Amtsblatt. für das Amt Brieskow-Finkenheerd mit den Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Vogelsang, Wiesenau, Ziltendorf
|
|
- Sebastian Geiger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amtsblatt für das mit den Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Vogelsang, Wiesenau, Ziltendorf Nr. 04 Brieskow-Finkenheerd, den Jahrgang Teil I: Bekanntmachungen des Amtes Brieskow-Finkenheerd Bekanntgabe von Beschlüssen Brieskow-Finkenheerd In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Brieskow-Finkenheerd am 19. März 2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. BF-1/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt gemäß 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (BbgKVerf) die Anlage A 1 Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und ihren Anlagen der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd für das Haushaltsjahr Beschluss-Nr. BF-3/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt die Bewilligung von Mehrkosten in Höhe von für die Beschulung von Kindern in der Grundschule Lindenbäumchen Groß Lindow im Jahr Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve. Beschluss-Nr. BF-4/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt die Bewilligung von Mehrkosten in Höhe von für die Beschulung von Kindern in der Grundschule Lindenbäumchen Groß Lindow im Jahr Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve. Beschluss-Nr. BF-5/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt die Bewilligung der Mehrkosten in Höhe von für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Lindenspatzen der Gemeinde Groß Lindow im Haushaltsjahr Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve. Beschluss-Nr. BF-6/2015-öff Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zum Zwecke der Prüfung der Eröffnungsbilanz auf das Amt zu übertragen. Die Vergabeentscheidung soll dem Amtsausschuss vorbehalten bleiben. In der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Brieskow-Finkenheerd am 19. März 2015 wurde kein Beschluss gefasst. Inhalt Teil I: Bekanntmachungen des Amtes Brieskow-Finkenheerd Beschlüsse Brieskow-Finkenheerd Seite1 Bekanntmachung der Gemeinde Vogelsang Seiten 1-2 Ersatzbekanntmachung gem. 2 (1), (2) der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen Seite 2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Seiten 2-3 Haushaltssatzung Gemeinde Brieskow-Finkenheerd für das Haushaltsjahr 2015 Seiten 3-4 Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen Seiten 4-5 Teil II: Bekanntmachungen anderer Stellen Raumordnungsverfahren für die Planung 380-kV-Freileitung Verstärkung Netzanschluss Umspannwerk Eisenhüttenstadt Seite 6 Der Brieskow-Finkenheerd, Bekanntmachung der Gemeinde Vogelsang Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am mit Beschluss VO-1/2015-öff den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang, bestehend aus dem Plan- und dem Textteil (Stand August 2014) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht (Stand August 2014) und der Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand August 2014) wurden gebilligt. Die Satzung wurde am ausgefertigt und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
2 Seite April 2015 In den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang, bestehend aus dem Planund Textteil, der Begründung zur Satzung, dem Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann in der Amtsverwaltung des Amtes Brieskow-Finkenheerd, A.-Bebel- Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd zu den bekannten Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Danny Der Brieskow-Finkenheerd, Ersatzbekanntmachung gem. 2 (1), (2) der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung BekanntmV vom ) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang Anordnung einer Ersatzbekanntmachung gem. 2 (1), (2) der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen vom Hiermit ordne ich die öffentliche Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes (VBP) Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang gemäß obiger Rechts-grundlage an. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) Reitanlage Vogelsang der Gemeinde Vogelsang, bestehend aus dem Plan- und Textteil, wurde am ausgefertigt. Die Begründung und der Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen der Satzung bei. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Reitanlage Vogelsang kann jedermann in der Amtsverwaltung des Amtes Brieskow-Finkenheerd, Fachbereich II Sachgebiet Bauen und Wohnen, A.-Bebel-Str. 18 a, Brieskow-Finkenheerd während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen nach 215 Abs. 2 BauGB i.v.m. 214 BauGB sowie die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen nach 44 BauGB wird hingewiesen. Danny HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (BbgKVerf) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 26. Februar 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf 0 außerordentlichen Aufwendungen auf 0 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf Null 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht 4 Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird für das Haushaltsjahr 2015 mit 25,70 v. H. der Umlagegrundlagen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Brieskow-Finkenheerd 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenzen, ab denen über-/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, werden wie folgt festgesetzt:
3 15. April Als erheblich sind alle über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Sinne des 70 Abs. 1 BbgKVerf. anzusehen, wenn sie bei den einzelnen Produktsachkonten die nachstehend aufgeführten Beträge übersteigen: Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen/Sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Kontengr. 52/54/72/ Transferaufwendungen/-auszahlungen Kontengr.. 53/ Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen Kontengr.. 55/ Auszahlungen für Vermögenserwerb Kontengr.. 782/ Auszahlungen für Baumaßnahmen Kontengr Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Kontengr Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Kontengr Bilanzielle Abschreibungen Kontengr.. 57/ Über-/außerplanmäßige Personalaufwendungen/-auszahlungen bedürfen der Zustimmung des Amtsausschuss, wenn sie in der Kontengruppe 50/70 insgesamt den Betrag von übersteigen. Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen dürfen in unbeschränkter Höhe getätigt werden, wenn sie durch zweckgebundene Erträge/Einzahlungen gedeckt sind (wirtschaftlich durchlaufend bzw. Rückzahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen). 3.2 Die Befugnis der Kämmerin über die Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gemäß 70 Abs. 1 wird auf die in 3.1. genannten Beträge beschränkt. Die Verwendung der veranschlagten Deckungsreserve bedarf der Genehmigung der Kämmerin. 3.3 Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen ab einem Wert von 500 ist der Amtsausschuss im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Erfüllung des Haushaltsplanes 2015 per zu informieren. Brieskow-Finkenheerd, BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2015 Gemäß 67 (5) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (BbgKVerf) wird die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 hiermit öffentlich bekannt gemacht. In den Haushaltsplan 2015 kann im, August-Bebel-Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd, in der Finanzverwaltung während der Sprechzeiten Einsicht genommen werden. Brieskow-Finkenheerd, Seite 3 HAUSHALTSSATZUNG Gemeinde Brieskow-Finkenheerd für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf 0 außerordentlichen Aufwendungen auf 0 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Die Wertgrenzen, ab denen überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
4 Seite April 2015 Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, werden wie folgt festgesetzt: 3.1 Als erheblich sind alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Sinne des 70 Abs. 1 BbgKVerf. anzusehen, wenn sie bei den einzelnen Produktsachkonten die nachstehend aufgeführten Beträge übersteigen: Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Kontengr.. 52/54/72/ Transferaufwendungen/-auszahlungen Kontengr.. 53/ Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen Kontengr.. 55/ Auszahlungen für Vermögenserwerb Kontengr.. 782/ Auszahlungen für Baumaßnahmen Kontengr Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Kontengr Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Kontengr Bilanzielle Abschreibungen Kontengr.. 57/ Über-/außerplanmäßige Personalaufwendungen/-auszahlungen bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung, wenn sie in der Kontengruppe 50/70 insgesamt den Betrag von übersteigen. Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen dürfen in unbeschränkter Höhe getätigt werden, wenn sie durch zweckgebundene Erträge/Einzahlungen gedeckt sind (wirtschaftlich durchlaufend bzw. Rückzahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen) 3.1 Die Befugnis der Kämmerin über die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gemäß 70 abs. 1 wird auf die in 3.1 genannten Beträge beschränkt. 3.2 Die Verwendung der veranschlagten Deckungsreserve bedarf der Genehmigung der Kämmerin. 3.3 Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- / außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen ab einem Wert von 500 ist die Gemeindevertretung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Erfüllung des Haushaltsplanes 2015 per zu informieren. Brieskow-Finkenheerd, BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2015 Gemäß 67 (5) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (BbgKVerf) wird die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 hiermit öffentlich bekannt gemacht. In den Haushaltsplan 2015 kann im, August-Bebel-Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd, in der Finanzverwaltung während der Sprechzeiten Einsicht genommen werden. Brieskow-Finkenheerd, Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen Auf der Grundlage der 13 und 26 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntgabe vom (GVBl Teil 1, S. 266) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 47]) erlässt der des Amtes Brieskow-Finkenheerd als örtliche Ordnungsbehörde mit Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Ordnungsbehördliche Verordnung. 1 Anwendungsbereich Die Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Grünflächen in dem Gebiet der amtsangehörigen Gemeinden. 2 Begriffsbestimmung Öffentlich zugängliche Grünflächen sind nicht bebaute Flächen, die landschaftsgärtnerisch gestaltet und überwiegend durch Pflanzenbewuchs bestimmt sind. Sie dienen der Erholung, dem Spiel, Sport und Aufenthalt, der Bildung, Kommunikation und Repräsentation. Sie haben Aufgaben der Gestaltung, der Hygiene und des Klimas zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere: - selbstständige Grünanlagen (z. B. Rabatten, Rasenflächen usw.), - Grünanlagen an Straßen, Wegen und Plätzen, - Kinderspielplätze, - Vegetationsinseln und Gehölze, - Parkanlagen und Anpflanzungen im öffentlichen Raum, - Uferzonen, - Grünanlagen an Schulen, Kindereinrichtungen u. ä., - Grünanlagen an Wohnhäusern, Dorfgemeinschaftshäusern u. ä. 3 Verbotene Handlungen (1) Verboten ist die Benutzung der in 2 genannten Flächen durch: - das Befahren mit Fahrzeugen aller Art, - das Halten, Parken und Schieben von Fahrzeugen aller Art, - das Abstellen von Gegenständen aller Art. Davon ausgenommen sind Behälter und Sachen welche der öffentlichen Abfallentsorgung dienen bzw. überlassen werden sollen. (2) Es ist untersagt, in den unter 2 genannten Flächen unbefugt Sträucher oder Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern. 4 Ausnahmen (1) Der kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Verboten des 3 zulassen, wenn diese - im öffentlichen Interesse oder - im überwiegenden Interesse des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten liegen. (2) Ausnahmen werden auf Antrag (Anlage 1) zugelassen. Der Antrag ist vier Wochen im Voraus zu stellen. Bei unaufschieb-
5 15. April 2015 baren Maßnahmen kann der Antrag auch nachträglich gestellt werden. (3) Die Antragsunterlagen müssen enthalten: 1. Name und Anschrift des Antragstellers sowie bei Bauarbeiten desjenigen, der die Arbeiten tatsächlich ausführen soll. 2. Eine genaue Bezeichnung der Grünfläche bzw. des Grünflächenteils. 3. Angaben über die geplante Nutzungsart und -dauer sowie den räumlichen Umfang der Benutzung, gegebenenfalls einschließlich Lageplan oder Skizze. 4. Angaben zur Wiederherstellung der Grünfläche nach Beendigung der Nutzung. (4) Nach Beendigung einer genehmigten Nutzung ist die Grünfläche bzw. der Grünflächenanteil wieder in den vor der Nutzung herrschenden Zustand zu versetzen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung auch nach ausdrücklicher Aufforderung nicht nach, so kann der die Wiederherstellung auf Kosten des Inhabers der Genehmigung veranlassen. 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen nach 3 begeht. (2) Im Sinne des 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, können die Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von 10,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden. (3) Die Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. die Festlegung und Einziehung von Verwarngeldern erfolgt durch den des Amtes Brieskow-Finkenheerd. 6 Andere Rechtsvorschriften Spezielle Reglungen in anderen Rechtsvorschriften gehen den Regelungen dieser ordnungsbehördlichen Verordnung vor. 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Brieskow-Finkenheerd in Kraft. Brieskow-Finkenheerd, Danny Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen, August-Bebel-Straße 18 a, 5295 Brieskow-Finkenheerd Seite 5 Antrag auf Ausnahmegenehmigung entsprechend 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen Antrags-Nr.: Antragsteller/Auftragnehmer Name:... Anschrift: Telefon: Auftraggeber des Vorhabens Name:... Anschrift: Telefon: Bezeichnung der Grünanlage Nutzungsart: (z. B. Rasen, Gehölzfläche)... Standort:... Straße:... Gemeindeteil:... Eigentümer der Grünanlage (falls bekannt): Gründe für die Inanspruchnahme der Grünanlage (z. B. Einrichten einer Baustelleneinrichtung) 5. Erfordernis zum Befahren mit Fahrzeugen ja nein Begründung: Fahrzeugart: Nutzlast:..... Datum Unterschrift
6 Seite April 2015 Teil II: Bekanntmachungen anderer Stellen Raumordnungsverfahren für die Planung 380-kV-Freileitung Verstärkung Netzanschluss Umspannwerk Eisenhüttenstadt Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 3. März 2015 Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß der Verordnung über die einheitliche Durchführung von Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg (GROVerfV) über den Abschluss eines Raumordnungsverfahrens(ROV) für die Planung 380-kV-Freileitung Verstärkung Netzanschluss Umspannwerk Eisenhüttenstadt Die 50Hertz Transmission GmbH plante den Neubau des deutschen Abschnittes des 3. Interconnectors Deutschland Polen mit einer 380-kV-Freileitung zwischen Eisenhüttenstadt und Plewiska und die Verstärkung des Netzanschlusses des Umspannwerkes Eisenhüttenstadt mit einer 380-kV-Freileitung. Nachdem im Laufe des Verfahrens der polnische Übertragungsnetzbetreiber sein Netzkonzept so weiterentwickelt hat, dass der 3. Interconnector vor dem Jahr 2030 nicht mehr vorgesehen wird, hat 50Hertz Transmission von der Planung des 3. Interconnectors Abstand genommen und das ROV wurde nur für die Verstärkung Netzanschluss Umspannwerk Eisenhüttenstadt abgeschlossen. Durch die Verstärkung des Netzanschlusses entstehen die eigenständigen 380-kV-Freileitungen Eisenhüttenstadt - Neuenhagen und Preilack - Eisenhüttenstadt. Damit wird die Versorgungssicherheit in der Region verbessert und eine wichtige infrastrukturelle Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Regionalen Wachstumskerns Frankfurt (Oder) / Eisenhüttenstadt geschaffen. Im ROV wurden 2 Varianten für die geplante Freileitung auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit geprüft. Im Ergebnis des ROV wird festgestellt, dass die Planung in der Variante 2 bei Umsetzung der aufgestellten Maßgaben in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung steht und weitgehend raum- und umweltverträglich gestaltet werden kann. Die Variante 1 wurde wegen Konflikten mit dem Schutz des Freiraumes und Belangen der Landwirtschaft als nicht raumverträglich bewertet. Das Ergebnis des ROV ist nach 3 Ziff. 4 ROG ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens sind die im ROV aufgestellten Maßgaben zu berücksichtigen. Die landesplanerische Beurteilung hat gegenüber der Vorhabenträgerin und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Die landesplanerische Beurteilung wird zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in den nachfolgenden Behörden während ihrer Dienstzeiten bereitgehalten: Kreisverwaltung: Oder-Spree Stadtverwaltung: Eisenhüttenstadt Amtsverwaltungen: Schlaubetal und Brieskow-Finkenheerd Darüber hinaus ist die landesplanerische Beurteilung im Internet eingestellt unter dritter-interconnector.html Des Weiteren besteht nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit, bei der Gemeinsamen Landes-planungsabteilung, Referat GL 5, Müllroser Chaussee 54 in Frankfurt (Oder) Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen.
7 15. April 2015 Seite 7 Impressum: Herausgeber des Amtsblattes: Der August-Bebel-Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd Verantwortlich: Öffentlichkeitsarbeit - Frau Rebecca Labus Druck und Verlag: Schlaubetal-Druck Kühl OHG und Verlag, Mixdorfer Straße 1, Müllrose Erscheinungsfolge: monatlich Auflagenhöhe: Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt für das wird kostenlos an alle Haushalte des Amtes verteilt und liegt dem Brieskower Kurier bei. Außerdem besteht die Möglichkeit noch einzelne Exemplare im Amt Brieskow- Finkenheerd zu erhalten.
Die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz öffentlicher Grünflächen Aufgrund der 24 und 26 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz
MehrHaushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2012 folgende
MehrHaushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010
Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark
AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012
Mehr27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde
MehrAmtsblatt. für das Amt Brieskow-Finkenheerd mit den Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Vogelsang, Wiesenau, Ziltendorf
Amtsblatt für das Amt Brieskow-Finkenheerd mit den Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow, Vogelsang, Wiesenau, Ziltendorf Nr. 07 Brieskow-Finkenheerd, den 15.07.2014 17. Jahrgang Folgende Ergebnisse
MehrAmtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 04.05.2017 Nummer: 05/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
MehrAmtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
10. Jahrgang Biesenthal, 26. November 2013 Ausgabe 14/2013 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüdnitz für das Haushaltsjahr 2014... Seite 2 2. Haushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019
--- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt
61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV
MehrAmtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt
3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen
MehrBekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
MehrAmtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten
MehrBekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom
Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in
MehrAmtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung
MehrHAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom 29.06.2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 1. auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in
MehrAMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt
77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie
Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert
MehrAMTSBLATT für den Landkreis Barnim
AMTSBLATT für den Landkreis Barnim Jahrgang 2016 Eberswalde, 14. Dezember 2016 Nr. 20/2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Barnim Seite 2 Seite 4 Seite 6
MehrAmtsblatt für das Amt
Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 15 Freitag, den 18. Mai 2018 Nummer 5 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung
MehrHaushaltssatzung 2017
Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrJöhstädter Amtsblatt
Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016
BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr
Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 16. Jahrgang 10. März 2016 Nummer 02/ Seite 1 Inhaltsverzeichnis 06/2016 Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis
MehrKarl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 300 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 24 Freitag, 8. Juni 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N HA
MehrAmtsblatt für den Landkreis Schaumburg
Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg
MehrAMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den..
AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Anforderung an die Parteien, politischen Vereinigungen 1 und Wählergruppen zur Benennung
MehrAMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark
AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: BuchowKarpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 2 Nr. 7 Wustermark, 3.1.213 Inhalt Seite ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN...
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017
Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.
MehrHaushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015
1 Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der 65, 66 und 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19] S. 286), zuletzt geändert
MehrHaushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom
Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
MehrVeröffentlichung: Inkrafttreten:
Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 239 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 21 Freitag, 27. Mai 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrAmtliche Bekanntmachung
1/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 13.12.2017
MehrAmtsblatt. 9. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 20 Seite Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Haushaltsjahr 2011
für die Gemeinde Rangsdorf 9. Jahrgang Rangsdorf, 25.11.211 Nr. 2 Seite 1 Inhalt 1. 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Haushaltsjahr 211 Seite 2 3 2. Beschlüsse der Gemeindevertretung
MehrB. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Dienstag, 15.03.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer 65. Änderung des
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm
I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm
I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes
MehrA) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom 21.02.2018 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 Der Verbandsgemeinderat hat am 21. Juni 2018 auf Grund der 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der zuletzt
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrNummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg
MehrNummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 29.07.2016 1. Inhaltsverzeichnis: Bekanntmachung: Korrektur der Haushaltssatzung der Gemeinde Hünxe für das Jahr 2016 Seiten
Mehr- 1-2 Finanzen und Steuern
- 1 - --- Haushaltssatzung der Stadt Emden für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Emden in seiner Sitzung am 22.02.2017
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g
H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrHAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom 21.02.2017 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung
MehrNr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen
Nr. 24 Stadt Grevenbroich 27.12.2017 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung
MehrAmtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 45 - Amtsblatt für den und für die Stadt Emden Herausgeber:, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 4 Freitag, 30. Januar 2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Jahresabschluss 2013
MehrHaushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017
vom 06.03.2017 (Fn 1) 1... 2 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 8... 4 9... 4 Bekanntmachung der 4 Hinweis..... 5 Zuständig: F20 / 20 Fachbereich Finanzen / Allgemeine Finanzwirtschaft Ansprechpartner:
MehrHAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom 30.01.2018 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung
Mehr- 1-2 Finanzen und Steuern
- 1 - --- Haushaltssatzung der Stadt Emden für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Emden in seiner Sitzung am 14.06.2018
MehrÖffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017
I Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I. Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung
Mehrder Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017
I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrAMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im
MehrBestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018
Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
MehrAmtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang
Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 2/2012 31.01.2012 17. Jahrgang INHALT Seite 6/2012 Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 11 und über die
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 7. Jahrgang * Schönefeld, den 11.01.2010 Nummer: 01/10 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
Mehrder Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017
I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrAmtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013
Veröffentlichungsdatum: 14.05.2013 Inkrafttreten: 15.05.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird
MehrAmtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 02/2012 Schleswig 15. Februar 2012 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
MehrHaushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung
Mehr41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 7c. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 23.06.2015 Nr. 7c Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden
MehrKarl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
MehrS a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig
S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig Auf der Grundlage von 142 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des
MehrEnnepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018
Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Bekanntmachung Haushaltssatzung des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 53, 54 und 55 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Magistrat der Kreisstadt Heppenheim I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung
MehrAmtsblatt für den Landkreis Goslar
Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 2 Lfd. Nr. INHALT 27. Januar 2011 Seite Landkreis Goslar 7 Einziehung der Kreisstraße 49 17 8 Abstufung von Teilstücken der Bundesstraße 82 17 Stadt Seesen 9 Haushaltssatzung
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 74. Jahrgang 15. März 2017 Nr. 15 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 62/2017 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die
MehrGemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr.19 21. Dezember 2018 Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1770. Bekanntmachung Auslegung
MehrNummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:
AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017
MehrAMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.
MehrAmtsblatt Rietberg. Nr. 1/ Jahrgang. 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr
Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 1/2019 29.01.2019 25. Jahrgang INHALT Seite 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr
MehrHaushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2017
Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Mehr9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20. Inhalt. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20 Inhalt 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 02.05.2018 1 2. Bekanntmachung
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.16/2016 vom 7. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: Seite
Nr.16/2016 vom 7. September 2016 24. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Seite Bekanntmachungen 2 Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Velbert für das Haushaltsjahr 2017 5 Öffentliche Zustellungen
MehrGemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite
MehrSprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag Internet:
SaarowCentrum. Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 1 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
MehrAmtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.11.2014 38. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 1. Nachtragshaushaltssatzung
MehrHAUSHALTSSATZUNG. der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018
HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schweinfurt folgende Haushaltssatzung: 1 (1) Der als Anlage beigefügte
Mehrim Ergebnishaushalt mit dem
Muster 1 (zu 74 Abs. 2 SächsGemO) Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2017/2018 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in
Mehr- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 1 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 1 Freitag, 8. Januar 2016 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA L
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrHaushaltssatzung der Stadt Witten für die Haushaltsjahre 2017/2018
Haushaltssatzung der Stadt Witten für die Haushaltsjahre 2017/2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW
Mehr