Vereinbarung zwischen. dem Land Brandenburg vertreten durch den Minister des Innern, Jörg Schönbohm. und. sowie

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1 ebürgerdienste für Brandenburg - eine Gemeinschaftsinitiative des Landes und der Kommunen - Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg vertreten durch den Minister des Innern, Jörg Schönbohm und dem Landkreistag Brandenburg vertreten durch das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Paul-Peter Humpert sowie dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher

2 Präambel Gegenstand dieser Kooperationsvereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen beim aufgabenorientierten Auf- und Ausbau von egovernment-strukturen in der Landesund der Kommunalverwaltung im Land Brandenburg. egovernment wird von den Vereinbarungspartnern als Mittel angesehen, die Bürgernähe der Verwaltung zu stärken und die Effektivität sowie die Effizienz des Verwaltungshandelns zu erhöhen. Dies sind erklärte Ziele sowohl der von der Landesregierung beschlossenen egovernment-strategie des Landes Brandenburg wie auch der egovernment-aktivitäten der Kommunen. Es geht darum, Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Wirtschaft einerseits sowie den Informationsaustausch zwischen Landes- und Kommunalbehörden andererseits zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu verbessern. Das Erreichen dieser Ziele wird befördert, wenn vorhandene Synergiepotenziale ausgeschöpft werden. So besteht Konsens, dass sowohl auf Grund der schwierigen Haushaltslage als auch wegen des notwendigen Zusammenspiels von Systemen und Anwendungen ein gemeinsames Vorgehen und die Abstimmung von Standards dringend geboten sind. Dieses Vorhaben versteht sich daher auch als Teil der bundesweiten Koordinierung eines integrierten egovernment im Rahmen des Projektes Deutschland-Online. Um ihre gemeinsame Zielsetzung erreichen zu können, einigen sich die Vereinbarungspartner auf ein die kommunale Selbstverwaltung wahrendes, koordiniertes und kooperatives Vorgehen bei der Verfolgung ihrer egovernment-aktivitäten. Dazu gehört sowohl das konstruktive Zusammenwirken bei der notwendigen Anpassung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen als auch die Initiierung akzeptanzsichernder Maßnahmen. Auf dieser Grundlage vereinbaren die Partner das Folgende: 1 Verwaltungsportal Land und Kommunen arbeiten auf den Aufbau eines gemeinsamen Verwaltungsportals hin. Dieses Verwaltungsportal soll den Bürgern, der Wirtschaft, der Verwaltung und weiteren Nutzern einen zentralen elektronischen Zugang zu in der Regel überregionalen Informationen der öffentlichen Verwaltungen Gerichte und Einrichtungen im Land Brandenburg ermöglichen. Das Land baut ein entsprechendes Verwaltungsportal auf, berücksichtigt dabei die überregional bedeutsamen Informationen aus den Kommunen, stellt die landesseitigen Schnittstellen zur elektronischen Integration für interessierte Kommunen her und sichert eine elektronische Weiterleitung (Verlinkung) zu den jeweiligen Eingangsportalen der Kommunen. Die bei den Kommunen vorhandenen örtlichen Informationen können über Schnittstellen zugleich in dem gemeinsamen Verwaltungsportal zur Verfügung gestellt werden. 2 Online-Formulare (1) Formulare spielen eine wichtige Rolle für den Kontakt zwischen Bürger bzw. Wirtschaft und Verwaltung. Land und Kommunen wollen daher verstärkt Formulare in elektronischer Form anbieten und diese bedarfsabhängig weiterentwickeln. Das Land wird im Zusammenwirken mit interessierten Kommunen einen zentralen Formularserver aufbauen und damit Bürgern und Wirtschaft einen zentralen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen anbieten. Im Vordergrund stehen dabei Formulare, die sich aus

3 der Anwendung europa-, bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften ergeben. Formulare für kommunale Dienstleistungen kann das Land in Abstimmung mit interessierten Kommunen in den Formularserver integrieren und den Kommunen zur Nutzung gegen Entgelt anbieten, wobei keine Verpflichtung zur Nutzung besteht. (2) Im Übrigen wirken Land und Kommunen darauf hin, Fach- und sonstige Verwaltungsverfahren zum elektronischen Datenaustausch medienbruchfrei auszugestalten, wodurch die Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt werden darf. 3 Basiskomponenten Für die elektronische Aufbereitung von Informationen und die Unterstützung rechtsverbindlicher elektronischer Geschäftsprozesse werden Basiskomponenten 1 benötigt. Das Land wird unter Berücksichtigung des kommunalen Bedarfs die erforderlichen Basiskomponenten beschaffen und den Kommunen deren Nutzung gegen Entgelt anbieten. Eine Pflicht zur Nutzung dieser Basiskomponenten besteht für die Kommunen nicht. 4 Online-Dienste Bei folgenden Online-Diensten arbeiten Land und Kommunen eng zusammen: (1) Meldedaten-online Die Umsetzung des Melderechtsrahmengesetzes erfordert den elektronischen Datenaustausch zwischen den Meldebehörden. Darüber hinaus ist eine zentrale elektronische Melderegisterauskunft im Land Brandenburg geplant. Das Land wird eine Clearingstelle realisieren und eine zentrale elektronische Melderegisterauskunft aufbauen. Ein entsprechendes Konzept und dessen Finanzierung werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Land und Kommunen abgestimmt. (2) Elektronische Ausschreibung und Vergabe Elektronische Vergabeverfahren können den Zugang der Wirtschaft zu Vergabeverfahren der öffentlichen Hand erleichtern. Land und Kommunen wirken auf die Verständigung über ein gemeinsames Verfahren für die elektronische Ausschreibung und Vergabe hin. Erfolgreich eingesetzte Verfahren sollen dabei besondere Berücksichtigung finden. (3) Modellverfahren für Online-Dienste Land und Kommunen wirken auf eine bedarfsangemessene Entwicklung von Modellverfahren für Online-Dienste nach dem Motto Einer-für-Alle hin. Bereits anderweitig erprobte Verfahren sollen dabei getestet bzw. eigene Lösungen entwickelt werden, die anderen Nutzern im Lande zur Nachnutzung empfohlen werden können. 1 Basiskomponenten bieten zentral technische Funktionalitäten an, die durch unterschiedliche Behörden und Dienstleistungen genutzt werden können. Sie liefern Technologieplattformen, die einmal entwickelt breite Anwendung finden können (z.b. epayment, virtuelle Poststelle)

4 (1) Datenaustausch zwischen Land und Kommunen 5 Datenaustausch Der Anschluss kommunaler Dienststellen an das Landesverwaltungsnetz erfolgt über Bündelungsstellen bei Landkreisen und kreisfreien Städten. In diesen Stellen wird die Datenübermittlung zwischen Landesdienststellen und den Kommunen gebündelt. Die für landesseitige Fachverfahren sowie für den Austausch von Daten gemäß 5 Abs. 3 dieser Vereinbarung benötigten Bandbreiten für diese Bündelungsstellen sind einschließlich der Kosten für die Erreichung der kommunalen Fachnutzer vom Land zu finanzieren. Ungenutzte Kapazitäten können von den Kommunen für eigene Zwecke genutzt werden. Soweit Kommunen einen darüber hinausgehenden Kommunikationsbedarf haben, ist für den zusätzlich benötigten Bandbreitenbedarf ein Entgelt zu entrichten. (2) Interkommunaler Datenaustausch Land und Kommunen vereinbaren einen gesicherten Datenaustausch zwischen kommunalen Dienststellen auf Basis abgeschotteter Kommunalnetze in Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie können dabei auf die Infrastruktur des Landesverwaltungsnetzes zurückgreifen und werden bei der Errichtung vom Land unterstützt und gefördert. (3) Datenaustausch zwischen Kommunen und Bund bzw. anderen Ländern sowie EU-Behörden Land und Kommunen wirken darauf hin, dass regelmäßige Datenübermittlungen zwischen Kommunen und Dienststellen des Bundes bzw. anderer Bundesländer und der EU aus Sicherheitsgründen über einen direkten Anschluss an das Verwaltungsnetz von Bund und Ländern TESTA 2 oder den TESTA- Anschluss im Landesverwaltungsnetz erfolgt. (4) Standards für den Datenaustausch Land und Kommunen streben den Einsatz der SAGA-Spezifikationen 3 des Bundesministeriums des Innern an. Für den Datenaustausch gem. Absatz 1 sollen bei neuen Verfahren die SAGA-Spezifikationen angewandt werden. Im Rahmen von SAGA sind insbesondere das Transportprotokoll OSCI 4 sowie die zwischen Bund und Ländern vereinbarten XML 5 -Schemata zu beachten. Soweit keine SAGA- Spezifikationen eingesetzt werden, stimmen Land und Kommunen anwendungsunabhängige Standards für den Datenaustausch ab. Land und Kommunen stimmen Bereiche für den rechtssicheren Datenaustausch unter Nutzung der elektronischen Signatur ab. Land und Kommunen vereinbaren für diese Bereiche (z.b. das Meldewesen) den Einsatz eines OSCI-konformen Intermediärs, welcher vom Land bereitgestellt wird. 6 Organisatorische Umsetzung (1) Die Umsetzung der Maßnahmen dieser Gemeinschaftsinitiative steht mit Ausnahme der Regelungen in 5 unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln im Haushalt des Landes. 2 TESTA Trans-European Services for Telematics between Administrations 3 SAGA Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen 4 OSCI Online Services Computer Interface (registrierter Standard) 5 XML Extensible Markup Language

5 (2) Zur Umsetzung der Maßnahmen dieser Gemeinschaftsinitiative richten Land und Kommunen einen gemeinsamen Lenkungskreis ein. Der Lenkungskreis wird mit vier Vertretern des Landes und jeweils zwei Vertretern der kommunalen Spitzenverbände besetzt. Von den Vertretern des Landes sind zwei und von den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände jeweils einer stimmberechtigt. Der Lenkungskreis beschließt einstimmig in Form von Empfehlungen. Bei Bedarf kann weiterer Sachverstand in beratender Funktion hinzugezogen werden. (3) Die Projektgruppen zur Realisierung der in den 1 bis 4 genannten Vorhaben berichten dem Lenkungskreis über den Projektfortschritt. Die kommunalen Spitzenverbände können jeweils kommunale Vertreter in diese Projektgruppen entsenden. 7 Akzeptanzsicherung Land und Kommunen wirken insbesondere zur Schaffung von Nutzungsanreizen in ihren Verwaltungen, bei Bürgern und Wirtschaft verstärkt auf Verständnis und Akzeptanz für die Ziele und Maßnahmen des egovernment durch Informationen hin. Potsdam, den 31. Januar 2005 Jörg Schönbohm Minister des Innern des Landes Brandenburg Dr. Paul-Peter Humpert Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg Karl-Ludwig Böttcher Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

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