1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen)

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1 1. Die Prüfungen im Überblick Prüfungen VFA-K Zwischenprüfung Abschlussprüfung Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen) Teilnahme und Bestehen Voraussetzung für eine berufliche Qualifikation

2 1.1 Die Zwischenprüfung Zweck: Ermittlung des Ausbildungsstandes Zeitpunkt: Während des 3. Voll-Lehrgang Form: 2 schriftliche Aufgaben á 90 Minuten (keine mündliche Prüfung) Inhalt: Kenntnisse des 1. Ausbildungsjahres (Bayerische Verwaltungsschule + Berufschule) Prüfungsgebiete: - Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe - Haushaltswesen und Beschaffung - Wirtschafts- und Sozialkunde

3 1.2 Die Abschlussprüfung Zulassungsvoraussetzung für Auszubildende ( 43 BBiG) Reguläres Ende der Ausbildungszeit Führung des Berichtshefts Teilnahme an der Zwischenprüfung Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Abschlussprüfung schriftlicher Teil praktischer Teil 4 Aufgaben 1 Fall 45 Minuten je Prüfling

4 1.2.1 Ablauf der Prüfung Schriftliche Prüfung 1. Aufgabe:135 Min. 12. / 13. Mai Aufgabe:120 Min. 3. Aufgabe:120 Min. 4. Aufgabe: 90 Min. Praktische Prüfung ab 18. Mai Mai Juni - 1. Juli Pfingsten frei! - 45 Minuten Ergänzungsprüfung 15 Minuten ab 23. Juli 2015 Prüfungszeugnis ca. Mitte August 2015

5 1.2.2 Die 4 schriftlichen Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung 1. Prüfungsbereich 135 Minuten 2. Prüfungsbereich 120 Minuten 3. Prüfungsbereich 120 Minuten* 4. Prüfungsbereich 90 Minuten Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Personalwesen Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren Wirtschafts- und Sozialkunde - Haushaltsrecht - Betriebswirtschaft - Organisation - Öffentliches Dienstrecht - Recht der Beamten - Recht der Angestellten und Arbeiter - Berufsausbildungsrecht - Arbeitsrecht - Allgemeines Verwaltungsrecht - Verwaltungsverfahren - Kommunalrecht - Leistungs- und Eingriffsverwaltung - Staats- und Verfassungsrecht - Vertragsrecht - Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftspolitik * Am letzten Tag des Abschlusslehrgangs (8. Mai 2015) werden die Fächer des 3. Prüfungsbereichs bekanntgegeben!

6 1.2.3 Der praktische Prüfungsbereich (Fallbezogene Rechtsanwendung) Vorbereitungszeit (25 Minuten) 45 Minuten Vorstellung des Ergebnisses Gespräch zwischen einem Mitglied der Prüfungskommission und Prüfling (20 Minuten) Prüfungsteilnehmer Prüfer weiterer Prüfer weiterer Prüfer Die anwesenden Prüfer erteilen eine Gesamtnote.

7 1.2.4 Die Ergänzungsprüfung Zur Ergänzungsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer im schriftlichen Prüfungsbereich in zwei Fächern mindestens die Note ausreichend erreicht hat und in den beiden anderen Fächern mit mangelhaft bewertet wurde. Beispiel: 1. schriftlicher Prüfungsbereich: 4 2. schriftlicher Prüfungsbereich: 5 3. schriftlicher Prüfungsbereich: 5 4. schriftlicher Prüfungsbereich: 2 Ein Fünfer-Fach auswählen Ergänzungsgespräch/15 Minuten Prüfling 3 Prüfer Achtung: In der 15-minütigen Ergänzungsprüfung muss mindestens die Note 3 (befriedigend) erreicht werden, da die Note 5 aus den schriftlichen Prüfungsaufgaben zweifach und das Ergebnis der Ergänzungsprüfung einfach gewichtet wird.

8 1.2.5 Das Gesamtergebnis der Prüfung Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben alle Prüfungsbereiche das gleiche Gewicht. Beispiel: 1. Prüfungsbereich: 2 2. Prüfungsbereich: 3 3. Prüfungsbereich: 4 4. Prüfungsbereich: 4 5. Prüfungsbereich: 3 16 : 5 = 3,20 Endergebnis = 3,20 = befriedigend Die Prüfung ist bestanden, wenn in mind. drei der schriftlichen Prüfungsbereiche die Note ausreichend erbracht wird und Gesamtnotendurchschnitt muss mind. 4,50 betragen ACHTUNG: Note 6 darf weder in einem schriftlichen Prüfungsbereich noch im praktischen Prüfungsbereich erreicht werden! Das Gesamtergebnis wird zum Ergebnis der anderen Prüfungsteilnehmer ins Verhältnis gesetzt Platzziffer

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