FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim
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- Käte Müller
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1 Kreisverband Rosenheim e.v. Satzung des Kreisverbandes FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim vom 22. September 2006, geändert am 17. Oktober 2011, geändert am 24. Oktober 2011, geändert am 10. Mai 2012 Hinweis: Zur Vereinfachung der Schreibweise wurde die maskuline Form gewählt. Seite 1 von 6
2 1 Name und Sitz 1. Der Kreisverband führt den Namen FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim. 2. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Raubling. 2 Zweck 1. Der Kreisverband FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Rosenheim, die sich dem Wohl des Landkreises Rosenheim in besonderem Maße verpflichtet fühlen. 2. Der Kreisverband FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim ist eine Zusammenfassung der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rosenheim als Kreisverband. 3. Die Aufgabe des Kreisverbands FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim besteht darin, den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Rosenheim eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle regionalen und überregionalen Angelegenheiten in politischer, religiöser und kultureller Freiheit und Unabhängigkeit zu vertreten und mitzubestimmen. 4. Zur Verwirklichung der politischen Mitarbeit sind bei Wahlen geeignete Persönlichkeiten aus den Reihen des Kreisverbands FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim als Kandidaten zu benennen und zu fördern, die in den betreffenden Vertretungsorganen die Gewähr bieten, frei von Weisungen und nur dem eigenen Gewissen verantwortlich sachgerechte Entscheidungen zum Wohle des Landkreises und seiner Bürgerinnen und Bürger zu treffen. 5. Der Kreisverband FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er erstrebt keinen Gewinn. Spenden und Beiträge dürfen nur zum satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. 6. Der Kreisverband FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim ist Mitglied der überörtlichen, gleich gesinnten Vereinigungen, nämlich des FW Freie Wähler Bezirksverbandes Oberbayern und des FW FREIE WÄHLER Landesverband Bayern der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften (FW-Landesverband Bayern) e.v. Seite 2 von 6
3 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Rosenheim werden. 2. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag erworben. Der Antragsteller muss versichern, dass er nicht Mitglied einer politischen Partei ist. Eine Mitgliedschaft bei Freie Wähler Deutschland und / oder Bundesvereinigung Freie Wähler ist unschädlich. Der Vorstand entscheidet über den Antrag und teilt das Ergebnis schriftlich mit. 3. Mitglieder dürfen nicht Mitglied einer politischen Partei sein. Eine Mitgliedschaft bei Freie Wähler Deutschland und / oder Bundesvereinigung Freie Wähler ist unschädlich. 4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 5. Der Austritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand vorzunehmen und wird mit Zugang wirksam. Bereits entrichtete Beiträge werden nicht zurück bezahlt. 6. Die Vorstandschaft kann ein Mitglied mit einfacher Stimmenmehrheit ausschließen, wenn es - den Zielen oder dem Ansehen des Kreisverbandes FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim schadet, - einer politischen Partei beitritt, - mit seinen Beiträgen trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate im Rückstand ist. 7. Der Ausschluss hat schriftlich zu erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitglieds. Das ausgeschlossene Mitglied kann binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich verlangen, dass über den Ausschluss die Mitgliederversammlung entscheidet. 8. Die Mitglieder werden nach ihrem Wohnort in Ortsgruppen eingeteilt. 3a Ortsgruppen 1. Eine Ortsgruppe ist der Zusammenschluss der Mitglieder aus einer Gemeinde im Landkreis. 2. Die Ortsgruppen haben nur den Zweck, Delegierte für den Kreisverband zu wählen. Die Delegierten haben die Mitglieder über die Aktivitäten des Kreisverbandes zu unterrichten. Es sollen regelmäßige Treffen auf Ortsebene stattfinden. 3. Jede Ortsgruppe mit bis zu 40 Mitgliedern hat 3 Delegierte. Für jede weitere bis zu 10 Mitglieder einer Ortsgruppe steht der Ortsgruppe ein weiterer Delegierter zu. Seite 3 von 6
4 4 Beitrag 1. Der Kreisverband FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim erhebt zur Deckung seines finanziellen Aufwandes und zur Verwirklichung seiner Zielsetzungen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die jeweilige Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis spätestens 31. März jeden Jahres zu entrichten. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 5 Organe Die Organe des Kreisverbandes FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim sind der Vorstand, die erweiterte Vorstandschaft und die Delegiertenversammlung. 6 Vorstand 1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem 3. Vorsitzenden d) dem Schatzmeister e) dem Schriftführer f) bis zu 4 Beisitzern, von denen 1 seinen Wohnsitz im nördlichen, 1 im östlichen, 1 im südlichen und 1 im westlichen Landkreis haben soll. 2. Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Auf Antrag kann die Wahl auch offen vorgenommen werden, es sei denn, dass auch nur ein anwesender Delegierter widerspricht. 3. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. 4. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt. 5. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. 6. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. 7 Die erweiterte Vorstandschaft Die erweiterte Vorstandschaft setzt sich zusammen aus dem Vorstand, und den amtierenden Kreisräten. Seite 4 von 6
5 8 Delegiertenversammlung 1. In jedem Geschäftsjahr (Kalenderjahr) findet mindestens eine Delegiertenversammlung statt, die vom Vorstand einzuberufen ist. 2. Zur Delegiertenversammlung ist schriftlich unter Wahrung einer Ladefrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Maßgeblich ist das Datum der Einladung. 3. Die Delegiertenversammlung wählt jeweils auf die Dauer von drei Jahren zwei Revisoren, die jährlich die Kassenprüfung vornehmen und der nächsten Delegiertenversammlung über das Ergebnis zu berichten haben. Sie entscheidet über die Entlastung der Vorstandschaft und die des Schatzmeisters nach Anhörung der Revisoren. Sie wählt die Beisitzer. Sie beschließt die Kandidatenliste für Wahlen. 4. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der erschienenen Delegierten. Es wird offen abgestimmt, es sei denn, die Delegiertenversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit geheime Abstimmung ( 6 Absatz 2, und 10 Absatz 2 bleiben unberührt). 5. Eine Delegiertenversammlung ist vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn der Bestand des Kreisverbands FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim gefährdet ist oder Zielsetzung und Zweck des Vereins geändert werden sollen. Sie ist ferner binnen vier Wochen einzuberufen, wenn dies von mindestens drei Ortsgruppen schriftlich beantragt wird. 6. Über die Beschlüsse der Delegierten versammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 8a Mitgliederversammlung Zur Verwirklichung der politischen Ziele sollen Mitgliederversammlungen abgehalten werden. Die Einladungen hierzu erfolgen formlos, z.b. durch oder Presseinformation. 9 Satzungsänderungen 1. Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens vier Wochen vor der Delegiertenversammlung beim 1. Vorsitzenden eingehen. 2. Anträge auf Satzungsänderung sind auf die Tagesordnung der Delegiertenversammlung zu setzen. Über sie ist mit einer 2/3 Mehrheit der in der Delegierten versammlung anwesenden Mitglieder zu beschließen. Seite 5 von 6
6 10 Auflösung 1. Beschließt die Delegiertenversammlung die Auflösung des Vereins, so bedarf es dazu einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Ortsgruppen und gleichzeitig von ¾ der erschienenen Delegierten unter der weiteren Voraussetzung, dass die Mitglieder des Kreisverbandes FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim bei der Einladung zu dieser Delegiertenversammlung ( 7 Abs.1) auf einen solchen Tagesordnungspunkt ausdrücklich hingewiesen worden sind. 2. Die Abstimmung hat geheim zu erfolgen. 3. Bei Auflösung des Vereins fällt sein gesamtes Vermögen der nächst höheren FW FREIE WÄHLER Organisation zu und muss für die satzungsgemäßen Aufgaben der FW FREIE WÄHLER verwendet werden. 11 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt nach Unterzeichnung der bei der ersten Mitgliederversammlung Anwesenden in Kraft. 2. Spätere Satzungsänderungen treten zu dem im Änderungsbeschluss festgelegten Zeitpunkt bzw. dem Zeitpunkt der Beschlussfassung in Kraft. (Hinweis: Lt. 71 BGB bedarf die Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Eintragung in das Vereinsregister.) Raubling, 22. September 2006, Alois Hemberger, 1. Vorsitzender Diese Satzungsänderung wurde in der Mitgliederversammlung vom 17. Oktober 2011 in Rohrdorf einstimmig beschlossen. Renate Storck, 3. Vorsitzende Die Satzungsänderung wurde in der Mitgliederversammlung vom 24. Oktober 2011 einstimmig beschlossen. Rosenheim- Happing, den Sepp Hofer Christian Krämer Renate Storck 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 3. Vorsitzende Die Satzungsänderung wurde in der Kreisdelegiertenversammlung vom 10. Mai 2012 einstimmig beschlossen. Rosenheim- Happing, den Sepp Hofer Christian Krämer Renate Storck 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 3. Vorsitzende Seite 6 von 6
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