung unter REACH Dr. Jens-Olaf Eichler Product Stewardship Manager Chemische Zwischenprodukte - BASF SE Dortmund - November 5, 2013 1 Ziel

Mehr

Die Anwendung der REACH- und der CLP-Verordnung

Die Anwendung der REACH- und der CLP-Verordnung Ref.: ECHA-11-FS-05-DE ISBN-13: 978-92-9217-575-7 Die Anwendung der REACH- und der CLP-Verordnung Die REACH-Verordnung wurde nach sieben Jahren intensiver Beratung im Dezember 2006 verabschiedet. Es gibt

Mehr

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 2182/2004 DES RATES vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen

Mehr

Auswirkungen von REACH- und CLP- Verordnung auf die Druckindustrie Brancheninitiative Lösemittel im Offsetdruck

Auswirkungen von REACH- und CLP- Verordnung auf die Druckindustrie Brancheninitiative Lösemittel im Offsetdruck Auswirkungen von REACH- und CLP- Verordnung auf die Druckindustrie Brancheninitiative Lösemittel im Offsetdruck Dr. Fachgruppe 4.1 Expositionsszenarien Inhaltsangabe Allgemeine Einführung Grundsätzliches

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

Grundzüge der REACH-Verordnung

Grundzüge der REACH-Verordnung Grundzüge der REACH-Verordnung Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender am 21.02.2013, Stuttgart Meike Thorenz Regierungspräsidium

Mehr

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Die CLP-Verordnung verlangt von Herstellern und Importeuren, die bestimmte

Mehr

Info-Brief September 2008 1. REACH

Info-Brief September 2008 1. REACH Info-Brief September 2008 Inhalt: 1. REACH 2. Zubereitungsrichtlinie / Gefahrstoffe 3. Biozide 4. Betriebssicherheit / Arbeitsschutz 5. Transportvorschriften 6. GHS 7. Arbeitsstätten-Verordnung 1. REACH

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2004 L 10/5 VERORDNUNG (EG) Nr. 65/2004 R KOMMISSION vom 14. Januar 2004 über ein System für die Entwicklung und Zuweisung spezifischer Erkennungsmarker für genetisch veränderte Organismen DIE KOMMISSION

Mehr

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,

Mehr

REACH&CLP Kaffee: Welchen Einfluss haben REACH und CLP auf den Arbeitsschutz in Luxemburg?

REACH&CLP Kaffee: Welchen Einfluss haben REACH und CLP auf den Arbeitsschutz in Luxemburg? REACH&CLP Kaffee: Welchen Einfluss haben REACH und CLP auf den Arbeitsschutz in Luxemburg? REACH&CLP-Kaffee 20. Oktober 2011 Dr. Arno P. Biwer REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Copyright

Mehr

Auswahl der Stoffe. aus Sicht des Arbeitsschutzes. Platzhalter Bild. Dr. Aart Rouw Gruppe 4.6 - Gefahrstoffmanagement

Auswahl der Stoffe. aus Sicht des Arbeitsschutzes. Platzhalter Bild. Dr. Aart Rouw Gruppe 4.6 - Gefahrstoffmanagement Platzhalter Bild Auswahl der Stoffe aus Sicht des Arbeitsschutzes Dr. Aart Rouw Gruppe 4.6 - Gefahrstoffmanagement 1 Inhaltsangabe Grundsätze Roadmap Spezifische Arbeitsschutzanliegen Konsequenzen für

Mehr

Sachstand zum Zulassungsverfahren gemäß REACH-Verordnung

Sachstand zum Zulassungsverfahren gemäß REACH-Verordnung Sachstand zum Zulassungsverfahren gemäß REACH-Verordnung Wien 5. November 2014 Dr. Markus Berges Risk Management Implementation Unit European Chemicals Agency 1 Übersicht Besprechung der ersten Zulassungsanträge

Mehr

Entdecken. In diesem kurzen Leitfaden finden Sie nützliche Informationen für die ersten Schritte in REACH-IT und einen Überblick über das System.

Entdecken. In diesem kurzen Leitfaden finden Sie nützliche Informationen für die ersten Schritte in REACH-IT und einen Überblick über das System. Entdecken In diesem kurzen Leitfaden finden Sie nützliche Informationen für die ersten Schritte in REACH-IT und einen Überblick über das System. Alle Informationen in REACH-IT finden Sie ganz einfach über

Mehr

Strategische und rechtliche Überlegungen für Kooperationen bei der Beantragung von REACH-Zulassungen

Strategische und rechtliche Überlegungen für Kooperationen bei der Beantragung von REACH-Zulassungen Strategische und rechtliche Überlegungen für Kooperationen bei der Beantragung von REACH-Zulassungen Ursula Schliessner, Dr. Thomas Jestaedt, Gyöngyi David Jones Day REACH-Zulassung Workshop München, 11.

Mehr

Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin

Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin 24.08.2015 Praxis-Seminar (neu): REACH - Registrierung am 23. - 24. Februar 2016 in Berlin Kurz gesagt: Auf Grund von Firmen-Anfragen und aktuellen Diskussionen zur REACH-Registrierung in der letzten Registrierungsphase

Mehr

Dr. Raimund Weiß Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund

Dr. Raimund Weiß Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund Dr. Raimund Weiß Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dortmund Unterstützungsleistung nationaler Behörden Inhaltsangabe REACH Termine REACH Dokumente Nationale Auskunftsstelle Aufbau nationales

Mehr

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:

Mehr

REACH auf einen Blick

REACH auf einen Blick für Anwender Ausgangslage Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen Systems zur Regelung von Stoffgefahren mangelhafte Transparenz in der Produktkette hohe Kosten im Gesundheitswesen durch stoffbedingte Erkrankungen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

Konsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access

Konsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access Konsortienbildung, Datenteilung und Letter of Access Rechtsanwalt Henning Krüger Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung In situ Systeme unter der Biozidverordnung des REACH-CLP-Biozid Helpdesk

Mehr

Gerlinde Knetsch, Patrick Ackermann Umweltbundesamt. FG IV2.1- Informationssysteme Chemikaliensicherheit. Themen

Gerlinde Knetsch, Patrick Ackermann Umweltbundesamt. FG IV2.1- Informationssysteme Chemikaliensicherheit. Themen Welche Daten werden verfügbar sein durch REACH? Gerlinde Knetsch, Patrick Ackermann Umweltbundesamt FG IV2.1- Informationssysteme Chemikaliensicherheit Themen REACH - IT und IUCLID 5 Daten und Informationen

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und

Mehr

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel

Mehr

Zulassungs- & Beschränkungsdossiers Herausforderungen aus Sicht eines Mitgliedstaates

Zulassungs- & Beschränkungsdossiers Herausforderungen aus Sicht eines Mitgliedstaates Zulassungs- & Beschränkungsdossiers Herausforderungen aus Sicht eines Mitgliedstaates Dr. Aart Rouw Gruppe 4.6 - Gefahrstoffmanagement Inhaltsangabe Aufgaben BAuA Unterschiede der verschiedenen Dossiers

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen

Mehr

Erfahrungen bei der Dossiereinreichung - IUCLID 5, REACH IT

Erfahrungen bei der Dossiereinreichung - IUCLID 5, REACH IT Erfahrungen bei der Dossiereinreichung - IUCLID 5, REACH IT REACH-Veranstaltung, 17.09.2009 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Marco Gerst BASF SE, Ludwigshafen Inhalte IUCLID 5

Mehr

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine

Mehr

Die wichtigsten Punkte und Herausforderungen von REACH verstehen (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)

Die wichtigsten Punkte und Herausforderungen von REACH verstehen (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) Die wichtigsten Punkte und Herausforderungen von REACH verstehen (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) Lunch Meeting Handwerkskammer 19. Juni 2012 Dr. Arno P. BIWER www.reach.lu

Mehr

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten

Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Stand: Juli 2013 Alle seit dem 1. April 2007 von Ricoh in Deutschland in Verkehr gebrachten bildgebenden Systeme, deren Ersatzteile sowie die dazugehörigen

Mehr

Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung

Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung Gemeinsame Informationsbroschüre zur neuen Biozidprodukte-Verordnung Mit der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPV 1 ) und der Änderungsverordnung (Nr. 334/2014 2 ) werden das Inverkehrbringen

Mehr

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

REACH AUS LIEFERANTENSICHT REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in

Mehr

VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag. für ein besseres REACH

VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag. für ein besseres REACH - 1 - VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Vorschlag für ein besseres REACH 26. November 2004 - 2 - Vorschlag für ein besseres REACH (improved REACH) Der Vorschlag für ein besseres REACH baut auf

Mehr

Substance for Success. B -3 REACH. Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien

Substance for Success. B -3 REACH. Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien Substance for Success. B -3 REACH Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien REACH Hintergrund und Auswirkungen für die Lack- und Kunststoffindustrie, Maßnahmen zur Umsetzung bei BYK

Mehr

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe

Mehr

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 www.ages.at

Mehr

REACH Verordnung VCI - Helpdesk

REACH Verordnung VCI - Helpdesk REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung

Mehr

Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen

Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen REACH Kongress 2012 5 Jahre REACH Erfahrungen und Ausblick Registrierung als Schlüssel zu sicheren Stoffen Dr. Suzanne Wiandt REACH Helpdesk, Chemikalienprüfung Dr. Frauke Schröder Chemikalienbewertung

Mehr

Merkblatt (2013) Outgoing AIF-Notification bzw. Outgoing-AIF-Update. Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 331 KAGB

Merkblatt (2013) Outgoing AIF-Notification bzw. Outgoing-AIF-Update. Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 331 KAGB Merkblatt (2013) für den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an EU-AIF oder inländischen AIF, die durch eine AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden, an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten

Mehr

Bekanntmachung der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes

Bekanntmachung der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes 2538 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2013 Bekanntmachung der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes Vom 17. Juli 2013 Auf Grund des Artikels 2

Mehr

Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien. Lena Gruhn BAuA. Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien

Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien. Lena Gruhn BAuA. Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien Datenschutz, Zugangsbescheinigungen und Konsortien Lena Gruhn BAuA Worum geht s? Datenschutz Zugangsbescheinigung Datenanforderungen Datenübermittler Dateneigner Zwangsbezugnahme Konsortien Datenteilung

Mehr

2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, 22 Abs. 1 SVHV i. V. m. VOL/A 1. Abschnitt.

2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, 22 Abs. 1 SVHV i. V. m. VOL/A 1. Abschnitt. Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsdienstleistungen Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2006R1907 DE 27.06.2009 005.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B C1 VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006

Mehr

Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen

Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen, die über die Telefonzentrale oder den Sicherheitsdienst der EIB eingehen Bestimmungen für die Aufzeichnung von Telefonanrufen Bestimmungen für die

Mehr