Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Lohn- und Einkommensteuer. Fachserie 14 Reihe 7.1

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 7.1 Finanzen und Steuern Lohn- und Einkommensteuer 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) 611 / Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Inhaltsübersicht Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2012 Teil A: Darstellung des Besteuerungsprozesses für das Veranlagungsjahr Teil B: Tabellenanhang Qualitätsbericht zur Lohn- und Einkommensteuer Zeichenerklärung = nichts vorhanden r = berichtigte Zahl } = wegen des Steuergeheimnisses zusammengefasst Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

3 Anmerkungen zur Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1. Besonderheiten 2012 Auf Grundlage des Jahressteuergesetzes 2013 wurde die zuvor dreijährliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik ab dem Veranlagungsjahr 2012 auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Daher erscheint die Fachserie abweichend vom bisherigen Rhythmus für das Jahr 2012 bereits zwei Jahre nach der letzten Veröffentlichung für das Jahr Im Gegenzug entfällt die Fachserie 14 Reihe "Jährliche Einkommensteuerstatistik". Inhaltlich wurden beide Fachserien zusammengeführt. Daher haben sich Umfang und Inhalt der Fachserie 14 Reihe 7.1 erheblich verändert. Die vorliegende Fachserie umfasst zwei Teile. Im ersten Teil wird der Besteuerungsprozess in seinen monetären Auswirkungen in stark vereinfachter Form dargestellt. Im zweiten Teil werden die Daten aller unbeschränkt Lohnund Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen gegliedert nachgewiesen (nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Tabelle B 1) und nach dem zu versteuernden Einkommen (Tabelle B 2)). In Tabelle B 1 werden zudem in einer gesonderten Zeile die Verlustfälle (= Steuerpflichtige mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte1) dargestellt. Außerdem sind Informationen über die Einkunftssituation aller Steuerindividuen nach Alter und für Berufsgruppen ausgewählter Freiberufler und deren Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit enthalten (Tabelle B 3 und B 6). Für die Statistik 2012 können die Daten der nichtveranlagten Steuerpflichtigen aufgrund technischer Probleme bei der Finanzverwaltung erst zu einem späteren Zeitpunkt aufbereitet werden. Aus diesem Grund stellt die vorliegende Fachserie lediglich vorläufige Ergebnisse dar, die nur die veranlagten unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen enthält. Dies entspricht dem Personenkreis, der früher in der jährlichen Einkommensteuerstatistik erfasst wurde. Dies führt dazu, dass nicht alle Tabelleninhalte mit der Fachserie 2010 vergleichbar sind. Dies gilt immer dann, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Rolle spielen. Tabellen, bei denen diese Einkunftsart eine zentrale Bedeutung hat, wurden nicht in die Fachserie aufgenommen (Tabellen 4 und 5). 2. Aktualität Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik liegen regelmäßig erst 3 ½ bis 4 Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres vor (das bedeutete für 2012 frühestens im Sommer 2016). Da die Statistik zum weitaus größten Teil auf den Ergebnissen der maschinellen Einkommensteuerveranlagungen der Finanzverwaltung beruht, muss die Fertigstellung der Veranlagungen erst abgewartet werden, bevor man die Daten verarbeiten kann. Hier liegt der Hauptgrund für die späte Vorlage der Ergebnisse. Der Anteil der Steuerpflichtigen, deren Daten ausschließlich aus Lohnsteuerbelegen (Lohnsteuerkarte und elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Elster-Lohn)) erfasst werden, liegt bei rund einem Viertel. Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen können sich bis zu zwei Jahre (in begründeten Einzelfällen noch länger) nach Ende des Veranlagungsjahres erstrecken; zusätzlich ist die Bearbeitungsdauer in der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Schlusstermin für die Lieferung der Daten seitens der Länderfinanzverwaltungen an die Statistischen Ämter der Länder ist für die Lohn- und Einkommensteuerstatistik der 30. September des dritten Jahres, das dem Veranlagungsjahr (= Statistikjahr) folgt. Durch die notwendige Plausibilisierung der Daten in den Statistischen Ämtern der Länder ergeben sich zusätzliche Verzögerungen. 3. Definitionen Die Begriffe und Inhalte sind steuerrechtlich abgegrenzt. Erhebungseinheit ist die unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die als Steuerpflichtige/r erfasst und nachgewiesen wird, und zwar: => als alleinstehende Person (das ist auch ein im Haushalt der Eltern lebendes Kind mit eigenen Einkünften oder ein getrennt veranlagter Ehegatte) => als Ehepaar, das zusammenveranlagt wird (ein Ehepaar = ein Steuerpflichtiger). Neben dieser Erfassung von Steuerpflichtigen gibt es zusätzlich Individual-Tabellen, in denen neben den Daten der alleinstehenden Personen auch die der Ehegatten mit eigenen Einkünften einzeln nachgewiesen werden (= Steuerfälle), und zwar nach Größenklassen des individuellen Bruttolohns und der individuellen Summe der Einkünfte. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

4 4. Weitere methodische Hinweise Aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wird nur noch ein geringer Teil der Einkünfte in der Einkommensteuer veranlagt. Daher sind die Ergebnisse ab 2010 nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen können Sie dem Qualitätsbericht zur Lohn- und Einkommensteuer im Anhang dieser Fachserie entnehmen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

5 Teil A: Darstellung des Besteuerungsprozesses für das Veranlagungsjahr Betrachtung der Entstehung der Steuerschuld Überblick über die Einkommensverteilung Verteilung der Einkünfte nach Einkunftsarten Entstehung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Tabellenverzeichnis Tabelle A 1: Eckzahlen des vereinfachten Besteuerungsschemas der Einkommensteuer für 2012 und Tabelle A 2: Einkommensteuerpflichtige 2012 insgesamt... 8 Tabelle A 3: Einkommensteuerpflichtige 2012 nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte... 9 Tabelle A 4: Beitrag der Steuerpflichtigen zum Steueraufkommen Tabelle A 5: Positive und negative Einkünfte der Steuerpflichtigen 2012 nach Einkunftsarten Tabelle A 6: Entstehung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Abbildungsverzeichnis Abbildung A 1: Anteil der Einkunftsarten an positiven und negativen Einkünften 2012 in Prozent Abbildung A 2: Abbildung A 3: Relative Verteilung der Einkünfte 2012 nach der Höhe der Einkünfte von -20 bis 90 Tausend Euro Relative Verteilung der Einkünfte 2012 nach der Höhe der Einkünfte von 90 bis 200 Tausend Euro Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

6 1 Betrachtung der Entstehung der Steuerschuld Die vorläufige Lohn- und Einkommensteuerstatistik weist für 2012 Daten von 26,7 Millionen unbeschränkt und knapp beschränkt Steuerpflichtigen, deren Einkommensteuer veranlagt wurde, nach. Nicht enthalten sind Lohnsteuerfälle, die nicht veranlagt wurden. Die Tabellen und Berechnungen der vorliegenden Publikation beziehen sich, soweit im Text nicht anders angegeben, nur auf die unbeschränkt Steuerpflichtigen. Ein vereinfachtes Berechnungsschema der Einkommensteuer für die Jahre 2011 und 2012 ist in dargestellt. Der Einkommensteuer unterliegen die Einkommen der natürlichen Personen, wobei sieben Einkunftsarten unterschieden werden. Bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit entsprechen die Einkünfte dem Gewinn. Bei den übrigen Einkunftsarten (nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und Sonstige Einkünfte) werden zur Ermittlung der Einkünfte alle Aufwendungen von den Einnahmen abgezogen, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bestimmt sind (Werbungskosten). Diese Einkünfte werden daher auch als Überschusseinkünfte bezeichnet. Die Verrechnung von Verlusten ist zwischen den Einkunftsarten begrenzt möglich betrug die so gebildete Summe der Einkünfte (SdE) 1 198,1 Milliarden Euro. Nach Abzug insbesondere des Altersentlastungsbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) in Höhe von 1 192,7 Milliarden Euro. Hiervon werden in Anspruch genommene Verlustrück- und - vorträge aus anderen Jahren (5,0 Mrd. Euro), Sonderausgaben (160,1 Mrd. Euro), außergewöhnliche Belastungen (12,3 Mrd. Euro), Altersvorsorgebeiträge (5,1 Mrd. Euro) und Steuerbegünstigungen zur Förderung des Wohnungseigentums einschließlich Vorkostenabzug 1 (0,4 Mrd. Euro) abgezogen, um zum Einkommen (1 009,9 Mrd. Euro) zu gelangen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob für den Steuerpflichtigen Kinderfreibeträge oder Kindergeld zu einem günstigeren Ergebnis führen. In den Fällen, in denen die Kinderfreibeträge günstiger sind, werden diese vom Einkommen abgezogen. Nach Verrechnung insbesondere dieser Position ergibt sich das zu versteuernde Einkommen (zve). Das zve (984,9 Mrd. Euro) bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer (210,3 Mrd. Euro). Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die anzurechnenden ausländischen Steuern und ggf. Steuerermäßigungen, erhöht um das anzurechnende Kindergeld (in den Fällen in denen ein Kinderfreibetrag gewährt wurde), den Anspruch auf Altersvorsorgezulage nach 10a Abs.2 EStG und um die Steuer nach 32d EStG (gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen) ergibt die festzusetzende Einkommensteuer (213,2 Mrd. Euro). Im Vergleich zum Vorjahr stieg der GdE von 1 151,7 Milliarden Euro auf 1 192,7 Milliarden Euro (+3,6 %), das zve erhöhte sich um 34,1 Milliarden Euro (+3,6 %) auf 984,9 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu stieg die festzusetzende Einkommensteuer um 5,7 % von 201,7 Milliarden Euro auf 213,2 Milliarden Euro. Der Eingangssteuersatz blieb mit 14 % unverändert, ebenso der Spitzensteuersatz für hohe Einkommen mit einem zve ab Euro für Alleinstehende bzw Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Er betrug wie im Vorjahr 45 %. Hiervon waren alleinveranlagte Steuerpflichtige sowie zusammen veranlagte Ehepaare betroffen. Auch der Grundfreibetrag blieb gegenüber dem Vorjahr mit Euro unverändert. 1 Es wird nach den Regelungen des 10e und 10i EStG verfahren. Diese Regelung, bei der ein Betrag wie Sonderausgaben von den Einkünften abgezogen wurde, gilt nur für Objekte, die vor dem 1. Januar 1995 ( 10e EStG) bzw. 1. Januar 1999 ( 10i EStG) begonnen bzw. gekauft wurden. Danach gelten die Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes, die im Rahmen der Einkommensteuerstatistik nicht nachgewiesen werden. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

7 Tabelle A 1: Eckzahlen des vereinfachten Besteuerungsschemas der Einkommensteuer für 2012 und 2011 Einkünfte aus: Land und Forstwirtschaft + Gewerbebetrieb + selbstständiger Arbeit + nichtselbstständiger Arbeit + Kapitalvermögen + Vermietung und Verpachtung + Sonstige ,2 Mrd. 125,6 Mrd. 75,1 Mrd. 904,6 Mrd. 9,7 Mrd. 20,8 Mrd. 52,0 Mrd. 9,6 Mrd. 123,5 Mrd. 73,6 Mrd. 873,2 Mrd. 9,7 Mrd. 18,4 Mrd. 49,0 Mrd. Gewinn- einkünfte Überschusseinkünfte = Summe der Einkünfte 1 198,1 Mrd ,1 Mrd. Altersentlastungsbetrag 4,0 Mrd. 3,9 Mrd. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1,1 Mrd. 1,1 Mrd. = Gesamtbetrag der Einkünfte 1 192,7 Mrd ,7 Mrd. Verlustabzug Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen Altersvorsorgebeiträge Steuerbegünstigungen 5,0 Mrd. 160,1 Mrd. 12,3 Mrd. 5,1 Mrd. 0,4 Mrd. 5,5 Mrd. 154,9 Mrd. 11,8 Mrd. 4,9 Mrd. 0,4 Mrd. = Einkommen 1 009,9 Mrd. 974,2 Mrd. Kinderfreibetrag 24,7 Mrd. 23,1 Mrd. = zu versteuerndes Einkommen 984,9 Mrd. 950,8 Mrd. = tarifliche Einkommensteuer 210,3 Mrd. 200,0 Mrd. Steuerermäßigungen + hinzuzurechnendes Kindergeld + Anspruch auf Altersvorsorgezulage + hinzuzurechnende Steuer nach 32d EStG 11,9 Mrd. 7,7 Mrd. 0,7 Mrd. 6,4 Mrd. 11,8 Mrd. 7,2 Mrd. 0,7 Mrd. 5,6 Mrd. = festzusetzende Einkommensteuer 213,2 Mrd. 201,7 Mrd. In allen Einkunftsarten außer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen konnte 2012 ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Dabei wiesen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit +12,6 %, gefolgt von den sonstigen Einkünften (+6,3 %) und den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (+6,2 %) den höchsten Zuwachs auf. Die nachgewiesenen Einkünfte aus Kapitalvermögen sind schon seit dem Veranlagungsjahr 2010 rückläufig bzw. stagnieren, was mit der Einführung der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte 2009 zusammen hängt (siehe hierzu auch Fachserie 14, Reihe 7.1.1, 2009). Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

8 Tabelle A 2 zeigt wichtige Eckzahlen der Einkommensteuerstatistik. Die durchschnittliche SdE beträgt bei den 26,7 Millionen Steuerpflichtigen Euro, wobei die Hälfte der Steuerpflichtigen bei einem Wert von bis zu Euro lagen, die andere Hälfte lag darüber (Median 2 ). Aufgrund der Abzugsmöglichkeiten ist das durchschnittliche zve deutlich geringer: Euro beim arithmetischen Mittel und Euro beim Median. Eine Einkommensteuer wurde bei 22,3 Millionen Steuerpflichtigen festgesetzt. Die durchschnittliche Steuerbelastung lag bei Euro (arithmetisches Mittel), wobei die Hälfte der Steuerpflichtigen maximal Euro zahlte (Median). Tabelle A 2: Einkommensteuerpflichtige 2012 insgesamt Einkunftsarten Steuerpflichtige Durchschnitt 1) in Median 1) in Summe der Einkünfte positiv negativ Gesamtbetrag der Einkünfte positiv negativ Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Zu versteuerndes Einkommen Festgesetzte Einkommensteuer ) Bei allen Positionen, außer Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie den positiven und negativen Beträgen, beziehen sich die Mittelwerte auf alle Steuerpflichtigen. 2 = Zentralwert, d.h., die Hälfte der Werte ist größer bzw. kleiner als der Median. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

9 2 Überblick über die Einkommensverteilung Von den 26,7 Millionen Steuerpflichtigen weisen - gemessen am GdE - 26,4 Millionen positive Einkünfte in Höhe von 1 203,0 Milliarden Euro auf (sogenannte Gewinnfälle). Die restlichen Steuerpflichtigen haben einen negativen GdE in Höhe von 4,8 Milliarden Euro. Tabelle A 3 stellt die Verteilung des GdE und der festgesetzten Einkommensteuer nach Einkommensgrößenklassen dar. 44,6 % aller Steuerpflichtigen mit einem positiven GdE befinden sich in der Einkommensklasse von Euro bis Euro. 27,9 % haben einen höheren und die restlichen 27,6 % einen geringeren GdE. Tabelle A 3: Einkommensteuerpflichtige 2012 nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte von bis unter Gesamtbetrag der Einkünfte Stpfl. % % Stpfl. % % Verlustfälle (Gesamtbetrag der Einkünfte < 0 ) < , , , , , , , , , , , ,3 - - zusammen Gewinnfälle (Gesamtbetrag der Einkünfte 0 ) Festgesetzte Einkommensteuer , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , oder mehr , , , ,9 zusammen insgesamt Rund (0,06 %) Steuerpflichtige erzielten für das Veranlagungsjahr 2012 einen GdE von über 1 Million Euro. Diese Einkommensmillionäre zahlten für ihre Einkünfte rund 15,5 Milliarden Euro Einkommensteuer. Dies entspricht 7,3 % der gesamten festgesetzten Einkommensteuer von 213,2 Milliarden Euro. Die 7,3 Millionen Steuerpflichtigen (27,6 %) mit einem positiven GdE von weniger als Euro mussten hingegen rund 3,1 Milliarden Euro Einkommensteuer bezahlen. Sie tragen damit rund 1,4 % der gesamten Einkommensteuerlast. Der Gini-Koeffizient als Maß der Ungleichheit 3 beträgt bei der festgesetzten Einkommensteuer 0,697 und liegt damit deutlich über dem beim GdE berechneten Wert von 0,461. Die ungleiche Verteilung der Steuerlast ist durch den progressiven Verlauf des Steuertarifs begründet. 3 Der Gini-Koeffizient nimmt einen Wert von 0 bei einer gleichmäßigen Verteilung und 1 bei maximaler Ungleichverteilung an. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

10 Die ungleiche Verteilung der Einkommen und der Steuerlast wird nochmals in Tabelle A 4 deutlich, die im Gegensatz zu Tabelle A 3 die höchsten und die niedrigsten Einkünfte genauer betrachtet. Tabelle A 4 zeigt, dass die 1 % (0,1 %) der Steuerpflichtigen mit den höchsten Summen der Einkünfte (SdE) mindestens eine SdE von Euro ( Euro) aufweisen. Sie besitzen dabei einen Anteil von 11,6 % (4,6 %) am GdE und zahlen 21,9 % (8,8 %) der festgesetzten Einkommensteuer. Die untersten 20 %, die eine SdE von maximal Euro erzielten, haben dagegen einen Anteil am GdE von 3,5 % und zahlen 0,6 % der festgesetzten Einkommensteuer. Tabelle A 4: Beitrag der Steuerpflichtigen zum Steueraufkommen 2012 Obere % der Steuerpflichtigen Summe der Einkünfte ab an der festgesetzten Einkommensteuer Kumulierter Anteil in % am Gesamtbetrag der Einkünfte 0, ,8 4, ,9 11, ,3 24, ,9 35, ,7 43, ,6 51, ,1 57, ,7 63, ,7 68, ,0 72, ,8 76, ,2 80,6 Untere... % der Steuerpflichtigen Summe der Einkünfte bis... an der festgesetzten Einkommensteuer Kumulierter Anteil in % am Gesamtbetrag der Einkünfte ,2 0, ,6 3, ,1 5, ,9 7, ,9 10, ,2 12, ,9 16, ,8 19,4 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

11 3 Verteilung der Einkünfte nach Einkunftsarten Tabelle A 5 zeigt die Verteilung der Einkünfte nach den sieben Einkunftsarten. Das höchste durchschnittliche Einkommen wird bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erwirtschaftet. Grund hierfür sind nicht die besonders hohen Einkünfte, die aus nichtselbstständiger Arbeit stammen, sondern die Tatsache, dass bei dieser Einkunftsart im Gegensatz zu den anderen Einkunftsarten negative Einkünfte nur in Ausnahmefällen auftreten können. Betrachtet man nur die positiven Einkünfte, so haben die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einen höheren Durchschnittswert. Besonders deutlich wird der Einfluss der negativen Einkünfte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, der Einkunftsart mit dem niedrigsten Durchschnittswert. Hier ist die Differenz zwischen positiven und negativen Einkünften im Vergleich zu den anderen Einkunftsarten lässt man die durch die Einführung der Abgeltungsteuer nur bedingt aussagefähigen Einkünfte aus Kapitalvermögen außer Betracht sehr viel geringer. Bei den in der Tabelle A 5 ausgewiesenen Einkünfte insgesamt handelt es sich um die Aufsummierung der einzelnen Einkünfte für jeden Steuerpflichtigen und nicht um die Summe der Einkünfte (SdE) aus Tabelle A 2. Tabelle A 5: Positive und negative Einkünfte der Steuerpflichtigen 2012 nach Einkunftsarten Einkünfte aus Steuerpflichtige Summe in Durchschnitt in Median in Land- und Forstwirtschaft positiv negativ Gewerbebetrieb positiv negativ selbstständiger Arbeit positiv negativ nichtselbstständiger Arbeit positiv negativ Kapitalvermögen positiv negativ Vermietung und Verpachtung positiv negativ Sonstige Einkünfte positiv negativ Einkünfte insgesamt positiv negativ Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

12 Abbildung A 1 stellt die Unterschiede bei den positiven und negativen Einkünften noch einmal anschaulich dar, rund 3/4 der positiven Einkünfte stammen aus nichtselbstständiger Arbeit. Einkünfte aus Gewerbebetrieb folgen mit 11 % an zweiter Stelle. Die negativen Einkünfte stammen hauptsächlich aus Vermietung und Verpachtung (47 %) und Gewerbebetrieb (43 %). Die weiteren Einkunftsarten spielen bei der Erzielung negativer Einkünfte nur eine untergeordnete Rolle. Zu beachten ist, dass in Abbildung A 1 die positiven und negativen Einkünfte der Steuerpflichtigen getrennt ausgewiesen sind. Es findet keine Saldierung der beiden Größen bei einem Steuerpflichtigen statt, wie es in Tabelle A 5 der Fall ist. Deshalb sind die in der Tabelle ausgewiesenen Summen der positiven und negativen Einkünfte insgesamt um jeweils etwa 15 Milliarden Euro niedriger. Abbildung A 1: Anteil der Einkunftsarten an positiven und negativen Einkünften 2012 in Prozent Positive Einkünfte ( Mill. Euro) Negative Einkünfte ( Mill. Euro) Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb Selbständige Arbeit Nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Neben der Betrachtung der Lageparameter sowie der positiven und negativen Einkünfte ist auch die Verteilung der Einkunftsarten nach Einkommensklassen interessant. Um diese Verteilung genauer zu untersuchen, wurden die Einkunftsarten zunächst zu den drei Kategorien Gewinneinkünfte, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und sonstige Überschusseinkünfte zusammengefasst 4. Aus Darstellungsgründen wurde die Verteilung auf das Intervall von bis Euro begrenzt und in zwei Abbildungen mit unterschiedlicher Skalierung bezüglich des prozentualen Anteils aufgeteilt. Im ersten Teil (Abbildung A 2) wird deutlich, dass die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gleichmäßiger verteilt sind als die der beiden anderen Einkunftskategorien. Knapp 10 % der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit hatten ein Einkommen zwischen bis Euro (Maximum). Bei den anderen beiden Einkunftsarten liegt das Maximum zwischen bis Euro, d.h. in den meisten Fällen werden hier nur geringe (positive oder negative) Einkünfte erzielt. Im Einkommensintervall von Euro bis Euro gehen sowohl die Gewinneinkünfte als auch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zurück, die Gewinneinkünfte jedoch nicht so stark wie die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sodass sich die Verteilungen bei etwa Euro (Abbildung A 3) treffen. 4 Zu den Gewinneinkünften zählen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit. Die sonstigen Überschusseinkünfte bestehen aus den Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus den sonstigen Einkünften. Die drei Klassen wurden aus Darstellungsgründen gewählt. Sie erlauben repräsentative Aussagen über die jeweiligen Verteilungen, da sich die Verteilung innerhalb der Gewinneinkünfte bzw. sonstigen Überschusseinkünfte nicht wesentlich unterscheidet. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

13 Abbildung A 2: Relative Verteilung der Einkünfte 2012 nach der Höhe der Einkünfte von -20 bis 90 Tausend Euro Anteil in % 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 Gewinneinkünfte nichtselbstständige Arbeit sonstige Überschusseinkünfte 10,0 5,0 0, Einkunftsklasse in Tausend Euro Die sonstigen Überschusseinkünfte spielen hier bereits keine Rolle mehr. Sie scheinen für die Steuerpflichtigen typische Zusatz- und keine Haupteinkünfte darzustellen. Ab Euro verläuft die Kurve der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterhalb der der Gewinneinkünfte, was zeigt, dass Spitzeneinkommen eher mit Gewinneinkünften erzielt werden als mit nichtselbstständiger Arbeit. Abbildung A 3: Relative Verteilung der Einkünfte 2012 nach der Höhe der Einkünfte von 90 bis 200 Tausend Euro Anteil in % 1,2 1,0 0,8 0,6 Gewinneinkünfte nichtselbstständige Arbeit sonstige Überschusseinkünfte 0,4 0,2 0, Einkunftsklasse in Tausend Euro Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

14 4 Entstehung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Tabelle A 6 zeigt, wie sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei den veranlagten Steuerpflichtigen zusammensetzen. Die Arbeitgeber zahlten im Jahr 2012 Bruttolöhne in Höhe von rund 961,7 Milliarden Euro. Nach Abzug der Werbungskosten und des Versorgungsfreibetrags verbleiben letztlich 904,6 Milliarden Euro an Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Werbungskosten entstehen bei jedem Arbeitnehmer zumindest in Höhe des Arbeitnehmerpauschbetrags, den Versorgungsfreibetrag können hingegen nur die gut 2,7 Millionen Steuerpflichtigen mit Versorgungsbezügen (beispielsweise Beamtenpensionen) abziehen. Neben dem Bruttolohn erzielten etwa 5,0 Millionen Steuerpflichtige steuerfreie Lohnersatzleistungen in Höhe von 21,9 Milliarden Euro, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen 5. Hierzu zählen u. a. Arbeitslosen-, Schlechtwetter- und Elterngeld. Tabelle A 6: Entstehung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 2012 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Steuerpflichtige Durchschnitt in Median in Bruttolohn Werbungskosten Versorgungsfreibetrag Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit insgesamt Exkurs: Steuerpflichtige versus Steuerfälle Steuerpflichtig im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist derjenige, der die Steuer schuldet ( 33 AO). Ehepaare haben die Möglichkeit sich zusammen veranlagen zu lassen (sog. Splittingfall, 26 EStG). Im Splittingfall werden die Einkünfte, die die Ehegatten einzeln oder gemeinsam erzielt haben, dem Ehepaar zugerechnet und zusammen als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die einzelnen Ehepartner werden als Steuerfälle bezeichnet. Durch die Zusammenveranlagung lässt sich jedoch beispielsweise das zu versteuernde Einkommen oder die Einkommensteuer nicht auf die einzelnen Ehepartner aufteilen. Auch die getrennt für die Ehepartner in der Steuererklärung angegebenen Einkünfte lassen nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlich individuell erzielten Einkünfte zu, da in der Praxis bis auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zumeist die gesamten Einkünfte für einen der Ehepartner angegeben werden. Im Splittingfall haben daher Auswertungen nach Geschlecht häufig eine eingeschränkte Aussagekraft. Eine Abbildung von Haushalten durch Zusammenfassung einzelner steuerpflichtiger Haushaltsmitglieder ist grundsätzlich nicht möglich. 5 Einkünfte, die unter den Progressionsvorbehalt nach 32b EStG fallen, werden nicht direkt besteuert. Sie werden jedoch zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes herangezogen und erhöhen daher indirekt die Steuerschuld. Konkret bedeutet dies, dass der durchschnittliche Steuersatz bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes höher ist, als er eigentlich aufgrund des zve sein müsste. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

15 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

16 Teil B: Tabellenanhang B 1 Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festzusetzende Einkommensteuer der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte B 1.1 Nach der Grund- und Splittingtabelle Besteuerte zusammen...17 B 1.2 Nach der Grundtabelle Besteuerte...19 B 1.3 Nach der Splittingtabelle Besteuerte...21 B 2 Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festzusetzende Einkommensteuer der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des zu versteuernden Einkommens B 2.1 Nach der Grundtabelle Besteuerte...23 B 2.2 Nach der Splittingtabelle Besteuerte...25 B 3 Steuerfälle nach Alter und nach Größenklassen der Summe der individuellen Einkünfte (Individualnachweis)...27 B 6 Ausgewählte Freie Berufe B 6.1 Steuerpflichtige mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten Freien Berufen insgesamt...28 B 6.2 Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten Freien Berufen...29 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

17 Lohn- und Einkommensteuerstatistik B 1 Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festzusetzende Einkommensteuer der B 1.1 Nach der Grund- und Positive Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle Negative Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Gesamtbetrag Sonderausgaben Außergewöhnliche der Einkünfte Belastungen von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle * Nur Veranlagte Steuerpflichtige 1 Mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte. 2 Die Berechnung der verbleibenden Einkommensteuer erfolgt ohne Berücksichtigung der vom Steuerpflichtigen eventuell geleisteten Vorauszahlungen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

18 Vorläufige Ergebnisse* Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte Splittingtabelle zusammen Einkünfte aus nichtselbstständiger Vermietung und sonstigen Summe der Lfd. Kapitalvermögen Arbeit Verpachtung Einkünften positiven Einkünfte Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen Einkünften Summe der negativen Einkünfte Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Abzuziehende Kinderfreibeträge Zu versteuerndes ( 32 Abs. 6 EStG) Einkommen Festzusetzende Einkommensteuer positiv Verbleibende Einkommensteuer 2 negativ Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

19 Lohn- und Einkommensteuerstatistik B 1 Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festzusetzende Einkommensteuer der B 1.2 Nach der Grund Positive Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle Negative Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Gesamtbetrag Sonder- Außergewöhnliche der Einkünfte ausgaben Belastungen von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle * Nur Veranlagte Steuerpflichtige 1 Mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte. 2 Die Berechnung der verbleibenden Einkommensteuer erfolgt ohne Berücksichtigung der vom Steuerpflichtigen eventuell geleisteten Vorauszahlungen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

20 Vorläufige Ergebnisse* Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte tabelle Besteuerte Einkünfte aus nichtselbstständiger Vermietung und sonstigen Summe der Lfd. Kapitalvermögen Arbeit Verpachtung Einkünften positiven Einkünfte Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen Einkünften Summe der negativen Einkünfte Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Abzuziehende Kinderfreibeträge Zu versteuerndes ( 32 Abs. 6 EStG) Einkommen Festzusetzende Einkommensteuer positiv Verbleibende Einkommensteuer 2 negativ Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

21 Lohn- und Einkommensteuerstatistik B 1 Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festzusetzende Einkommensteuer der B 1.3 Nach der Splitting Positive Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle Negative Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle Gesamtbetrag Lfd. der Einkünfte Gesamtbetrag Sonder- Außergewöhnliche der Einkünfte ausgaben Belastungen von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR oder mehr insgesamt Verlustfälle * Nur Veranlagte Steuerpflichtige ** Die Daten liegen auch für nach Splittingtabelle Besteuerte mit 1 oder 2 Einkommensbeziehern vor. 1 Mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte. 2 Die Berechnung der verbleibenden Einkommensteuer erfolgt ohne Berücksichtigung der vom Steuerpflichtigen eventuell geleisteten Vorauszahlungen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

22 Vorläufige Ergebnisse* Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte tabelle Besteuerte** Einkünfte aus nichtselbstständiger Vermietung und sonstigen Summe der Lfd. Kapitalvermögen Arbeit Verpachtung Einkünften positiven Einkünfte Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen Einkünften Summe der negativen Einkünfte Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Abzuziehende Kinderfreibeträge Zu versteuerndes ( 32 Abs. 6 EStG) Einkommen Festzusetzende Einkommensteuer positiv Verbleibende Einkommensteuer 2 negativ Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

23 Lohn- und Einkommensteuerstatistik B 2 Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festzusetzende Einkommensteuer der B 2.1 Nach der Grund Positive Zu versteuerndes Lfd. Einkommen 1 Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR 1 < oder mehr zusammen Negative Zu versteuerndes Lfd. Einkommen 1 Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR 1 < oder mehr zusammen Zu versteuerndes Lfd. Einkommen 1 Gesamtbetrag Sonder- Außergewöhnliche der Einkünfte ausgaben Belastungen von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR 1 < oder mehr zusammen * Nur Veranlagte Steuerpflichtige 1 Die Größenklassengrenzen entsprechen der steuerlichen Grund- bzw. Splittingtabelle. Steuerpflichtige mit einem zu versteuenden Einkommen von Null sind nicht enthalten. 2 Die Berechnung der verbleibenden Einkommensteuer erfolgt ohne Berücksichtigung der vom Steuerpflichtigen eventuell geleisteten Vorauszahlungen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

24 Vorläufige Ergebnisse* Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des zu versteuernden Einkommens tabelle Besteuerte Einkünfte aus nichtselbstständiger Vermietung und sonstige Summe der Lfd. Kapitalvermögen Arbeit Verpachtung Einkünfte positiven Einkünfte Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und sonstige Summe der Verpachtung Einkünfte negativen Einkünfte Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Verbleibende Einkommensteuer 2 Kinderfreibeträge ( 32 Abs. 6 EStG) Zu versteuerndes Einkommen Festzusetzende Einkommensteuer positiv negativ Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

25 Lohn- und Einkommensteuerstatistik B 2 Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen und festzusetzende Einkommensteuer der B 2.2 Nach der Splitting Positive Zu versteuerndes Lfd. Einkommen 1 Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR 1 < oder mehr zusammen Negative Zu versteuerndes Lfd. Einkommen 1 Land- und selbstständiger Gewerbebetrieb Forstwirtschaft Arbeit von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR 1 < oder mehr zusammen Zu versteuerndes Lfd. Einkommen 1 Gesamtbetrag Sonder- Außergewöhnliche der Einkünfte ausgaben Belastungen von... bis unter... EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR 1 < oder mehr zusammen * Nur Veranlagte Steuerpflichtige 1 Die Größenklassengrenzen entsprechen der steuerlichen Grund- bzw. Splittingtabelle. Steuerpflichtige mit einem zu versteuenden Einkommen von Null sind nicht enthalten. 2 Die Berechnung der verbleibenden Einkommensteuer erfolgt ohne Berücksichtigung der vom Steuerpflichtigen eventuell geleisteten Vorauszahlungen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

26 Vorläufige Ergebnisse* Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen des zu versteuernden Einkommens tabelle Besteuerte Einkünfte aus nichtselbstständiger Vermietung und sonstige Summe der Lfd. Kapitalvermögen Arbeit Verpachtung Einkünfte positiven Einkünfte Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Einkünfte aus nichtselbstständiger Vermietung und sonstige Summe der Lfd. Kapitalvermögen Arbeit Verpachtung Einkünfte negativen Einkünfte Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Verbleibende Einkommensteuer 2 Kinderfreibeträge Zu versteuerndes Festzusetzende ( 32 Abs. 6 EStG) Einkommen Einkommensteuer positiv negativ Lfd. Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Stpfl EUR Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

27 Lohn- und Einkommensteuerstatistik Vorläufige Ergebnisse* B 3 Steuerfälle nach Alter und nach Größenklassen der Summe der individuellen Einkünfte (Individualnachweis) Lfd. Summe der Einkünfte 1 von bis unter EUR Davon im Alter von... bis unter... Jahren Insgesamt ohne Altersangabe unter 20 Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR 1 < oder mehr insgesamt Lfd. Summe der Einkünfte von bis unter EUR Davon im Alter von... bis unter... Jahren Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR 1 < oder mehr insgesamt Lfd. Summe der Einkünfte von bis unter EUR Davon im Alter von... bis unter... Jahren und mehr Fälle EUR Fälle EUR Fälle EUR 1 < oder mehr insgesamt * Nur Veranlagte Steuerpflichtige 1 Steuerfälle mit einer Summe der Einkünfte von Null sind nicht enthalten. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

28 Lohn- und Einkommensteuerstatistik Vorläufige Ergebnisse B 6 Ausgewählte Freie Berufe* B 6.1 Steuerpflichtige mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten Freien Berufen insgesamt Berufsgruppe Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit Steuerfälle insgesamt je Steuerfall Anzahl EUR EUR Rechtsanwälte, Notare (einschl. Patentanwälte) Rechtsanwälte ohne Notariat Rechtsanwälte mit Notariat Notare Patentanwälte Freiberufliche Tätigkeit im Bereich sonstiger Rechtsberatung Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer Wirtschaftsprüfer Vereidigte Buchprüfer Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Sonstige Wirtschaftsberater (ohne Vermögensberater und -verwalter) Markt- und Meinungsforschung Unternehmens- und Public-Relations-Berater Tätigkeiten im Bereich Datenverarbeitung zusammen Programmierungstätigkeiten Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie Sonstige Tätigkeiten im Bereich Datenverarbeitung Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Werbung Lehrertätigkeit Sonstige Lehrtätigkeit Fahr- und Flugschulen Ärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Fachärzte) Zahnärzte (einschl. Dentisten), ohne Zahntechniker Tierärzte Sonstige Veterinärwesen Sonstige Heilberufe Heilpraktiker Psychologische Psychotherapeuten Masseure, medizinische Bademeister, Krankengymnasten, Hebammen und verwandte Berufe Sonstige selbständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen Architekten, Innenarchitekten, Vermessungsund Bauingenieure (ohne Film- und Bühnenarchitekten) Tätigkeiten im Bereich Hochbau und Innenarchitektur Tätigkeiten im Bereich Orts-, Regional- und Landesplanung Tätigkeiten im Bereich Garten- und Landschaftsgestaltung Bautechnische Gesamtplanung Sonstige Ingenieurbüros Vermessungsingenieure Ingenieure für technische Fachplanung und Ingenieurdesign Technische, physikalische und chemische Untersuchung Künstlerische Berufe Bildende Künstler Restauratoren Komponisten und Musikbearbeiter Schriftsteller Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstler Artisten Filmhersteller, Kameramann (einschl. Tonstudio) Freiberufliche Tätigkeit im Bereich Journalismus Tätigkeit für/in Korrespondenz- und Nachrichtenbüros Journalisten und Pressefotografen Freiberuflich tätige Fotografen Übersetzer und Dolmetscher Textil-, Schmuck- und Möbeldesigner Freiberuflich tätige Sachverständige Lotsen Sonstige Freie Berufe insgesamt * Die Daten sind aufgrund von Änderungen der Wirtschaftszweigsystematik zum Teil mit den vorherigen Erhebungen nicht vergleichbar. 1 Diese Kombination ist nicht in allen Bundesländern vertreten. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

29 Lohn- und Einkommensteuerstatistik Vorläufige Ergebnisse B 6 Ausgewählte Freie Berufe* B 6.2 Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten Freien Berufen** Berufsgruppe Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit Steuerfälle insgesamt je Steuerfall Anzahl EUR EUR Rechtsanwälte, Notare (einschl. Patentanwälte) Rechtsanwälte ohne Notariat Rechtsanwälte mit Notariat Notare Patentanwälte Freiberufliche Tätigkeit im Bereich sonstiger Rechtsberatung Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer Wirtschaftsprüfer Vereidigte Buchprüfer Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Sonstige Wirtschaftsberater (ohne Vermögensberater und -verwalter) Markt- und Meinungsforschung Unternehmens- und Public-Relations-Berater Tätigkeiten im Bereich Datenverarbeitung zusammen Programmierungstätigkeiten Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie Sonstige Tätigkeiten im Bereich Datenverarbeitung Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Werbung Lehrertätigkeit Sonstige Lehrtätigkeit Fahr- und Flugschulen Ärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Fachärzte) Zahnärzte (einschl. Dentisten), ohne Zahntechniker Tierärzte Sonstige Veterinärwesen Sonstige Heilberufe Heilpraktiker Psychologische Psychotherapeuten Masseure, medizinische Bademeister, Krankengymnasten, Hebammen und verwandte Berufe Sonstige selbständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen Architekten, Innenarchitekten, Vermessungsund Bauingenieure (ohne Film- und Bühnenarchitekten) Tätigkeiten im Bereich Hochbau und Innenarchitektur Tätigkeiten im Bereich Orts-, Regional- und Landesplanung Tätigkeiten im Bereich Garten- und Landschaftsgestaltung Bautechnische Gesamtplanung Sonstige Ingenieurbüros Vermessungsingenieure Ingenieure für technische Fachplanung und Ingenieurdesign Technische, physikalische und chemische Untersuchung Künstlerische Berufe Bildende Künstler Restauratoren Komponisten und Musikbearbeiter Schriftsteller Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstler Artisten Filmhersteller, Kameramann (einschl. Tonstudio) Freiberufliche Tätigkeit im Bereich Journalismus Tätigkeit für/in Korrespondenz- und Nachrichtenbüros Journalisten und Pressefotografen Freiberuflich tätige Fotografen Übersetzer und Dolmetscher Textil-, Schmuck- und Möbeldesigner Freiberuflich tätige Sachverständige Lotsen Sonstige Freie Berufe insgesamt * Die Daten sind aufgrund von Änderungen der Wirtschaftszweigsystematik zum Teil mit den vorherigen Erhebungen nicht vergleichbar. ** Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit überwiegen die jeweiligen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus nichtselbstständiger Arbeit. 1 Diese Kombination ist nicht in allen Bundesländern vertreten. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1,

30 Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Lohn- und Einkommensteuerstatistik Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: +49 (0) 611/ ; Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

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