La regenza dal chantun Grischun

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "La regenza dal chantun Grischun"

Transkript

1 Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 15. Dezember Dezember Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (BR ) 1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 8. November 2005 (Prot. Nr. 1329) erliess die Regierung gestützt auf die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) erarbeiteten Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) vom April 2005 die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger. Diese sind am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Es sind Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Die unverbindlichen Richtlinien werden erst und nur durch die kantonale (oder kommunale) Gesetzgebung und Rechtsprechung verbindlich. Die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) empfiehlt den Kantonen, die SKOS-Richtlinien anzuwenden. 2. Revision der SKOS-Richtlinien Die SODK hat an der Sozialkonferenz vom 21. September 2015 verschiedene Änderungen der SKOS-Richtlinien, welche gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden und Städte sowie der SKOS erarbeitet wurden, per 1. Januar 2016 beschlossen: Grossfamilien: Der Grundbedarf wird bei Haushalten ab sechs Personen um 76 Franken pro Person und Monat reduziert. Sanktionen: Die Sanktionsmöglichkeiten werden in schwerwiegenden Fällen auf 30 Prozent erhöht. Dabei besteht neu eine Bandbreite für Sanktionen von 5 bis 30 Prozent.

2 2 Integrationszulage: Mit der Integrationszulage (IZU) werden Leistungen anerkannt, welche die Chancen auf eine erfolgreiche Integration erhöhen oder erhalten. Die minimale Integrationszulage (MIZ) wird abgeschafft. Junge Erwachsene: Die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt werden von heute 986 Franken um 20 Prozent auf 789 Franken reduziert. 3. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen Aufgrund der Teilrevision der SKOS-Richtlinien sind die Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz (ABzUG) wie folgt zu revidieren: Art. 3 Die revidierten SKOS-Richtlinien sehen eine Kürzung des Grundbedarfes für den Lebensunterhalt (GBL) ab einer Haushaltsgrösse von sechs Personen vor. Ab einem Haushalt von sechs Personen wird der GBL pro Person nur noch um 200 Franken und nicht wie bis anhin um 276 Franken erhöht. Art. 6 Mit der IZU sollen neu nur noch Leistungen nicht erwerbstätiger Personen, die direkt oder indirekt der beruflichen und/oder sozialen Integration dienen, finanziell anerkannt werden. Als anerkannte Leistungen gelten solche, welche die Chancen auf eine erfolgreiche Integration erhöhen oder erhalten. Sie sind überprüfbar und setzen eine individuelle Anstrengung voraus. Die IZU kann gewährt werden, sofern eine Person gemessen an ihren persönlichen Ressourcen eine individuelle Anstrengung unternimmt und sich um ihre Integration ernsthaft bemüht. Die IZU soll dem Aufwand und der Bedeutung der erbrachten Integrationsleistung angemessen sein. Sie honoriert diese Leistungen des Klienten. Der Besuch von Sozialfirmen (wie z.b. Dock) stellt keine Tätigkeit des ersten Arbeitsmarkts dar. Deshalb wird diese Leistung in Zukunft nicht mehr mit einem Einkommens-Freibetrag (EFB), sondern mit einer IZU honoriert. Minimale Integrationszulage (MIZ) Die MIZ wird in Anlehnung an die neuen SKOS-Richtlinien gestrichen (bisheriger Absatz 2).

3 3 Sollte eine ausgewiesene Bereitschaft eine überprüfbare Leistung darstellen und der direkten oder indirekten sozialen und/oder beruflichen Integration dienen, wird diese mit einer IZU honoriert. Alleinerziehende Personen Die Betreuung von Kindern durch alleinerziehende Personen dient weder direkt noch indirekt der sozialen oder beruflichen Integration. Die IZU für alleinerziehende Personen wird in Anlehnung an die neuen SKOS-Richtlinien gestrichen (bisheriger Absatz 3). Bemerkung zu Art. 10 Artikel 10 wird belassen wie er aktuell ist. Denn die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt sind im Kanton Graubünden bereits seit 2006 tiefer als die von der SKOS und SODK neu vorgeschlagenen Ansätze. Art. 11 Eine Kürzung ist anzuordnen, wenn ein sanktionswürdiges Verhalten einer Person vorliegt, die Person von ihren Pflichten und möglichen Sanktionen wusste und das fehlerhafte Verhalten im konkreten Fall nicht entschuldbar ist. Der Kürzungsumfang ist entsprechend der Schwere des Fehlverhaltens abzustufen. Er wird auf maximal 30 Prozent begrenzt. Die volle Kürzungsbandbreite kann nur in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen voll ausgeschöpft werden. Ein sanktionswürdiges Verhalten wird bei ungenügender Integrationsanstrengung, bei einer Pflichtverletzung oder bei Rechtmissbrauch angenommen. Ungenügende Integrationsanstrengungen liegen insbesondere vor, wenn eine Person nicht bereit ist, eine ihren physischen und psychischen Fähigkeiten entsprechende Arbeit auszuführen oder anzunehmen; an einem von der Gemeinde angeordneten Beschäftigungs-, Einsatz- oder Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm teilzunehmen; oder Arbeitsbemühungen in genügender Weise zu tätigen. Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn eine Person keine Auskunft über seine Verhältnisse gibt; die Einsicht in Unterlagen verweigert;

4 4 Änderungen der Verhältnisse der Sozialhilfebehörde nicht mitteilt; oder Auflagen, Anordnungen oder Weisungen missachtet. Rechtsmissbrauch liegt insbesondere vor, wenn die Person die ausbezahlten Unterstützungsleistungen nicht bestimmungsgemäss verwendet; falsche oder unvollständige Angaben zu den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen macht; oder offensichtlich die Notlage aufrechterhält. Kürzungen haben auch hinsichtlich ihrer Dauer dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu entsprechen. Unter Berücksichtigung des Ausmasses ist eine Kürzung von 20 Prozent und mehr in jedem Fall auf maximal sechs Monate zu befristen. Kürzungen bis 19 Prozent sollen wie bis anhin auf maximal zwölf Monate befristet werden. Nach Ablauf der Sanktionen kann eine erneute Kürzung der Sozialhilfeleistung verfügt werden. Art. 13 Neu aufgenommene Fälle sind ab dem Inkrafttreten der Teilrevision (1. Januar 2016, s. unten) nach den neuen Ausführungsbestimmungen zu berechnen. Die laufenden Fälle, welche Anpassungen gestützt auf diese Revision zur Folge haben, müssen neu berechnet und verfügt werden. Im Sinne der Gleichbehandlung aller laufenden Fälle ist deren Neuberechnung ab 1. April 2016 gemäss den vorliegenden Ausführungsbestimmungen vorzunehmen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kürzungsmöglichkeit bis zu 30 Prozent, die Abschaffung der MIZ und der IZU für alleinerziehende Personen sowie die Gewährung einer IZU anstatt eines EFB bei einer Tätigkeit in einer Sozialfirma (z.b. Dock) führt zu einer grundsätzlichen Reduktion der Gesamtausgaben von Sozialhilfeleistungen. Die angestrebte individuelle Betrachtungsweise in Bezug auf die neu ausgestaltete Integrationszulage und die Sanktionsmöglichkeiten erlauben keine genaue Prognose dieser Einsparungen. 5. Gute Gesetzgebung Die Grundsätze der Guten Gesetzgebung gemäss den regierungsrätlichen Vorgaben (vgl. Regierungsbeschluss vom 16. November 2010, Prot. Nr. 1070) werden mit der vorliegenden Revisionsvorlage eingehalten.

5 5 6. Inkrafttreten Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen werden auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Die Regierung beschliesst: 1. Die beiliegende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz wird genehmigt. 2. Mitteilung an die Standeskanzlei zur Publikation in der amtlichen Gesetzessammlung und im Bündner Rechtsbuch, an die Finanzkontrolle, an das Departement für Finanzen und Gemeinden, an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales und an das kantonale Sozialamt. Namens der Regierung Der Präsident: Der Kanzleidirektor: Martin Jäger Dr. C. Riesen

Referat SKOS-Richtlinien. I. Begrüssung und Übergang

Referat SKOS-Richtlinien. I. Begrüssung und Übergang Referat SKOS-Richtlinien I. Begrüssung und Übergang Sie haben bereits von Herrn Raschle Einiges gehört betreffend den Neuerungen, welche mit den neuen SKOS-Richtlinien eingeführt werden sollen und welche

Mehr

über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz

über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz 8.0. Verordnung vom. Mai 006 über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel a des Sozialhilfegesetzes

Mehr

Grundsatz der Sozialhilfe

Grundsatz der Sozialhilfe Grundsatz der Sozialhilfe 1 Sozialhilfegesetz: Grundsatz Absatz 1 Die politischen Gemeinden treffen Vorkehren, um soziale Not zu verhindern. Sie leisten Hilfe zu deren Behebung. 7 Sozialhilfegesetz: Beratung,

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 30. August 2016 01. September 2016 763 Anpassung der kantonalen

Mehr

Verordnung zum Sozialhilfegesetz

Verordnung zum Sozialhilfegesetz 1 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Änderung vom 25. Mai 2011) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Verordnung zum Sozialhilfegesetz vom 21. Oktober 1981 wird geändert. II. Die Verordnungsänderung tritt

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 12. April 2016 13. April 2016 346 Festsetzung der Referenztarife

Mehr

Integrationszulage (IZU) für Nicht-Erwerbstätige

Integrationszulage (IZU) für Nicht-Erwerbstätige 8.2.01. Integrationszulage (IZU) für Nicht-Erwerbstätige Rechtsgrundlagen 3b SHG SKOS-Richtlinien, Kapitel C.2 Weisung der Sicherheitsdirektion zur Anwendung der SKOS-Richtlinien vom 19. November 2015

Mehr

Vortrag zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)

Vortrag zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) Vortrag zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) Gesundheits- und Fürsorgedirektion 1 Vortrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion an den Regierungsrat

Mehr

Verordnung zum Sozialhilfegesetz

Verordnung zum Sozialhilfegesetz 1 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Änderung vom 4. Dezember 2012) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Verordnung zum Sozialhilfegesetz vom 21. Oktober 1981 wird geändert. II. Die Verordnungsänderung

Mehr

Urheber/-in Art. Abs. Bst. Antrag + ++

Urheber/-in Art. Abs. Bst. Antrag + ++ Der Grosse Rat des Kantons Bern Le Grand Conseil du canton de Berne GEF 75 2014.GEF.3 Antrag Gesetzgebung Version 9 05.12.2017 / AO Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung)

Mehr

Referat: Sozialhilfe SKOS-Richtlinien. Behördenfachtagung SMZO 12. September 2013

Referat: Sozialhilfe SKOS-Richtlinien. Behördenfachtagung SMZO 12. September 2013 Referat: Sozialhilfe SKOS-Richtlinien Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich Privatrecht

Mehr

Revision der SKOS-Richtlinien

Revision der SKOS-Richtlinien Revision der SKOS-Richtlinien Medienkonferenz vom 30. Januar 2015, Haus der Kantone, Bern Inhalte 1. Peter Gomm, Präsident SODK Prozess zur Revision der SKOS-Richtlinien 2. Therese Frösch, Co-Präsidentin

Mehr

Sozialhilfe im Kanton Bern

Sozialhilfe im Kanton Bern Medienkonferenz vom 3. Juli 2017 zur SHG-Teilrevision Sozialhilfe im Kanton Bern Regula Unteregger, Vorsteherin Sozialamt 1 Inhalt 1. Ausgerichtete Leistungen nach SKOS 2. Kosten- und Fallentwicklung 3.

Mehr

Die Motion Studer ist bereits erfüllt

Die Motion Studer ist bereits erfüllt Revision des Sozialhilfegesetzes: Die Motion Studer ist bereits erfüllt Medienkonferenz der BKSE vom 10. April 2017 Gliederung der Ausführungen 1. Ausgangslage: Sparauftrag der Motion Studer 2. Der Sparauftrag

Mehr

Sozialpolitik im Kanton Bern: Aktuelle Themen und Trends

Sozialpolitik im Kanton Bern: Aktuelle Themen und Trends BKSE-Mitgliederversammlung vom Mittwoch, 20. Mai 2015 Sozialpolitik im Kanton Bern: Aktuelle Themen und Trends Regula Unteregger, Vorsteherin Sozialamt Telefon Telefax E-Mail +41 31 633 79 00 +41 31 633

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 22. Mai 2018 23. Mai 2018 404 Festsetzung der Referenztarife

Mehr

Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen

Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen Kantonales Sozialamt Graubünden Uffizi dal servetsch social chantunal dal Grischun Ufficio del servizio sociale cantonale dei Grigioni Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen 1.1.2016 7001 Chur, Gürtelstrasse

Mehr

Alte und neue Verordnung im Vergleich

Alte und neue Verordnung im Vergleich Verordnung vom 8. September 003 über die Richtsätze für In Erwägung Die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) veröffentlichten Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe an bedürftige

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 31. Januar 2017 31. Januar 2017 76 Festsetzung der Referenztarife

Mehr

Revision der SKOS-Richtlinien. Januar 2015

Revision der SKOS-Richtlinien. Januar 2015 Revision der SKOS-Richtlinien Januar 2015 Inhalt 1 Ausgangslage zur Richtlinienüberprüfung 2 Ergebnisse aus den Studien zu Grundbedarf und Anreizsystem 3 Vernehmlassungsfragen 4 Fahrplan der Richtlinienrevision

Mehr

Gegenseitigkeitsprinzip - Anreize und Gegenleistung

Gegenseitigkeitsprinzip - Anreize und Gegenleistung Kantonales Sozialamt 5.1.05. Gegenseitigkeitsprinzip - Anreize und Gegenleistung Rechtsgrundlagen 3b SHG SKOS-Richtlinien, Kapitel C.2 SKOS-Richtlinien, Kapitel C.3 SKOS-Richtlinien, Kapitel E.1.2 Weisung

Mehr

Report Zahlen und Informationen zur Entwicklung der Sozialhilfe in der Stadt Bern vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

Report Zahlen und Informationen zur Entwicklung der Sozialhilfe in der Stadt Bern vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Sozialamt Report Zahlen und Informationen zur Entwicklung der Sozialhilfe in der Stadt Bern vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 1 Wie viele Fälle hat

Mehr

Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni

Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 12. Mai 2009 13. Mai 2009 470 RegioViamala Regionaler Richtplan

Mehr

Sozialdienst Region Trachselwald

Sozialdienst Region Trachselwald Sozialdienst Region Trachselwald ABC der Sozialhilfe A B Anlaufstelle Wir geben Auskunft, organisieren Hilfestellungen in Notsituationen und vermitteln Sie an die richtige Fachstelle weiter, wenn wir merken,

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 07. August 2018 09. August 2018 586 Entwicklungsschwerpunkt

Mehr

Die SKOS-Richtlinien: Entstehung, heutige Bedeutung und zukünftige Herausforderungen

Die SKOS-Richtlinien: Entstehung, heutige Bedeutung und zukünftige Herausforderungen Die SKOS-Richtlinien: Entstehung, heutige Bedeutung und zukünftige Herausforderungen Markus Kaufmann Geschäftsführer Diskussionsveranstaltung UFS, 18. Mai 2018 2 Die SKOS-Richtlinien Wie sind sie entstanden?

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 26. September 2013

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 26. September 2013 800 EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 6. September 03 Die Gemeindeversammlung Laufen gestützt auf 47 Absatz des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970 (GemG) und

Mehr

Weisungen über Beitragsleistungen für Schulleitungen

Weisungen über Beitragsleistungen für Schulleitungen Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

Antwort-Tabelle zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1)

Antwort-Tabelle zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 79 20 Telefax +41 31 633 79 09

Mehr

Medienmitteilung. Leicht erhöhte Sozialhilfequote im Kanton Glarus. Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014

Medienmitteilung. Leicht erhöhte Sozialhilfequote im Kanton Glarus. Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014 Hauptabteilung Soziales Zwinglistrasse 6 8750 Glarus Telefon 055 646 67 00 Fax 055 646 67 05 E-Mail: soziales@gl.ch www.gl.ch Medienmitteilung Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014

Mehr

Wie der Kanton Bern bei den Ärmsten noch mehr sparen will

Wie der Kanton Bern bei den Ärmsten noch mehr sparen will Beispiel Herr Holzer, 40 Jahre alt Herr Holzer war beim Bund angestellt, oberes Kader. Gemäss seinen Angaben sei es zu Mobbing gekommen. Er hat die Stelle verloren und sich beim RAV gemeldet. Da er krank

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 31. Oktober 2007 Die Gemeindeversammlung von Zunzgen beschliesst, gestützt auf 47 Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 28.

Mehr

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung) Fassung vom April 2015 für das Vernehmlassungsverfahren

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung) Fassung vom April 2015 für das Vernehmlassungsverfahren Antrag des Regierungsrates 860. Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung) Fassung vom April 05 für das Vernehmlassungsverfahren Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag

Mehr

Departementsverfügung

Departementsverfügung Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell'educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei

Mehr

Vernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Vernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung Vernehmlassung Pfäffikon, 26. Februar 2017 Vernehmlassung: in der Krankenversicherung Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen

Mehr

Welche Folgen haben Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit für die Schweizer Sozialpolitik?

Welche Folgen haben Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit für die Schweizer Sozialpolitik? Gliederung des Referats Welche Folgen haben Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit für die Schweizer Sozialpolitik? 1. Kantonale Zuständigkeit als Quelle von Ungleichheit Allgemeiner Rahmen der Schweizer

Mehr

Verordnung über den Einsatz der Informatik in der Verwaltung Graubünden (Informatik-Verordnung, InfV)

Verordnung über den Einsatz der Informatik in der Verwaltung Graubünden (Informatik-Verordnung, InfV) 70.500 Verordnung über den Einsatz der Informatik in der Verwaltung Graubünden (Informatik-Verordnung, InfV) Vom. Mai 0 (Stand. Juni 0) Gestützt auf Art. 4 der Kantonsverfassung ) und Art. und des Regierungs-

Mehr

Für ein korrektes Ausfüllen des Fragebogenformulars benötigen Sie einen Adobe Acrobat Reader ab Version 9.

Für ein korrektes Ausfüllen des Fragebogenformulars benötigen Sie einen Adobe Acrobat Reader ab Version 9. DEPARTEMENT GESUNDHEITS UND SOZIALES Kantonaler Sozialdienst 29. März 2016 FRAGEBOGEN ZUR KONSULTATION Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV); Änderung; Konsultation Richtlinien der Schweizerischen

Mehr

Sozialdienst Uri Nord

Sozialdienst Uri Nord Informationen zur Sozialhilfe Der Sozialdienst leistet wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe für die Urner Gemeinden Altdorf, Attinghausen, Bauen, Flüelen, Isenthal, Seedorf, Seelisberg, Sisikon

Mehr

[Signature] des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern

[Signature] des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern [Signature] [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht

Mehr

Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum Konkordat über universitäre Koordination

Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum Konkordat über universitäre Koordination Interkantonales Konkordat über universitäre Koordination 5.7 Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zum Konkordat über universitäre Koordination (vom 6. Juli 000) Der Regierungsrat beschliesst:

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 2. Oktober 2007 5. Oktober 2007 1173 Entschädigungen von

Mehr

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Entwurf (Vernehmlassung) Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 1 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des Gesetzes über

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Einwohnergemeinde Diegten Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2015 1 Zweck 2 Definition 3 Aktuelles Jahreseinkommen 4 Jahreseinkommenshöchstgrenze

Mehr

Gemeinde Fischenthal Interne Richtlinien zur Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe

Gemeinde Fischenthal Interne Richtlinien zur Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe Interne Richtlinien zur Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe vom 6. Juni 2018 (in Kraft seit 1. Juli 2018) Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz... 3 Art. 2 Weitere Bestimmungen...

Mehr

(Ausführungsbestimmungen zur Zusatzleistungsverordnung; AZVO)

(Ausführungsbestimmungen zur Zusatzleistungsverordnung; AZVO) 831.111 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Vollzug des Gesetzes über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Gewährung von Gemeindezuschüssen

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 03. Dezember 2018 04. Dezember 2018 922 Region Landquart

Mehr

Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen

Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen 947.00 Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen Vom 6. November 000 (Stand. Januar 0) Vom Volke angenommen am 6. November 000 ). Allgemeine Bestimmungen Art. Gleichstellung der Geschlechter Personen-,

Mehr

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die Ergänzungsleistungen

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die Ergänzungsleistungen VERORDNUNG über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (vom 24. September 2007 1 ; Stand am 1. Januar 2011) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die

Mehr

Beitragsverordnung. der Stadt Bülach

Beitragsverordnung. der Stadt Bülach Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 31. August 2015 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden 58.0 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden Vom 5. Januar 0 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden

Mehr

Basierend auf bestehenden Rechtsgrundlagen können Fehlverhalten folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

Basierend auf bestehenden Rechtsgrundlagen können Fehlverhalten folgende Konsequenzen nach sich ziehen: Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern BSIG Nr. 8/860.1/6.2 Sozialamt Rathausgasse 1 3011 Bern 27. Juni 2013 Kontaktstelle: Abteilung Existenzsicherung Tel. 031 633 78 76 Geht an: Einwohner-

Mehr

III B/4/2/2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. 1. Allgemeine Bestimmungen

III B/4/2/2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. 1. Allgemeine Bestimmungen Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Vom 26. November 2010 (Stand 17. November 2015) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, in Ausführung

Mehr

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Ständerat Frühjahrssession 07 e-parl.0.07 7:5 - - 6.055 s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom 9. Juni 06 Beschluss des Ständerates

Mehr

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) 1 vom 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Juli 2018) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

Report Zahlen und Informationen zur Sozialhilfe in der Stadt Bern vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

Report Zahlen und Informationen zur Sozialhilfe in der Stadt Bern vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Sozialamt Report Zahlen und Informationen zur Sozialhilfe in der Stadt Bern vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 1 Wie viele Fälle hat der Sozialdienst

Mehr

Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung

Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung 70.0 Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung Vom 9. März 0 (Stand. April 0) Gestützt auf Art. 5 Abs. des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz,

Mehr

Soziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe

Soziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe Soziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe 1 Inhalt 1. Grundbedarf 2. Wohnkosten 3. Medizinische Grundversorgung 4. Situationsbedingte Leistungen je nach Lebensumständen 4.1 Für Erwerbstätige

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 09. April 2013 11. April 2013 289 Staatssekretariat für

Mehr

Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung

Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK) 832.112.4 vom 7. November 2007 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun bie Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun II Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 20. November 2012 21. November 2012 1116 Richtplanung Graubünden/Engiadina

Mehr

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,

Mehr

RICHTLINIE. betreffend. Gewährung von Förderleistungen gemäss Umsetzungsprogramm Graubünden zum Bundesgesetz über Regionalpolitik

RICHTLINIE. betreffend. Gewährung von Förderleistungen gemäss Umsetzungsprogramm Graubünden zum Bundesgesetz über Regionalpolitik Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell economia pubblica e socialità dei Grigioni AWT 6/16 RICHTLINIE betreffend

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. Anhörungsentwurf vom 8. Oktober 0 Sozialhilfeverordnung (SHV) Änderung vom Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe

Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe 95.60 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe Aufgrund von Art. 6 und Art. des Gesetzes über die Spielautomaten und Spielbetriebe ) von der Regierung erlassen am 4.

Mehr

Unternutzungsabzug. Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden 1. GRUNDSÄTZLICHES 2. REGELUNG IN DEN AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN. StG 22 III DBG 21 II

Unternutzungsabzug. Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden 1. GRUNDSÄTZLICHES 2. REGELUNG IN DEN AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN. StG 22 III DBG 21 II Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden StG 22 III DBG 21 II 1. GRUNDSÄTZLICHES Der Eigenmietwert der am Wohnsitz selbstbewohnten Liegenschaft kann in Bund und Kanton reduziert werden, wenn eine offensichtliche

Mehr

Antwort-Tabelle zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1)

Antwort-Tabelle zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 79 20 Telefax +41 31 633 79 09

Mehr

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) GEMEINDE BIRSFELDEN 5 - Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) vom 6. September 06 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S A. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Grundsatz Begriffe

Mehr

Richtlinie für die Bemessung der Logiskosten im Unterstützungsbudget

Richtlinie für die Bemessung der Logiskosten im Unterstützungsbudget Stadt Zürich Sozialbehörde Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75 / Postfach 8036 Zürich Tel. 044 412 70 65 Fax 044 291 09 89 www.stadt-zuerich.ch/sozialbehoerde Richtlinie für die Bemessung der Logiskosten

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Bennwil

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Bennwil Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Bennwil INHALTSVERZEICHNIS 1 ZWECK 3 2 JAHRESEINKOMMEN 3 3 JAHRESNETTOMIETE 3 4 HÖCHSTMIETEN 3 5 JAHRESEINKOMMENSHÖCHSTGRENZE 4 6 VERMÖGENSHÖCHSTGRENZE

Mehr

Rabattreglement für familienergänzende Betreuung (RaR) der politischen Gemeinde Bachenbülach

Rabattreglement für familienergänzende Betreuung (RaR) der politischen Gemeinde Bachenbülach Rabattreglement für familienergänzende Betreuung (RaR) der politischen Gemeinde Bachenbülach Festgesetzt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 104 vom 24. Mai 2011 Geändert mit Beschluss des Gemeinderates

Mehr

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung 410.240 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007 I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. 1 Die Vereinbarungskantone arbeiten im Bereich

Mehr

GEMEINDE ETTINGEN. Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen

GEMEINDE ETTINGEN. Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen GEMEINDE ETTINGEN Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen vom 13. Dezember 2007 Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen vom 13. Dezember 2007 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Stand Juni Inhaltsverzeichnis

Stand Juni Inhaltsverzeichnis Grünliberale Partei Kanton Bern Thesenpapier Stand Juni 2017 Sozialhilfegesetz 1. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 1 Kurzfassung... 2 Ziele der grünliberalen Sozialpolitik... 2 Ausgangslage...

Mehr

Für Rückfragen Barbara Mühlheim (Grossrätin), Tel Thomas Brönnimann (Grossrat), Tel

Für Rückfragen Barbara Mühlheim (Grossrätin), Tel Thomas Brönnimann (Grossrat), Tel Grünliberale Partei Kanton Bern Konsultationsantwort Thema Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe Für Rückfragen Barbara Mühlheim (Grossrätin), Tel. 079 321 98

Mehr

während der ersten zwei Lebensjahre persönlich zu betreuen.

während der ersten zwei Lebensjahre persönlich zu betreuen. Änderungen bei den Kleinkinderbetreuungsbeiträgen Medienkonferenz, 16. Januar 2014 Bildungsdirektion Kanton Zürich Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich 1. Was sind Kleinkinderbetreuungsbeiträge? Mittel

Mehr

Verordnung über den Finanzbedarf bei Familiennachzügen von Personen aus Drittstaaten *

Verordnung über den Finanzbedarf bei Familiennachzügen von Personen aus Drittstaaten * 68.0 Verordnung über den Finanzbedarf bei Familiennachzügen von Personen aus Drittstaaten * Vom 9. Mai 007 (Stand. August 009) Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung ) * von der Regierung erlassen

Mehr

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai

Mehr

SCHWEIZERISCHE KONFERENZ FÜR SOZIALHILFE

SCHWEIZERISCHE KONFERENZ FÜR SOZIALHILFE SCHWEIZERISCHE KONFERENZ FÜR SOZIALHILFE dafür stehen wir ein Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS ist der Fachverband für Sozialhilfe. Sie setzt sich für die Ausgestaltung und Entwicklung

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS)

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) 1187 Ausserrhodische Gesetzessammlung 212.022 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) vom 26. November 2010 Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) 22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische

Mehr

Revision der SKOS-Richtlinien Vernehmlassung

Revision der SKOS-Richtlinien Vernehmlassung Revision der SKOS-Richtlinien Vernehmlassung Mit der vorliegenden Vernehmlassung will die SKOS die Diskussion um die Ausgestaltung der Sozialhilfe und über die Weiterentwicklung der Unterstützungsrichtlinien

Mehr

Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna

Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN (kommunales Zweitwohnungsgesetz) (komzwg) Gemeinde Celerina / Kommunales Zweitwohnungsgesetz / Stand Dezember 2017 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen 1 Antrag des Regierungsrates vom 1. Februar 01 4868 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Änderung vom............; Unterstellung der Selbstständigerwerbenden) Der Kantonsrat, nach

Mehr

Antwort-Tabelle zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1)

Antwort-Tabelle zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 79 20 Telefax +41 31 633 79 09

Mehr

vom 9. Dezember 1999 * (Stand 9. Februar 2006) Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

vom 9. Dezember 1999 * (Stand 9. Februar 2006) Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen Nr. 5b Interkantonales Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 999 * (Stand 9. Februar 006) Die diesem Konkordat angeschlossenen Kantone, gestützt auf Artikel der Interkantonalen Universitätsvereinbarung

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen GEMEINDE BOTTMINGEN Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Stand 6. Dezember 2005) I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1 Zweck 2 2 Jahreseinkommen 2 3 Jahresmiete 2 4 Höchstmieten

Mehr

In Not. geraten? Kurzinformation zur Sozialhilfe im Kanton Zürich, 2013

In Not. geraten? Kurzinformation zur Sozialhilfe im Kanton Zürich, 2013 In Not geraten? Kurzinformation zur Sozialhilfe im Kanton Zürich, 2013 Die Zahl der Menschen, die in Not geraten und auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist gross. Notlagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit,

Mehr

Nr. 401d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik. I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

Nr. 401d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik. I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Nr. 40d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 5. Oktober 007* (Stand. Januar 0) I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung Art. Zweck Die Vereinbarungskantone

Mehr

Sozialkonferenz Kanton Zürich Sommertagung, 29. Juni 2017

Sozialkonferenz Kanton Zürich Sommertagung, 29. Juni 2017 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Ruedi Hofstetter Amtschef Schaffhauserstrasse 78 8090 Zürich Telefon +41 43 259 24 51 ruedi.hofstetter@sa.zh.ch www.sozialamt.zh.ch 29. Juni 2017 Sozialkonferenz Kanton

Mehr

Parlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln

Parlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln 12.471 Parlamentarische Initiative Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 26. April 2013 Sehr

Mehr

Richtlinie zur Finanzierung von Ausbildungen sowie des Lebensunterhaltes während der Ausbildung durch die Sozialhilfe (SKOS Kap.

Richtlinie zur Finanzierung von Ausbildungen sowie des Lebensunterhaltes während der Ausbildung durch die Sozialhilfe (SKOS Kap. Stadt Zürich Sozialbehörde Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75 / Postfach 8036 Zürich Tel. 044 412 70 65 Fax 044 291 09 89 www.stadt-zuerich.ch/sozialbehoerde Richtlinie zur Finanzierung von Ausbildungen

Mehr

Rabattverordnung für familienergänzende Betreuung (RaVO) der politischen Gemeinde Bachenbülach

Rabattverordnung für familienergänzende Betreuung (RaVO) der politischen Gemeinde Bachenbülach Rabattverordnung für familienergänzende Betreuung (RaVO) der politischen Gemeinde Bachenbülach Festgesetzt mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2011 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien der Stadt Winterthur (Kita-Verordnung)

Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien der Stadt Winterthur (Kita-Verordnung) Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien der Stadt Winterthur (Kita-Verordnung) vom 5. August 014 Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien

Mehr

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (Finanz- und Lastenausgleichsverordnung, FILAV EG)

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (Finanz- und Lastenausgleichsverordnung, FILAV EG) .7 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (Finanz- und Lastenausgleichsverordnung, FILAV EG) Vom 6. Dezember 04 (Stand. Januar 06) Der Regierungsrat gestützt auf Artikel

Mehr

s Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren). Volksinitiative

s Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren). Volksinitiative Nationalrat Herbstsession 017 e-parl 15.08.017 1:04-1 - 16.071 s Ja zur Abschaffung der Radio- und Billag-Gebühren). Volksinitiative Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Anträge

Mehr

instrument anpassungen überprüfungs BETREUUNGSbedarf ÜBERprüfun INDIKATOREN raster ERFASSUNGS EINSTUFUNGS ÜBERPRÜFUNGS periode BERICHT KONZEPT

instrument anpassungen überprüfungs BETREUUNGSbedarf ÜBERprüfun INDIKATOREN raster ERFASSUNGS EINSTUFUNGS ÜBERPRÜFUNGS periode BERICHT KONZEPT Kanton St.Gallen Amt für Soziales Richtlinien zur Einstufung des individuellen Betreuungsbedarfs 7. Juli 014 Einstufungsvorgaben und deren Überprüfung in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

Richtlinienrevision 2015 Umsetzung erste Etappe

Richtlinienrevision 2015 Umsetzung erste Etappe Richtlinienrevision 2015 Umsetzung erste Etappe Übersicht SKOS-Richtlinien alt / neu Nur Kapitel mit inhaltlichen und/oder redaktionellen Änderungen Bern, 21. September 2015 (redaktionelle Änderungen 28.

Mehr