Amtsblatt. für das Amt Brieskow-Finkenheerd mit den Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Vogelsang, Wiesenau, Ziltendorf

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1 Amtsblatt für das mit den Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Vogelsang, Wiesenau, Ziltendorf Nr. 04 Brieskow-Finkenheerd, den Jahrgang Teil I: Bekanntmachungen des Amtes Brieskow-Finkenheerd Bekanntgabe von Beschlüssen Brieskow-Finkenheerd In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Brieskow-Finkenheerd am 19. März 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. BF-1/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt gemäß 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (BbgKVerf) die Anlage A 1 Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und ihren Anlagen der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd für das Haushaltsjahr Beschluss-Nr. BF-3/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt die Bewilligung von Mehrkosten in Höhe von für die Beschulung von Kindern in der Grundschule Lindenbäumchen Groß Lindow im Jahr Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve. Beschluss-Nr. BF-4/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt die Bewilligung von Mehrkosten in Höhe von für die Beschulung von Kindern in der Grundschule Lindenbäumchen Groß Lindow im Jahr Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve. Beschluss-Nr. BF-5/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt die Bewilligung der Mehrkosten in Höhe von für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Lindenspatzen der Gemeinde Groß Lindow im Haushaltsjahr Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve. Beschluss-Nr. BF-6/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zum Zwecke der Prüfung der Eröffnungsbilanz auf das Amt zu übertragen. Die Vergabeentscheidung soll dem Amtsausschuss vorbehalten bleiben. In der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Brieskow-Finkenheerd am 19. März 2015 wurde kein Beschluss gefasst. Inhalt Teil I: Bekanntmachungen des Amtes Brieskow-Finkenheerd Beschlüsse Brieskow-Finkenheerd Seite1 Bekanntmachung der Gemeinde Vogelsang Seiten 1-2 Ersatzbekanntmachung gem. 2 (1), (2) der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen Seite 2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Seiten 2-3 Haushaltssatzung Gemeinde Brieskow-Finkenheerd für das Haushaltsjahr 2015 Seiten 3-4 Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen Seiten 4-5 Teil II: Bekanntmachungen anderer Stellen Raumordnungsverfahren für die Planung 380-kV-Freileitung Verstärkung Netzanschluss Umspannwerk Eisenhüttenstadt Seite 6 Der Brieskow-Finkenheerd, Bekanntmachung der Gemeinde Vogelsang Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am mit Beschluss VO-1/2015-öff den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang, bestehend aus dem Plan- und dem Textteil (Stand August 2014) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht (Stand August 2014) und der Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand August 2014) wurden gebilligt. Die Satzung wurde am ausgefertigt und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

2 Seite April 2015 In den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang, bestehend aus dem Planund Textteil, der Begründung zur Satzung, dem Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann in der Amtsverwaltung des Amtes Brieskow-Finkenheerd, A.-Bebel- Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd zu den bekannten Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Danny Der Brieskow-Finkenheerd, Ersatzbekanntmachung gem. 2 (1), (2) der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung BekanntmV vom ) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang Anordnung einer Ersatzbekanntmachung gem. 2 (1), (2) der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen vom Hiermit ordne ich die öffentliche Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes (VBP) Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang gemäß obiger Rechts-grundlage an. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang, bestehend aus dem Plan- und Textteil, wurde am ausgefertigt. Die Begründung und der Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen der Satzung bei. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Reitanlage Vogelsang kann jedermann in der Amtsverwaltung des Amtes Brieskow-Finkenheerd, Fachbereich II Sachgebiet Bauen und Wohnen, A.-Bebel-Str. 18 a, Brieskow-Finkenheerd während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen nach 215 Abs. 2 BauGB i.v.m. 214 BauGB sowie die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen nach 44 BauGB wird hingewiesen. Danny HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (BbgKVerf) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 26. Februar 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf 0 außerordentlichen Aufwendungen auf 0 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf Null 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht 4 Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird für das Haushaltsjahr 2015 mit 25,70 v. H. der Umlagegrundlagen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Brieskow-Finkenheerd 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenzen, ab denen über-/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, werden wie folgt festgesetzt:

3 15. April Als erheblich sind alle über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Sinne des 70 Abs. 1 BbgKVerf. anzusehen, wenn sie bei den einzelnen Produktsachkonten die nachstehend aufgeführten Beträge übersteigen: Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen/Sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Kontengr. 52/54/72/ Transferaufwendungen/-auszahlungen Kontengr.. 53/ Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen Kontengr.. 55/ Auszahlungen für Vermögenserwerb Kontengr.. 782/ Auszahlungen für Baumaßnahmen Kontengr Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Kontengr Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Kontengr Bilanzielle Abschreibungen Kontengr.. 57/ Über-/außerplanmäßige Personalaufwendungen/-auszahlungen bedürfen der Zustimmung des Amtsausschuss, wenn sie in der Kontengruppe 50/70 insgesamt den Betrag von übersteigen. Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen dürfen in unbeschränkter Höhe getätigt werden, wenn sie durch zweckgebundene Erträge/Einzahlungen gedeckt sind (wirtschaftlich durchlaufend bzw. Rückzahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen). 3.2 Die Befugnis der Kämmerin über die Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gemäß 70 Abs. 1 wird auf die in 3.1. genannten Beträge beschränkt. Die Verwendung der veranschlagten Deckungsreserve bedarf der Genehmigung der Kämmerin. 3.3 Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen ab einem Wert von 500 ist der Amtsausschuss im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Erfüllung des Haushaltsplanes 2015 per zu informieren. Brieskow-Finkenheerd, BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2015 Gemäß 67 (5) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (BbgKVerf) wird die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 hiermit öffentlich bekannt gemacht. In den Haushaltsplan 2015 kann im, August-Bebel-Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd, in der Finanzverwaltung während der Sprechzeiten Einsicht genommen werden. Brieskow-Finkenheerd, Seite 3 HAUSHALTSSATZUNG Gemeinde Brieskow-Finkenheerd für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf 0 außerordentlichen Aufwendungen auf 0 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenzen, ab denen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen

4 Seite April 2015 Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, werden wie folgt festgesetzt: 3.1 Als erheblich sind alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Sinne des 70 Abs. 1 BbgKVerf. anzusehen, wenn sie bei den einzelnen Produktsachkonten die nachstehend aufgeführten Beträge übersteigen: Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Kontengr.. 52/54/72/ Transferaufwendungen/-auszahlungen Kontengr.. 53/ Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen Kontengr.. 55/ Auszahlungen für Vermögenserwerb Kontengr.. 782/ Auszahlungen für Baumaßnahmen Kontengr Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Kontengr Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Kontengr Bilanzielle Abschreibungen Kontengr.. 57/ Über-/außerplanmäßige Personalaufwendungen/-auszahlungen bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung, wenn sie in der Kontengruppe 50/70 insgesamt den Betrag von übersteigen. Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen dürfen in unbeschränkter Höhe getätigt werden, wenn sie durch zweckgebundene Erträge/Einzahlungen gedeckt sind (wirtschaftlich durchlaufend bzw. Rückzahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen) 3.1 Die Befugnis der Kämmerin über die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gemäß 70 abs. 1 wird auf die in 3.1 genannten Beträge beschränkt. 3.2 Die Verwendung der veranschlagten Deckungsreserve bedarf der Genehmigung der Kämmerin. 3.3 Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- / außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen ab einem Wert von 500 ist die Gemeindevertretung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Erfüllung des Haushaltsplanes 2015 per zu informieren. Brieskow-Finkenheerd, BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2015 Gemäß 67 (5) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (BbgKVerf) wird die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 hiermit öffentlich bekannt gemacht. In den Haushaltsplan 2015 kann im, August-Bebel-Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd, in der Finanzverwaltung während der Sprechzeiten Einsicht genommen werden. Brieskow-Finkenheerd, Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen Auf der Grundlage der 13 und 26 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntgabe vom (GVBl Teil 1, S. 266) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 47]) erlässt der des Amtes Brieskow-Finkenheerd als örtliche Ordnungsbehörde mit Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Ordnungsbehördliche Verordnung. 1 Anwendungsbereich Die Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Grünflächen in dem Gebiet der amtsangehörigen Gemeinden. 2 Begriffsbestimmung Öffentlich zugängliche Grünflächen sind nicht bebaute Flächen, die landschaftsgärtnerisch gestaltet und überwiegend durch Pflanzenbewuchs bestimmt sind. Sie dienen der Erholung, dem Spiel, Sport und Aufenthalt, der Bildung, Kommunikation und Repräsentation. Sie haben Aufgaben der Gestaltung, der Hygiene und des Klimas zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere: - selbstständige Grünanlagen (z. B. Rabatten, Rasenflächen usw.), - Grünanlagen an Straßen, Wegen und Plätzen, - Kinderspielplätze, - Vegetationsinseln und Gehölze, - Parkanlagen und Anpflanzungen im öffentlichen Raum, - Uferzonen, - Grünanlagen an Schulen, Kindereinrichtungen u. ä., - Grünanlagen an Wohnhäusern, Dorfgemeinschaftshäusern u. ä. 3 Verbotene Handlungen (1) Verboten ist die Benutzung der in 2 genannten Flächen durch: - das Befahren mit Fahrzeugen aller Art, - das Halten, Parken und Schieben von Fahrzeugen aller Art, - das Abstellen von Gegenständen aller Art. Davon ausgenommen sind Behälter und Sachen welche der öffentlichen Abfallentsorgung dienen bzw. überlassen werden sollen. (2) Es ist untersagt, in den unter 2 genannten Flächen unbefugt Sträucher oder Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern. 4 Ausnahmen (1) Der kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Verboten des 3 zulassen, wenn diese - im öffentlichen Interesse oder - im überwiegenden Interesse des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten liegen. (2) Ausnahmen werden auf Antrag (Anlage 1) zugelassen. Der Antrag ist vier Wochen im Voraus zu stellen. Bei unaufschieb-

5 15. April 2015 baren Maßnahmen kann der Antrag auch nachträglich gestellt werden. (3) Die Antragsunterlagen müssen enthalten: 1. Name und Anschrift des Antragstellers sowie bei Bauarbeiten desjenigen, der die Arbeiten tatsächlich ausführen soll. 2. Eine genaue Bezeichnung der Grünfläche bzw. des Grünflächenteils. 3. Angaben über die geplante Nutzungsart und -dauer sowie den räumlichen Umfang der Benutzung, gegebenenfalls einschließlich Lageplan oder Skizze. 4. Angaben zur Wiederherstellung der Grünfläche nach Beendigung der Nutzung. (4) Nach Beendigung einer genehmigten Nutzung ist die Grünfläche bzw. der Grünflächenanteil wieder in den vor der Nutzung herrschenden Zustand zu versetzen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung auch nach ausdrücklicher Aufforderung nicht nach, so kann der die Wiederherstellung auf Kosten des Inhabers der Genehmigung veranlassen. 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen nach 3 begeht. (2) Im Sinne des 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, können die Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von 10,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden. (3) Die Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. die Festlegung und Einziehung von Verwarngeldern erfolgt durch den des Amtes Brieskow-Finkenheerd. 6 Andere Rechtsvorschriften Spezielle Reglungen in anderen Rechtsvorschriften gehen den Regelungen dieser ordnungsbehördlichen Verordnung vor. 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Brieskow-Finkenheerd in Kraft. Brieskow-Finkenheerd, Danny Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen, August-Bebel-Straße 18 a, 5295 Brieskow-Finkenheerd Seite 5 Antrag auf Ausnahmegenehmigung entsprechend 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen Antrags-Nr.: Antragsteller/Auftragnehmer Name:... Anschrift: Telefon: Auftraggeber des Vorhabens Name:... Anschrift: Telefon: Bezeichnung der Grünanlage Nutzungsart: (z. B. Rasen, Gehölzfläche)... Standort:... Straße:... Gemeindeteil:... Eigentümer der Grünanlage (falls bekannt): Gründe für die Inanspruchnahme der Grünanlage (z. B. Einrichten einer Baustelleneinrichtung) 5. Erfordernis zum Befahren mit Fahrzeugen ja nein Begründung: Fahrzeugart: Nutzlast:..... Datum Unterschrift

6 Seite April 2015 Teil II: Bekanntmachungen anderer Stellen Raumordnungsverfahren für die Planung 380-kV-Freileitung Verstärkung Netzanschluss Umspannwerk Eisenhüttenstadt Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 3. März 2015 Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß der Verordnung über die einheitliche Durchführung von Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg (GROVerfV) über den Abschluss eines Raumordnungsverfahrens(ROV) für die Planung 380-kV-Freileitung Verstärkung Netzanschluss Umspannwerk Eisenhüttenstadt Die 50Hertz Transmission GmbH plante den Neubau des deutschen Abschnittes des 3. Interconnectors Deutschland Polen mit einer 380-kV-Freileitung zwischen Eisenhüttenstadt und Plewiska und die Verstärkung des Netzanschlusses des Umspannwerkes Eisenhüttenstadt mit einer 380-kV-Freileitung. Nachdem im Laufe des Verfahrens der polnische Übertragungsnetzbetreiber sein Netzkonzept so weiterentwickelt hat, dass der 3. Interconnector vor dem Jahr 2030 nicht mehr vorgesehen wird, hat 50Hertz Transmission von der Planung des 3. Interconnectors Abstand genommen und das ROV wurde nur für die Verstärkung Netzanschluss Umspannwerk Eisenhüttenstadt abgeschlossen. Durch die Verstärkung des Netzanschlusses entstehen die eigenständigen 380-kV-Freileitungen Eisenhüttenstadt - Neuenhagen und Preilack - Eisenhüttenstadt. Damit wird die Versorgungssicherheit in der Region verbessert und eine wichtige infrastrukturelle Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Regionalen Wachstumskerns Frankfurt (Oder) / Eisenhüttenstadt geschaffen. Im ROV wurden 2 Varianten für die geplante Freileitung auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit geprüft. Im Ergebnis des ROV wird festgestellt, dass die Planung in der Variante 2 bei Umsetzung der aufgestellten Maßgaben in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung steht und weitgehend raum- und umweltverträglich gestaltet werden kann. Die Variante 1 wurde wegen Konflikten mit dem Schutz des Freiraumes und Belangen der Landwirtschaft als nicht raumverträglich bewertet. Das Ergebnis des ROV ist nach 3 Ziff. 4 ROG ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens sind die im ROV aufgestellten Maßgaben zu berücksichtigen. Die landesplanerische Beurteilung hat gegenüber der Vorhabenträgerin und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Die landesplanerische Beurteilung wird zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in den nachfolgenden Behörden während ihrer Dienstzeiten bereitgehalten: Kreisverwaltung: Oder-Spree Stadtverwaltung: Eisenhüttenstadt Amtsverwaltungen: Schlaubetal und Brieskow-Finkenheerd Darüber hinaus ist die landesplanerische Beurteilung im Internet eingestellt unter dritter-interconnector.html Des Weiteren besteht nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit, bei der Gemeinsamen Landes-planungsabteilung, Referat GL 5, Müllroser Chaussee 54 in Frankfurt (Oder) Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen.

7 15. April 2015 Seite 7 Impressum: Herausgeber des Amtsblattes: Der August-Bebel-Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd Verantwortlich: Öffentlichkeitsarbeit - Frau Rebecca Labus Druck und Verlag: Schlaubetal-Druck Kühl OHG und Verlag, Mixdorfer Straße 1, Müllrose Erscheinungsfolge: monatlich Auflagenhöhe: Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt für das wird kostenlos an alle Haushalte des Amtes verteilt und liegt dem Brieskower Kurier bei. Außerdem besteht die Möglichkeit noch einzelne Exemplare im Amt Brieskow- Finkenheerd zu erhalten.

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