Sitzungsvorlage 167/VIII Planungsausschuss (Ö)
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- Ilse Meissner
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1 Sitzungsvorlage 167/VIII Planungsausschuss (Ö) in Karlsruhe TOP 2.2 Nahverkehrsplan 2014 für die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe und Rastatt Stellungnahme des Regionalverbandes im Rahmen der Beteiligung der TÖB Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die zur Vorlage beigefügte Stellungnahme zum Nahverkehrsplan Anlass Mit Schreiben vom hat die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) den Regionalverband im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) um eine Stellungnahme zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2014 für den Bereich der Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie der Landkreise Karlsruhe und Rastatt gebeten. 2. Sachstand 2.1 Verfahren und Instrument Die Aufgabenträger des ÖPNV im Karlsruher Verkehrsverbund KVV (Stadt Karlsruhe, Stadt Baden-Baden, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt) haben beschlossen, den bestehenden Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2006 fortzuschreiben. Der KVV hat im Auftrag der Aufgabenträger einen Entwurf erarbeitet und den Regionalverband mit Schreiben vom zur Stellungnahme aufgefordert. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen soll der abschließende Entwurf im Spätjahr 2013 den entsprechenden Gremien zugeleitet und im Frühjahr 2014 entsprechende Kreistags-/Gemeinderatsbeschlüsse gefasst werden. Der Nahverkehrsplan bildet nach 11 ÖPNVG BW den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Mindestinhalte sind demnach: - eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im öffentlichen Personennahverkehr, - eine Bewertung der Bestandsaufnahme (Verkehrsanalyse), - eine Abschätzung des im Planungszeitraum zu erwartenden Verkehrsaufkommens im motorisierten Individualverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr (Verkehrsprognose), - Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie - Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr.
2 2.2 Zielsetzungen und Rahmenbedingungen Ziel des neuen Nahverkehrsplans ist es aus Sicht der Aufgabenträger, - Maßnahmen zur Sicherung und weiteren Verbesserung des ÖPNV-Konzepts auf der Basis des Karlsruher Modells mit der engen Verknüpfung von Bus und Bahn auf den Weg zu bringen, - verändernden rechtlichen, demographischen und ökonomischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und - Mit dem Sollangebot die Standards für die mittelfristige Bedienung der Linienverkehre festzulegen. Für den Prognosehorizont 2030 wird nach Berechnungen des KIT die Einwohnerzahl um 2,8 % sinken. Die Zahl der Schüler wird um 14,5 % zurückgehen, die der Erwerbstätigen um 10,6 %. Die Zahl der Senioren wird stark ansteigen (+ 31,5 %). Die sinkenden Einwohnerzahlen und die Alterung werden den ÖPNV hauptsächlich in peripheren Gebieten vor Herausforderungen stellen. Der Rückgang der Schülerzahlen führt zu deutlichen Ausfällen auf der Einnahmenseite. Außerhalb der Schulzeiten und abseits der Schienenstrecken wird daher das Angebot aus Sicht des KVV in den peripheren Bereichen entsprechend der Nachfrageentwicklung zeitlich flexibel erfolgen müssen. Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 1370/2007 im Jahr 2009 müssen Verkehrsdienstleistungen im Straßenbahn- und Busbereich im Wettbewerb vergeben werden, wenn sie öffentliche Mittel zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Verkehrsangebots erhalten. Zum Jahresanfang 2013 trat zudem das novellierte Personenbeförderungsgesetz in Kraft. Der KVV hat deshalb bereits frühzeitig Linienbündel für die Buslinien unter wirtschaftlichen, verkehrlichen und fahrgastbezogenen Gesichtspunkten definiert. Bis zum Ende des Übergangszeitraums 2019 können alte Regelungen beibehalten werden. Dies betrifft z. B. die Betrauung eigener kommunaler Verkehrsunternehmen wie VBK, BBL oder VERA. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind - Fahrgeldeinnahmen, - Zuschüsse zu den verbundbedingten Kosten und Zuschüsse gemäß Finanzausgleichsgesetz (FAG), - Mittel gemäß Regionalisierungsgesetz zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs, - Gesetzliche Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Schülern und Schwerbehinderten, - Betriebskostenzuschüsse der Aufgabenträger, - Investitionszuschüsse gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Unsicherheiten bestehen aus Sicht des KVV hinsichtlich der längerfristigen Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Der Rückgang öffentlicher Mittel müsse zumindest teilweise durch Tarifanpassungen ausgeglichen werden, die aber nicht dazu führen dürften, dass die Fahrgastzahl signifikant sinke. Deshalb möchte sich der KVV für die dauerhafte Sicherstellung öffentlicher Mittel und für deren Anhebung bei der Landes- und Bundespolitik stark machen. Gleichzeitig bestehe die permanente Aufgabe, den Mitteleinsatz und das Erreichen der vorgegebenen Ziele zu überprüfen. 2.3 Verkehrs- und Infrastrukturprojekte im Nahverkehrsplan 2014 Wichtige Aufgabenträgerübergreifende Verkehrs- und Infrastrukturprojekte sind: - Verbesserung der Fahrgastinformation - Sicherung ÖPNV-geeigneter vorfahrtsberechtigter Straßen - Barrierefreier Zugang zum ÖPNV 2
3 Um die Fahrgastinformation mit Echtzeitinformationen zu verbessern sollen bis zum Jahr 2014 alle Schienenhaltepunkte im KVV durch VBK, AVG und DB mit den entsprechenden Anzeigern ausgestattet werden. Zusätzlich sollen mit einer Smartphoneapplikation (App) Echtzeitinformationen zunächst im Schienenverkehr abgerufen werden können. Bis 2018 sollen diese Informationen auch für alle Bushaltestellen zur Verfügung stehen. Das Kursbuch wird ab dem Jahr 2014 auf eine Print-on-demand -Version umgestellt. Verschiedene Entwicklungen wie Verkehrszunahme und Verkehrsberuhigung haben in den letzten Jahren zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Streckengeschwindigkeit von Linienbusbetrieben geführt. Im Einzelfall wird daher in Abstimmung mit den ÖPNV- Aufgabenträgern geprüft, inwieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen (Tempo-30-Zonen, Rechts-Vor-Links-Vorfahrtsregelung, Kreisverkehre) mit der Nahverkehrsentwicklung verträglich sind. Bezüglich des Schienennetzes strebt der KVV an, dass alle Haltepunkte barrierefrei ausgebaut werden. Je nach eingesetzten Fahrzeugen werden die Bahnsteige auf 34 cm (Straßenbahnlinien VBK und KVV-S-Bahnen S1/S11 und S2), 55 cm (übrige KVV-S- Bahnen) sowie 76 cm (Rhein-Neckar-S-Bahn und lokbespannte Züge) angehoben. Für die Busverkehre wird angestrebt, die Haltestellen in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern mit einem 18 cm Hochbord auszustatten. Nach 8 III PBefG soll die vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 erreicht werden. Für die Stadt Karlsruhe sind folgende Verkehrs- und Infrastrukturprojekte im Entwurf des Nahverkehrsplans 2014 enthalten: - Kombilösung Kaiserstraße/Kriegstraße (angestrebte Fertigstellung 2019) - Zweigleisiger Ausbau Ausfahrt Bahnhof Grötzingen (Planfeststellungsverfahren läuft, Fertigstellung 2014) - Gleismittenerweiterung Rintheim (Fertigstellung voraussichtlich Ende 2014) - Barrierefreier Umbau Bahnhofsvorplatz (Realisierung nach 2015) - Streckenerweiterung Knielingen-Nord (Baubeginn frühestens 2015) - Streckenerweiterung Nordstadt/Heide-Kirchfeld (Baubeginn ab 2020) - Querspange Brauerstraße-Europahalle (Baubeginn ab 2020) - Tram Pulverhausstraße (Baubeginn ab 2025) - Tram Stuttgarter Straße (Baubeginn ab 2025) - Barrierefreier Ausbau der Haltepunkte Karlsruhe-West, Mühlburg und Knielingen - Führung Stadtbahn S31/S32 durch die Karlsruher Innenstadt (langfristig) - Einrichtung Shuttle-Linie 75 Knielingen-West (je nach Entwicklung Wohngebiet) - Einrichtung Shuttle-Linie 75 Raffinerien (langfristig nach Nachfrage) - Einrichtung Buslinie 64 anstatt Anruf-Linien-Taxi (je nach Entwicklung Nachfrage) Die Entwicklung des ÖPNV-Verkehrsnetzes im Landkreis Karlsruhe ist bis auf kleinere Ergänzungen vorerst abgeschlossen. Für den Landkreis Karlsruhe sind demnach folgende Verkehrs- und Infrastrukturprojekte im Entwurf des Nahverkehrsplans 2014 enthalten: - Barrierefreier Ausbau der Haltestelleninfrastruktur (Hochbord, Wetterschutzeinrichtungen) und Maßnahmen zur Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Strecke der ursprünglich geplanten S2-Verlängerung (Karlsdorf-Neuthard, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Waghäusel) - Barrierefreier Ausbau von 86 Haltepunkten inklusive Fahrradabstellanlagen unter Berücksichtigung einer streckenbezogenen Priorisierung (S4 S5 S9 S31/S32 S2 S1/S11) (langfristig) - Einrichtung Haltepunkt Malsch-Süd (Inbetriebnahme 2014) - Verlängerung der S11 von Ittersbach-Rathaus bis Ittersbach-Schule (mittelfristig) 3
4 - S-Bahn-gerechter Ausbau mehrerer Haltestellen der Strecke Karlsruhe-Bruchsal- Heidelberg (Barrierefreiheit, Bahnsteigverlängerungen) Die Entwicklung des Verkehrsnetzes ist in der Stadt Baden-Baden nach der Anbindung der Cité und der Straffung des Liniennetzes bis auf kleinere Ergänzungen vorerst abgeschlossen. Für die Stadt Baden-Baden sind demnach folgende Verkehrs- und Infrastrukturprojekte im Entwurf des Nahverkehrsplans 2014 enthalten: - Abschluss der Straffung des Liniennetzes - Einrichtung eines modernen Betriebsleitsystems zur Verbesserung der Disposition und Umlaufsteuerung sowie zur Kundeninformation in Echtzeit (dynamisches Fahrgastinformationssystem) an den wichtigsten Haltestellen - Einrichtung einer Stadtbahn vom Bahnhof Baden-Baden zum Baden Airpark (zurückgestellt) Die Entwicklung des ÖPNV-Verkehrsnetzes im Landkreis Rastatt ist bis auf kleinere Anpassungen abgeschlossen. Für den Landkreis Rastatt sind folgende Verkehrs- und Infrastrukturprojekte im Entwurf des Nahverkehrsplans 2014 enthalten: - Einrichtung einer Stadtbahn zur Anbindung des Baden-Airparks (Strecke Baden- Baden-Airpark oder Rastatt-Airpark zurückgestellt) - Einrichtung Haltepunkt Muggensturm-Nord (Inbetriebnahme 2014) - Barrierefreier Ausbau der Haltepunkte auf der Strecke Rastatt-Durmersheim- Karlsruhe - Steigerung der Leistungsfähigkeit des Rastatter Bahnhofs für den Nahverkehr 2.4 ÖPNV und Regionalplanung Die Regionalplanung ist inhaltlich eng mit der regionalen ÖPNV-Planung verbunden. So können z. B. durch die Regionalplanung Flächen für zukünftige Schienentrassen oder den straßengebundenen Nahverkehr gesichert sowie die Siedlungsentwicklung auf ÖPNV- Haltepunkte gelenkt werden. Gleichzeitig ist eine leistungsfähige ÖPNV-Anbindung ein wichtiger Standortfaktor für Haushalte und Gewerbe. Die wesentlichen Zielsetzungen des Regionalverbandes und des Karlsruher Verkehrsverbundes decken sich dahingehend, dass die Siedlungsentwicklung entlang der ÖPNV- Achsen konzentriert werden soll. Dies verschafft dem öffentlichen Personennahverkehr eine größere Nachfrage und vereinfacht die Erschließung der Siedlungsgebiete, gleichzeitig werden durch Konzentration auf bestimmte Siedlungsräume Freiräume geschont und erhalten. Auch in Bezug auf den demographischen Wandel mit zurückgehenden Fahrgastzahlen sind kurze Wege für die Auslastung der Fahrzeuge und die Wirtschaftlichkeit von kurzen Taktzeiten von großer Wichtigkeit. Im Regionalplan 2003 hat daher der Regionalverband Mittlerer Oberrhein den Grundsatz festgelegt, dass alle Zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte technische Machbarkeit und Finanzierbarkeit vorausgesetzt an das Karlsruher Stadtbahnnetz angebunden werden sollen (Plansatz G (5)). Dazu werden verschiedene Verbindungen vorgeschlagen, um die das Stadtbahnnetz erweitert werden soll (Plansatz N (6)). Für eine zweite Kategorie von Strecken soll zunächst geprüft werden, inwiefern diese Erweiterungen realisiert werden können. Vollständige Listen der Vorhaben mit der Einschätzung zur angestrebten Entwicklung und den Überlegungen des KVV finden sich in der Stellungnahme (Anlage). 4
5 3. Position Der Vergleich zwischen Regionalplan 2003 und Nahverkehrsplan 2014 zeigt vier verschiedene Kategorien von Projekten: - Im Regionalplan 2003 vorgeschlagene Infrastrukturmaßnahmen, die bereits in Betrieb gegangen sind. - Im Regionalplan 2003 vorgeschlagene Infrastrukturmaßnahmen, deren Realisierung aufgrund neuer Erkenntnisse, vertiefter Planungen und Untersuchungen der letzten Jahre oder veränderter Rahmenbedingungen derzeit nicht möglich bzw. sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, welche eine spätere Umsetzung der Projekte erschweren oder unmöglich machen. Die Trassen sind im Regionalplan gesichert. - Im Regionalplan 2003 zur Prüfung vorgeschlagene Infrastrukturmaßnahmen, die im Nahverkehrsplan 2014 weiterverfolgt werden. - Im Regionalplan 2003 zur Prüfung vorgeschlagene Infrastrukturmaßnahmen, die in den Nahverkehrsplan 2014 als Option aufgenommen werden und hinsichtlich ihrer finanziellen und technischen Machbarkeit geprüft werden sollten. In diesem Zusammenhang sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, welche eine spätere Umsetzung der Projekte erschweren oder unmöglich machen. Die Trassen sind im Regionalplan gesichert. Die einzelnen Infrastrukturmaßnahmen sind in der Stellungnahme (Anlage) aufgeführt. Siedlungsentwicklung und ÖPNV-Entwicklung sind zwei Seiten einer Medaille. Die enge Zusammenarbeit des Regionalverbandes mit dem Karlsruher Verkehrsverbund im Themenfeld ÖPNV und Siedlungsentwicklung soll fortgeführt und an die bereits unter Beteiligung des RVMO erstellte Studie des KIT ÖPNV und demographische Entwicklung angeknüpft werden. - Der Verbandsdirektor - 5
6 Anlage zu Vorlage Nr. 167/VIII an den PA Nahverkehrsplan 2014 für die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe und Rastatt Stellungnahme des Regionalverbandes im Rahmen der Beteiligung der TÖB Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung des Entwurfs des Nahverkehrsplans 2014 des Karlsruher Verkehrsverbundes für den Bereich der Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie die Landkreis Karlsruhe und Rastatt mit der Bitte, gegebenenfalls eine Stellungnahme bzw. Anregungen abzugeben. Die flächenbezogene Regionalplanung ist inhaltlich eng mit der regionalen ÖPNV-Planung verbunden. So können z. B. durch die Regionalplanung Flächen für zukünftige Schienentrassen des ÖPNV gesichert oder Siedlungsentwicklung auf ÖPNV-Halte gelenkt werden. Gleichzeitig ist eine leistungsfähige ÖPNV-Anbindung ein wichtiger Standortfaktor für Haushalte und Gewerbe. Die vom KIT bearbeitete Studie zur bedarfsgerechten ÖPNV- Versorgung vor dem Hintergrund demographischer Veränderungsprozesse zeigte, dass sich die ÖPNV-Nachfrage zwischen dichter und dünner besiedelten Bereichen, aber auch abhängig von der Altersstruktur unterschiedlich entwickeln wird. Aus raumordnerischer Sicht hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein daher bereits im Regionalplan 2003 den Grundsatz festgelegt, dass alle Zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte technische Machbarkeit und Finanzierbarkeit vorausgesetzt an das Karlsruher Stadtbahnnetz angebunden werden sollen (Plansatz G (5)). Dazu werden verschiedene Verbindungen vorgeschlagen, um die das Stadtbahnnetz erweitert werden soll (Plansatz N (6)). Für eine zweite Kategorie von Strecken soll zunächst geprüft werden, inwiefern diese Erweiterungen realisiert werden können (Plansatz V (7)). Teilweise wurden die im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 vorgeschlagenen Verbindungen bereits in Betrieb genommen. Es sind dies die Strecke Bruchsal-Graben-Neudorf-Philippsburg-Germersheim als Teil der S-Bahn Rhein-Neckar (S33) die Verlängerung der S2 von Blankenloch über Friedrichstal nach Spöck, die Verlängerung der S32/S4 von Baden-Baden über Bühl und Ottersweier nach A- chern sowie die Einrichtung der S51/S52 auf der Strecke Karlsruhe-Wörth-Germersheim. Hinzu kommen die Projekte, deren Realisierung aufgrund neuer Erkenntnisse, vertiefter Planungen und Untersuchungen der letzten Jahre oder veränderter Rahmenbedingungen derzeit nicht möglich bzw. sinnvoll erscheint. Es sind dies die Projekte Rheinstetten Durmersheim Bahnhof (Verlängerung S2), Ettlingen (Erbprinz) Bruchhausen Malsch Muggensturm Rastatt (Streckenführung durch Siedlungen), Rastatt Iffezheim Hügelsheim Baden-Airpark und Bühl Rheinmünster Baden-Airpark (aufgrund geringem NKF), Rastatt Wintersdorf Nordelsass (aufgrund der Erfahrungen mit der Buslinie: geringes Fahrgastpotenzial) sowie Spöck Karlsdorf-Neuthard Bruchsal (aufgrund NKF < 1).
7 Diese Projekte können aufgrund der gegebenen Umstände derzeit nicht weiterverfolgt werden. Grundsätzlich sollte aber die Möglichkeit offen gelassen werden, die Planungen bei veränderten Rahmenbedingungen aufleben zu lassen und weiterzuführen. Bis dahin sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, welche eine zukünftige Umsetzung der Projekte erschweren oder unmöglich machen. Die Trassen der genannten Projekte sind im Regionalplan als Eisenbahn-Nebenstrecke/Straßenbahnstrecke (Planung) oder Neubau einer Eisenbahn-/Straßenbahnstrecke mit unbestimmter Trassenführung gesichert. Folgendes Projekt wurde im Regionalplan 2003 zur Prüfung vorgeschlagen: Verbindung zwischen Durlacher Allee und der DB-Strecke Karlsruhe-Bruchsal- Heidelberg zur Führung der Linien S31/S32 durch die Karlsruher Innenstadt (wie auch im Handlungskonzept zum aktuellen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe vorgesehen). Daher ist es zu begrüßen, dass die Planungen für eine innenstadtnahe Führung der S31/S32 aufgrund (künftig) neuer Strecken (Kombilösung und Südostbahn) und daraus resultierenden neuen Trassenkapazitäten von Seiten der Aufgabenträger wieder aufgenommen werden sollen. Ebenfalls zur Prüfung vorgeschlagen wurden die Anbindung der Neuen Messe Karlsruhe in Rheinstetten (von der Eisenbahnstrecke Karlsruhe-Durmersheim-Rastatt aus) (wie nun auch im Handlungskonzept zum aktuellen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe vorgesehen) sowie die Verlängerung der Tram-Linie 1 von Karlsruhe-Durlach über Grötzingen nach Weingarten Diese Maßnahmen sollten als mögliche Optionen in den Nahverkehrsplan 2014 aufgenommen und hinsichtlich ihrer finanziellen und technischen Machbarkeit geprüft werden. Sollten die Projekte derzeit nicht realisierbar sein, sollte aber die Möglichkeit offen gelassen werden, die Planungen bei veränderten Rahmenbedingungen aufleben zu lassen und weiterzuführen. Bis dahin sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, welche eine zukünftige Umsetzung der Projekte erschweren oder unmöglich machen. Die Trassen der genannten Projekte sind im Regionalplan als Eisenbahn-Nebenstrecke/Straßenbahnstrecke (Planung) oder Neubau einer Eisenbahn-/Straßenbahnstrecke mit unbestimmter Trassenführung gesichert. Darüber hinaus ist die Trasse einer Verlängerung von Odenheim über Tiefenbach nach Eichelberg (S31) ebenfalls gesichert. Im vorlegten Planentwurf ist die Einrichtung von zwei neuen Haltestellen Malsch-Süd und Muggensturm-Nord vorgesehen, die bereits errichtet sind und spätestens 2014 bzw in Betrieb genommen werden sollen. Diese Haltepunkte ergänzen das Netz an Zustiegsmöglichkeiten und verbessern die Erreichbarkeit der angrenzenden bzw. benachbarten Wohn-, Gewerbe und Industriegebiete. Die wesentlichen Zielsetzungen des Regionalverbandes und des Karlsruher Verkehrsverbundes decken sich dahingehend, dass die Siedlungsentwicklung entlang der ÖPNV- Achsen konzentriert werden soll. Dies verschafft dem öffentlichen Personennahverkehr eine stärkere Nachfrage und vereinfacht die Erschließung der Siedlungsgebiete, gleichzeitig werden durch die Konzentration auf bestimmte Siedlungsräume Freiräume geschont und erhalten. Auch in Bezug auf den demographischen Wandel mit zurückgehenden Fahrgastzahlen sind kurze Wege für die Auslastung der Fahrzeuge und die Wirtschaftlichkeit von kurzen Taktzeiten von großer Wichtigkeit. Wir möchten die Zusammenarbeit in diesem Themenfeld anknüpfend an die Studie zur Demographie weiter vertiefen und die regionale Siedlungsentwicklung sowie die Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin eng aufeinander abstimmen. Mit freundlichen Grüßen
Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
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