ver.di will und wird mitgestalten!

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1 1 NEUE ARBEITSWELT DIGITALE VERWALTUNG! Die Digitale Agenda der Bundesregierung, das E-Government-Gesetz, zahlreiche gesetzliche Initiativen in den Ländern sind Beispiele dafür, dass sich eine Menge tut in Sachen Digitale Verwaltung. Grund genug, um über das Thema zu informieren. ver.di verdeutlicht im Folgenden kurz und bündig, was auf die Beschäftigten in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen zukommt und was zählt, wenn technologische Fortschritte für uns alle Vorteile bringen sollen. Und wie ver.di es sich vorstellt, wie die Möglichkeiten die sich durch die Digitalisierung der Arbeit ergeben, im Sinn der Beschäftigten geregelt werden. Neue Formen der Aufgabenwahrnehmung Die Arbeit im Büro, von Zuhause oder von unterwegs mit Computer, Laptop, Smartphone etc. gehört zum Arbeitsalltag. Heute unterstützt uns die Technik bei der Aufgabenerledigung. Künftig werden Computer zunehmend Arbeitsaufgaben und Prozesse selbstständig wahrnehmen und Computersysteme miteinander kommunizieren. Technologische Fortschritte verändern unsere Arbeitswelt: Neue Formen der Aufgabenwahrnehmung entstehen. Und die leisten viel: Schnell, kostengünstig und rechtssicher werden öffentliche Dienstleistungen erbracht und zum Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft ausgebaut. ver.di will und wird mitgestalten! Die Bundesregierung und ver.di vereinbarten eine enge Beteiligung und Einbindung in den Prozess zur Umsetzung der Digitalen Agenda für Deutschland. Formen der Zusammenarbeit wurden vereinbart. Im Handlungsfeld Digitale Verwaltung, einem Teilbereich der Digitalen Agenda hingegen, fehlt es an entsprechenden Regularien. Bisher wird ver.di lediglich im Rahmen des Konsultationskreises der Bundesregierung eingebunden. Echte Beteiligung und Mitbestimmung der Gewerkschaften und Personalvertretungen: Fehlanzeige. ver.di und die Personalräte in den Verwaltungen und Betrieben lehnen diese Unverbindlichkeit ab. Mitgestaltung der digitalen Arbeitswelt heißt für uns: Demokratische Teilhabe und Souveränität. Für den Bereich des Bundes sei noch angemerkt, dass es höchste Zeit ist, das Bundespersonalvertretungsgesetz zeitgemäß zu novellieren. Digital verändert die Gesellschaft Digitale Dienstleistungsangebote gehören fest zu unserem Leben. Elektronisch kommunizieren, Informationen abrufen sowie Produkte und Dienstleistungen im Internet kaufen, medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und uns online fortbilden, sind Selbstverständlichkeiten geworden. Wir leben in einer digital vernetzten Welt: am Arbeitsplatz, in der Schule, Universität oder Zuhause. Die Potenziale der Digitalisierung sind noch längst nicht ausgeschöpft. Immer leistungsfähiger werden die Netze und immer umfangreicher das Dienstleistungsangebot. Der digitale Wandel ist eine zentrale Gestaltungsaufgabe für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik.

2 2 Unser gesellschaftliches Zusammenleben bleibt jedoch wenngleich in gewandelter Form im Grundsatz erhalten. Innovatives Handeln, Digitalisierung und Menschlichkeit, müssen und dürfen kein Widerspruch sein, erfordern aber Leitplanken, die sich entlang unserer Werteordnung und den Regeln unseres Zusammenlebens ausrichten. Das Dienstleistungsangebot muss sich an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten. Dies bedeutet für ver.di: Schnelles, erschwingliches, verständliches Angebot Sicherer, ressourcenschonender und verantwortungsbewusster Umgang mit IKT Geänderte Anforderungen durch den demografischen Wandel (u.a. Präsenz in der Fläche sichern) Grenzen der Digitalisierung müssen aufgezeigt werden, etwa aufgrund rechtlicher und komplizierter Sachverhalte Multikanalstrategie ist erforderlich (auch persönliche Gespräche) Dienstleistungen und Prozesse miteinander verknüpfen (Smart Services) Info-Tipp: Zeitschrift Der Personalrat Ausgabe 7-8/2015 Digitale Agenda für Deutschland Mit der Digitalen Agenda reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende weltweite digitale Vernetzung und beabsichtigt, mit dem Programm einen tragenden Pfeiler der Wirtschafts- und Innovationspolitik zu setzen. Die Digitalisierung verändert unseren Alltag und das Zusammenleben: Wie und wo wir arbeiten oder wie wir uns gesellschaftlich einbringen können. In diesen Veränderungen liegen große Chancen für Wohlstand, Arbeits- und Lebensqualität sowie Zukunftsfähigkeit. Es gibt Chancen, aber auch Risiken, die etwa in einer Verschlechterung der Arbeitssituation und im Datenmissbrauch liegen können. Digitalpolitik soll folgende Kernziele anvisieren: Wachstum und Beschäftigung Zugang und Teilhabe Vertrauen und Sicherheit Ein Handlungsfeld der Digitalen Agenda ist die Digitale Verwaltung, die, speziell auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet, das Dienstleistungsangebot in Bund, Ländern und Kommunen beschreiben und erweitern soll. Damit sollen die digitalen Dienstleistungsangebote der Verwaltung einfach, effektiv und dennoch sicher abrufbar sein. Gleichzeitig soll die Autonomie und Handlungsfähigkeit der IT des Staates bewahrt und sichere Regierungskommunikation gewährleistet werden. Als Kernthemen der Digitalen Verwaltung sieht ver.di aktuell: eakte egesetzgebung Beschaffung Authentifizierung (Schriftverkehrsersatz) Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz): Auftrag zur Digitalisierung Geschäftsprozesse Informations- und Wissensmanagement Kompetenzvermittlung und Veränderungsmanagement Umsetzung des E-Government-Gesetzes Digitale Erklärungen Barrierefreiheit Leistungs-, Formularund Prozessinformation Zentraler eid-service zur npa Nutzung D Quelle: Bundesregierung Handlungsfelder: Formular-Management-System Zahlungsverkehr E-Akte Prozessoptimierung Bundesverwaltung Elektronische Rechnungen Open-Data Geokodierungsdienst Einzelprojekte Bund (u.a. Beschaffungsamt)

3 3 Innovativer Staat Digitale Verwaltung 2020 Kompetenz Prozesse Handlungsfeld Arbeitssituation Leistungsfähige Informationstechnik Technologie Rahmen Recht und Organisation DIGITALE AGENDA IN DER ÜBERSICHT Gesetzgeber muss vernünftige Rahmenbedingungen schaffen! Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigungsraten und die Wohlstandsentwicklung im Land sind mittlerweile aufs Engste mit der Digitalisierung verbunden. Die Digitalisierung ist ein schnelllebiger, dynamischer Prozess, bei dem es mehr denn je gilt, nicht nur auf technische Entwicklungen zu reagieren, sondern vorausschauend und vorbeugend zu agieren. Für den Gesetzgeber in Bund und in den Ländern ist es unerlässlich, Rahmenbedingungen zu schaffen, die technologische Fortschritte mit Lebensqualität verbinden und die arbeitsschutzrechtliche Vorschriften angemessen erweitern. Handlungsbedarf sieht ver.di u. a. für die flächendeckende leistungsfähige Breitbandinfrastruktur in Deutschland die Schaffung eines sicheren Kommunikationsnetzes und Interoperabilität verschiedener Technologien Schulungsangebote, die junge Menschen auf die neuen, veränderten Anforderungen vorbereitet, und Hilfestellungen für Bürgerinnen/Bürger und Wirtschaft, um sich sicher im Netz zu bewegen als Konsument, Arbeitskraft, aber auch als Anbieter. die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, Datenschutz, IT-Sicherheitsgesetz bei der Ausweitung des Urheberrechts (u.a. Bildungsund Wissenschaftsschranke) die Verzahnung der Digitalen Agenda auf nationaler und europäischer Ebene arbeitsrechtliche Schutzvorschriften Bezogen auf den öffentlichen Dienst gilt es, ausreichende Haushaltsmittel für technologische Investitionen und für Veränderungen im Personalbereich bereitzustellen. INFRASTRUKTUR Sicherheits technologien Geschäftsmodelle Cyber-Sicherheitsarchitektur DATENSCHUTZ Nationales und europäisches Recht Internationale Prinzipien VERBRAUCHERSCHUTZ Schlichtungsstelle Internet Marktwächter Verbandsklagerecht

4 4 IT-Konsolidierung der Bundesverwaltung Im Mai 2015 hat das Bundeskabinett ein Grobkonzept zur Konsolidierung der Informationstechnik der Bundesverwaltung beschlossen. Diese Konsolidierung soll sich auf den IT-Betrieb, die Anwendungsentwicklung und die Beschaffung beziehen. Zur Umsetzung wird ein ressortübergreifendes, aus sechs Teilprojekten bestehendes Projekt IT-Konsolidierung Bund unter Leitung des Bundes innenministeriums eingerichtet. Eine der Maßnahmen soll die Bündelung und Standardisierung der IT-Beschaffung sein. Die gemeinsame IT des Bundes (Einheitliches Personalverwaltungssystem usw.) soll als Teilprojekt bestehen bleiben. Ein ressortübergreifendes IT-Controlling ist ebenfalls im Gespräch. IT-Betrieb in einem neuen Bundesrechenzentrum Weiterhin soll der IT-Betrieb der drei großen IT-Dienstleister des Bundesfinanzministeriums, des Bundesinnenministeriums sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ab in einem Bundesrechenzentrum (BRZ) zusammengeführt werden. Zu Diskussionen hat die Entscheidung des Kabinetts geführt, nach der das neue Bundesrechenzentrum dem Bundesfinanzministerium und nicht dem Innenministerium unterstehen soll. Für die über 2000 Beschäftigten, die Personalräte und die Gewerkschaften sind allerdings andere Fragen von größerer Bedeutung, wie z. B.: In welcher Rechtsform soll das Bundesrechenzentrum geführt werden? Welche Auswirkungen hat diese Fusion auf die Standorte? Was bedeutet diese Veränderung für die Arbeitsabläufe und die Arbeitsbedingungen? Daher erwartet ver.di von der Bundesregierung verbindliche Vereinbarungen mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften zur beschäftigtenorientierten Gestaltung des Bundesrechenzentrums und des IT-Konsolidierungsprozesses insgesamt. Die IT-Konsolidierung, das Bundesrechenzentrum und Regelungen des egovernment-gesetzes werden nicht nur Veränderungen für den IT-Bereich sondern für die Organisation und Arbeitsweise der Bundesverwaltung insgesamt (bspw. Bündelung von Dienstleistungen, Familienkasse und Beihilfe) bewirken.

5 5 Wie verändert sich die Arbeitswelt? Worauf kommt es an? Auf gute, sichere und gesunde Arbeit. Dass wir neue Wege finden, einen hohen Beschäftigungsstand mit der Teilhabe an Arbeit zu verbinden. Dass Freiheit und Souveränität verbleibt, um unser eigenes Leben zu führen und zugleich das notwendige Maß an Sicherheit gewährleistet ist. Zur Verdeutlichung hier einige ausgewählte Aspekte: Anzahl von Arbeitsplätzen Um den heißen Brei herumzureden macht keinen Sinn. Es werden Arbeitsplätze wegfallen. Es werden auch neue und zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Gerade für junge Menschen haben moderne Technologien am Arbeitsplatz eine erhebliche Anziehungskraft. Es wird darauf ankommen, dass Effektivitäts- und Produktivitätsfortschritte auch an die Beschäftigten weitergegeben werden, etwa durch kürzere Arbeitszeiten bei gleichbleibendem Einkommen. Zentral wird auch eine strategische Personalplanung sein. Darüber hinaus stellen sich Fragen nach Standorten und der Gestaltung von Arbeitsabläufen. Ziel ist es, eine intelligente Vernetzung verschiedener Akteure und Informationen zu erreichen und einen Kulturwandel im öffentlichen Dienst zu fördern, der von Zusammenarbeit geprägt ist und damit auch Führungshandeln und -verantwortung verändert. Dazu gehört auch in Veränderungsprozessen Vertrauen und Motivation der Beschäftigten durch soziale Absicherung zu gewährleisten. Solche Schutzmechanismen sind u.a. Kündigungsschutz, Besitzstandswahrung und größtmögliche Freiwilligkeit sowie Unterstützung (Einarbeitung, Qualifizierung) bei neuen Aufgaben. ver.di befürwortet vielfältige und interessante Tätigkeiten statt monotoner Arbeitserledigung, auch um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden. Arbeitszeit / Arbeitsort Gewohnte Arbeitszeiten verändern sich und Beschäftigung wird neu organisiert. Doch nachteilig muss dies nicht automatisch sein. Neue Arbeitszeiten und -formen bergen Chancen und Risiken. Leben und arbeiten in Einklang zu bringen, kann durch flexible Arbeitszeitmodelle für viele Familien von Vorteil sein. Allzu lange und ungünstige Arbeitszeiten sind aber auch Ursachen für Erkrankungen und psychische Belastungen. Mit Blick auf die sich wandelnden Herausforderungen für die Beschäftigten gilt es, Arbeitsverdichtung zu vermeiden und die Chancen der Digitalisierung für bessere Beschäftigungsbedingungen zu nutzen, etwa durch den Abbau monotoner Arbeiten. Eine stärkere IT-Nutzung bietet die Chance, ein tieferes Verständnis für komplexere Sachverhalte und Strukturen zu entwickeln. Hier sollte die Devise gelten: Routinearbeiten vom Computer und Entscheidungen vom Menschen erledigen zu lassen. Den Beschäftigten sollte die Wahl ihres Arbeitsortes zur Aufgabenwahrnehmung selbst obliegen. Datenschutz Schutz der Daten bedeutet: Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Nutzung der digitalen Technologien ermöglichen die vollständige Überwachung der Arbeitsleistung jedes Einzelnen. Eine permanente Überwachung lehnt ver.di ab. ver.di erwartet vom Gesetzgeber passgenaue Schutzrechte für die Beschäftigten.

6 6 Einkommen Die Arbeit wird vernetzter, digitaler und flexibler, Berufe und Tätigkeitsprofile verändern sich. Dies wiederum hat Folgen für Qualifizierungsbedarfe und nicht zuletzt für die Frage der Eingruppierung und damit das Einkommen selbst. Neue Berufe erfordern eine Aufnahme in bestehende Entgeltordnungen. Schneller als je zuvor können sich veränderte Tätigkeiten auf die Eingruppierung auswirken. Auch die Besoldung könnte sich verändern. Hardware, Software und Organisation Der Hard-/Software-Ergonomie kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Darunter ist die Art der Gestaltung von Hardware (Geräte) und Software (Programme) zu verstehen, die die Arbeit erleichtert und bereichert, sowie den Gesundheitsschutz angemessen berücksichtigt. Rechtsgrundlage für die Arbeit mit dem PC müssen tarifvertragliche Regelungen über die Arbeitsbedingungen für Arbeitsplätze mit Geräten der Informationstechnik sein. Organisationen müssen sich auf Veränderungen des Umfeldes einstellen. Dabei ist die Organisationsentwicklung ein unverzichtbares Werkzeug, den geplanten Wandel zu gestalten. Für die Erbringung von Leistungen einer Verwaltung wird E-Government eine bedeutende Rolle einnehmen. E-Government nutzt die Potenziale der Informationstechnologien für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, für mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Demokratie. Die Digitale Verwaltung wird Arbeitsabläufe verändern und Arbeitsprozesse standardisieren. Maßnahmen der Organisationsentwicklung (Strukturen, Abläufe) müssen einhergehen mit einer Organisationskultur, die den geplanten Wandel gemeinsam mit den Beschäftigten vollzieht und dabei deren Engagement, Initiative und Verantwortungsbereitschaft fördert. Des Weiteren ist die Bereitschaft zur Kooperation von Zuständigen im Bereich IT und dem Bereich Organisation für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen unerlässlich, auch wenn die Bereiche eigenständig bleiben. Qualifizierung Neue und veränderte Produkte, Service oder Leistungen erfordern eine vorausgehende Qualifizierung. Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten sind die entscheidende Grundlage für Dienstleistungsqualität. Es gilt Qualifizierungsbedarfe zu ermitteln und im Zuge von Personalentwicklungsmaßnahmen entdeckte Lücken zu schließen. Neue Berufe, etwa im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik, entstehen. Der fachlichen Qualifizierung von jüngeren und älteren Beschäftigten, aber auch Softskill-Qualifizierung (u.a. Kommunikationskompetenz), kommt eine erhebliche Bedeutung zu. IT-Fachkräfte An Frauen und Männern in den aktuellen fünf Berufen der Informations- und Telekommunikationstechnik werden hohe fachliche Erwartungen gestellt. Es werden ein hoher Qualifizierungsgrad, Kreativität und Engagement verlangt. ver.di sucht deshalb den Dialog mit den IT-Fachkräften und engagiert sich für die Interessenlage der Berufstätigen im Bereich dieser Zukunftstechnik.

7 7 Wie kann ver.di Einfluss auf die Veränderung von Arbeitsbedingungen nehmen? Als Tarifvertragspartei und anerkannter Gesprächspartner im Dienstrecht ver.di ist Tarifvertragspartei für die Arbeitgeber von Bund, Ländern und Kommunen und vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ebenso wie die der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Soldatinnen und Soldaten. ver.di nimmt damit direkten Einfluss auf die Gestaltung des Dienstrechtes. Zusammenarbeit mit Personalvertretungen Die Personalvertretungen in den Verwaltungen und Betrieben arbeiten an der Schnittstelle von Verwaltungsleitung und Beschäftigtenvertretung vor Ort. Dabei kommt es auf Dienstvereinbarungen an, die die jeweilige Situation in der Verwaltung oder im Betrieb abbilden und regeln. ver.di arbeitet deshalb eng mit den Personalvertretungen zusammen und unterstützt deren Arbeit. Auch bei Form und Inhalt von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich neuer Informationstechnologien und ihren Anwendungsfolgen ist auf ver.di Verlass. ver.di setzt sich im politischen Bereich für eine Erweiterung von Mitbestimmungsrechten ein; dies gilt in besonderem Maße für den Bund und die Bundesländer, in denen Personalvertretungsrechte nicht mehr zeitgemäß die Veränderungen der Digitalisierung spiegeln. Zunehmend von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang ressortübergreifende Mitbestimmungsrechte. Wir sind gerne für Sie und für Dich da! Die Gestaltung der Arbeit in der Digitalen Verwaltung wird für uns alle eine der entscheidenden Herausforderungen in den nächsten Jahren sein. Es geht um berufliche Zukunft in einem sich wandelnden Arbeitsumfeld. Nur eine starke Gewerkschaft kann das Arbeitsumfeld positiv gestalten. Mitreden Hier besteht die Möglichkeit sich zum Thema Digitale Verwaltung mit Anregungen, Vorschlägen und Hinweisen zu äußern. Projekt Digitale Verwaltung Bundesfachbereich Bund und Länder Für eingehende Mails mit Anregungen sind wir dankbar und werden diese konstruktiv für unsere gewerkschaftliche Arbeit nutzen. Mails werden nicht weitergegeben und die Adressen vertraulich behandelt. Wir bedanken uns herzlich für Ihre / Deine Nachricht! Impressum: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung, Berlin; Bearbeitung: Projekt Digitale Verwaltung des Bundesfach bereiches: Doris Hülsmeier, Hans-Dieter Boven, Kai Müller, Klaus-Peter Schmitt und Klaus Weber, Bereichsleiter Bundesfachbereich Bund und Länder Verantwortung: Achim Meerkamp, Mitglied des Bundesvorstandes Gesamtherstellung: VH-7 Medienküche GmbH, Stuttgart W

8 8 Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Titel / Vorname / Name Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Straße Hausnummer Telefon Geburtsdatum PLZ Wohnort Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Soldat/in Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/in- Referendar/in Praktikant/in ich bin Meister/in- Techniker/in-Ingenieur/in Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Altersteilzeit Sonstiges: Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße PLZ Branche ausgeübte Tätigkeit Ort Hausnummer monatlicher Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre Bruttoverdienst o. Besoldungsgruppe o. Lebensalterstufe Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Mitgliedsnummer Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Brutto verdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto BIC IBAN gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein barten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich vierteljährlich zur Monatsmitte halbjährlich jährlich zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort Nur für Lohn und Gehaltsabzug! Personalnummer W Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Einwilligungserklärung zum Lohn /Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift

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