geändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011
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- Heinz Flater
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1 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Italoromanistik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 4. Oktober 007 geändert durch Satzungen vom. Juli Juli 008. September 009. Juni 0 5. November 0 9. März 0 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 58 Abs. und Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen- Nürnberg folgende Studien- und Prüfungsordnung: Geltungsbereich Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg vom 7. September im Folgenden: ABMStPO/Phil - für das Fach Italoromanistik. Umfang und Ziele des Studiums () Das Fach Italoromanistik kann im Bachelorstudiengang entweder als erstes Fach mit einem Umfang von 80 ECTS-Punkten zuzüglich der Bachelorarbeit im Umfang von ECTS-Punkten oder als zweites Fach mit einem Umfang von 70 ECTS- Punkten studiert werden. () Im Fach Italoromanistik werden vorhandene sprachpraktische Kompetenzen vertieft sowie ein umfassender Einblick in die vielschichtigen Entwicklungs- und Transformationsprozesse von je historisch spezifischen sprachlichen, literarischen und kulturellen Phänomenen im italienischsprachigen Kulturraum vermittelt. In der Auseinandersetzung mit der italienischen Sprache, Literatur und Kultur erfahren die Studierenden einen kulturellen Perspektivenwechsel, der ein besseres Verständnis der eigenen sowie der fremden Kultur ermöglicht. 3 Durch die Aneignung entsprechender Theorien und Methoden im Umgang mit italienischsprachigen Texten sowie kommunikativer und kultureller Kompetenzen befähigt der Bachelorabschluss die Studierenden zu einem kritischen und reflektierten Umgang mit der italienischen Kultur. 4 Vor
2 dem Hintergrund der Tatsache, dass sich typische Laufbahnprofile für Absolventen und Absolventinnen von Bachelorstudiengängen in Deutschland im Laufe der nächsten Jahre erst allmählich herausbilden werden, legt der Bachelorstudiengang einen besonderen Wert darauf, den Studierenden ein hohes Maß an multifunktionaler Kompetenz sowie an Kommunikations- und Reflexionsfähigkeit zu vermitteln. 3 Fächerkombinationen () Mit dem Fach Italoromanistik soll eines der im Folgenden genannten Fächer kombiniert werden:. Buchwissenschaft. English and American Studies 3. Frankoromanistik 4. Germanistik 5. Geschichte 6. Griechische Philologie 7. Iberoromanistik 8. Indogermanistik und Indoiranistik 9. Japanologie. Kulturgeschichte des Christentums. Kunstgeschichte. Lateinische Philologie 3. Mittellatein und Neulatein 4. Nordische Philologie 5. Ökonomie 6. Orientalistik 7. Pädagogik 8. Philosophie 9. Politikwissenschaft 0. Sinologie. Soziologie () Im Übrigen gilt 30 Abs. 5 der ABMStPO/Phil. 4 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums () Der Studiengang besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Er ist in drei Phasen gegliedert, in denen folgende Qualifikationen erworben werden:. In der ersten, einjährigen Studienphase erwerben die Studierenden eine breite Basis in den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft und vertiefen ihre sprachpraktischen Kenntnisse, indem sie einführende Veranstaltungen besuchen (Basismodule).. In der zweiten Studienphase werden die fachlichen und methodischen Kompetenzen erweitert, spezialisiert und kontextualisiert (Aufbaumodule). 3. In der dritten Studienphase erfolgt die weiterführende Spezialisierung in einem ausgewählten wissenschaftlichen Bereich. Die Studierenden werden zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten befähigt (Vertiefungsmodule).
3 () Im Studium Italoromanistik als erstes Fach sind folgende Module erfolgreich abzulegen:. Pflichtmodule: Italienische Sprachpraxis -4; Einführung in die Italoromanistik; Italienische Sprachwissenschaft ; Italienische Literatur- und Kulturwissenschaft ; Bachelorarbeit. Wahlpflichtmodule: Italienische Sprachwissenschaft oder Italienische Literatur- und Kulturwissenschaft 3
4 Zum Studienaufbau und den Prüfungen vgl. die folgende Tabelle: Sem. Module LV SWS ECTS Leistungsnachweis Faktor f. die Modulnote Basismodul Italienische Sprachpraxis Basismodul Italienische Sprachpraxis Corso di italiano intermedio I 6 8 K 90,0 Comprensione e produzione orale I SL Corso di italiano intermedio II 6 8 K 90,0 Fonetica descrittiva SL Fonetica pratica SL / Basismodul Einführung in die Italoromanistik Einführung in die italienische Sprachwissenschaft Einführung in die italienische Literaturwissenschaft 4 K 90 0,5 3 6 K 90 0,5 Proseminar 4 HA 0,6 3 / 4 Aufbaumodul Italienische Sprachwissenschaft Vorlesung SL Übung 4 Proseminar 4 HA 0,6 3 / 4 Aufbaumodul Italienische Literatur- u. Kulturwissenschaft Vorlesung 4 Übung SL Comprensione e produzione scritta 3 K 90,0 3 / 4 5 / 6 Aufbaumodul Italienische Sprachpraxis 3 Vertiefungsmodul Italienische Sprachwissenschaft Grammatica e stilistica SL Comprensione e produzione orale II Corso introduttivo di cultura e civiltà italiana I SL 3 SL Mittelseminar 6 HA 0,6 Vorlesung 4 4
5 Sem. Module LV SWS ECTS Faktor f. die Modulnote 5 / 6 5 / 6 Vertiefungsmodul Italienische Literatur- und Kulturwissenschaft Vertiefungsmodul Italienische Sprachpraxis 4 Mittelseminar 6 HA 0,6 Vorlesung 4 Cultura e civiltà italiana II 5 Laboratorio di scrittura 3 HA Leistungsnachweis Kurzessays Traduzione Tedesco Italiano SL 0,5 0,5 6 Bachelorarbeit BA Bei der angegebenen Fachsemesterzahl handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. K = Klausur; MP = mündliche Prüfung; HA = Hausarbeit; SL = Studienleistung, BA = Bachelorarbeit 3 Für das Sommersemesterangebot 0 findet folgender Studienverlaufsplan Anwendung: Basismodul Italienische Sprachpraxis Modul GOP SWS ECTS Corso di italiano intermedio I GOP 6 8 Comprensione e produzione orale I GOP Basismodul Italienische Sprachpraxis Corso di italiano intermedio II 6 8 Fonetica descrittiva Fonetica pratica Basismodul Einführung in die Italoromanistik Einführung in die italienische Sprachwissenschaft GOP 4 Einführung in die italienische Literaturwissenschaft GOP 3 6 Aufbaumodul Italienische Sprachwissenschaft Proseminar italienische Sprachwissenschaft 4 Vorlesung italienische Sprachwissenschaft Übung zur italienischen Sprachwissenschaft 4 Aufbaumodul Italienische Literatur- u. Kulturwissenschaft Proseminar italienische Literatur- und Kulturwissenschaft 4 Vorlesung italienische Literatur- und Kulturwissenschaft 4 Übung zur italienischen Literatur- und Kulturwissenschaft Aufbaumodul Italienische Sprachpraxis 3 Comprensione e produzione scritta 3 Grammatica e stilistica Comprensione e produzione orale II Corso introduttivo di cultura e civiltà italiana I SS WS SS WS SS 3 WS 3
6 Vertiefungsmodul Italienische Sprachwissenschaft Mittelseminar italienische Sprachwissenschaft 6 Vorlesung italienische Sprachwissenschaft 4 Vertiefungsmodul Italienische Literatur- u. Kulturwissenschaft Mittelseminar italienische Literatur- und Kulturwissenschaft 6 Vorlesung italienische Literatur- und Kulturwissenschaft 4 Vertiefungsmodul Italienische Sprachpraxis 4 Cultura e civiltà italiana II 5 Laboratorio di scrittura 3 Traduzione Tedesco Italiano Bachelorarbeit Bachelorarbeit Für die GOP müssen mindestens das Basismodul Einführung in die Italoromanistik und das Basismodul Italienische Sprachpraxis erfolgreich abgelegt werden. (3) Im Studiengang Italoromanistik als zweites Fach sind folgende Module erfolgreich abzulegen:. Pflichtmodule: Italienische Sprachpraxis -; Einführung in die Italoromanistik. Wahlpflichtmodule: Im Aufbaujahr sind zwei aus drei der folgenden Module zu absolvieren: Italienische Sprachpraxis 3, Italienische Sprachwissenschaft und Italienische Literatur- und Kulturwissenschaft ; im Vertiefungsjahr sind zu absolvieren: Italienische Sprachpraxis 3 (falls nicht im Aufbaujahr belegt) oder Italienische Sprachpraxis 4; Italienische Sprachwissenschaft oder Italienische Literatur- und Kulturwissenschaft Absatz Sätze und 3 gelten entsprechend. (4) Bei Vorkenntnissen der italienischen Sprache, die über die Zulassungsanforderung gehen, kann eine Einstufung in das entsprechende Modul erfolgen. Falls nicht alle sprachpraktischen Module belegt werden müssen, kann in Absprache mit der Studienberatung alternativ auch ein weiteres Aufbau- oder Vertiefungsmodul abgelegt werden. (5) Wird das Fach Italienisch als Erstfach gewählt, so sind im Bereich Schlüsselqualifikationen Leistungen im Umfang von 0 ECTS-Punkten zu erbringen. Dabei soll ein Modul mit der Ableistung eines Praktikums im italienischsprachigen Ausland oder aber in einem auf Italien bezogenen Bereich absolviert werden. 5 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen im Fach Italoromanistik mindestens das Basismodul Einführung in die Italoromanistik und das Basismodul Italienische Sprachpraxis erfolgreich abgelegt werden. 6 Zulassungsvoraussetzungen Die Studierenden müssen den Nachweis italienischer Sprachkenntnisse mindestens im Umfang von ca. 0 Stunden erbringen, die in etwa dem Niveau GER: A entsprechen. Der Nachweis muss bis zum Ende des zweiten Semesters beim Prüfungsamt vorgelegt werden. 3 Darüber hinaus müssen Kenntnisse in einer weiteren 6
7 lebenden Fremdsprache gem. 8 Abs. Satz Nr. der ABMStPO/Phil nachgewiesen werden. 7 Besondere Bestimmungen für die Bachelorarbeit Für die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit ist weitere Voraussetzung im Sinne des 3 Abs. Satz 4 der ABMStPO/Phil, dass die erfolgreiche Teilnahme an allen nach 4 dieser Prüfungsordnung erforderlichen Aufbaumodulen nachgewiesen worden ist. 8 Schluss- und Übergangsvorschriften Diese Prüfungsordnung tritt am. Oktober 007 in Kraft. 7
wissenschaftliche Ausbildung, die eine Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum darstellt.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. Februar 2008 1. September 2009 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 25. Juni 2015
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MehrAusbildung, die als Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum
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Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
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