Fragen Übung 15. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB.
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- Karin Lenz
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1 Fragen Übung 15 Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. Was ist eine Hypothek? Was ist eine Grundschuld? Wie wirken EU-Richtlinien im nationalen Recht? Wie lautet die sog. Radbruchsche Formel? Auf welches rechtsmethodische Problem wird diese Formel angewandt? Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer teleologischen Reduktion und einer Analogie.
2 Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. - Gem. 929 S. 1 BGB bedarf es für die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache Einigung und Übergabe. Voraussetzung ist dabei, dass der Veräußerer die erforderliche Verfügungsbefugnis hat, um das Eigentum an der Sache zu übertragen. o Die Verfügungsbefugnis liegt vor wenn er Eigentümer, oder gem. 185 BGB zur Verfügung ermächtigt ist. - Fehlt es dem Veräußerer an der erforderlichen Verfügungsbefugnis, kann er dem Erwerber das Eigentum an der Sache aber nach 932 BGB verschaffen BGB bestimmt, dass der Erwerber trotz der fehlenden Verfügungsbefugnis des Veräußerers Eigentümer wird. Voraussetzung ist, dass der Erwerber guten Glaubens i.s.d. 932 Abs. 2 BGB ist, was die Eigentümerschaft des Veräußerers betrifft. o Grund hierfür ist der gem BGB bestehende Rechtsschein des Besitzes. Ist der Veräußerer Besitzer der Sache, darf der Erwerber gem BGB vermuten, dass er auch Eigentümer ist. - Letztlich wird zwischen dem Risiko desjenigen, der eine Sache aus der Hand gibt und dem guten Glauben desjenigen, der die Sache von dem Veräußerer erwirbt, abgewogen. Daher findet kein gutgläubiger Erwerb statt, wenn der Eigentümer nichts dafür kann, dass sich die Sache nicht mehr in seinem Besitz befindet. 935 BGB bestimmt, dass an gestohlenen, verlorenen oder sonst abhanden gekommenen Sachen kein gutgläubiger Erwerb stattfindet. Was ist eine Hypothek? - Eine Hypothek ist eine Realsicherheit in Form eines Grundpfandrechts. Es wird also eine Art Pfandrecht an einem Grundstück vereinbart, der Gläubiger kann sich durch Zwangsvollstreckung aus dem Grundstück befriedigen, 1147 BGB.
3 - Eine Hypothek ist an die Forderung gebunden, die durch sie abgesichtert wird, sie ist akzessorisch. Die Forderung kann also nicht ohne die Hypothek und die Hypothek nicht ohne die Forderung auf einen anderen übergehen. Daher muss bei der Eintragung der Hypothek ins Grundbuch ( 873, 1113 BGB) angegeben werden, wer der Gläubiger ist und welche Forderung gesichert wird, 1115 BGB. Was ist eine Grundschuld? - Eine Grundschuld ist eine (im Wesentlichen, vgl BGB n.f.) nicht-akzessorische Realsicherheit, sie ist also nicht von der Entstehung und dem Fortbestand der zu sichernden Forderung abhängig. Man kann eine Grundschuld also auch eintragen lassen, ohne dass eine bestimmte Forderung abzusichern ist. - Bestellt wird eine Grundschuld durch Eintragung ins Grundbuch nach 873 Abs. 1, 1191 Abs. 1, 1115 Abs. 1 BGB. - Vorteil der Grundschuld ist, dass sie flexibler als die Hypothek ist, sie kann also nacheinander zur Absicherung verschiedener Kredite eingesetzt werden, ohne dass dies im Grundbuch eingetragen werden muss. Wie wirken EU-Richtlinien im nationalen Recht? - EU-Richtlinien entfalten im nationalen Recht keine unmittelbare Wirkung. - Für die nationalen Gerichte entfalten RL Wirkung in der Art, dass die Gerichte ab Umsetzung der RL bzw. Ablauf der Umsetzungsfrist zu einer richtlinienkonformen Auslegung verpflichtet sind. Sie müssen dann der Auslegung den Vorzug geben, die der RL entspricht sogar wenn sie der verfassungskonformen Auslegung widerspricht. Das Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht. 1 - Wird eine RL nicht fristgerecht umgesetzt, können sich die Bürger jedes EG-Mitgliedsstaates ggü. allen innerstaatlichen, 1 Palandt/Heinrichs, vor 1, Rn. 43.
4 nicht richtlinienkonformen Vorschriften auf solche Bestimmungen der RL berufen, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen. Dies gilt aber nur im Verhältnis Bürger-Staat, nicht ggü. Privatpersonen. Wie lautet die sog. Radbruchsche Formel? Auf welches rechtsmethodische Problem wird diese Formel angewandt? - Die Radbruchsche Formel wurde von Gustav Radbruch 1946 unter dem Eindruck der Nazizeit formuliert. Sie behandelt das Problem der Begrenzung von Gesetzesrecht (= positives Recht), das hohe Rechtssicherheit gewährt, durch naturrechtliche Gerechtigkeitserwägungen. Sie lautet: - Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat. Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer teleologischen Reduktion und einer Analogie. - Beides sind Methoden der richterlichen Rechtsfortbildung. - Unter der analogen Anwendung einer Norm versteht man die Übertragung einer Regel, die eine rechtliche Vorschrift für einen bestimmten Tatbestand vorsieht, auf einen anderen, dem Tatbestand ähnlichen Sachverhalt (sog. Gesetzesoder Einzelanalogie). 2 - Unterfällt ein bestimmter Tatbestand also keiner bestehenden Rechtsnorm und findet sich eine Vorschrift, die einen ähnlichen Tatbestand betrifft, so kann sie, wenn die näheren Voraussetzungen einer Analogie vorliegen, trotzdem auf den betreffenden Tatbestand angewendet werden. 2 Schwack, Jur. Methodik (2003), S. 107.
5 - Während also die Analogie den Anwendungsbereich erweitert, hat eine teleologische Reduktion die Funktion, den Anwendungsbereich einer Norm auf den Normzweck zu reduzieren, obwohl der Wortlaut den betreffenden Fall erfasst. Die Reduktion erfolgt durch das Hinzufügen zusätzlicher Tatbestandbestandsmerkmale. Übungsfragen: - Erläutern Sie die Grundwertungen des BGB. - Welche andere Grundwertung bildet das Gegengewicht zur Grundwertung der Privatautonomie? Erläutern Sie Ihre Antwort. - Erläutern Sie einem Laien den Unterschied zwischen 278 BGB und 831 BGB!
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