Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG-E

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG-E"

Transkript

1 Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG-E Ulrich Schmolz Neuerungen Strukturen - Regelungsinhalte 1. Ziele und Gesetzeszweck 2. Übersicht in die Struktur und Systematik des WTPG 3. Der ausdifferenzierte Anwendungsbereich a) die selbstverantwortete Wohngemeinschaft b) das betreute Wohnen c) die ambulant betreute Wohngemeinschaft d) die stationäre Einrichtung Seite 1

2 4. Anforderungen mit Abstufungen 5 Überprüfungen mit Abstufungen 6. Ordnungsrechtliche Maßnahmen - im Überblick Anschließend: Gelegenheit zum Meinungsaustausch 1. Ziele und Gesetzeszweck Wohn- und Versorgungsstrukturen gewandelte Bedürfnisse und neue Wege! Mehr Vielfalt für ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe Wohnortnahe gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Versorgungsstrukturen Schutz und Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner Im Kernbereich steht unverändert: Achtung der Würde Seite 2

3 Schaubild: Wohnformen außerhalb und innerhalb des neuen Heimrechts (Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege, WTPG) SOZIALMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG, FEBRUAR 2014 Wohnen zu Hause Betreutes Wohnen Selbstverantwortetes gemeinschaftliches Wohnen Ambulante betreute Wohngemeinschaft Erprobungsregelung Stationäre Einrichtung ( Heim ) Vollständige Selbstbestimmung Neben der Überlassung von Wohnraum lediglich allgemeine Unterstützungsleistungen (z.b. Hausnotruf, Hausmeister) Freie Wahl der Pflege- und Unterstützungsleistungen Mit dementen oder unter rechtlicher Betreuung stehenden Personen? Nein Ja Kontinuierliche Einbindung der Angehörigen bzw. der Ehrenamtlichen in die Alltagsgestaltung Von einem Anbieter verantwortet, Bewohner der WG haben die freie Wahl, externe Pflegeangebote in Anspruch zu nehmen Abweichungen von einzelnen Anforderungen an stationäre Einrichtungen (Heim) sind möglich Bewohner nehmen Wohnraum eines Trägers in Anspruch und verpflichten sich zur Abnahme von Pflege- und Unterstützungsleistungen des Trägers aus einer Hand Diese Wohnformen Heimaufsicht über- Abgestufte staatliche Aufsicht fallen nicht prüft Konzeption, unter das auch bei Verdacht auf WTPG Nichteinhaltung Abgestufte Kontrollen der staatlichen Heimaufsicht, abhängig vom Grad der Fremdbestimmung keine Kontrolle durch die Wohnform muss der Heimaufsicht Heimaufsicht angezeigt werden 3. Der ausdifferenzierte Anwendungsbereich bedeutet in der Umsetzung: Einordnen - Subsumieren Abgrenzen Seite 3

4 a) die selbstverantwortete WG - 2 Abs. 3 Gemeinschaftliches selbstverantwortetes Wohnen von 12 Personen, d.h. freie Wählbarkeit der Pflegedienste und sonstigen Unterstützungsleistungen selbstbestimmte gemeinschaftliche Lebens- und Haushaltsführung Ausübung des Hausrechts Entscheidung über Aufnahme neuer Mitbewohner Bei (u.a.) umfassender Betreuung im Zeitpunkt der Aufnahme oder später ist eine konzeptionell festgelegte, tatsächliche und kontinuierliche Einbindung von Bezugs- oder Vertrauenspersonen in die Alltagsgestaltung erforderlich (Ziff. 5). Warum?: Soziale Kontrolle und Übernahme von Verantwortung durch Angehörige und Ehrenamtliche zum Schutz der Bewohner Folge: Anzeigepflicht in 14 Seite 4

5 FAQ praxisrelevant: Ist jede beliebige selbst organisierte WG erfasst? NEIN Zielgruppe wer? ( 1 Abs. 1 Ziff. 1) Überprüfung des gemeinsamen Zwecks und der Zielrichtung warum? 2 Abs. 3 Ziff. 1, Rückgriff auf die Definition in 4 Abs. 1 2 Absatz 3 Nummer 5 die Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der Bewohner, die bei Aufnahme oder zu einem späteren Zeitpunkt unter umfassender rechtlicher Betreuung stehen oder nicht mehr kommunikationsfähig sind oder für die eine umfassend bevollmächtigte Person handelt, durch eine konzeptionell festgelegte, tatsächliche und kontinuierliche Einbindung der jeweiligen Betreuer oder der ihnen gleichgestellten Bevollmächtigten, der jeweiligen Angehörigen oder von ehrenamtlich engagierten Personen in die Alltagsgestaltung der Wohngemeinschaft gewährleistet ist. Seite 5

6 b) betreutes Wohnen - 2 Abs. 6 (1) Für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf Wohnen mit Grundleistungen Wohnen ( als Bewohner ) verbunden mit Grundleistungen Notrufdienste Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen ( wie ein Makler ), Informationen und Beratungsleistungen Weitere Pflege- und Betreuungsleistungen und deren Anbieter sind frei wählbar Betreutes Wohnen - 2 Abs. 6 (2) Für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen Die Trennungslösung Wohnraumüberlassung mit frei wählbaren Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, die keine umfassende Versorgung darstellen und die nicht mit Wohnraumüberlassung vertraglich verbunden sind. Seite 6

7 Betreutes Wohnen - 2 Absatz 6 (3) Für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen die erweiterte Kombilösung - eine neue praxisrelevante Variante - Wohnraumüberlassung verbunden mit Grundleistungen und Betreuungsleistungen im untergeordneten Umfang (i. d. R. 6 Stunden wöchentlich vgl. Begründung) Verbindung ist zur Umsetzung des konzeptionellen Ziels erforderlich 2 Absatz 3 Satz 3. gilt auch, wenn die Bewohner zur Unterstützung der Selbständigkeit und Selbstverantwortung neben der Überlassung von Wohnraum und Grundleistungen lediglich zusätzlich verpflichtet werden, in untergeordnetem Umfang Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen und die Verbindung dieser Leistungen mit den Grundleistungen zur Umsetzung des konzeptionellen Ziels erforderlich ist. Seite 7

8 c) die ambulant betreute Wohngemeinschaft (1) In den Varianten als : abw für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf ( Pflege-WG ) abw für Menschen mit Behinderungen (2) Grundlegende Merkmale: von einem Anbieter verantwortet ( 4 Abs. 1 S. 3) Begrenzung auf bis 8 Bewohner mit teilweiser Selbstverantwortung Hinweispflicht des Anbieters, dass keine Vollversorgung gewährleistet ist (vgl. 4 Abs. 2 Ziff. 5 und 4 Abs. 3 Ziff. 5 ) (3) die Pflege - WG - und ihre Essentials! Praxisrelevant: nicht mehr als 2 WGs in unmittelbarer räumliche Nähe nach 4 Abs. 2 Ziff. 3 die Eigenverantwortung im Bereich der Pflege muss gewährleistet sein 5 Abs. 2 Vermutungsregelung des 5 Abs. 3: - Dokumentation der selbstverantworteten Entscheidungen ( Innenverhältnis ) und - Vorliegen von Privaturkunden über den Abschluss entsprechender Verträge ( Außenverhältnis ) Praxisrelevant: Anzeigepflicht nach 14 Abs. 3 Ziff. 3, wenn Pflegeleistungen erbracht werden. Seite 8

9 d) die stationäre Einrichtung (1) Definition in 3 Abs. 1 und 2 (2) Transparenzgebot nach 8 Abs. 2: Aushang der Prüfberichte in Büro- oder Geschäftsräumen mit gleichzeitiger Möglichkeit der Gegendarstellung durch den Träger Neu: Hinweis auf Recht zur Aushändigung, auf Verlangen Aushändigung des Prüfberichts an zukünftige Bewohner vor Vertragsabschluss Bei Verletzung der Pflicht: Ordnungswidrigkeit nach 27 Abs. 3 Ziff Anforderungen und Überprüfungen mit Abstufungen Grundsatz: die Anforderungen und Überprüfungen folgen dem graduellen Unterschied in der Selbstbestimmung bzw. strukturellen Abhängigkeit Hierzu grundlegend: 1 Abs. 4 Der staatlich zu gewährleistende Schutz volljähriger Menschen mit in unterstützenden Wohnformen richtet sich nach dem Grad der strukturellen Abhängigkeit, der sich aus der individuellen Wohn-, Unterstützungs- und Pflegesituation der betroffenen Menschen ergibt. Seite 9

10 und die Folgen der Abstufung sind: keine Mindeststandards und keine staatliche Aufsicht für die eigene Häuslichkeit das betreutes Wohnen und auch die selbstverantwortete Wohngemeinschaften aber: hierzu neu und praxisrelevant Anzeigepflicht nach 14 Abs. 1 Anzeige muss Konzeption enthalten ( 14 Abs. 5), die zu prüfen ist (ggfs. dann andere Einordnung im System!) Ordnungswidrigkeit: 27 Abs.1 Ziff.1, Abs. 2 Ziff. 4 a) ambulant betreute Wohngemeinschaften Grundsatz: die Anforderungen sind im Gesetz in benannt, wie Sanitärausstattung 13 Abs. 2 Ziff. 3 und Grundfläche der Wohnung 13 Abs. 2 Ziff. 3, Präsenzkraft 13 Abs. 3 Ziff. 1 (hier: Begründung S. 80 lesenswert!) Rufbereitschaft außerhalb der Präsenzzeiten 13 Abs. 3 Ziff. 2 (neu: in der Regel ) Seite 10

11 b) Neu: Ausnahmeregelung in 13 Absatz 4: In abw nach 6, die konzeptionell auf Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgerichtet sind, kann von den Anforderungen nach Abs. 2 Nummer 3 und Abs. 3 abgewichen werden betrifft also: Standards im Wohnen Präsenzkraft und Rufbereitschaft c) Stationäre Einrichtungen Grundsatz: unveränderte Anwendung des vollen Ordnungsrechts bei stationären Einrichtungen Status quo: Fachkraftquote bleibt bestehen und gesichert steigende Bedeutung der Professionalität in der Pflege Status quo: LHeimBauVO Seite 11

12 5. Die Überprüfungen mit Abstufungen a) in ambulant betreuten Wohngemeinschaften: Anzeigepflicht 3 Monate (neu) vor Leistungsaufnahme Während der 3 - jährigen Gründungsphase zwingende Regelprüfung; daneben sind jederzeitige Anlassprüfungen möglich; Nach Ablauf der 3 Jahresfrist reduzierter Rhythmus durch Anlassprüfungen Umfang bezogen auf die strukturell abhängigen Leistungsanteile des Anbieters ( 18 Abs. 2) Kontext zu 4 Abs. 2 Ziff. 6 und Abs. 3 Ziff. 5 b) in stationären Einrichtungen: unveränderte Anzeigepflicht: 3 Monate vor Inbetriebnahme Status quo: unangemeldete Prüfungen als Regelfall bei stationären Einrichtungen wie bisher - grundsätzlich jährlich; daneben sind Anlassprüfungen weiterhin möglich Neu in 25 Abs.1 S. 3: Modellvorhaben zur Erarbeitung gemeinsamer Vorgehensweisen bei der Prüfung der Qualität in stationären Einrichtungen Seite 12

13 6. Ordnungsrechtliche Maßnahmen Weitergeltung des Grundsatzes Mängelberatung vor Sanktion Maßnahmenkatalog bleibt unverändert Für abw gilt der Maßnahmenkatalog wie für stationäre Einrichtungen Vielen Dank für Ihr Interesse! Seite 13

Wohn-,Teilhabe- und Pflegegesetz Was ist neu.!

Wohn-,Teilhabe- und Pflegegesetz Was ist neu.! Wohn-,Teilhabe- und Pflegegesetz Was ist neu.! Versammlung der Bewohnerbeiräte, Mitglieder der Fürsprechergremien und Bewohnerfürsprecher im Landratsamt Bodenseekreis am 18.03.2015 Heimaufsicht Bodenseekreis

Mehr

Die Heimaufsicht. Informationsveranstaltung der Heimaufsichtsbehörde des Landratsamtes Lörrach. Landratsamt Lörrach

Die Heimaufsicht. Informationsveranstaltung der Heimaufsichtsbehörde des Landratsamtes Lörrach. Landratsamt Lörrach Die Heimaufsicht Informationsveranstaltung der Heimaufsichtsbehörde des Landratsamtes Lörrach Anzahl der Einrichtung im Landkreis Lörrach Stand 01.01.2014 26 vollstationäre Pflegeheime 2 vollstationäre

Mehr

Selbstbestimmt leben im Alter ambulant betreute Wohngemeinschaften

Selbstbestimmt leben im Alter ambulant betreute Wohngemeinschaften Selbstbestimmt leben im Alter ambulant betreute Wohngemeinschaften Grünsfeld-Zimmern 17.7.2017 Gabriele Beck Altenhilfeplanung Ostfildern LABEWO Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreute Wohngemeinschaften

Mehr

Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege. (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, WTPG)

Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege. (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, WTPG) Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, WTPG) Häufig gestellte Fragen (FAQ) Januar 2014 1. Frage: Warum stellt das WTPG hilfs- und pflegebedürftige

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz Fachtagung WG-Qualität am 12.02.09 in Kassel I. Stufung der Mindestanforderungen Allgemeine

Mehr

Die Bedeutung des Ehrenamtes im neuen Heimrecht

Die Bedeutung des Ehrenamtes im neuen Heimrecht Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Die Bedeutung des Ehrenamtes im neuen Heimrecht Donald Ilte Referat Seniorenpolitik, Heimrecht, Pflege, ehrenamtliches Engagement im MASGF Fachtagung

Mehr

Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft?

Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft? Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft? Anzahl ambulant betreuter WG in den Bundesländern (Stand 09.08.2012) Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für diese neue Wohnform

Mehr

Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern 1 Frau Weigand Ziel des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Neue Wohn- und Betreuungsformen zwischen Daheim und

Mehr

Selbstverantwortete und ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des neuen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG)

Selbstverantwortete und ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des neuen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5072 10. 04. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Mehr

KONZEPTION. Praxisinformationen für ambulant betreute Wohn gemeinschaften in Baden-Württemberg.

KONZEPTION. Praxisinformationen für ambulant betreute Wohn gemeinschaften in Baden-Württemberg. KONZEPTION. Praxisinformationen für ambulant betreute Wohn gemeinschaften in Baden-Württemberg. Impressum. Herausgeber Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg Senefelderstr. 73 70176

Mehr

Gesetzentwurf zum Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) im öffentlichen Dialog. Häufig gestellte Fragen - FAQ

Gesetzentwurf zum Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) im öffentlichen Dialog. Häufig gestellte Fragen - FAQ - 1 - Gesetzentwurf zum Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) im öffentlichen Dialog Häufig gestellte Fragen - FAQ September 2013 Ermöglicht das neue Gesetz tatsächlich mehr Innovation als bisher und

Mehr

Zentrales Anliegen unserer Forderung ist eine bessere Lesbarkeit, inhaltliche Transparenz und Eindeutigkeit des Gesetzesentwurfes.

Zentrales Anliegen unserer Forderung ist eine bessere Lesbarkeit, inhaltliche Transparenz und Eindeutigkeit des Gesetzesentwurfes. Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Thomas Feistauer Geschäftsführung Neckarstraße 155a 70190 Stuttgart Fon: 0711-25589-10 Fax: 0711-25589-55 thomas.feistauer@lebenshilfe-bw.de

Mehr

Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz WTPG) 1)

Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz WTPG) 1) 1 1, 2 WTPG 46a Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz WTPG) 1) Vom 20. Mai 2014 (GBl. S. 241) Abschnitt 1 Zweck des Gesetzes und Anwendungsbereich

Mehr

Landesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / Landesberatungsstelle PflegeWohnen

Landesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / Landesberatungsstelle PflegeWohnen Landesberatungsstelle PflegeWohnen Soziale Infrastruktur im ländlichen Raum Akademie ländlicher Raum Rheinland-Pfalz Tagung am 05.05.2011 in Simmern Themen: Vorstellung der Landesberatungsstelle PflegeWohnen

Mehr

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Rechtlicher Rahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Rechtlicher Rahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Rechtlicher Rahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte BIVA e.v. Fachtagung 28. April 2010, Bonn Astrid Grunewald-Feskorn Ausgangslage Das HeimG regelt(e) sowohl Vertrags-

Mehr

Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4852 26. 02. 2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Mehr

Wohnformen im Alter Wie kann die Versorgung Hilfebedürftiger in der Zukunft gestaltet werden?

Wohnformen im Alter Wie kann die Versorgung Hilfebedürftiger in der Zukunft gestaltet werden? Wohnformen im Alter Wie kann die Versorgung Hilfebedürftiger in der Zukunft gestaltet werden? 2 Diakonisches Werk Württemberg 3 8000 7000 6000 Pflegebedürftige ambulante Pflege 5000 Pflegebedürftige stat.

Mehr

Das neue Heimrecht NRW Was kommt auf Sie als Betreiber zu?

Das neue Heimrecht NRW Was kommt auf Sie als Betreiber zu? Münster, 5. November 2014 Das neue Heimrecht NRW Was kommt auf Sie als Betreiber zu? Rechtsanwalt Ralf Kaminski, LL.M. Wir sind Rechtsanwälte Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und

Mehr

Das WTG ist da wie geht es weiter?

Das WTG ist da wie geht es weiter? Das WTG ist da wie geht es weiter? - Ein kurzer Überblick - Detlev Spohr Referatsleiter Wohn- und Teilhabegesetz, Versorgungsstrukturen im Quartier, Pflegende Angehörige Die Historie 1995: Einführung der

Mehr

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe 19. August 2014, Münster Concunia GmbH WPG StBG Folie 1 Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten stationäre

Mehr

2. welche konkreten Regelungen im Bereich des Baurechts (bisherige Landesheimbauverordnung)

2. welche konkreten Regelungen im Bereich des Baurechts (bisherige Landesheimbauverordnung) Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3453 03. 05. 2013 Antrag der Abg. Helmut Walter Rüeck u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen

Mehr

Update Heimgesetze. - Wohngemeinschaften intensivpflegebedürftiger Menschen -

Update Heimgesetze. - Wohngemeinschaften intensivpflegebedürftiger Menschen - Update Heimgesetze - Wohngemeinschaften intensivpflegebedürftiger Menschen - Vortrag auf dem MAIK Kongress am 27.10.2012 Dozent: Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte

Mehr

Das WTPG und das Holler Modell

Das WTPG und das Holler Modell Das WTPG und das Holler Modell Ambulant versorgte Mietshäuser unter dem neuen Heimrecht Jörn Bachem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bpa Baden-Württemberg Sindelfingen, 10. April 2014 Zielgruppen-

Mehr

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Sandra Trautmann, FQA Stadt Kaufbeuren Fachtag der Koordinationsstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3914. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3914. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 14.07.2015 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, anliegend übersende ich den von der

Mehr

Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ

Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ Selbstbestimmung trotz Hilfe- und Pflegebedarf Fachtagung, Plochingen am 25.November 2013 Annette Saur 1. Vorsitzende/Geschäftsführerin des CERES e.v. N E

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme Gemeinsame Stellungnahme Landesseniorenrat und Sozialverband VdK, Baden-Württemberg e.v. Landesverband Baden-Württemberg e.v. Zur öffentlichen Anhörung zum Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Aspekte der Beratung

Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Aspekte der Beratung Aspekte der Beratung Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt,

Mehr

GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG

GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG ISSN 0174-478 X 241 GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG 2014 Ausgegeben Stuttgart, Freitag, 30. Mai 2014 Nr. 9 Tag I N H A LT Seite 20. 5. 14 Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe Pflege zur Änderung

Mehr

FQA / Heimaufsicht. Achtung: In diesem Text gibt es Verlinkungen. Verlinkungen führen Sie auf andere Internet-seiten.

FQA / Heimaufsicht. Achtung: In diesem Text gibt es Verlinkungen. Verlinkungen führen Sie auf andere Internet-seiten. FQA / Heimaufsicht Achtung: In diesem Text gibt es Verlinkungen. Verlinkungen führen Sie auf andere Internet-seiten. Die anderen Internet-seiten sind nicht in Leichter Sprache! FQA ist die Abkürzung für:

Mehr

Wie müssen Ambulant betreute

Wie müssen Ambulant betreute Wie müssen Ambulant betreute Wohngemeinschaften (AbW) das WTG Referat auf der Fachtagung Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz in NRW des Wohnen in Gemeinschaft NRW

Mehr

Selbstbestimmtes Wohnen im Alter

Selbstbestimmtes Wohnen im Alter Selbstbestimmtes Wohnen im Alter Wohngemeinschaft der Dorfgemeinschaft Kiebingen e.v. 25.11.2015 1 Wer sind wir? Kiebingen ist einer von 17 Stadtteilen der Großen Kreisstadt Rottenburg mit ca. 2000 Einwohnern

Mehr

sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen.

sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen. Jutta Pagel-Steidl sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen. sind erwachsene Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, mit Grundsicherung (SGB

Mehr

Fachtag der Landeshauptstadt München, Sozialreferat. am in München. Gunter Crößmann - Bundesweiter Facharbeitskreis Heimrecht BuFaH

Fachtag der Landeshauptstadt München, Sozialreferat. am in München. Gunter Crößmann - Bundesweiter Facharbeitskreis Heimrecht BuFaH Fachtag der Landeshauptstadt München, Sozialreferat am 23.01.2007 in München 1 Ambulant betreute Wohngemeinschaft eine rechtliche Gratwanderung zwischen Kleinstheim und eigener Häuslichkeit? 2 Ambulant

Mehr

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute

Mehr

Das neue Wohn- und Teilhabegesetz

Das neue Wohn- und Teilhabegesetz Das neue Wohn- und Teilhabegesetz Wesentliche Neuerungen Ausdifferenzierung des Anwendungsbereichs größere Flexibilität kein einheitlicher Begriff der Einrichtung: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Achim Lange, Sachgebietsleiter der Heimaufsicht 1 Übersicht und Schwerpunkte I.

Mehr

Qualitätssicherung in neuen Wohnformen Beitrag der AuW und das Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz

Qualitätssicherung in neuen Wohnformen Beitrag der AuW und das Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz Qualitätssicherung in neuen Wohnformen Beitrag der AuW und das Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz Tagung des Deutschen Vereins vom 17.-18.09.2014 Katja Augustin Dezernatsleiterin Aufsicht

Mehr

Wohnen im Alter. Wohnformen für Senioren. Theresa Lee/Seniorenförderung

Wohnen im Alter. Wohnformen für Senioren. Theresa Lee/Seniorenförderung Wohnen im Alter Wohnformen für Senioren 1 Selbständigkeit, Gesundheit und Zufriedenheit im Alter hängen in hohem Maße davon ab, wie man im Alter wohnt Es ist wichtig, dass man sich rechtzeitig mit der

Mehr

Die anbieterverantwortete WG: Professionalität als Garant für das Gelingen?

Die anbieterverantwortete WG: Professionalität als Garant für das Gelingen? Die anbieterverantwortete WG: Professionalität als Garant für das Gelingen? Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) BIVA-Fachtagung, 24. April 2018 Der LfK NRW Größter Verband privater

Mehr

SIMBA. Sicherheit im Alter betreut zu Hause. Ein Modellprojekt des Sozialdienstes Germering gefördert vom Bayerischen Sozialministerium

SIMBA. Sicherheit im Alter betreut zu Hause. Ein Modellprojekt des Sozialdienstes Germering gefördert vom Bayerischen Sozialministerium SIMBA Sicherheit im Alter betreut zu Hause Ein Modellprojekt des Sozialdienstes Germering gefördert vom Bayerischen Sozialministerium Inhalt Projektziele + Zielgruppe Konzeptioneller Rahmen Leistungen

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen des Wohn- und Teilhabegesetzes

Die wichtigsten Neuerungen des Wohn- und Teilhabegesetzes Die wichtigsten Neuerungen des Wohn- und Teilhabegesetzes Mehr Rechte für die Bewohnerinnen und Bewohner! Das neue Heimrecht heißt nicht nur Wohn-, sondern auch Teilhabegesetz. Denn es will konsequent

Mehr

Selbstorganisation von Wohn- Pflege-Gemeinschaften im Kontext ambulanter Dienstleistungen. Ökumenische Sozialstation Limburgerhof e. V.

Selbstorganisation von Wohn- Pflege-Gemeinschaften im Kontext ambulanter Dienstleistungen. Ökumenische Sozialstation Limburgerhof e. V. Selbstorganisation von Wohn- Pflege-Gemeinschaften im Kontext ambulanter Dienstleistungen Ökumenische Sozialstation Limburgerhof e. V. 1 Selbstorganisierte WG Pauline aus Sicht des Dienstleisters Ulrike

Mehr

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Infotag Ambulant betreute Wohngemeinschaften südliches Bayern am 14.12.2018 in Rosenheim 14.12.2018 1 Gesetzliche

Mehr

Pilotprojekt WBVG: Drei Pilotregionen: Projektkoordinierung durch den Dachverband vzbv

Pilotprojekt WBVG: Drei Pilotregionen: Projektkoordinierung durch den Dachverband vzbv Pilotprojekt WBVG: Drei Pilotregionen: Berlin Brandenburg Schleswig-Holstein Projektkoordinierung durch den Dachverband vzbv gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mehr

Wohngemeinschaft im Kirschentäle

Wohngemeinschaft im Kirschentäle Information zur selbstverantworteten ambulanten Wohngemeinschaft im Kirschentäle in Dettingen an der Erms Mit Wirkung Mit Einander Mit Herz Mit Liebe Mit Gefühl Mit Lachen Mit Freude Mit Freunden Mit Machen

Mehr

Claudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin. Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

Claudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin. Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Claudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin Fachstelle Gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt, München

Mehr

Merkblatt zu den Anzeigeformularen der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht:

Merkblatt zu den Anzeigeformularen der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht: Merkblatt zu den Anzeigeformularen der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht: Mit diesem Merkblatt soll eine Hilfestellung zu den unterschiedlichsten Anzeigeverpflichtungen für Betreiber nach dem neuen

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5493. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5493. Beschlussempfehlung Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5493 Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration Hannover, den 06.04.2016 a) Entwurf eines Gesetzes zur

Mehr

Landesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013

Landesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013 Landesberatungsstelle PflegeWohnen Ambulant betreute Wohngruppen für Menschen mit Demenz Fachtag Demenz Speyer am 11.09.2013 Themen: Wohnformen für ältere Menschen mit Betreuungs- oder Pflegebedarf Merkmale

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften Paul Schmäing Referatsleiter Pflege/Vertragsrecht, VdAK/AEV e.v. 1 Stellenwert ambulanter Wohngemeinschaften Grundsatz: ambulant vor stationär Alternative zum Singledasein, Einzelhaushalt Wunsche nach

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern. Frau Weigand

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern. Frau Weigand Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Frau Weigand Für ambulant betreute Wohngemeinschaften gelten nur die Bestimmungen des Dritten Teils sowie Art. 23 und 24, wenn 1. die Selbstbestimmung der

Mehr

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität im Alter Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Menschen möchten heutzutage so lange

Mehr

Konzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke

Konzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke Deutsches Rotes Kreuz Trainingswohnung für psychisch Kranke Angegliedert an das Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen auf Rügen Tel:.03838/209756 Fax:03838/202664 Konzeption der dem Psychosozialen

Mehr

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Jahrestagung Ambulant betreute Wohngemeinschaften am 19.02.2018 in Nürnberg 19.02.2018 1 Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Vereinbarung. zwischen der. Europäischen Senioren- Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz Ahaus als Projektträger.

Vereinbarung. zwischen der. Europäischen Senioren- Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz Ahaus als Projektträger. Vereinbarung zwischen der Europäischen Senioren- Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz 2 48683 Ahaus als Projektträger und dem Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e. V. Rathausplatz

Mehr

Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht

Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht Sie haben Fragen und/oder wollen sich über eine Einrichtung für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen

Mehr

2. Wie viele selbstverantwortete Wohngemeinschaften und wie viele ambulant betreute Wohngemeinschaften bestanden vor Inkrafttreten des WTPG?

2. Wie viele selbstverantwortete Wohngemeinschaften und wie viele ambulant betreute Wohngemeinschaften bestanden vor Inkrafttreten des WTPG? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1809 17. 03. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Ambulant betreute

Mehr

Neue Wohnformen. Selbstbestimmtes Leben im Alter Sozialer Kreis Plön. Preetz, 26. Februar 2014

Neue Wohnformen. Selbstbestimmtes Leben im Alter Sozialer Kreis Plön. Preetz, 26. Februar 2014 Neue Wohnformen Selbstbestimmtes Leben im Alter Sozialer Kreis Plön Preetz, 26. Februar 2014 Wie wohnen ältere Menschen? Normale Wohnung 93% Heim 4% traditionelle Altenwohnung 1% Betreutes Wohnen 2% Gemeinschaftliches

Mehr

Ambulant betreute (Pflege-)Wohngemeinschaften Inseln im Wohnbestand

Ambulant betreute (Pflege-)Wohngemeinschaften Inseln im Wohnbestand Ambulant betreute (Pflege-)Wohngemeinschaften Inseln im Wohnbestand Auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist das Wohnen im normalen Wohnbestand möglich als Alternative zum Heim Pflegewohngemeinschaften

Mehr

PLANUNGSSICHERHEIT FÜR INITIATOREN FÖRDERN!

PLANUNGSSICHERHEIT FÜR INITIATOREN FÖRDERN! PLANUNGSSICHERHEIT FÜR INITIATOREN FÖRDERN! Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 8. Juni 2017 Übersicht Ziele der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Unterstützende Maßnahmen der

Mehr

Ausgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege

Ausgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege Fachtag Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege am 25.04.2018 Ausgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege Sicht der kommunalen Träger Ulrich Allmendinger, KVJS 1 Inhalt 1. Gesetzliche

Mehr

Geteilte Verantwortung wie Menschen mit Pflegebedarf gemeinschaftliches Wohnen organisieren

Geteilte Verantwortung wie Menschen mit Pflegebedarf gemeinschaftliches Wohnen organisieren Geteilte Verantwortung wie Menschen mit Pflegebedarf gemeinschaftliches Wohnen organisieren 08.12.2009 Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v. Verein Leben wie ich bin Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen

Mehr

In geteilter Verantwortung: Ambulante Begleitung von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften

In geteilter Verantwortung: Ambulante Begleitung von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften In geteilter Verantwortung: Ambulante Begleitung von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften Birgitta Neumann Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v. 22. November 2007 beratung@alzheimer-brandenburg.de

Mehr

SIMBA. Sicherheit im Alter betreut zu Hause. Ein Modellprojekt des Sozialdienstes Germering gefördert vom Bayerischen Sozialministerium

SIMBA. Sicherheit im Alter betreut zu Hause. Ein Modellprojekt des Sozialdienstes Germering gefördert vom Bayerischen Sozialministerium SIMBA Sicherheit im Alter betreut zu Hause Ein Modellprojekt des Sozialdienstes Germering gefördert vom Bayerischen Sozialministerium Inhalt Entwicklung des Projektes Projektziele + Zielgruppe Konzeptioneller

Mehr

(hier: aus Sicht der Heimaufsichtsbehörden)

(hier: aus Sicht der Heimaufsichtsbehörden) Dr. Karlheinz Börner Abteilung Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden Kongress Pflege 30. und 31. Januar 2015, Berlin Springer Medizin Qualitätsprüfungen von

Mehr

Anzeige einer bereits vor dem 21. März 2012 bestehenden ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung

Anzeige einer bereits vor dem 21. März 2012 bestehenden ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung Absender: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Betreuungs- und Pflegeaufsicht Anzeige einer bereits vor dem 21. März 2012 bestehenden ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung

Mehr

Innovative Wohnformen für Ältere und Menschen mit Behinderung Anwendbarkeit des WBVG? Multiplikatorentag der BIVA e.v. 20. März 2013 in Hofgeismar

Innovative Wohnformen für Ältere und Menschen mit Behinderung Anwendbarkeit des WBVG? Multiplikatorentag der BIVA e.v. 20. März 2013 in Hofgeismar Innovative Wohnformen für Ältere und Menschen mit Behinderung Anwendbarkeit des WBVG? Multiplikatorentag der BIVA e.v. 20. März 2013 in Hofgeismar Was gibt es schon? Was ist innovativ? Versorgung zu Hause

Mehr

Landesamt für Soziales und Versorgung

Landesamt für Soziales und Versorgung Neue Wohnformen im Alter 8 Gemeinsame Informationsveranstaltung des Landekreises Elber-Elster und des Landesamtes für Soziales und Versorgung am 20.04.2016 Aufsicht für unterstützende Wohnformen Brandenburg

Mehr

Modell der Zukunft: das ambulante Heim

Modell der Zukunft: das ambulante Heim Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,

Mehr

Bericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011

Bericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011 Anlage 1 zu TOP 5 Bericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011 I. Grunddaten der Betreuungseinrichtungen 1. Betreuungseinrichtungen und Platzzahl Anzahl der Einrichtungen gesamt I 63

Mehr

Ambulante Wohnformen Angebote in Baden-Württemberg

Ambulante Wohnformen Angebote in Baden-Württemberg Ambulante Wohnformen Angebote in Baden-Württemberg Alice-Salomon-Hochschule Berlin, 09.11.2016 Wirtschaftsberatung Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.v. 1 Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg

Mehr

Liga-Fachtag: Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege Anspruch und Aussichten. Dr. Michael Konrad Ministerium f. Soziales und Integration Referat 35

Liga-Fachtag: Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege Anspruch und Aussichten. Dr. Michael Konrad Ministerium f. Soziales und Integration Referat 35 Liga-Fachtag: Eingliederungshilfe, Teilhabe und Pflege Anspruch und Aussichten Dr. Michael Konrad Ministerium f. Soziales und Integration Referat 35 13 Absatz 3 SGB XI Vorbemerkung 2 Sozialleistungsysteme

Mehr

Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung

Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung Schnittstelle BTHG und WTG Passt das? Abteilung Pflege, Alter, Demographische Entwicklung Stand: 4.05.2017 Wohn- und Teilhabegesetz - Allgemeines Länder zuständig für das Ordnungsrecht, den öffentlichrechtlichen

Mehr

Wohnformen im Alter mit Unterstützungsbedarf. LSR-Schulung

Wohnformen im Alter mit Unterstützungsbedarf. LSR-Schulung Wohnformen im Alter mit Unterstützungsbedarf LSR-Schulung Bad-Schwartau, 17. September 2015 ECKDATEN KIWA Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter in Schleswig-Holstein gefördert

Mehr

Neue Länderheimgesetze Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Neue Länderheimgesetze Gemeinsamkeiten und Unterschiede Neue Länderheimgesetze Gemeinsamkeiten und Unterschiede BIVA e.v. Mitgliederversammlung 27. April 2010, Bonn Astrid Grunewald-Feskorn Ausgangslage Die Föderalismusrefom 2006 erfordert die Neuregelung der

Mehr

Zukunftswerkstatt Wolpertswende Leben im Alter in Wolpertswende. 3. Mai 2012

Zukunftswerkstatt Wolpertswende Leben im Alter in Wolpertswende. 3. Mai 2012 Zukunftswerkstatt Wolpertswende 2030 Leben im Alter in Wolpertswende 3. Mai 2012 1 Alter hat Zukunft! Weil es immer mehr ältere Menschen gibt Weil diese ältere Menschen mehr Möglichkeiten haben, ihr Leben

Mehr

Was wollen die Nutzerinnen und Nutzer? Monika Schneider Wohnkonzepte Schneider gemeinnützige GmbH, Köln

Was wollen die Nutzerinnen und Nutzer? Monika Schneider Wohnkonzepte Schneider gemeinnützige GmbH, Köln Was wollen die Nutzerinnen und Nutzer? Monika Schneider Wohnkonzepte Schneider gemeinnützige GmbH, Köln Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Beistand von selbstverantworteten Wohngemeinschaften für

Mehr

Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2017

Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2017 Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2017 Herausgegeben von der Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg Senefelderstraße 73 70176 Stuttgart

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften Beratung - Begleitung - Schulung Fachberatung für die ambulante Pflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften V 20170502 Entwicklung der Pflege Auslastung vollstationär Auslastung vollstationär 2015 (inkl.

Mehr

Wohngemeinschaft: Differenzierte Wohnformen für differenzierte Altersbilder

Wohngemeinschaft: Differenzierte Wohnformen für differenzierte Altersbilder Wohngemeinschaft: Differenzierte Wohnformen für differenzierte Altersbilder Dipl. Ing Roswitha Sinz Abt.leitung Interessenvertretung Fachtagung Pflege und Gesundheit am 4. Juli 2013 Jüdische Gemeinde Bochum

Mehr

Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Voraussetzung für die Wohnpflegegemeinschaft in Hohenfelde. Seit August 2009 in Schleswig Holstein in Kraft

Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Voraussetzung für die Wohnpflegegemeinschaft in Hohenfelde. Seit August 2009 in Schleswig Holstein in Kraft Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Voraussetzung für die Wohnpflegegemeinschaft in Hohenfelde Seit August 2009 in Schleswig Holstein in Kraft 8 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (Juli 2009) Besondere Wohn-,

Mehr

Weiterentwicklung des Landespflegerechts und des Wohnund Teilhabegesetzes

Weiterentwicklung des Landespflegerechts und des Wohnund Teilhabegesetzes Weiterentwicklung des Landespflegerechts und des Wohnund Teilhabegesetzes Markus Leßmann Abteilungsleiter Pflege, Alter, demographische Entwicklung Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und

Mehr

SIMBA Sicherheit im Alter Betreut zu Hause

SIMBA Sicherheit im Alter Betreut zu Hause Sozialdienst Germering e.v. SIMBA Sicherheit im Alter Betreut zu Hause Inhalt Projektziele Konzeptioneller Rahmen Leistungen Zielgruppe Realisierung Stärken des Betreuten Wohnens Teilnehmerzahlen Betriebswirtschaftlicher

Mehr

Neue Solidaritäten als Chance für die Pflege im Alter? Brigitte Harth Tilman Schmieder Vorstand Demenzforum Darmstadt

Neue Solidaritäten als Chance für die Pflege im Alter? Brigitte Harth Tilman Schmieder Vorstand Demenzforum Darmstadt Neue Solidaritäten als Chance für die Pflege im Alter? Brigitte Harth Tilman Schmieder Vorstand Demenzforum Darmstadt Wohnen mit Demenzkranken Der Anspruch: Demenzkranke sind Teil der Gesellschaft. Daraus

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz. Zwischen Selbstbestimmung und Regulierung

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz. Zwischen Selbstbestimmung und Regulierung Ambulant betreute Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz Zwischen Selbstbestimmung und Regulierung Bestandsaufnahme nach 15 Jahren Entwicklungszeit Fachtagung Neue Häuslichkeit im Heim,

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften Schön, dass alles geregelt ist! In Kooperation mit: Ambulant betreute Wohngemeinschaften Für Menschen mit Demenz und Pflegebedarf ASG Köln Zusammen ist man weniger allein In Kooperation mit: Wohngemeinschaft

Mehr

Modell der Zukunft: Das ambulante Heim ??? Stephan Dzulko. Stand: Folie: 1

Modell der Zukunft: Das ambulante Heim ???  Stephan Dzulko. Stand: Folie: 1 Modell der Zukunft: Das ambulante Heim??? Folie: 1 Vergleichende Übersicht - Pflegestufe I Leistung Stationär ohne EA Ambulant ohne EA Stationär mit EA Ambulant mit EA Sachleistung 1.023,00 450,00 1.023,00

Mehr

Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.v. Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.v. Stellungnahme

Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.v. Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.v. Stellungnahme Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.v. Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.v. Stellungnahme im Rahmen der Anhörung von Stellen außerhalb der Landesregierung zum Gesetzentwurf

Mehr

Selbstorganisation stärken, Betreuung sichern

Selbstorganisation stärken, Betreuung sichern Wohnen im Alter im Spannungsfeld zwischen Selbstorganisation und Betreuung Selbstorganisation stärken, Betreuung sichern Brandenburger Erfahrungen und Strategien Wohnen im Alter im Spannungsfeld zwischen

Mehr

KIWA REGIONAL FLENSBURG

KIWA REGIONAL FLENSBURG KIWA REGIONAL FLENSBURG Innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter in Zusammenarbeit mit dem PflegeStützpunkt. in der Stadt Flensburg Flensburg April 2015 ECKDATEN KIWA Koordinationsstelle für innovative

Mehr

Erläuterungen zum Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz - ThürWTG -)

Erläuterungen zum Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz - ThürWTG -) Erläuterungen zum Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz - ThürWTG -) A. Allgemeines Die Mitarbeiter der Heimaufsicht im Landesverwaltungsamt beraten

Mehr

Jürgen Brockmeyer. AWO Landesverband Berlin e.v. Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Berlin

Jürgen Brockmeyer. AWO Landesverband Berlin e.v. Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Berlin Jürgen Brockmeyer AWO Landesverband Berlin e.v. 1 Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenzerkrankungen 2 In der Berliner Landschaft findet man ein sehr heterogenes Angebot an Wohngemeinschaften.

Mehr

Befragung zu Wohnangeboten und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Befragung zu Wohnangeboten und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald- Lausitz Befragung zu Wohnangeboten und Wohnformen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald- Lausitz 1 Rahmenbedingungen im Landkreis Einwohnerentwicklung Demographische Entwicklung

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme Gemeinsame Stellungnahme Landesseniorenrat und Sozialverband VdK, Baden-Württemberg e.v. Landesverband Baden-Württemberg e.v. zum Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe-

Mehr

Betreutes Wohnen. Consenia - Kompetenzentwicklung für Leben und Wohnen im Alter - Rosemarie Huber /34

Betreutes Wohnen. Consenia - Kompetenzentwicklung für Leben und Wohnen im Alter - Rosemarie Huber /34 Betreutes Wohnen Consenia - Kompetenzentwicklung für Leben und Wohnen im Alter - Rosemarie Huber 2009 1/34 Betreutes Wohnen Studien an der Augsburger Universität: Längsschnitt-Untersuchung (1998-2008)

Mehr