4 Anzeige, Nachweis und Meldung der Arbeitsunfähigkeit

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1 TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Arbeitsunfähigkeit 4 Anzeige, Nachweis und Meldung der Arbeitsunfähigkeit 4.1 Anzeige beim Arbeitgeber HI HI Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich und damit ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen. [ 30 ] Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit in den ersten Betriebsstunden (ggf. auch schon vor dem ersten Arztbesuch) zu unterrichten ist. Eine Anzeige ist darüber hinaus erforderlich, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als angenommen oder durch den Arzt bescheinigt andauert. Die Arbeitsunfähigkeit kann mündlich oder telefonisch angezeigt werden. Anzuzeigen ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und dieser Zustand auf einer Krankheit beruht. Art und Ursache der Krankheit sind nicht mitzuteilen. Auskunftsanspruch des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer, um festzustellen, ob die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist oder der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten hat, der auf den Arbeitgeber übergegangen ist. 4.2 Nachweispflicht des Arbeitnehmers HI Erstbescheinigung HI Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. [ 31 ] Praxis-Beispiel Vorlage der Erstbescheinigung

2 Die Wochentage wurden beispielhaft gewählt, um die Wirkung auf die Fristen zu verdeutlichen. Sachverhalt Die Arbeitnehmer sind jeweils bis auf Weiteres Im Betrieb wird von montags bis freitags gearbeitet. Dauer der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen am Folgender Arbeitstag Arbeitnehmer A ist seit dem (Montag) Arbeitnehmer B ist seit dem (Dienstag) Arbeitnehmer C ist seit dem (Mittwoch) Arbeitnehmer D ist seit dem (Donnerstag) Arbeitnehmer E ist seit dem (Freitag) (Freitag) (Montag) (Montag) (Montag) (Dienstag) Praxis-Tipp Rechtsauffassung zur Nachweisfrist Das Beispiel zur Frist, innerhalb der die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen ist, orientiert sich ausschließlich am Gesetzestext. Alternativ kann auch die Auffassung vertreten werden, dass die Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem Tag nachzuweisen ist, der auf den 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt Früherer Nachweis HI Der Arbeitgeber kann auch bei einer kurzzeitigen Erkrankung von bis zu 3 Kalendertagen einen Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Er kann außerdem die Frist für die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gegenüber der gesetzlichen Regelfrist abkürzen. [ 32 ] Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers eine frühere Vorlage zu verlangen und

3 zu entscheiden, ob generell, abteilungsbezogen oder im Einzelfall von der Regelfrist von 3 Kalendertagen abgewichen werden soll. Der Arbeitgeber hat gegenüber den Arbeitnehmern ein einseitiges Bestimmungsrecht. [ 33 ] Eine vertragliche Regelung ist nicht erforderlich. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, sein Recht auszuüben. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dieses Recht kann durch eine ausdrückliche Regelung in einem Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Recht des Arbeitgebers geltend machen 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG begründet einen Anspruch des Arbeitgebers. [ 34 ] Dieser Anspruch kann in einem Einzelfall ausgeübt, arbeitsvertraglich vereinbart oder durch Tarifvertrag geltend gemacht werden Folgebescheinigung HI Die Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit in der Bescheinigung begrenzt deren Wirksamkeit. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angegeben, ist eine erneute ärztliche Bescheinigung beizubringen. Für die Vorlage dieser Folgebescheinigung sieht das Gesetz keine Frist vor. In der Praxis wird die Nachweisfrist in entsprechender Anwendung des 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG berechnet. [ 35 ] Der Nachweis über die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist demnach spätestens am ersten Arbeitstag nach dem dritten Kalendertag der noch nicht bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeit zu erbringen. Praxis-Beispiel Vorlage der Folgebescheinigung Ein Arbeitnehmer ist aufgrund einer ärztlichen Erstbescheinigung bis zum (Montag) Die Arbeitsunfähigkeit dauert darüber hinaus an. Die Folgebescheinigung ist spätestens am (Freitag) vorzulegen. Der Arbeitnehmer hat bereits am in den ersten Betriebsstunden mitzuteilen, dass die

4 Arbeitsunfähigkeit über den hinaus fortdauert Verletzung der Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber HI Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht oder nicht fristgerecht nachweist. [ 36 ] Praxis-Tipp Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig angezeigt Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Pflicht, seine Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen, ergibt sich daraus kein Recht des Arbeitgebers, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann allerdings Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers, eine Abmahnung oder eine Kündigung nach sich ziehen. Das Leistungsverweigerungsrecht steht dem Arbeitgeber nur zu, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung seiner Obliegenheitspflichten zu vertreten hat. [ 37 ] Das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers ist vorläufig, solange der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht nachweist. Die Entgeltfortzahlung ist auch für die Vergangenheit zu leisten, wenn der Verweigerungsgrund wegfällt, weil der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht entsprochen hat. 4.3 Anzeige der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit HI Bezieher von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld sind verpflichtet, der zuständigen Agentur für Arbeit ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen. [ 38 ] Außerdem müssen sie spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Das Gleiche gilt für Personen, die diese Leistungen beantragt haben. 4.4 Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse HI

5 Dem Versicherten einer Krankenkasse obliegt es, der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu melden. [ 39 ] Wird die Frist nicht eingehalten, ruht der Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch für eine Fortsetzungserkrankung. Weiterleitung durch den Arzt Der Arzt ist verpflichtet, der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich zu übersenden. [ 41 ] Wenn die ärztliche Bescheinigung einen entsprechenden Vermerk trägt, ist der versicherte Arbeitnehmer von seiner Meldepflicht befreit. [ 30 ] 5 Abs. 1 EFZG, 121 Abs. 1 Satz 1 BGB. [ 31 ] 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. [ 32 ] BAG, Urteil v , 5 AZR 886/11. [ 33 ] 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG. [ 34 ] 194 Abs. 1 BGB. [ 35 ] BAG, Urteil v , 5 AZR 1051/79. [ 36 ] 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG. [ 37 ] 7 Abs. 2 EFZG. [ 38 ] 311 Satz 1 Nr. 1 SGB III. [ 39 ] 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. [ 40 ] [ 41 ] 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG.

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