AOK Rheinland Die Gesundheitskasse Leben mit Demenz. Leistungen der Pflegekasse AOK Rheinland/Hamburg. Karl-Martin Bach.
|
|
- Roland Lorentz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leben mit Demenz Leistungen der Pflegekasse AOK Rheinland/Hamburg Seite 1
2 Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß 45 b SGB XI ab 07/ Verfahren Antrag stellen! Feststellung des erheblichen allgemeinen Betreuungsaufwandes durch MDK Bescheid Bedarf an allgemeiner Anleitung und Betreuung! Kein Pflegegeld! keine zusätzliche Grundpflege oder HWV! Seite 2
3 Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß 45 b SGB XI ab 07/2008 Grundbetrag 100 Euro monatlich erhöhter Betrag 200 Euro monatlich auch für nicht Pflegebedürftige (!)...wenn MDK attestiert demenzbedingte Fähigkeitsstörung geistige Behinderung psychische Erkrankung; dauerhaft (6Monate) Daraus resultiert erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz Seite 3
4 Feststellung des erheblichen allgemeinen Betreuungsaufwandes durch MDK 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz). Besondere Fähigkeitsstörungen 2. Verkennen oder Verursachen gefährlicher Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen 4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung Seite 4
5 Feststellung des erheblichen allgemeinen Betreuungsaufwandes durch MDK 8. Störungen der höheren Hirnfunktion(Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben. 9. Störung des Tag-/Nachtrhytmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen 12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten 13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer Depression Seite 5
6 Erhebliche eingeschränkte Alltagskompetenz 100 Euro monatlich: Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1-9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt. Im erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz 200 Euro monatlich: Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn die für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind und zusätzlich bei mindestens einem weiteren Item aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ein ja angegeben wird. Darüber hinaus hat der MDK zu dokumentieren, seit wann die Alltagskompetenz des Antragstellers entsprechend eingeschränkt ist. Feststellung der EdA bei ca. 13 % der amb. MDK Begutachtungen Seite 6
7 Veranstaltung Veranstaltung Leben Leben mit mit Demenz Demenz Leistungen Leistungen der der Pflegekasse Pflegekasse AOK AOK Rheinland/Hamburg Rheinland/Hamburg Der Betrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von folgenden Leistungen entstehen: -der Tages- oder Nachtpflege -der Kurzzeitpflege -der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt -der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die gefördert oder förderungsfähig sind Zulassung durch die Bezirksregierung Seite 7
8 Veranstaltung Leben mit mit Demenz Demenz Leistungen der der Pflegekasse AOK AOK Rheinland/Hamburg Betreuungsgruppen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, Tagesbetreuung in Kleingruppen, z.b. Demenz Cafe Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer, familienentlastende und familienunterstützende Dienste sowie Agenturen zur Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und der sie Pflegenden. Um mit den Pflegekassen abrechnen zu können, muss das Betreuungsangebot von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt sein. Seite 8
9 ...Beispiele Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen/Beschäftigungen Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung Seite 9
10 ...Beispiele Beaufsichtigung des Versicherten insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei Störungen des Tag-/Nachtrhytmusses, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereichs oder des Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen Seite 10
11 ...Vergütung und Abrechnung Leistungsinhalte und Preise werden frei zwischen Pflegedienst und Kunden vereinbart Preise können nach Tages- oder nach Stundensätzen kalkuliert und abgerechnet werden Preise können für Einzelpersonen oder Gruppen kalkuliert und abgerechnet werden Fahrtkosten können pauschaliert abgerechnet werden Seite 11
12 ...Vergütung und Abrechnung Für niedrigschwellige Angebote gilt: Rechnung an den Versicherten der Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Pflegekasse hat. Bei Pflegediensten: Direktabrechnung mit der Pflegekasse üblich. Seite 12
13 Leistungen der Pflegekasse der AOK Rheinland/ Hamburg Speziell für Versicherte der AOK Pflegehotline (rund um die Uhr) besetzt mit Pflegekräfte Pflegeleitstelle Demenz in Aachen für das gesamte Rheinland IGV Krisenintervention mit den KKO und dem Johanniterhaus Sterkrade; einem niedergelassenen Neurologen/ Notfallhilfe innerhalb von 24 Std. bei Gefahr für Leben und Gesundheit des Erkrankten oder der Pflegeperson Pflegekräfte in den einzelnen Regionaldirektionen geschult in dem Thema Demenz Seite 13
14 Leistungen der Pflegekasse der AOK Rheinland/ Hamburg Speziell für Versicherte der AOK Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen mit Betreuungsangebot des Demenzkranken (Kooperation mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft - NRW) Termine: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Ort: AOK Geschäftsstelle Oberhausen, Marktstr. 180, Oberhausen Es wird um Anmeldung gebeten Seite 14
15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit AOK Rheinland / Hamburg Seite 15
Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen
Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni
MehrÜbersichtsreferat zum Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
Herzlich Willkommen! Wenn die Last des Alltags nicht mehr zu schaffen ist Übersichtsreferat zum Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) 27.03.2014 1 Programm: 1. Das Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz (PNG) 2.
MehrLeistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf/Berechtigter Personenkreis 45a SGB XI
Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf/Berechtigter Personenkreis 45a SGB XI (1) Die Leistungen in diesem Abschnitt betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege,
MehrArgumentationscharts uni-pt-komfort plus uni-pt-premium plus. Ersteller: MVS-KV Stand:
Argumentationscharts uni-pt-komfort plus uni-pt-premium plus Ersteller: MVS-KV Stand: 01.07.2013 Demenz aktuelle Prognosen Experten-Prognosen Zunahme der Demenzerkrankungen BRD 2008: weltweit: von 35,6
MehrFAQ s zu den Tarifen. und uni-pt-komfort plus. uni-pt-premium plus bietet folgende Leistungen: 1. Welche Leistungen beinhalten die Tarife?
FAQ s zu den Tarifen uni-pt-premium plus und uni-pt-komfort plus 1. Welche Leistungen beinhalten die Tarife? *) gem. 45 a SGB XI Pflegebedürftige, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege
MehrBericht Arbeitsgruppe 3 Angebote
PflegeNetz Bericht Arbeitsgruppe 3 Angebote PflegeNetz Netzwerktreffen PflegeNetz Struktur der Netzwerkarbeit in der AG3 Angebote Bedarfsanalyse 1. Menschen ohne Pflegestufe, aber mit Hilfebedarf / Nachbarschaft/
MehrHerzlich Willkommen zum Thema Zusatzleistungen für Demenzerkrankte
Herzlich Willkommen zum Thema Zusatzleistungen für Demenzerkrankte Von Jörg Bracke und Ulrich Wunderlich Inhalt Vorstellung des Pflegestützpunktes Gesetzliche Grundlagen und lokale Anbindung im Netz des
MehrDie Pflegestärkungsgesetze
Die Pflegestärkungsgesetze Die Soziale Pflegeversicherung vor und nach dem 01.01.2017 Meilensteine der Sozialen Pflegeversicherung 1995 Soziale Pflegeversicherung Einführung der Pflegeleistungen 2002 Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
MehrBereiche der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Bereiche der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz Bereiche der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung
MehrWelche Chancen bieten sich für Menschen mit Demenz. 3. Juli Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v.
Welche Chancen bieten sich für Menschen mit Demenz Was bringt die Pflegereform? 3. Juli 2008 Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v. Übersicht Veränderungen SGB XI 1. Verbesserungen in der häuslichen Begleitung
MehrMerkblatt -Pflegeversicherung-
Welche erhalte ich von der Pflegeversicherung? Auch Kinder und können unter bestimmten Umständen der Pflegeversicherung erhalten. Bei Kindern muss ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf im Vergleich
MehrVoraussetzung 2 häusliche Pflege stationäre Pflege Voraussetzung 3 zusätzlich erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
'DV3IOHJHOHLVWXQJVHUJlQ]XQJVJHVHW] Rechtsanwalt Jürgen Mußmann Kanzlei von der Forst und Kollegen, Rheine info@pflegeundrecht.de 0162/2485973 %HUHFKWLJWHU3HUVRQHQNUHLV (= grau unterlegter Bereich) Voraussetzung
Mehrzusätzliche Betreuungs- und Informationsveranstaltung
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Herzlich Willkommen zu der Informationsveranstaltung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Gesetzliche Grundlage Wer hat einen Anspruch? Wozu
MehrAbrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin
Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund Sabine Dahlmann, Koordinatorin Gründe für den Unterstützungsbedarf: Eine steigende Lebenserwartung mit mehr
MehrName, Vorname der/des Versicherten Geburtsdatum Versicherungsnummer
BKK Voralb, Neuffener Str. 54, 72622 Nürtingen Anschrift der Pflegekasse Antragsdatum: I. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Name, Vorname der/des Versicherten Geburtsdatum Versicherungsnummer
MehrReferentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt
MehrMenschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen Unterstützung
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen Unterstützung Wer ist die Angehörigenhilfe Demenz für Hamburg? Die Angehörigenhilfe Demenz für Hamburg ist ein kooperativer Zusammenschluss von neun Trägern.
MehrWas leistet die Pflegeversicherung?
Was leistet die Pflegeversicherung? Fachtag am 29.09.2015 Tagesordnung 1. Vergleich Pflegestufe unterhalb I zu Pflegestufe I 2. Zusätzliche Betreuungsleistungen 3. Ersatzpflege 4. Kurzzeitpflege 5. Wohnumfeldverbessernde
MehrNiedrigschwellige Betreuungsangebote für Russischsprachige in Nürnberg
Fachstelle für pflegende Angehörige Nürnberg Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Russischsprachige in Nürnberg Seminar am 13.04.14 in Eitorf 09:00 12:15 Uhr Dipl.- Sozialpädagogin (FH) Zu niedrigschwelligen
MehrZusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Handreichung für Eltern, Angehörige und Betreuer (Stand: )
Handreichung über zusätzliche und niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Menschen mit/ ohne eingeschränkte Alltagskompetenz nach 45b und 45a SGB XI Pflegereform Am 01.01.2015 ist das
MehrZusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI (1) Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können neben den in diesem Kapitel vorgesehenen Leistungen der ambulanten und teilstationären
MehrSachleistung Geldleistung Kombinationsleistung 1) Vollstationäre Pflege Sachleistung häusliche Pflege als Härtefall 2)
Zurück an: BKK24, Sülbecker Brand 1, 31683 Obernkirchen I. Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Vorname, Name, Geburtstag Versichertennummer Anschrift Bitte ausfüllen - Anspruch auf Leistungen
MehrDemenz und Migration. Workshop am in Kiel Uhr. Fachstelle für pflegende Angehörige Nürnberg
Fachstelle für pflegende Angehörige Nürnberg Demenz und Migration im ehrenamtlichen Bereich/ niedrigschwellige Betreuungsangebote Workshop am 23.11.11 in Kiel 14.00 16.30 Uhr Dipl.- Sozialpädagogin (FH)
MehrKompetenz in Sucht und Psychosomatik. Annegret Kreuels, Leiterin AHG Therapiezentrum Haus Dondert
Kompetenz in Sucht und Psychosomatik AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft Soziotherapie begegnet Pflege Ein Familienunternehmen seit 1973 Annegret Kreuels, Leiterin AHG Therapiezentrum Haus Dondert Kongress
MehrGüte in den Worten erzeugt Vertrauen, Güte im Denken erzeugt. Güte beim Verschenken erzeugt Liebe.
Güte in den Worten erzeugt Vertrauen, Güte im Denken erzeugt Tiefe, Güte beim Verschenken erzeugt Liebe. chinesisch Niedrigschwellige Betreuung demenzkranker Menschen bei der Volkssolidarität Dresden e.v.
MehrSanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team
Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-
MehrVerfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. vom geändert durch Beschluss vom
Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vom 22.03.2002 1 geändert durch Beschluss vom 11.05.2006 2 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen,
Mehr7. Finanzielle Hilfen
7. Finanzielle Hilfen Krankenversicherung Die Krankenkasse übernimmt ebenfalls Kosten für die Behandlung Menschen mit Demenz. Im Einzelnen sind dies: Medizinische Diagnostik und Therapie: im ambulanten,
MehrDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz-PflEg) Stand: 1. Januar 2002 Der Bundestag
MehrDie Herausforderung der Zukunft:
Sonnen-Team Ambulanter Pflegedienst GmbH Nördliche Grünauer Str. 25 86633 Neuburg I. Leitbild Die Herausforderung der Zukunft: Die Betreuung und Versorgung demenzerkrankter Menschen Der Demenz stehen nicht
MehrRund um die Pflege. Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald. Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege
Rund um die Pflege Dipl. Gesundheitswirt (FH) Martin Lehwald Zentrales Informationsbüro Pflege- Beratungsstelle für Probleme in der Altenpflege Landeshauptstadt Magdeburg Zentrales Informationsbüro Pflege-
MehrStrukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff
Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff Gliederung 1. Bedeutung der Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten 2. Was sind niedrigschwellige
MehrKognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige
K bis O Kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige Das neue Pflegestärkungsgesetz I weitet den Kreis der Leistungsberechtigten insbesondere auf Personen mit demenzbedingten Funktionsstörungen,
MehrNiedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer
Anerkennung Niedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. 45 b Abs.1 S.6 Ziffer 4 SGB XI Ihre Organisation beabsichtigt im Landkreis Esslingen ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz,
MehrInformationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit
MehrRealisierung von Leistungsansprüchen nach 45 SGB XI für Menschen mit russischem Migrationshintergrund
Realisierung von Leistungsansprüchen nach 45 SGB XI für Menschen mit russischem Stellungnahme und Information Inhalt: 1. Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote 2. Berechtigter Personenkreis nach
MehrDie Pflegeversicherung in der Praxis Details zur Pflichtversicherung nach SGB XI
Die Pflegeversicherung in der Praxis Details zur Pflichtversicherung nach SGB XI Anja Feist, Geschäftsführende Gesellschafterin Kerpener Pflegedienst Feist GmbH Vortrag zur Demenzwoche am 17.03.2010 Definition
MehrHerzlich willkommen. Erfahrungsaustausch Die Bewertung der Alltagskompetenz reloaded FOTOS MEDICPROOF
Herzlich willkommen Erfahrungsaustausch 2014 Die Bewertung der Alltagskompetenz reloaded Entwicklung der Betreuungsleistungen Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG) 01.04.2002: 460,- jährlich für qualitätsgesicherte
MehrPflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013
Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch
MehrLeitstelle Älterwerden. Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
Leitstelle Älterwerden Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz Stadt Taunusstein 08.11.2010 Pflegeleistungsergänzungsgesetz 2002 Pflegeleistungsergänzungsgesetz aus dem Jahr 2002 Sozialgesetzbuch XI
MehrWeiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
Versorgung Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht neben einer guten medizinischen und therapeutischen Versorgung früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich
MehrAnsatzpunkte zur Implementierung von SimA-Angeboten in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe. in der ambulanten Altenhilfe?
Ansatzpunkte zur Implementierung von SimA-Angeboten in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe SimA-Tagung Nürnberg, 16. Mai 2009 Christine Fricke (M.A.) SimA 50+ in der ambulanten Altenhilfe?
MehrFachtagung Zwischen Pflegebett und Büro Hattingen Franz Schumacher Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW
Fachtagung Zwischen Pflegebett und Büro Hattingen 27.10.09 Franz Schumacher Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW Übersicht ZDF/ Zahlen Daten Fakten Unterstützung pflegender Angehöriger durch professionelle
MehrHerzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017
Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrÜberprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht
Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Altes Recht: Bemessung nach Pflegezeit Neu: Symbiose von Neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff und BRi Überprüfung von Gutachten Feststellung von Pflegebedürftigkeit
MehrHäusliche Betreuung und Unterstützung
Häusliche Betreuung und Unterstützung COMPASS Private Pflegeberatung GmbH Köln, Juli 2014 COMPASS ein Tochterunternehmen des PKV-Verbandes 2 Wer findet durch das Labyrinth? 3 Begriff der Pflegebedürftigkeit
MehrDas PNG ein Durchbruch bei der Versorgung demenzkranker Menschen?
Das PNG ein Durchbruch bei der Versorgung demenzkranker Menschen? & 15. November 2012, Hannover Heike von Lützau-Hohlbein 1. Vorsitzende Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Runder
MehrHäufig gestellte Fragen zu Tarif 68
Häufig gestellte Fragen zu Tarif 68 1 Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll? Mehr als zwei Millionen Menschen sind bereits heute in Deutschland auf Pflege angewiesen. Auf die Betroffenen und
MehrDie Soziale Pflegeversicherung
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz Die Soziale Pflegeversicherung Mitglied der Ursula Kölbl-Holzmann Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bereich Pflegeversicherung, BBZ
MehrSelbsthilfe im Pflegebereich und ihre Förderung über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
7. Bayerischer Selbsthilfekongress Freitag, 23. Oktober 2009 Workshop 3 Selbsthilfe im Pflegebereich und ihre Förderung über das Pflegeweiterentwicklungsgesetz 23.10.2009 Ursula Helms 1 Im Jahr 2005 waren
MehrVerordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten 1
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten 1 vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 434) Teil 1 Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote 1 Niedrigschwellige
MehrPFLEGEDIENSTE ALS SONSTIGE LEISTUNGSANBIETER. Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
1 PFLEGEDIENSTE ALS SONSTIGE LEISTUNGSANBIETER Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Kurze Vorstellung: Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten
MehrÜberblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur
Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform
MehrBeihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege
Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen
MehrWas bringt das PSG II?
II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen
MehrMöglichkeiten niedrigschwelliger Betreuungsangebote Prof. Dr. Peter Sauer
Titel Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit dem PARITÄTISCHEN Möglichkeiten niedrigschwelliger Betreuungsangebote Prof. Dr. Peter Sauer Magdeburg, 4. März 2010 Ziele Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrLeben zu Hause was bietet das PSG II für Menschen mit Unterstützungsbedarf?
Leben zu Hause was bietet das PSG II für Menschen mit Unterstützungsbedarf? 3. Brandenburger Pflegefachtag in Erkner 01.11.2016 Eva Wallstein, Antje Baselau Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im
MehrEltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011
Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.
MehrPflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin
Pflegestärkungsgesetz II Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
MehrHilfen im Bereich. Aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit einer psychischen Behinderung. Gesundheitsamt Psychiatriekoordination
Hilfen im Bereich Wohnen Aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit einer psychischen Behinderung Psychiatriekoordination Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Die Mehrzahl
MehrPflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe
Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Sabine Schürmann, AOK Rheinland/Hamburg Köln, Zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Verhältnis der Leistungen
MehrPflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen
Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Aufgaben der Pflegestützpunkte Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Informationen zum Pflegestärkungsgesetz
Mehr1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
Auszug SGB XI 3 Vorrang der häuslichen Pflege Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit
MehrHilfen für pflegende Angehörige
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Zukunftsministerium Was Menschen berührt. Hilfen für pflegende Angehörige Niedrigschwellige Betreuungsangebote Sehr geehrte
MehrAktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland
Aktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland Prof. Hildegard Theobald, Universität Vechta Workshop Reformen in der Langzeitpflege Deutschland und O sterreich
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Fünfte Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
MehrPFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrDas Pflege- Weiterentwicklungsgesetz und seine Bedeutung für die Psychiatrie
Das Pflege- Weiterentwicklungsgesetz und seine Bedeutung für die Psychiatrie Regensburg, 02.04.09 Bernhard Fleer Fachgebiet Pflegerische Versorgung Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
MehrWas ändert sich für Pflegebedürftige
Was ändert sich für Pflegebedürftige Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 als 5. Säule des Sozialversicherungssystems erhalten Bürger einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz
MehrFachliche Weisung Hilfe zur Pflege Erster Teil. Inhaltsverzeichnis Leistungsberechtigung... 2
1 Fachliche Weisung Hilfe zur Pflege : Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1. Leistungsberechtigung... 2 1.1 Pflegebedürftigkeit... 2 2.
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich
MehrChancen der Pflegereform
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Chancen der Pflegereform Schwerpunkte der Pflegepolitik im Land Brandenburg Gerd Künzel Ministerialdirigent, Abteilungsleiter Soziales und Familie
MehrMerkblatt Pflegeversicherung
Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2015 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung
MehrPersoneninformationsbogen Stammdaten
AurA, Aktives und rüstiges Altern ggmbh, Cappeler Straße 72, 35039 Marburg Adressen: Cappeler Straße 72 35039 Marburg/Lahn Telefon: 0 64 21-17 50 70-0 Fax: 0 64 21-17 50 70-50 Kirchstraße 3 35287 Amöneburg-Roßdorf
MehrTätigkeitsbericht Betreuungsangebot sowie Betreuungs- und Entlastungsangebot (Kombi)
Absender:... Aktenzeichen:. Kalenderjahr: 01.01.2018 bis 31.12.2018 Kommunaler Sozialverband Sachsen FD 225 Humboldtstraße 18 04105 Leipzig Tätigkeitsbericht Betreuungsangebot sowie Betreuungs- und Entlastungsangebot
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung
MehrRichtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und. zur Bewertung des Hilfebedarfs. vom
Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs vom 22.03.2002 1 geändert durch Beschlüsse vom 11.05.2006 2 und 10.06.2008 3 Der
MehrPNG Pflegeneuausrichtungsgesetz
PNG Pflegeneuausrichtungsgesetz Neuregelungen des Pflegegesetzes- Eine lang erwartete Reform oder ein Reförmchen? Grundlagen der Reform Heute bereits 2,4 Millionen Menschen im Sinne des SGB XI pflegebedürftig
Mehrder Unfallversicherung dem Sozialamt dem Versorgungsamt Sonstige Stelle
Rücksendung an: Bosch BKK Pflegekasse Kruppstr. 19 70469 Stuttgart Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege Name des Versicherten, Vorname / Geburtsdatum/Versicherungs-Nr.
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick
MehrAbgrenzung Eingliederungshilfe und Pflege
Projekt Umsetzungsbegleitung 30.1.-1.2.19 Leistungen zur Sozialen Teilhabe Abgrenzung Eingliederungshilfe und Pflege Ingo Tscheulin Abteilung Rehabilitation und Teilhabe - Grundsatzangelegenheiten Eingliederungshilfe
MehrPflegebedürftig. was nun? Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedürftig. was nun? Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestützpunkt Land Bremen Berliner Freiheit 3 28327 Bremen Telefon: 0421/69 62 42 0 Email: info@bremen-pflegestuetzpunkt.de
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV)
MehrÜberblick Merkmale und Voraussetzungen für die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten
Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e Überblick Merkmale Voraussetzungen für die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungs- Entlastungsangeboten Anspruchsberechtigt sind Menschen mit demenzbedingten
MehrMerkblatt Pflegeversicherung
Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2017 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung
MehrRatgeber Pflege Alles was Sie zur Pflege wissen müssen
Ratgeber Pflege Alles was Sie zur Pflege wissen müssen aboutpixel.de Wo muss ich Pflegeleistungen beantragen? Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag
MehrRechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016
Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch
MehrUmsetzungsempfehlungen. zur Feststellung von Personen. mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und. zur Bewertung des Hilfebedarfs
Stand: 27.06.2008 Umsetzungsempfehlungen zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs im ambulanten Bereich und zur Feststellung eines
MehrNachbarschaftshilfe / Land Sachsen. Pflegestammtisch Dresden, 08. Oktober 2014 Claudia Schöne, Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen
Nachbarschaftshilfe / Land Sachsen Pflegestammtisch Dresden, 08. Oktober 2014 Claudia Schöne, Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen Grundlagen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben Anspruch
MehrWonach richten sich die Pflegestufen?
Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Personen, für die der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Pflegestufen zugeordnet hat. Es bestehen 4 Pflegestufen.
Mehr