Lasst mich tun! Ein Leben im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention. Persönliche Assistenz in Österreich

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1 Lasst mich tun! Ein Leben im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention Persönliche Assistenz in Österreich by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 1

2 Leben mit Behinderung Wollen Sie um 18h ins Bett gehen? Wenn nicht, dann verstehen Sie vielleicht, dass Menschen mit Behinderung das auch nicht wollen by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 2

3 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten in der Gemeinschaft zu leben, und treffen Maßnahmen., indem sie gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben,. zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 3

4 Menschen mit Behinderungen Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten.einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft notwendig ist; by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 4

5 Was ist Persönliche Assistenz Selber bestimmen, wer, wann, wo, wie die behinderungsbedingt notwendige Hilfe leistet Selber über das eigene Leben bestimmen nicht in Institutionen leben müssen by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 5

6 Der Beginn von Persönlicher Assistenz in Österreich Forderung nach einer Reform des Pflegegeldes und Schaffung einer offenen Pflegegeldstufe um mit Persönlicher Assistenz leben zu können Anfang der 1990er Jahre by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 6

7 Wäre diese Forderung der Menschen mit Behinderungen damals erfüllt wurden, wären wir schon lang am Ziel: bedarfsgerechte, bundeseinheitliche Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 7

8 Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz Modellversuch für PAA in Wien von 2002 bis 2003 für Persönliche Assistenz zur Ausübung einer Berufstätigkeit, für ein Studium, befristet für ein Praktikum oder für die Suche einer Arbeitsstelle am 1. Arbeitsmarkt 2004 bundesweite Richtlinie by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 8

9 Persönliche Assistenz in Bundesschulen Persönliche Assistenz in der Schule fördert chancengleiche Bildung ab der 5. Schulstufe Keine Persönliche Assistenz für: - Schulweg - Schulveranstaltungen, die nicht in der Schule stattfinden (z.b. Sprachwochen etc.) - Freistunden by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 9

10 Persönliche Assistenz im Privatbereich Einzelne Personen erkämpften sich ihre Persönliche Assistenz erste Regelungen für Persönliche Assistenz zuerst in Tirol dann in OÖ by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 10

11 Einige Bundesländer noch immer in den Anfängen Vorarlberg einige wenige Personen erkämpften sich Persönliche Assistenz Ansonsten Persönliche Assistenz ausschließlich im Rahmen der Familienentlastung Gutscheinmodell für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 11

12 Im Burgenland steht Persönliche Assistenz im Sozialhilfegesetz dennoch kaum Bewilligungen by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 12

13 Persönliche Assistenz in Wien Pflegegeldergänzungsleistung seit 2008 Ist in vielen Bereichen derzeit die beste Leistung für PA in Österreich Hauptkritikpunkt: sinnesbehinderte Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten keinen Zugang by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 13

14 Persönliche Assistenz in Salzburg und NÖ In Salzburg Start der Persönlichen Assistenz mit 1. März 2016 NÖ Überarbeitung der derzeitigen Regelung, Partizipation von Menschen mit Behinderungen Start der neuen Regelungen mit 1. Jänner by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 14

15 Einige Kriterien zur Persönlichen Assistenz Behinderungsart: Menschen mit Körperbehinderungen in jedem Bundesland Menschen mit Sinnesbehinderungen in fast allen Bundesländern Menschen mit Lernschwierigkeiten einzelne Personen in Tirol by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 15

16 Pflegegeldstufe In fast allen Bundesländern Pflegegeldbezug ausschlaggebend Meist Pflegegeldstufe 3 Heranziehen des medizinischen Modells von Behinderung Kein Pflegegeldbezug erforderlich in Oberösterreich und der Steiermark by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 16

17 Stundendeckelung für den Einzelnen heißt, dass eine begrenzte Stundenanzahl zur Verfügung steht bedarfsgerechte Persönliche Assistenz bei durchgängigem Assistenzbedarf nicht gegeben by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 17

18 Stundendeckelung der Gesamtstunden Heißt dass Persönliche Assistenz gesamt nur bis zu einem bestimmten Höchstausmaß bewilligt wird danach Warteliste neue Assistenznehmer_innen nur wenn jemand umzieht oder verstirbt Diese Deckelung in OÖ, Kärnten by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 18

19 Stundensatz Liegt zwischen 11 (Gutscheinmodell Vorarlberg) und 40 (Obersterreich) Stundensatz muss einerseits gerechte Entlohnung der Persönlichen Assistent_innen sichern andererseits muss bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle möglich bleiben by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 19

20 Organisationsform Heisst, dass Persönliche Assistenz sowohl über einen Dienstleister als auch im Arbeitgeber_innenmodell organisiert werden kann Auch eine Mischform aus beiden muss möglich sein Gegeben in Wien, NÖ, Bgld, OÖ, by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 20

21 Einkommens- und Vermögensunabhängig In den meisten Bundesländern nicht gegeben, jedoch wichtiges Kriterium zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft und der Umsetzung des Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 21

22 Zur Umsetzung der UN Behinderten- Rechtskonvention brauchen wir die Partizipation von behinderten Menschen an den Entscheidungsprozessen (Artikel 4) Peer-Beratungsstellen den Willen der Entscheidungsträger zum Menschenrecht der PA und zur Deinstitutionalisierung dadurch Vermeidung von Parallelsystemen eine bundeseinheitliche bedarfsgerechte Regelung für PA by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 22

23 denn der Föderalismus in Österreich darf nicht dazu führen, dass die UN Konvention nicht umgesetzt wird (Artikel 4) by WAG Assistenzgenossenschaft Folie 23

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