Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland

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1 Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung Verfahren, Inhalte und Beispiele aus der kommunalen Praxis in Deutschland Vortrag im Rahmen der Workshopreihe Urban Planning Laboratory des GIZ-Projektes Stärkung des kommunalen Landmanagements in Serbien Belgrad,

2 Gliederung: 1. Die strategische Umweltprüfung (SUP) für Pläne und Programme - gesetzliche Grundlagen, Beispiele - Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes 2. Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung - Belange des Umweltschutzes - Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltbelange (Scoping) - Umweltbericht 3. Beispiele aus der kommunalen Praxis - Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windenergie - Neubau einer Straßenbahn - Wohngebiet auf dem Gelände einer ehemaligen Druckerei - Neubau eines Quartierplatzes Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

3 Die strategische Umweltprüfung (SUP) für Pläne und Programme 1: Ist abschließend geregelt im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und umfasst: und - Verkehrswegeplanungen des Bundes - Ausbaupläne nach Luftverkehrsgesetz - Risikomanagementpläne und Maßnahmenprogramme nach Wasserhaushaltsgesetz - Raumordnungsplanungen nach Raumordnungsgesetz - Bedarfspläne des Energiewirtschaftsgesetzes (auch Offshore) - Bundesfachplanungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes - Standortsuche für atomare Endlager - Lärmaktionspläne, Luftreinhaltepläne - Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallvermeidungsprogramme - Bauleitplanungen als Umweltprüfung einschließlich Überwachung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

4 Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung 1: Bauleitpläne in Deutschland sind gem. 1 Abs. 2 Baugesetzbuch der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und... der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) Träger der Bauleitplanung ist die Gemeinde. Bauleitpläne sind an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege... Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

5 Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung 2: 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden; die Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden. Die Gemeinde legt für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist.... Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.... Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

6 Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung 3: Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura-2000 Gebiete Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Vermeidung von Emissionen Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung Darstellungen von Fachplänen (Landschaft, Wasser, Abfall, Immissionsschutz)... Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität Wechselwirkungen. Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

7 Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung 4: Belange des Umweltschutzes nach 1a BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind folgende Vorschriften zu beachten mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden... erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, sowie der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind zu vermeiden oder auszugleichen Klimaschutz durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel... Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

8 Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung 5: Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltbelange (Scoping) Festlegung erfolgt durch die Gemeinde ( 2 Abs. 4 BauGB)... und... durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann ( 4 Abs. 1 BauGB). Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

9 Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung 6: Sonstige Träger öffentlicher Belange sind Versorgungsträger (Strom, Gas, Telekommunikation, etc.)... Fachämter der Stadtverwaltung (Ver-/Entsorgung, Umwelt, Verkehr, etc.)... Kammern und Vereine (Bauernverband, Industrie- und Handelskammer, etc.)... Kirchen, angrenzende Gebietskörperschaften,... Fachbehörden, Landesämter, SGD en, Ministerien (LUWG, DWD, etc.),... anerkannte Naturschutzverbände (Landesjagdverband, Nabu, BUND, etc.)... Ortsverwaltungen, Polizei, Feuerwehr... Die Liste umfasst derzeit in Mainz rd. 130 Träger öffentlicher Belange. Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

10 Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung 7: Inhalte des Umweltberichtes gem. Anlage 1 BauGB: Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes Darstellung der Ziele des Umweltschutzes Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen... derzeitiger Zustand... Zustand bei Durchführung der Planung... Zustand bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Ausgleich der Auswirkungen Alternative Planungsmöglichkeiten Schwierigkeiten, Lücken, fehlende Erkenntnisse Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Allgemeinverständliche Zusammenfassung Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

11 Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung 8: Verfahrensablauf -> Ablauf einer Sichtung der vorhandenen Daten.. -> Vergabe Umweltbericht, ggf. Fachgutachten.. -> Dokumentation des jeweiligen Verfahrensstandes.. -> Fertigstellung des Umweltberichtes... -> Abschluss der Umweltprüfung Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

12 Beispiel 1: Vorbereitende Bauleitplanung Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

13 Beispiel 1: Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Erforderlich ist ein Umweltbericht mit Untersuchungen zu bestehenden Restriktionen Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

14 Beispiel 1: im Bereich Windenergie zur Windkraftnutzungseignung zum Artenschutz (Rast-/Zugvögel) Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

15 Beispiel 1: durch eine stadtweite Untersuchung zu einer möglichen Anlagenkonfiguration und deren Sichtbarkeit Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

16 Beispiel 1: mit negativer Ausschlusswirkung von verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

17 Beispiel 1: für das restliche Stadtgebiet durch eine Visualisierung Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

18 Beispiel 1: Zusammenfassung Durch die Festlegung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen im Sinne einer Konzentrationszone erfolgt eine negative Ausschlusswirkung für das restliche Stadtgebiet. Da die genauen Standorte der Anlagen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht festgelegt werden, bleiben bestimmte Untersuchungen dem nachgeordneten Zulassungsverfahren nach Fachplanungsrecht vorbehalten - Aktuelle Untersuchungen zum Artenschutz (Fledermäuse, Brutvögel) - Schallgutachten - Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft - Festlegung von Maßnahmen zum Monitoring Die Zulassung einer oder mehrerer Windenergieanlagen erfolgt durch eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

19 Beispiel 2: Verbindliche Bauleitplanung - Neubau einer Straßenbahn Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

20 Beispiel 2: Zusammenfassung Das Baurecht für die Verlegung der Straßenbahn wird durch einen Bebauungsplan geschaffen. Neben einem Umweltbericht werden Fachgutachten erstellt zu: - Schallschutz - Erschütterungsschutz Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen (der Straßenbäume) werden im Umweltbericht ohne weiteres Fachgutachten verbal-argumentativ beschrieben und bewertet. Ersatzpflanzungen werden festgesetzt. Eingriffe in Natur und Landschaft sind sodann nicht zu erwarten. Maßnahmen zum Monitoring werden nicht erforderlich. Eine weitere Genehmigung nach Fachplanungsrecht ist nicht erforderlich. Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

21 Beispiel 3: Verbindliche Bauleitplanung Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

22 Beispiel 3: Wohngebiet auf dem Gelände Das Baurecht wird durch einen Bebauungsplan geschaffen. Neben einem Umweltbericht werden Fachgutachten erstellt - zum Baugrund, - zur Versickerung, - zur Hangentwässerung, - zur Fauna und zum Artenschutz, - zur Energieversorgung Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

23 Beispiel 3: einer ehemaligen Druckerei - zur Altlastensituation und der damit verbundenen Gefährdung, - zur Belastung durch Radon. Der Ausgleich von Eingriffen in Natur- und Landschaft wird im Bebauungsplan und im Städtebaulichen Vertrag verbindlich festgelegt. Maßnahmen zum Monitoring werden nicht erforderlich. Die Genehmigung der Einzelhäuser erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

24 Beispiel 3: Zusammenfassung Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

25 Beispiel 4: Verbindliche Bauleitplanung Das Baurecht wird durch einen Bebauungsplan geschaffen. Neben einem Umweltbericht werden Fachgutachten erstellt - zum Lärmschutz, - zur Altlastensituation, - zum Artenschutz und - zum Bioklima. Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

26 Beispiel 4: Neubau eines Quartierplatzes Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

27 Beispiel 4: Bioklima (Windgeschwindigkeit 14.oo Uhr, 2m ü.gr.) Grund Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

28 Beispiel 4: Bioklima (Differenzenwindfeld) Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

29 Beispiel 4: Bioklima Lufttemperatur (14.oo Uhr, 2m ü.gr.) Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

30 Beispiel 4: Bioklima Lufttemperatur (Abkühlung optimiert) Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

31 Beispiel 4: Neubau eines Quartierplatzes Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Haben Sie Fragen?? Herr Joachim Kelker Dipl.-Geogr. Joachim Kelker Belgrad,

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