Mietspiegel der Stadt Gröditz

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1 Mietspiegel der Stadt Gröditz (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) ab 25. April 2014 Erstellt durch: - Gröditzer Wohnbau eg - Mieterverein Meißen und Umgebung e.v. - Stadtverwaltung Gröditz - Wohnungsgesellschaft Gröditz mbh - Wohnungsgenossenschaft Gröditz eg

2 Allgemeine Erläuterungen Der Mietspiegel der Stadt Gröditz basiert auf dem Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juni 2001 (BGBI. S.1149 ff.). Der Ihnen vorliegende Mietspiegel ist das Ergebnis zahlreicher Beratungen und Diskussionen der aufgeführten Verhandlungspartner. Die Gröditzer Vermieter und der Mieterverein Meißen und Umgebung e.v. haben damit einen Konsens erzielt, in dem die bisherigen Erfahrungen, die Trends der Mietpreisentwicklung und die gesetzlichen Möglichkeiten der Gestaltung der Miete berücksichtigt wurden. Dieser Mietspiegel wurde einvernehmlich von der Arbeitsgruppe Mietspiegel beschlossen und tritt am in Kraft. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Stadtverwaltung und/oder von Interessenvertretern oder Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist ( 558 c BGB). Er widerspiegelt die gezahlten Mieten in Gröditz im Oktober 2013 für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage. Er bietet den Mietvertragsparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Nettokaltmiete zu vereinbaren. Bei einer Mieterhöhung darf der Mieter seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn das Mieterhöhungsverlangen unberechtigt ist. Bei einem Mieterhöhungsverlangen sind vom Vermieter zwei Höchstgrenzen, die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete, nicht zu überschreiten. Für die Kappungsgrenze gilt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20% erhöht werden darf ( 558 Abs. 3BGB) Mietspiegel sollen im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Besondere Erläuterungen 1. Grundtabelle Die in der Tabelle aufgeführten Spannen spiegeln die Nettokaltmiete, d.h. das Entgelt für die Überlassung der leeren Wohnung ohne Betriebs- und Heizkosten wider. Die verlangte Miete sollte jedoch innerhalb der dargestellten Spannen liegen. Der Mietspiegel der Stadt Gröditz weist nur die 2 Merkmale der Größe und spezieller Ausstattungskriterien (Bad, innen-wc und Sammelheizung) einer Wohnung auf. Dabei wird eine Differenzierung der Ausstattung durch teilweises Fehlen der Ausstattungsmerkmale in den Spalten II bis III vorgenommen. 2. Voraussetzung zum Mieterhöhungsverlangen Die Kündigung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Gemäß 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gelten gemacht werde. Erhöhungen nach den 559 bis 560 BGB werden nicht berücksichtigt.

3 Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer Vergleich vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach 560 BGB abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist. Das Mieterhöhungsverlangen ist dem Mieter gegenüber schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Es kann anhand des Mietspiegels, einer Auskunft aus einer Mietdatenbank, durch ein Gutachten oder durch Benennung von drei Vergleichswohnungen begründet werden ( 558 a BGB). Der Mieter hat zur Prüfung seiner Zustimmung eine Überlegungsfrist bis zum Ende des zweiten Kalendermonats, der auf Zugang des Mieterhöhungsverlangens folgt. Erteilt er die Zustimmung nicht, so kann der Vermieter gegen ihn innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist beim Amtsgericht Klage auf Erteilung der Zustimmung erheben ( 558 BGB). Nach Zustimmung oder rechtskräftigem Urteil wird die erhöhte Miete vom Beginn des dritten Kalendermonats an geschuldet, der auf Zugang des Erhöhungsverlangens folgt. Wohnlage: Es wird auf Grund der Größe der Stadt keine Unterteilung in verschiedene Wohnlagen vorgenommen. Ausstattung: In Gröditz ist der überwiegende Teil der Wohnungen wie folgt ausgestattet: Bad WC Heizung Fußböden Warmwasser Elektroanlage der Wohnräume Balkon, Loggia, Terrasse Werden einzelne Ausstattungsmerkmale nicht vom Vermieter bereitgestellt, bleiben diese bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Mietspiegel geht von einer Ausstattungsklasse aus. Beschaffenheit Bei der Beschaffenheit werden Dach, Wärme- bzw. Schalldämmung, Fassade, Aufzug, Sicherheit, Fenster, Treppenhaus Nebengelasse, Außenanlage wohnungsgebundener Stellplatz, Garage, Balkon, Terrasse, Loggia, Hausgarten und berücksichtigt.

4 Definition der Beschaffenheitsstufen als Resultat der nachfolgenden Erfassungstabelle für die Beschaffenheit eines Mietobjekts: A. umfasst den Bereich von 14 bis 10 Punkten B. umfasst den Bereich von 9 bis 0 Punkten. Gebäudebestandteil Bewertungskriterium Punktzahl 1. Dach saniert, gut erhalten 1 Wärmedämmung Dach bzw. oberste Geschossdecke 1 2 Punkte möglich 2. Fassade saniert, gut erhalten 1 Wärmedämmung 1 2 Punkte möglich 3. Aufzug vorhanden 1 4. Sicherheit Türwechselsprechanlage/ automatische Türbetätigung 1 5. Fenster Mehrscheibenisolierglas 2 Sonnen- und Wetterschutz (Rollläden, Jalousien, Fensterläden, Markisen) 1 3 Punkte möglich 6. Treppenhaus gut erhalten 1 7. Nebengelasse in Ordnung 1 8. Außenanlage in Ordnung 1 9. PKW-Stellplatz/Garage vorhanden Balkon/Terrasse/Loggia/ Hausgarten vorhanden 1 maximale Punktzahl 14 Berechnung einer Musterwohnung: Am Kanal 28 Baujahr: ,75 m² Wohnfläche In Punktetabelle gehen und bewerten: 1. Dach 2 Punkte (saniert und Wärmedämmung) 2. Fassade 2 Punkt (saniert und Wärmedämmung) 3. Aufzug 0 Punkte (nicht vorhanden) 4. Sicherheit 1 Punkt (Wechselsprechanlage) 5. Fenster 2 Punkte (Mehrscheibenisolierglas vorhanden) 6. Treppenhaus 1 Punkt (in Ordnung) 7. Nebengelass 0 Punkte (nicht vorhanden) 8. Außenanlage 1 Punkt (in Ordnung) 9. PKW-Stellplatz 1 Punkt 10. Balkon 1 Punkt (vorhanden) Gesamtsumme: 11 von 14 möglichen Punkten = gut (A) In Anlage schauen bei: Baujahr , 46 bis 60,9 m², nun in A- mittel schauen, Mietpreis liegt zwischen 4,50 und 5,50.

5 Anlage: Mietspiegel der Stadt Gröditz ab Baujahr Wohnungsgröße in m² Wohnlage, Wohnungsausstattung, Beschaffenheit, Klasse A (gut) in Euro/ m² B (mittel) in Euro/m² Bis 1945 bis 45,9 4,40 5, ,9 4,40 5,40 4,20 4, ,9 4,40 5,20 4,20 4, ,9 4,20 4,40 ab 91, bis 45,9 4,40 5,50 3,50 4, ,9 4,50 5,50 3,50 4, ,9 4,45 5,40 3,50 4, ,9 3,50 4,40 ab 91,0 3,50 4,00 ab bis 45, , ,9 4,40 5, ,9 4,40 5,50 ab 91,0 4,40 5,50

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