Elektronisches Nachweisverfahren Länder - eanv
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- Liane Ursler
- vor 7 Jahren
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1 Elektronisches Nachweisverfahren Länder - eanv
2 Elektronisches Nachweisverfahren Firmen ZKS-Abfall Behörde Nur Schnittstelle, keine Behörde Seit : - Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen bei der zuständigen Behörde (in Bayern: LfU) registriert sein - Die Register sind von allen Beteiligten elektronisch zu führen! 2
3 Die ZKS-Abfall bietet den Teilnehmern des elektronischen Nachweisverfahrens verschiedene Lösungen zur Kommunikation an: einen Provider zu nutzen, der als beauftragter Dienstleister tätig wird, die Nutzungsrechte an speziell für das elektronische Nachweisverfahren entwickelte Software zu erwerben sowie die firmeneigene Software auf die neuen Anforderungen zu erweitern und den Länder-eANV zu nutzen, Mischformen aus den 3 vorgenannten Alternativen. Achtung : Pflichten und Verantwortung im Rahmen des KrW-/AbfG und der NachwV bleiben wie bisher beim Erzeuger, Beförderer und Entsorger (auch bei Unterstützung durch einen Beauftragten) 3
4 Was ist der Länder eanv? Zurzeit kostenfreies Internetportal für Anwender, die - ein geringes jährliches Aufkommen an Nachweispapier haben (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine) - sich selbständig in das Programm einarbeiten wollen - sich sicher sind, ein lückenloses Register führen zu können Kontakt: Nicht die zuständigen Behörden, sondern Hotline der ZKS-Abfall: / * (*ecotel, 14 Cent/Min a. d. Festnetz, max. 0,42 /Min. aus dem Mobilfunk) oder support@zks-abfall.de Alle Anwendungen wie Ausfüllen von Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen sowie Einfügen von Ergänzungen (Anhänge, ergänzende Formblätter, Bemerkungen usw.) sind grundsätzlich möglich 4
5 Vorteile: Kein Provider notwendig Bis auf Weiteres kostenlos Bei gleichartigen Abfällen und/oder gleichen Beteiligten können Standard-Vorlagen verwendet werden (Zeitersparnis) Alle notwendigen Funktionen vorhanden Eigene Verantwortung für Nachweisverfahren Ausweichprogramm falls Provider ausfällt 5
6 Probleme: Momentan nur begrenzte Teilnehmerzahl zeitgleich möglich Programm mit geringen Kontrollfunktionen, relativ unkomfortabel Schwierigkeiten müssen selbständig gelöst werden (Ansprechpartner: ZKS-Hotline) Regelmäßige Abfrage des elektronischen Postfaches und Datenpflege Bestimmte Eingabestrukturen : - Reihenfolge beachten (Erzeuger-Beförderer-Entsorger-Behörde) - Prüfziffern berechnen - keine - Taste in der Task-Leiste verwenden; - Speicherung vor und nach dem Signieren notwendig; - bei Fehlercode 9 nochmalige Eingabe (wird demnächst behoben) 6
7 Voraussetzungen zur Nutzung des Länder-eANVeANV - PC mit Internetzugang und BMU-Schnittstelle ( XML-Format; Version 1.04 ) - EDV-Erfahrung - Signaturausstattung: 1. Signaturgerät, das mindestens der Kategorie 2 entspricht, und 2. Signaturkarte Achtung : Lieferfrist beachten 7
8 Vorgehensweise 1. Anmelden am Länder-eANV durch Eröffnung eines Kontos 2. Anmelden einer Betriebsstätte 3. Eingabe eines Entsorgungsnachweises 4. Erstellen der Begleitscheine 8 Zuteilung der Zugangsdaten durch ZKS Bestätigung durch die jeweils zuständige Behörde Kenntnisnahme und Prüfung durch Behörde
9 Struktur des Länder-eANV Konto -Name - Anschrift - Rolle: Erzeuger Rolle: Beförderer Rolle: Entsorger Rolle: Sonstiges Makler Beauftragter usw. 9
10 Registrierung (sollte bereits bis erfolgt sein) 1. Eröffnung eines Kontos (Name, Anschrift, -adresse) Wichtig: - -adresse für Kontakt mit der ZKS-Abfall Signatur und Versand an ZKS-Abfall Bestätigung durch die ZKS-Abfall mit Angabe eines Benutzernamens und eines Passwortes an die angegebene -adresse 2. Eingabe einer Betriebsstätte (oder Makler usw.) mit jeweiliger Rolle Eingabe der aktuellen Stammdaten (Name des Unternehmens, Adresse (auch ), Ansprechpartner mit zugehörigen Telefon- und Faxnummern) 3. Integrieren der Betriebsstätte in das Konto 10
11 Startseite der ZKS-Abfall: Eröffnen eines Kontos im Länder-eANV 11
12 2. Zuordnung eines Betriebes Ändern des Passwortes (mindestens 8-stellig, keine Sonderzeichen am Anfang und Ende) Vor Zuordnung muss einmalig eine Prüfziffer für jeden Betrieb (auch für Freistellungs- und privilegierte Entsorgungsnachweisnummer) vom System berechnet werden, um sicheren Datentransfers zu gewährleisten Zum bestehenden Konto muss anschließend ein Betrieb zugeordnet werden Erzeuger, Beförderer, Entsorger oder sonstige Rolle (Makler o. ä.) mit allen erforderlichen Stammdaten ins System eingeben Zuständig für - Entsorger- oder Bevollmächtigten- Nummer: LfU - alle anderen: Kreisverwaltungsbehörden 12
13 Prüfziffernberechnung zum sicheren Datenversand 13
14 Feld ist noch gelb hinterlegt, solange die Nummer nicht vollständig ist 14
15 3 Behördliche Nummer (9 stellig) eingeben Prüfziffer wird vom System automatisch generiert Spätere Eingabe: 10 stellige Nummer
16 Vorgehensweise beim Signieren 1. Vor der Konto-Eröffnung : - Signaturkarte sowie -gerät bestellen - Signaturgerät mit angegebener Software in PC integrieren - Signaturkarte frei schalten (Info liegt der Karte bei) Wichtig: - Signaturkarte ist personengebunden - Rechtsverbindliche Unterschrift ( 1 SigG 2001) - nicht übertragbar - 3-malige Falscheingabe der PIN führt z. T. zur vollst. Ungültigkeit 2. Signieren - Anweisungen im Programm folgen - Karte einlegen - PIN eingeben (mit OK bestätigen) 16
17 - Einlegen der bereits frei geschalteten Karte in das Signiergerät - Lampe des Signiergerätes leuchtet grün 17
18 Signaturkarte wurde akzeptiert 18
19 Dokument, das signiert werden soll
20 Kontrolle des Dokuments 20
21 Signaturgerät mit eingelegter Karte blinkt Eingabe der 8-stelligen PIN-Nummer für Signaturkarte am Gerät Achtung: Zügige Eingabe, da ansonsten Abbruch des Vorgangs (ca. 40 sek. für die erste Zahl, danach nur noch 5 sek. pro Zahl) 21
22 Signatur war erfolgreich Bestätigung der Signatur 22
23 Ausdruck als Beleg empfohlen (mindestens für eine Übergangszeit) 23
24 Erst nach der vollständigen Registrierung (Konto UND Betriebsstätte und Bestätigung durch Behörde) können Formulare (EN, VE, BGS usw.) ausgefüllt, Freistellungsanträge gestellt oder Register geführt werden. Meldungen über gestellte EN, VE oder sonstige Nachrichten werden in der Regel über das elektronische Postfach geleitet (Bei Systemstörungen: Kontakt über ). Die eingehenden Nachrichten sind zu speichern und dem Register auf dem betriebseigenen PC zuzuführen. ACHTUNG: KEINE Speicherung der Daten bei der ZKS! 24
25 Nach der Registrierung: Eingabe von Nachweisen und Begleitscheinen möglich Rolle: Erzeuger Rolle: Beförderer Rolle: Entsorger Rolle: Sonstiges EN BGS EN BGS EN BGS EN BGS Behörde 25
26 Erzeugen eines Entsorgungsnachweises ohne Freistellung für registrierten Betrieb (Konto und Betrieb sind bereits registriert) Eingabe aller Daten wie bisher 1. Deckblatt, VE und DA durch Erzeuger; 2. AE durch Entsorger; (beim Länder-eANV: Reihenfolge beachten!) 3. Weiterleiten an zuständige Behörde 1. Erzeuger: Deckblatt, VE und DA Signieren und Versand 2. Entsorger: AE Signierte Bestätigung Register Signierte Bestätigung Signieren und Versand Zuteilung der EN-Nummer (ohne Freistellung) 3. Behörde: Bestätigung 26
27 27
28 28
29 29
30 30
31 31
32 32
33 33
34 Produktion 34
35 Achtung: z. T. doppelte Eingabe von Daten bei EN und VE x 35
36 Nur ganzzahlige t, keine m³ Gesamtmenge für die Geltungsdauer des EN Laufzeit maximal 5 Jahre (exakt) (z.b bis ) 36
37 37
38 Einfügen von - Dateien (Analysen, SDBl.) - Tabellen - Nachrichten usw. 38
39 Formular-Speicherung Das Speichern sollte mindestens vor dem Signieren und vor dem Versenden eines jeden Vorgangs (EN, SN oder BGS) erfolgen, um einen Nachweis zu haben (Registerpflicht) oder ggf. auf ein fehlerhaft erstelltes Formular zurückgreifen und dieses ergänzen zu können Auch bei Versandproblemen (Fehlermeldung 9 ) günstig Im Register abzuspeichern ist der von der Behörde bestätigte Entsorgungsnachweis 39
40 Wichtig: Popup-Blocker muss vor jedem Speichervorgang deaktiviert werden, sonst kein Speichern möglich 40
41 Empfohlenes Speicherverzeichnis Abfallschlüssel Erzeugernr. 41
42 42
43 Gespeichertes Dateiformat 43
44 Sonstige Funktionen: Hilfe-Funktion bei Betätigen des? am Ende eines Eingabefeldes 44
45 Vorlage z. B. für eine Abfallart zu einem bestimmten Entsorger Elektronisches Nachweisverfahren - Länder-eANV 45
46 Vorlage für bestimmte Abfallart vom Erzeuger zu einem bestimmten Entsorger 46
47 Layer-Technik Nach dem Signieren ist die Änderung des Dokumentes nur nach erneutem Übersignieren möglich 47
48 Versenden von DEN, VE und DA an Entsorger 48
49 Auswahl des Empfängers Ihres Formulars Entweder Erz. Ents. Oder Ents. Behörde Nach Versand an die Behörde ist Änderung nur nach erneuter Signatur möglich 49
50 50
51 Das elektronische Postfach Verpflichtung der Abfallwirtschaftsbeteiligten, sich regelmäßig zu informieren - Postfach abfragen - Daten vom Postfach auf eigenem Rechner speichern - s abfragen 51
52 52
53 Speicherung der Quittung max. 5 Tage bei ZKS 53
54 54
55 Speichern der Dateien (Versandprotokoll, Behördenbestätigungen usw.) Achtung: Nach dem Abrufen der Nachricht und dem Speichern gilt die Nachricht als entnommen und verschwindet aus dem Postfach 55
56 Ausfüllen der Annahmeerklärung durch Entsorger : Vorgehen wie bei DEN und VE 56
57 Begleitschein 57
58 Automatische Generierung durch die ZKS-Abfall Weiterleiten des Antrags nach Bedarf Zugeteilte Nummer aus Antrag Entsorgte Menge 58
59 Je nach Bedarf 59
60 Hier können Sie Ergänzungen vornehmen oder Dateien einfügen Weiteres Vorgehen wie gehabt
61 Sollten Fragen und Probleme auftreten, dann bitte nicht so reagieren, sondern wenden Sie sich an Service-Help-Desk - telefonisch: / * oder per support@zks-abfall.de. 61
62 Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des BMU der ZKS-Abfall und des Bayerischen Landesamtes für eberwachung/index.htm Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 62
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