Vertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau

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1 Bauen mit dem Generalunternehmer Eine andere Möglichkeit zu bauen ist, einen Generalunternehmer zu beauftragen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn der Bauherr bereits ein Grundstück gefunden und erworben hat oder dies plant. Bauherr und Generalunternehmer schließen einen Werkvertrag über alle Leistungen zur Errichtung des Baus. Nicht eingeschlossen ist die Planung. Das bietet den Vorteil, dass man sein Haus zusammen mit einem Architektennach eigenen Wünschen gestalten (lassen)kann. Ein Generalunternehmer kann Teilleistungen an Subunternehmer vergeben. Dennoch bleibt er der einzige Vertragspartner des Bauherrn und trägt die volle Verantwortung für die Gesamtleistung. Vorteil für den Bauherren: Er hat nur einen Ansprechpartner, auch bei Problemen oder Mängeln. Zudem spart er die Koordinierung der Gewerke und die Risiken während des Baus. Andererseits darf er den Subunternehmern keine direkten Anweisungen geben. Ein Generalunternehmer ist also oft eine gute Lösung, wenn Bauplatz und Haus individuell gewählt und gestaltet werden sollen, der Bauherr sich aber nicht mit der Errichtung belasten möchten. Einen Generalunternehmer zu beauftragen ist in der Regel etwa zehn bis 15 Prozent teurer als die Gewerke selbst zu engagieren und einzeln zu koordinieren. Das übernimmt ggf. der Generalunternehmer, der sich außerdem im Markt auskennen und günstig arbeitende Subunternehmen beteiligen sollte. Bauen mit einem Generalunternehmer: + Keine Belastung durch Ausführung und Risiken + Nur ein Ansprechpartner bei Problemen - Etwas höhere Kosten - Die Wahl des Generalunternehmers ist entscheidend Vertrag für Bauleistungen Seite 1 von 8

2 Zwischen Auftraggeber Name:...Vorname:... Straße/Hausnummer:.../... PLZ/Ort:.../... Telefon:.../... Telefon-Mobil:.../... Telefax:.../... (nachfolgend AG genannt) und Auftragnehmer Name/Firma: Lifestyle-Homes Bau + Ingenieurges. mbh Straße/ Admiralstr. Hausnummer: 54 PLZ/Ort: BREMEN Telefon: +49 (0) verkauf@lifestyle-homes.eu Telefax: +49 (0) (nachfolgend AN genannt) Vertrag für Bauleistungen Seite 2 von 8

3 Ziff. 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die schlüsselfertige Ausführung gemäß anliegender Leistungsbeschreibung vom und den Plänen vom in folgendem Umfang (Leistungsbeschreibung) für das Bauvorhaben Bei Eigenleistung obliegen dem AN keine Beratungs- und Überwachungspflichten. Hat der AN Bedenken bezüglich der im Wege der Eigenleistung erstellten Vorarbeiten des AG, muss er diese gegenüber dem AG mitteilen. Art und Umfang von Eigenleistungen sowie ihre zeitliche Eingliederung in den Bauablauf und ihre Bewertung im Hinblick auf eine Änderung des Festpreises werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, die Vertragsbestandteil wird. Der AN schuldet die Übergabe folgender Unterlagen: Der AG schuldet die Übergabe folgender Unterlagen: Ziff. 2 Bezeichnung des Grundstücks auf dem Grundstück Ort: Strasse: Nr.:, Gemarkung: Katasterbezeichnung: gem. Bebauungsplan oder der Auftraggebers übertragen. (genaue Bezeichnung des Grundstücks) Ziff. 3.0 Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihen- und Rangfolge: dieser Bauvertrag die Leistungsbeschreibung vom Anlage Nr. 1 die Pläne vom / / die Anlagen vom das Angebot vom Anlage Nr. Anlage Nr. Anlage Nr. die anerkannten Regeln der Technik (ATV/VOB/C) Vertrag für Bauleistungen Seite 3 von 8

4 Ziff. 3.1: Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen können jederzeit schriftlich und/oder mündlich vereinbart werden. Wünscht der AG zusätzliche, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Leistungen oder eine Änderung der Leistungen des Vertrages, so hat der AN ihm vor der Ausführung dieser Leistungen ein schriftliches Angebot basierend auf den ausgehandelten Bedingungen für die geänderten oder zusätzlichen Leistungen mit einer Beschreibung der angebotenen Leistung und Bezifferung des hierfür geltend gemachten Preises vorzulegen. Vor Rückgabe des vom AG oder seinem Vertreter i. S. d. Ziffer 2.1 unterschriebenen Angebots ist der AN nicht zur Ausführung verpflichtet. Der AG ist kein Bauleistender i. S. v. 13 b UStG. Ziff. 3.2.: Lohngleitklausel/Stoffpreisgleitklausel wird nicht vereinbart. wird vereinbart gem. Anlage Nr. Ziff. 4 Vergütung Als Vergütung für die in Ziffer 1 bezeichneten Leistungen wird vereinbart die Pauschalsumme von Euro netto zzgl. MwSt. Euro (Pauschalpreisvertrag) insgesamt Euro brutto. Der AG hat eine Bankbürgschaft zur Absicherung des Gesamtauftrages innerhabl von 10 Tagen nach Auftragserteilung zu liefern. Ziff. 5: Besonderheiten der Baustelle Für die Zugangswege wird auf Folgendes hingewiesen: Sicherung der Baustelle: Der AN hat alle für die Sicherung und Regelung des Verkehrs im Baubereich erforderlichen Maßnahmen, auch außerhalb der Arbeitszeit, zu treffen. Dem AN werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Vertrag für Bauleistungen Seite 4 von 8

5 Ziff. 5.1: Lager- und Arbeitsplätze werden zur Verfügung gestellt werden nicht zur Verfügung gestellt Ort:... Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN zu beschaffen, die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Ziff. 5.2: Wasseranschluss wird zur Verfügung gestellt wird nicht zur Verfügung gestellt Ziff. 5.3:Stromanschluss wird zur Verfügung gestellt wird nicht zur Verfügung gestellt Die Kosten des Verbrauchs trägt der AN / AG. Ziff. 6: Abnahme Der AG ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Ein förmlicher Abnahmetermin, an dem der Vertreter des AN, des AG sowie der/die AG teilnehmen, wird durchgeführt. Der Abnahme steht es gleich, wenn der AG das Werk nicht innerhalb einer ihm vom AN bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Ziff. 7: Zahlungen Zahlungen sind nach Rechnungszugang beim AG sofort fällig. Der AG hat Abschlagszahlungen zu leisten. Dem AG ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 % des Vergütungsanspruchs zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags um mehr als 10 %, ist dem AG bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 % des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des AN ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der AG die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Die Sicherheit kann auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Versicherers geleistet werden. Vertrag für Bauleistungen Seite 5 von 8

6 Ziff. 7.1: Es gilt folgender Abschlagszahlungsplan: 25 vom Hundert bei Beauftragung des System Lieferanten Wände/Decken/Bäder 10 vom Hundert nach Fertigstellung der Bodenplatte 25 vom Hundert nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten 10 vom Hundert für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung 15 vom Hundert für die Rohinstallation der Heizungsanlagen, für die Rohinstallation der Sanitäranlagen, für den Trockenboden, für die Rohinstallation der Elektroanlagen 10 vom Hundert für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen und für den Innenputz (ausgenommen Beiputzarbeiten) incl. Malerarbeiten, für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 15 vom Hundert nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe Sofern einzelne Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige Vomhundertsatz mit der folgenden Rate fällig. Anstelle des obigen Abschlagszahlungsplanes werden Abschlagszahlungen nach folgender Maßgabe vereinbart: vom Hundert nach vom Hundert nach vom Hundert nach Zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen vereinbaren die Parteien eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme. In Höhe der Gewährleistungssicherheit erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von der Schlusszahlung. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des AN Zug um Zug gegen Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auszuzahlen. Ziff. 8: Versicherungen Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und bis zur Abnahme auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer abzuschließen. Vertrag für Bauleistungen Seite 6 von 8

7 Der AN ist verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung mindestens in Höhe der Brutto- Pauschalsumme bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer abzuschließen. zum Abschluss einer Bauleistungsversicherung nicht verpflichtet. Der Abschluss der vorgenannten Versicherung(en) ist vom AN vor Baubeginn durch Übersendung von Kopien der Versicherungsverträge oder durch Bestätigung der Versicherung nachzuweisen. Ziff.9: Verjährung von Mängelansprüchen Mängelansprüche des AG verjähren innerhalb von 5 Jahren nach Abnahme der Bauleistung ( 634 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB). Ziff. 10: Aufwendungen für Mängelbeseitigung Kommt der AN einer Aufforderung des AG zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der AG den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel objektiv nicht vorliegt, hat der AG die Aufwendungen des AN zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten ortsübliche Sätze. Ziff. 11: Termine/Ausführungsfristen Der Baubeginn wird am erfolgen. Der AN ist verpflichtet, seine vertraglichen Leistungen bis spätestens zum fertigzustellen. Ziff. 11.2: Vertragsstrafe Neben den gesetzlichen Ansprüchen schuldet der AN dem AG bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Fertigstellungsfrist je Werktag des Leistungsverzugs eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,2 % der Auftragssumme des zugestandenen Werts derjenigen Teilleistungen i. S. d. Ziffer 7.3, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Fertigstellungsfrist noch nicht fertiggestellt waren und nach den getroffenen Preisvereinbarungen eine gesonderte Abrechnung ermöglichen, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Vertrag für Bauleistungen Seite 7 von 8

8 Ziff. 12: Sonstige Vereinbarungen Als Gerichtsstand wird Bremen vereinbart. Ziff. 13: Gerichtsstand Bremen, den Unterschrift Auftragnehmer Ort/Datum:... Unterschrift Auftraggeber/Ehepartner Vertrag für Bauleistungen Seite 8 von 8

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