Elektronisches Nachweisverfahren Länder - eanv

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1 Elektronisches Nachweisverfahren Länder - eanv

2 Elektronisches Nachweisverfahren Firmen ZKS-Abfall Behörde Nur Schnittstelle, keine Behörde Seit : - Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen bei der zuständigen Behörde (in Bayern: LfU) registriert sein - Die Register sind von allen Beteiligten elektronisch zu führen! 2

3 Die ZKS-Abfall bietet den Teilnehmern des elektronischen Nachweisverfahrens verschiedene Lösungen zur Kommunikation an: einen Provider zu nutzen, der als beauftragter Dienstleister tätig wird, die Nutzungsrechte an speziell für das elektronische Nachweisverfahren entwickelte Software zu erwerben sowie die firmeneigene Software auf die neuen Anforderungen zu erweitern und den Länder-eANV zu nutzen, Mischformen aus den 3 vorgenannten Alternativen. Achtung : Pflichten und Verantwortung im Rahmen des KrW-/AbfG und der NachwV bleiben wie bisher beim Erzeuger, Beförderer und Entsorger (auch bei Unterstützung durch einen Beauftragten) 3

4 Was ist der Länder eanv? Zurzeit kostenfreies Internetportal für Anwender, die - ein geringes jährliches Aufkommen an Nachweispapier haben (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine) - sich selbständig in das Programm einarbeiten wollen - sich sicher sind, ein lückenloses Register führen zu können Kontakt: Nicht die zuständigen Behörden, sondern Hotline der ZKS-Abfall: / * (*ecotel, 14 Cent/Min a. d. Festnetz, max. 0,42 /Min. aus dem Mobilfunk) oder support@zks-abfall.de Alle Anwendungen wie Ausfüllen von Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen sowie Einfügen von Ergänzungen (Anhänge, ergänzende Formblätter, Bemerkungen usw.) sind grundsätzlich möglich 4

5 Vorteile: Kein Provider notwendig Bis auf Weiteres kostenlos Bei gleichartigen Abfällen und/oder gleichen Beteiligten können Standard-Vorlagen verwendet werden (Zeitersparnis) Alle notwendigen Funktionen vorhanden Eigene Verantwortung für Nachweisverfahren Ausweichprogramm falls Provider ausfällt 5

6 Probleme: Momentan nur begrenzte Teilnehmerzahl zeitgleich möglich Programm mit geringen Kontrollfunktionen, relativ unkomfortabel Schwierigkeiten müssen selbständig gelöst werden (Ansprechpartner: ZKS-Hotline) Regelmäßige Abfrage des elektronischen Postfaches und Datenpflege Bestimmte Eingabestrukturen : - Reihenfolge beachten (Erzeuger-Beförderer-Entsorger-Behörde) - Prüfziffern berechnen - keine - Taste in der Task-Leiste verwenden; - Speicherung vor und nach dem Signieren notwendig; - bei Fehlercode 9 nochmalige Eingabe (wird demnächst behoben) 6

7 Voraussetzungen zur Nutzung des Länder-eANVeANV - PC mit Internetzugang und BMU-Schnittstelle ( XML-Format; Version 1.04 ) - EDV-Erfahrung - Signaturausstattung: 1. Signaturgerät, das mindestens der Kategorie 2 entspricht, und 2. Signaturkarte Achtung : Lieferfrist beachten 7

8 Vorgehensweise 1. Anmelden am Länder-eANV durch Eröffnung eines Kontos 2. Anmelden einer Betriebsstätte 3. Eingabe eines Entsorgungsnachweises 4. Erstellen der Begleitscheine 8 Zuteilung der Zugangsdaten durch ZKS Bestätigung durch die jeweils zuständige Behörde Kenntnisnahme und Prüfung durch Behörde

9 Struktur des Länder-eANV Konto -Name - Anschrift - Rolle: Erzeuger Rolle: Beförderer Rolle: Entsorger Rolle: Sonstiges Makler Beauftragter usw. 9

10 Registrierung (sollte bereits bis erfolgt sein) 1. Eröffnung eines Kontos (Name, Anschrift, -adresse) Wichtig: - -adresse für Kontakt mit der ZKS-Abfall Signatur und Versand an ZKS-Abfall Bestätigung durch die ZKS-Abfall mit Angabe eines Benutzernamens und eines Passwortes an die angegebene -adresse 2. Eingabe einer Betriebsstätte (oder Makler usw.) mit jeweiliger Rolle Eingabe der aktuellen Stammdaten (Name des Unternehmens, Adresse (auch ), Ansprechpartner mit zugehörigen Telefon- und Faxnummern) 3. Integrieren der Betriebsstätte in das Konto 10

11 Startseite der ZKS-Abfall: Eröffnen eines Kontos im Länder-eANV 11

12 2. Zuordnung eines Betriebes Ändern des Passwortes (mindestens 8-stellig, keine Sonderzeichen am Anfang und Ende) Vor Zuordnung muss einmalig eine Prüfziffer für jeden Betrieb (auch für Freistellungs- und privilegierte Entsorgungsnachweisnummer) vom System berechnet werden, um sicheren Datentransfers zu gewährleisten Zum bestehenden Konto muss anschließend ein Betrieb zugeordnet werden Erzeuger, Beförderer, Entsorger oder sonstige Rolle (Makler o. ä.) mit allen erforderlichen Stammdaten ins System eingeben Zuständig für - Entsorger- oder Bevollmächtigten- Nummer: LfU - alle anderen: Kreisverwaltungsbehörden 12

13 Prüfziffernberechnung zum sicheren Datenversand 13

14 Feld ist noch gelb hinterlegt, solange die Nummer nicht vollständig ist 14

15 3 Behördliche Nummer (9 stellig) eingeben Prüfziffer wird vom System automatisch generiert Spätere Eingabe: 10 stellige Nummer

16 Vorgehensweise beim Signieren 1. Vor der Konto-Eröffnung : - Signaturkarte sowie -gerät bestellen - Signaturgerät mit angegebener Software in PC integrieren - Signaturkarte frei schalten (Info liegt der Karte bei) Wichtig: - Signaturkarte ist personengebunden - Rechtsverbindliche Unterschrift ( 1 SigG 2001) - nicht übertragbar - 3-malige Falscheingabe der PIN führt z. T. zur vollst. Ungültigkeit 2. Signieren - Anweisungen im Programm folgen - Karte einlegen - PIN eingeben (mit OK bestätigen) 16

17 - Einlegen der bereits frei geschalteten Karte in das Signiergerät - Lampe des Signiergerätes leuchtet grün 17

18 Signaturkarte wurde akzeptiert 18

19 Dokument, das signiert werden soll

20 Kontrolle des Dokuments 20

21 Signaturgerät mit eingelegter Karte blinkt Eingabe der 8-stelligen PIN-Nummer für Signaturkarte am Gerät Achtung: Zügige Eingabe, da ansonsten Abbruch des Vorgangs (ca. 40 sek. für die erste Zahl, danach nur noch 5 sek. pro Zahl) 21

22 Signatur war erfolgreich Bestätigung der Signatur 22

23 Ausdruck als Beleg empfohlen (mindestens für eine Übergangszeit) 23

24 Erst nach der vollständigen Registrierung (Konto UND Betriebsstätte und Bestätigung durch Behörde) können Formulare (EN, VE, BGS usw.) ausgefüllt, Freistellungsanträge gestellt oder Register geführt werden. Meldungen über gestellte EN, VE oder sonstige Nachrichten werden in der Regel über das elektronische Postfach geleitet (Bei Systemstörungen: Kontakt über ). Die eingehenden Nachrichten sind zu speichern und dem Register auf dem betriebseigenen PC zuzuführen. ACHTUNG: KEINE Speicherung der Daten bei der ZKS! 24

25 Nach der Registrierung: Eingabe von Nachweisen und Begleitscheinen möglich Rolle: Erzeuger Rolle: Beförderer Rolle: Entsorger Rolle: Sonstiges EN BGS EN BGS EN BGS EN BGS Behörde 25

26 Erzeugen eines Entsorgungsnachweises ohne Freistellung für registrierten Betrieb (Konto und Betrieb sind bereits registriert) Eingabe aller Daten wie bisher 1. Deckblatt, VE und DA durch Erzeuger; 2. AE durch Entsorger; (beim Länder-eANV: Reihenfolge beachten!) 3. Weiterleiten an zuständige Behörde 1. Erzeuger: Deckblatt, VE und DA Signieren und Versand 2. Entsorger: AE Signierte Bestätigung Register Signierte Bestätigung Signieren und Versand Zuteilung der EN-Nummer (ohne Freistellung) 3. Behörde: Bestätigung 26

27 27

28 28

29 29

30 30

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32 32

33 33

34 Produktion 34

35 Achtung: z. T. doppelte Eingabe von Daten bei EN und VE x 35

36 Nur ganzzahlige t, keine m³ Gesamtmenge für die Geltungsdauer des EN Laufzeit maximal 5 Jahre (exakt) (z.b bis ) 36

37 37

38 Einfügen von - Dateien (Analysen, SDBl.) - Tabellen - Nachrichten usw. 38

39 Formular-Speicherung Das Speichern sollte mindestens vor dem Signieren und vor dem Versenden eines jeden Vorgangs (EN, SN oder BGS) erfolgen, um einen Nachweis zu haben (Registerpflicht) oder ggf. auf ein fehlerhaft erstelltes Formular zurückgreifen und dieses ergänzen zu können Auch bei Versandproblemen (Fehlermeldung 9 ) günstig Im Register abzuspeichern ist der von der Behörde bestätigte Entsorgungsnachweis 39

40 Wichtig: Popup-Blocker muss vor jedem Speichervorgang deaktiviert werden, sonst kein Speichern möglich 40

41 Empfohlenes Speicherverzeichnis Abfallschlüssel Erzeugernr. 41

42 42

43 Gespeichertes Dateiformat 43

44 Sonstige Funktionen: Hilfe-Funktion bei Betätigen des? am Ende eines Eingabefeldes 44

45 Vorlage z. B. für eine Abfallart zu einem bestimmten Entsorger Elektronisches Nachweisverfahren - Länder-eANV 45

46 Vorlage für bestimmte Abfallart vom Erzeuger zu einem bestimmten Entsorger 46

47 Layer-Technik Nach dem Signieren ist die Änderung des Dokumentes nur nach erneutem Übersignieren möglich 47

48 Versenden von DEN, VE und DA an Entsorger 48

49 Auswahl des Empfängers Ihres Formulars Entweder Erz. Ents. Oder Ents. Behörde Nach Versand an die Behörde ist Änderung nur nach erneuter Signatur möglich 49

50 50

51 Das elektronische Postfach Verpflichtung der Abfallwirtschaftsbeteiligten, sich regelmäßig zu informieren - Postfach abfragen - Daten vom Postfach auf eigenem Rechner speichern - s abfragen 51

52 52

53 Speicherung der Quittung max. 5 Tage bei ZKS 53

54 54

55 Speichern der Dateien (Versandprotokoll, Behördenbestätigungen usw.) Achtung: Nach dem Abrufen der Nachricht und dem Speichern gilt die Nachricht als entnommen und verschwindet aus dem Postfach 55

56 Ausfüllen der Annahmeerklärung durch Entsorger : Vorgehen wie bei DEN und VE 56

57 Begleitschein 57

58 Automatische Generierung durch die ZKS-Abfall Weiterleiten des Antrags nach Bedarf Zugeteilte Nummer aus Antrag Entsorgte Menge 58

59 Je nach Bedarf 59

60 Hier können Sie Ergänzungen vornehmen oder Dateien einfügen Weiteres Vorgehen wie gehabt

61 Sollten Fragen und Probleme auftreten, dann bitte nicht so reagieren, sondern wenden Sie sich an Service-Help-Desk - telefonisch: / * oder per support@zks-abfall.de. 61

62 Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des BMU der ZKS-Abfall und des Bayerischen Landesamtes für eberwachung/index.htm Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 62

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