Der Schadenfreiheitsrabatt ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Höhe der Versicherungsprämie
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- Benedikt Kurzmann
- vor 8 Jahren
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1 Mitgliedermitteilung Nr. I.9/2012 SB Der Schadenfreiheitsrabatt ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Höhe der Versicherungsprämie Was gilt es bei Versicherungswechsel und -neuabschluss zu beachten? Auf Grund der Freigabe der Tarifbestimmungen (TB) und der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sollte jeder, der ein Kraftfahrzeug neu versichern will, sich vorher genau erkundigen, welche Rabattstaffeln, Rück- und Neueinstufungsregeln der neue Kfz-Versicherer in seinen Bedingungen verankert hat. Wird z. B. bei einem Fahrzeugneukauf der Versicherer gewechselt, muss der neue Versicherer die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse auf der Basis der Bescheinigung des ursprünglichen Versicherers über schadenfreie Zeiten und Schadenfälle vornehmen. Insbesondere auf Grund unterschiedlicher Rückstufungsregelungen besteht daher durchaus die Möglichkeit, dass die Einstufung beim neuen Versicherer günstiger, aber auch schlechter als bei dem alten Versicherer ausfällt. Schadenfreiheitsrabattklassen und Prämiensätze müssen daher nicht immer identisch sein. Was bedeutet Schadenfreiheitsrabatt (= SFR)? Der Schadenfreiheitsrabatt ist prozentualer Nachlass (Rabatt) auf die errechnete Versicherungs-Grundprämie, der nach der Dauer der Schadenfreiheit gestaffelt ist und somit eng mit der so genannten Schadenfreiheitsklasse verbunden ist. Der persönliche Schadenfreiheitsrabatt hat somit neben anderen die Versicherungsprämie beeinflussenden Faktoren (wie z.b. Berufsgruppe, Vorhandensein einer eigenen Garage oder eines Stellplatzes etc.) einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse (= SF-Klasse)? Die Höhe des jeweiligen Schadenfreiheitsrabatts wird durch die Schadenfreiheitsklasse angegeben. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher ist der Rabatt und desto niedriger der Beitragssatz der zu entrichteten Versicherungs-Grundprämie. Bei welcher Kfz-Versicherung spielt die SF-Klasse eine Rolle? Bei Versicherungsverträgen in der Kfz-Haftpflichtversicherung (KH-Versicherung) und der Kfz-Vollkaskoversicherung (VK-Versicherung). Die Voraussetzungen für die Einstufung in eine bestimmte SF-Klasse werden für beide Versicherungsarten unabhängig voneinander ermittelt. Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung (TK-Versicherung) gibt es keinen SFR!
2 2 Was sind Schadenfreiheitsstaffeln bzw. -tabellen? Für Krafträder und Wohnmobile haben die Versicherer andere Schadenfreiheitsrabattstaffeln als für Pkw. Die einschlägigen Schadenfreiheitstabellen können den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) des jeweiligen Versicherungsvertrages entnommen werden. Die Schadenfreiheitstabellen können dabei von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft abweichen. Beispiel: Einstufung von Pkw in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze in der ADAC-AutoVersicherung Kompakt und der ADAC-AutoVersicherung KomfortVario: Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs SF-Klasse Beitragssätze in % KH* VK*/GK* 25 und mehr Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahre SF Kalenderjahr SF SF 1/ S M * KH = Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung VK = Vollkaskoversicherung GK = Gebrauchtwagenkaskoversicherung
3 3 In welche SF-Klasse werde ich eingestuft? Beginnt der Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er meistens in die SF-Klasse 0 eingestuft. Viele Versicherer nehmen unter bestimmten Voraussetzungen, (insbesondere bei Fahranfängern, Ehegatten und Zweitwagen) Besser- bzw. Sondereinstufungen vor. Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags bzw. Altvertrages kann unter bestimmten Voraussetzungen auf den Vertrag des zu versicherten Fahrzeugs übernommen werden. Eine Übernahme des Schadenverlaufs kommt insbesondere bei einem Fahrzeugwechsel, Rabatt-Tausch, Versicherungswechsel und bei überwiegender Nutzung des Fahrzeuges einer anderen Person in Betracht. Was bedeutet jährliche Neueinstufung? Der Versicherer stuft den Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Jahr neu ein. Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr. Wie erfolgt die Neueinstufung? Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der Versicherungsschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird der Vertrag in die nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Schadenfreiheitstabelle im eingestuft. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft. Wie erfolgt die Rückstufung nach einem Schadenfall? Gilt ein Versicherungsvertrag nicht als schadenfrei, so wird er für das auf die Schadenmeldung folgende Kalenderjahr gemäß der für den Versicherungsvertrag geltenden Rückstufungstabelle zurückgestuft. Die Rückstufungstabellen der Versicherer unterscheiden sich. So begünstigen einige Versicherungsgesellschaften langjährig schadenfreie Versicherungsnehmer, indem sie den Personenkreis, der sich z.b. in der höchsten SF-Klasse 25 befindet, nach einem Schadenfall nur in eine SF-Klasse zurückstufen, deren Rabattsatz annähernd der gleiche ist wie in der höchsten SF- Klasse. Bei Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung erfolgt keine Rückstufung, da es hier keine SF-Klassen gibt! Hat der Versicherungsnehmer im Rahmen der Teilkaskoversicherung, z. B. anlässlich eines Hagel- oder Diebstahlschadens, Leistungen erhalten, hat dies also keinen Einfluss auf einen eventuell bestehenden Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung. Es darf daher im Schadensfall nur die vereinbarte Teilkasko-Selbstbeteiligung abgezogen werden. Wirkt sich ein Kaskoschaden auf den SFR der Kfz-Haftpflichtversicherung aus? Ist durch einen Unfall nur das eigene Fahrzeug beschädigt worden und musste die KH-Versicherung nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt die Rückstufung nur in der VK-Versicherung, nicht gleichzeitig auch in der KH-Versicherung. Kommt es zu
4 4 einem Unfall, bei dem nur die KH-Versicherung zahlt, so wirkt sich dies nur auf den Schadenfreiheitsrabatt in der KH-, nicht jedoch in der VK-Versicherung aus. Was bedeutet Rabattschutz oder Rabattretter? Viele Gesellschaften bieten zwischenzeitlich den sog. Rabattretter. Dies bedeutet, dass Versicherungsverträge, die sich in der höchsten Schadenfreiheitsrabattklasse befinden, zwar in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden, aber mit demselben Prozentsatz belastet werden wie in der höchsten Rabattstufe. Einige Versicherungsgesellschaften, darunter die ADAC Autoversicherung bietet den Rabattschutz. Danach wird bei einem Schadensfall der Versicherungsvertrag wie schadenfrei behandelt (keine Rückstufung), wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages eine gegenüber der Normalprämie höhere Prämie akzeptiert. Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsvertrages aus? Bei Unterbrechungen (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) bis zu 6 Monaten übernehmen viele Versicherer den Schadenverlauf so, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen die Versicherer meist den Schadenverlauf so, wie er vor der Unterbrechung bestand. Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate, ziehen viele Versicherer für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab. Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen die meisten Versicherer die schadenfreien Jahre nicht. Wie kann ich eine Rückstufung in der KH-Versicherung vermeiden? Fast alle Versicherer räumen dem Versicherungsnehmer in den Versicherungsbedingungen die Möglichkeit ein, Schadenzahlungen bis 500,- (teilweise auch bei höheren Beträgen) an den Versicherer zurückzuzahlen, um den Vertrag so zu stellen, als ob kein Schaden gemeldet worden wäre. In diesem Fall muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer den verauslagten Betrag mitteilen und ihm die Möglichkeit geben, diesen innerhalb einer Frist von meist 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zurückzugeben. Der ADAC setzt sich dafür ein, dass eine solche Regelung von den Gesellschaften für Schäden bis 1.000,- angewendet wird. Einige Versicherer verfahren bereits entsprechend, andere teilen sogar über diese Summe hinausgehende Regulierungssummen mit. Insgesamt gilt zu beachten, dass der Vertrag nur dann schadenfrei gestellt wird, wenn die Rückzahlung freiwillig erfolgt. Erfolgt die Zahlung gemäß den Versicherungsbedingungen, so z. B. bei einer Unfallflucht, findet dennoch eine Rückstufung statt.
5 5 Wie kann ich eine Rückstufung in der VK-Versicherung vermeiden? Im Gegensatz zum KH-Schaden kann der Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt hier grundsätzlich nicht durch Rückzahlung des vom Versicherer erhaltenen Schadenbetrages zurückerhalten. Es gibt jedoch Versicherer, die auch in der VK- Versicherung die Möglichkeit geben, den Schadenbetrag zur Rettung der Schadenfreiheitsklasse zurückzuzahlen. Kontakt Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen rechtlichen Problemen haben, so können Sie sich als ADAC Mitglied kostenfrei an Ihre Clubjuristen unter der Telefonnummer 089 / oder per an recht@adac.de wenden. Auch im Internet stehen wir Ihnen unter kostenfrei zur Verfügung. Wünsche und Anregungen senden Sie bitte an servicerecht@adac.de.
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