Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München. Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *)
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1 Dualer Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften FH München Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag *) Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten Firma / Betrieb Name, Vorname Straße, Haus Nr. Straße, Haus Nr. Ort Ort Geburtsdatum wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: 1 Ausbildungszeit (1) Die Ausbildungszeit beträgt 36 Monate und erstreckt sich über den Zeitraum vom: bis zum Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung / Facharbeiterprüfung im gewählten Ausbildungsberuf. (2) Die Probezeit beträgt 4 Monate. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. (3) Die gesamte Ausbildungszeit ist in den 9 Semester dauernden Dualen Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule München eingebunden. *) Alle Bezeichnungen in dieser Zusatzvereinbarung gelten sowohl für die männliche als auch für die weibliche Form Seite 1 von 5 Seiten
2 2 Ausbildung im Rahmen des Dualen Studienganges Bauingenieurwesen Der "Duale Studiengang Bauingenieurwesen" gliedert sich in zwei Abschnitte: (1) Erster Abschnitt Schwerpunkt: Berufsausbildung im gewählten Ausbildungsberuf. Der erste Abschnitt umfasst 36 Monate. In dieser Zeit wird der Auszubildende/Student zum Gesellen (HWK) / Facharbeiter (IHK) ausgebildet. Parallel hierzu wird das Studium am Fachbereich Bauingenieurwesen der Hochschule München absolviert. Der erste Abschnitt gliedert sich in 3 Phasen: 1.Lehrjahr : 2.Lehrjahr: 3.Lehrjahr: In den ersten 12 Monaten erfolgt schwerpunktmäßig die gewerbliche Ausbildung. Während der Vorlesungszeiten des 1. und 2. Semesters werden Lehrveranstaltungen der Hochschule München in einem Umfang von ca. einem Tag pro Woche angeboten. In den vorlesungsfreien Wochen und Semesterferien wird die Berufsausbildung fortgeführt. In den nächsten 12 Monaten findet eine verzahnte Ausbildung statt. Während der Vorlesungszeiten des 3. und 4. Semesters werden Lehrveranstaltungen der Hochschule München in einem Umfang von ca. vier Tagen pro Woche angeboten. In den vorlesungsfreien Wochen und Semesterferien wird die Berufsausbildung fortgeführt. In den nächsten 12 Monaten läuft während der Vorlesungszeiten das 5. Semester als Vollzeitstudium ab. Das 6. Semester dient schwerpunktmäßig der gewerblichen Ausbildung und der beruflichen Abschlussprüfung. In den vorlesungsfreien Wochen und Semesterferien wird die Berufsausbildung fortgeführt. Für die Ausbildung im gewählten Ausbildungsberuf gilt die Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft mit den zugehörigen Ausbildungsordnungen in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweiter Abschnitt Schwerpunkt: Studium zum Bachelor eng.. Der zweite Abschnitt, Dauer ca. 3 Fachsemester, dient dem Hochschulstudium zum Bachelor eng. mit Absolvieren der ingenieurpraktischen Phase. 3 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebs Führen des Berichtsheftes durch den Auszubildenden (1) Der Auszubildende/Student nimmt während der gesamten Ausbildungszeit gemäß 1 Ziff. (1) an den Lehrveranstaltungen der Hochschule München gemäß 2 Ziff. (1) teil und wird vom Ausbildungsbetrieb für die Teilnahme freigestellt. (2) Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt im BauindustrieZentrum Stockdorf bei München des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.v. (3) Es besteht keine Berufsschulpflicht. (4) Das Berichtsheft ist im Rahmen der Ausbildung ordnungsgemäß zu führen. Seite 2 von 5 Seiten
3 4 Vergütung (1) Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für die Ausbildungszeit ( 1 Abs. (1)) richtet sich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt derzeit: Für das 1. Ausbildungsjahr:... Für das 2. Ausbildungsjahr:... Für das 3. Ausbildungsjahr:... (2) Durch den Besuch der Lehrveranstaltungen der Hochschule München ergeben sich für den Auszubildenden / Studenten im Rahmen seiner Ausbildungszeit ( 1 Abs. (1)) zusammengefasst folgende betrieblichen /überbetrieblichen Ausbildungszeiten: Im 1. Ausbildungsjahr: Im 2. Ausbildungsjahr: Im 3. Ausbildungsjahr: 10 Monate 7 Monate 8 Monate (3) Um eine durchgängige Zahlung zu ermöglichen, zahlt der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden / Studenten die unter 4 Abs. (1) in Verbindung mit 4 Abs. (2) zu errechnende jährliche Gesamtvergütung auf jeweils ein Jahr verteilt: Im 1. Ausbildungsjahr: Im 2. Ausbildungsjahr: Im 3. Ausbildungsjahr:... X 10 Monate / 12 Monate =... / Monat... X 7 Monate / 12 Monate =... / Monat... X 8 Monate / 12 Monate =... / Monat 5 Ausbildungszeit und Urlaub (1) Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit richtet sich nach den gesetzlichen bzw. den tariflichen Bestimmungen. (2) Der Ausbildungsbetrieb gewährt dem Auszubildenden während des Berufsausbildungsverhältnisses Urlaub nach den tariflichen Bestimmungen des Berufsbildungstarifvertrages Bau. (3) Bei Ausbildungsbeginn zum besteht ein Urlaubsanspruch: Für das 1. Kalenderjahr auf 10 Urlaubstage Für das 2. Kalenderjahr auf 23 Urlaubstage Für das 3. Kalenderjahr auf 12 Urlaubstage Für das 4. Kalenderjahr auf 14 Urlaubstage. (4) Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit, in der keine Veranstaltungen a) der Hochschule München und b) des BauindustrieZentrums Stockdorf bei München stattfinden, gewährt und genommen werden, um das Ausbildungs- bzw. Studiumsziel nicht zu gefährden. Während des Urlaubs darf der Auszubildende/Student keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. Seite 3 von 5 Seiten
4 6 Datenschutz (1) Der Auszubildende/Student ermächtigt den Ausbildungsbetrieb und das BauindustrieZentrum Stockdorf bei München, Informationen über seine Leistungen und über sein evtl. Fernbleiben vom Unterricht einzuholen. 7 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) vom ausbildenden Betrieb aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muss schriftlich, im Falle des Absatzes 2 a) unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund kann nur innerhalb von 2 Wochen nach dem Bekanntwerden des zugrundeliegenden Tatbestandes erfolgen. 8 Sonstige Vereinbarungen (1) Die Zusatzvereinbarung ist eine Ergänzung zu dem gleichzeitig geschlossenen Berufsausbildungsvertrag zur Ausbildung im gewählten Ausbildungsberuf. Mit Beendigung des zugrundeliegenden Berufsausbildungsverhältnisses endet auch diese Zusatzvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung durch die Vertragsparteien bedarf. (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsbildungstarifvertrages im Baugewerbe in der jeweils gültigen Fassung. (3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Seite 4 von 5 Seiten
5 9 Verteiler (1) Die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. die zuständige Handwerkskammer erhalten zur Registrierung des Ausbildungsvertrages 2 Ausfertigungen von Ausbildungsvertrag und Zusatzvereinbarung. Nach Registrierung erhält der Ausbildungsbetrieb jeweils 1 registriertes Exemplar zurück. Die Soka-Bau (ULAK) erhält soweit die Ausbildungskosten über die ULAK abgerechnet werden eine Kopie des registrierten Ausbildungsvertrages mit Zusatzvereinbarung; ferner erhält auch das BauindustrieZentrum Stockdorf eine Kopie des Ausbildungsvertrags und der Zusatzvereinbarung. Vorstehender Vertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben.... Ort / Datum Ausbildungsbetrieb Auszubildender / Student... Registrierungsvermerk der IHK / HWK Seite 5 von 5 Seiten
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Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r gemäß 10, 11 Berufsbildungsgesetz zwischen dem ausbildenden Tierarzt / der ausbildenden
Antrag auf Eintragung
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag Zutreffendes bitte ankreuzen! betriebliche Ausbildung SGB III 64-66 BBiG Sonderprogramme
Hinweis zum Abschluss eines Änderungsvertrages bei Verkürzung der Ausbildungszeit
Hinweise zur Datei: 1. Bitte die PDF-Datei auf Ihrem Rechner speichern. 2. Der Vertrag besteht aus drei Ausfertigungen: 1. Ausfertigung für den Ausbildungsbetrieb 2. Ausfertigung für den Auszubildenden