Studienplan Bachelorstudiengang Versorgungstechnik in der Fassung vom Studienziel

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1 Fakultät Maschinenbau und Versorgungstechnik Studienplan Bachelorstudiengang Versorgungstechnik in der Fassung vom Grundlage Der Studienplan des Bachelorstudiengangs Versorgungstechnik an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Nürnberg basiert auf der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Versorgungstechnik (SPO B-VS) vom 01. Oktober 009 Studienziel (1) Der Bachelorstudiengang Versorgungstechnik ist ein grundständiger Studiengang und führt nach sieben Semestern Regelstudienzeit zur Berufsbefähigung als Ingenieur bzw. Ingenieurin der Versorgungs- und Gebäudetechnik. () Ziel ist der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zur selbständigen Anwendung ingenieurwissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Versorgungs- und Gebäudetechnik. Der oder die Studierende soll nach Abschluss des Studiums in der Lage sein, technische Anlagen und Systeme zur Ver- und Entsorgung von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, Produktionsstätten oder ganzen Arealen zu planen, zu erstellen, zu betreiben und zu erhalten. Das Studium soll auch die Befähigung vermitteln, bei vertretbaren Investitions- und Betriebskosten technische Bedingungen sicherzustellen, die den Energieverbrauch und die Emissionen möglichst niedrig halten sowie die Wartungsfreundlichkeit unter Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt gewährleisten. Bereiche der Versorgungs- und Gebäudetechnik sind insbesondere die Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Sanitär-, und Elektrotechnik sowie die nachgeschalteten Luftreinigungs- und Wasseraufbereitungsanlagen mit den dazugehörigen Kanälen und Rohrleitungen. Ein weiterer Schwerpunkt des Studiums widmet sich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und geeigneten Ressourcen schonenden Konzepten vor dem Hintergrund der Energieeinsparverordnung. Neben der Vermittlung von Fachkenntnissen werden Schlüsselqualifikationen wie Lern- und Arbeitstechniken, Team- und Kommunikationsfähigkeit gefördert, sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Studierenden der Architektur, des Bauingenieurwesens und des Elektroingenieurwesens. geänderte Fassung vom : Fakultätsratsbeschluss vom: überarbeitet am:, von: Lütkebohle Deichsel Lütkebohle Studienplan B VS Stand

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zulassungsvoraussetzungen und Vorpraktikum 3. Aufbau des Studiums 3 3. Erster Studienabschnitt Semester Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen. Zweiter Studienabschnitt 5.1 Zweiter Studienabschnitt Teil 1: 3. und. Studiensemester 5 Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 6. Zweiter Studienabschnitt Teil : 5. (praktisches) Studiensemester 7 Prais und praisbegleitende Lehrveranstaltungen 8.3 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: 6. und 7. Studiensemester 9 Besondere Bestimmungen zur Bachelorarbeit 9 Gesamtübersicht Module, Fächer und Prüfungen Modulhandbuch 11 Studienplan B VS Stand

3 1. Zulassungsvoraussetzungen und Vorpraktikum Es gelten die Regelungen der derzeit gültigen Fassung der Qualifikationsverordnung Qual V. Die Aufnahme des Studiums erfordert weiterhin den Nachweis eines einschlägigen Vorpraktikums von mindestens 1 Wochen Dauer. Zeiten der fachpraktischen Ausbildung, die vor Aufnahme des Studiums im technischen Zweig von Fachoberschulen einschließlich der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft abgeleistet wurden, werden als Vorpraktikum im Umfang von 6 Wochen anerkannt. Es wird empfohlen, das Vorpraktikum vollständig vor Studienbeginn abzuleisten, es muss aber spätestens bis zum Ende des. Fachsemesters abgeschlossen sein. Der Beauftragte für das Vorpraktikum kann auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren, wenn dieser Termin aufgrund von Krankheit oder anderer nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann. Das Vorpraktikum wird auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine einschlägige, mindestens 1monatige überwiegend zusammenhängende praktische berufliche Tätigkeit nachgewiesen wird. Ziele, Inhalte und erforderliche Nachweise zum Vorpraktikum sind in einer gesondert herausgegebenen Richtlinie festgelegt.. Aufbau des Studiums Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von sieben Studiensemestern ; es gliedert sich hierbei in zwei Studienabschnitte. Abschnitt 1 mit den Studiensemestern 1 und vermittelt mathematische, physikalische und chemische Grundlagen, erste ingenieurwissenschaftliche Grundlagen sowie Grundlagen der Konstruktion. Abschnitt mit den Studiensemestern 3 bis 7 erweitert und vertieft in den Studiensemestern 3 und die ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen auf dem Gebiet der Versorgungstechnik. Das fünfte Studiensemester wird als praktisches Studiensemester geführt. In den Abschlusssemestern 6 und 7 erfolgt anwendungsbezogen die Vertiefung der versorgungstechnischen Grundlagen, ergänzt durch wählbare Vertiefungsfächer. 1 Fachsemester: die Anzahl der Zeitsemester die der Studierende in einem Studiengang studiert. Studiensemester oder Studienplansemester: Semester in denen der Studierende entsprechend der erbrachten Leistungen studiert. Studienplan B VS Stand

4 3. Erster Studienabschnitt, Semester - Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 1. Semester. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Fach LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS schrp min ZV Art des LN Ergänzende Regelungen / schrp und/oder LN nach Sem. 1 1 Ingenieurmathematik Angewandte Physik / ) 1 1 TN, VB, Koll. 1/ 3 Chemie 90 Technische Mechanik Festigkeit und Maschinenelemente Festigkeitslehre Maschinenelemente Werkstoffkunde / Baustoffkunde 90 7 Grundlagen Thermodynamik Grundlagen Konstruktion Konstruktion und CAD Kl 60 min ) 1/7 8 StA /7 + //7 8. Rohrleitungs- und Apparatetechnik Kl 90 min /7 9 Ingenieurinformatik /3 1 1 StA, TN 1/3 10 Grundlagen Elektrotechnik und Elektronik ) TN, VB, Kol ) Bestandene Leistungsnachweise ) Die Endnote des Moduls wird aus den Teilnoten nach den angegebenen Notengewichten gebildet. Zum Bestehen des Moduls muss jeder Teil mit mindestens ausreichend abgelegt sein. LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum schrpr ZV LN TN Dauer der schriftlichen Prüfung nach 13 RaPO Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung studienbegleitender Leistungsnachweis Teilnahmenachweis VB Kol StA Kl Versuchsberichte Kolloquium Studienarbeit Klausur Notengewicht bei der Bildung der Endnote des Faches Studienplan B VS Stand

5 . Zweiter Studienabschnitt.1 Zweiter Studienabschnitt Teil 1: 3. und. Studiensemester Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters ist die Prüfung in dem Fach Grundlagen der Thermodynamik erstmalig abzulegen (Grundlagen- und Orientierungsprüfung). Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die Prüfung als erstmalig abgelegt und nicht bestanden. Der zweite Studienabschnitt beginnt mit dem 3. Studiensemester. Zum Eintritt in den zweiten Studienabschnitt ist berechtigt, wer im ersten Studienabschnitt mindestens 30 Leistungspunkte erbracht hat. Sind die 60 Leistungspunkte aus dem 1. Studienabschnitt nach drei Fachsemestern noch nicht erreicht, gelten die noch nicht erstmals abgelegten Prüfungsleistungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Fachstudienberatung: Wurde nach 3 Fachsemestern die Zulassung zum zweiten Studienabschnitt noch nicht erreicht, so besteht die Verpflichtung, den Fachstudienberater aufzusuchen. Studienplan B VS Stand

6 Zweiter Studienabschnitt Teil 1: Semester - Übersicht über Module, Fächer und Prüfungen 3. Semester. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Fach LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS schrp min ZV Art des LN Ergänzende Regelungen, schrp und/oder LN nach Sem Elektrische Antriebe und Elektroplanung TN, VB, Kol 1 Bautechnische Grundlagen Bautechnik Bauphysik Technische Thermodynamik Fluidmechanik Wärme- und Stoffübertragung Steuerungs- und Regelungstechnik ) TN, VB, Kol 17 Messtechnik ) TN, VB, Kol Heizungstechnik mit Projekt Heizungstechnik Projektarbeit Heizungstechnik mit CAD 3 3 StA 19 Klimatechnik mit Projekt 19.1 Klimatechnik Projektarbeit Klimatechnik mit CAD 3 3 StA 0 Kälteversorgung Sanitär- und Gastechnik 100 Sanitäre Haustechnik, Wasserver- und Abwasserentsorgung Gastechnik Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungen Technisches Englisch Kl 60 min ) Bestandene Leistungsnachweise LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: schrpr ZV LN TN Praktikum Dauer der schriftlichen Prüfung nach 13 RaPO Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung studienbegleitender Leistungsnachweis Teilnahmenachweis VB Kol StA Kl Versuchsberichte Kolloquium Studienarbeit Klausur Notengewicht bei der Bildung der Endnote des Faches Studienplan B VS Stand

7 . Zweiter Studienabschnitt Teil : 5. (praktisches) Studiensemester Zeitlicher Umfang und Ablauf: Das Praktikum umfasst insgesamt 0 Wochen. Die Arbeitszeit beträgt 5 Tage pro Woche mit der in der Firma üblichen Arbeitszeit. Während des Semesters im Zeitraum vom bis und bis werden die Studierenden jeden Freitag für den Besuch des Praisseminars und für die praisbegleitenden Fächer freigestellt. Zulassungsvoraussetzungen Der Eintritt in das praktische Studiensemester setzt voraus, dass: 1. alle 60 Leistungspunkte aus dem ersten Studienabschnitt,. 0 Leistungspunkte aus den Semestern 3 und des zweiten Studienabschnitts erzielt wurden und das Vorpraktikum abgeleistet ist. In Härtefällen, insbesondere bei Auslandspraktika, kann die Prüfungskommission auf Antrag Ausnahmen nach Art und Umfang von Ziffer. vornehmen. Der praktische Teil des praktischen Studiensemesters (5. Studiensemester) kann auf Antrag erlassen werden, wenn eine mindestens -monatige ingenieurmäßige Arbeit auf dem Gebiet der Versorgungstechnik nachgewiesen wird. Besondere Bestimmungen: Das praktische Studiensemester darf nur auf Antrag und mit Genehmigung der Prüfungskommission für den. Studienabschnitt um höchstens ein Studiensemester verschoben werden. Die Verschiebung des praktischen Studiensemesters in das letzte Semester des Studiengangs ist nicht zulässig. Ausbildungsziel : Einführung in die Tätigkeit des Ingenieurs anhand konkreter Aufgabenstellungen. Ausbildungsinhalt : Aus den nachfolgend aufgeführten Gebieten ist eine Auswahl mit überwiegender Tätigkeit auf einem Gebiet zu treffen: 1. Planung und Ausführung von Heizungsanlagen. Planung und Ausführung von Klima- und Kälteanlagen 3. Planung und Ausführung von sanitärtechnischen Hausanlagen. Planung und Ausführung von abwassertechnischen Anlagen 5. Planung und Ausführung von Wasserversorgungsanlagen 6. Planung und Ausführung von Gasversorgungsanlagen 7. Betriebsleitung bei größeren haustechnischen Anlagen 8. Entwicklung von Bauelementen für ver- und entsorgungstechnische Anlagen. Studienplan B VS Stand

8 Prais und praisbegleitende Lehrveranstaltungen im praktischen Studiensemester (5. Semester) Nr. Modul / Fach LP ) SWS Art der LV Leistungsnachweise 1) Praissemester Betreutes Praktikum mit Praisseminar S Kol, StA, Prädikat me/oe Gebäudeplanung Energetische Bewertung von SU, Ü Kl 90 min Gebäuden Anlagenplanung SU, Ü Kl 90 min Baulicher Brandschutz SU Kl 90 min 3 8 Kol Kolloquium Kl Klausur LP Leistungspunkte (credit points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) me/oe Prädikat mit/ohne Erfolg abgelegt S Seminar SU Seminaristischer Unterricht StA Studienarbeit (Praktikumsbericht) SWS Semesterwochenstunden 1) Bei erfolgreicher Ablegung des praktischen Studiensemesters mit den aufgeführten Leistungsnachweisen erhält der Studierende eine Bescheinigung mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt. ) Das Praisseminar und die praisbegleitenden Lehrveranstaltungen werden in Form eines Studientages einmal wöchentlich während der Vorlesungszeit durchgeführt. Für Praktika, die im Ausland oder in größerer Entfernung zum Hochschulstandort stattfinden, gelten besondere Regelungen. Studienplan B VS Stand

9 .3 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: 6. und 7. Studiensemester Mit dem 6. Studiensemester beginnt der 3. und letzte Teil des Studiums. Hier werden die Grundlagen praisbezogen angewendet und vertieft. Ein aktuelles Angebot an Fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern rundet das Studienprogramm ab. Mit der im Abschlussprojekt erstellten Bachelorarbeit führt das Studium dann zum akademischen Grad Bachelor of Engineering. Besondere Bestimmungen zur Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist eine vom Studierenden selbstständig durchzuführende wissenschaftliche Arbeit. Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des ersten auf das praktische Studiensemester folgenden Fachsemesters und soll spätestens im zweiten auf das Praktische Studiensemester folgenden Studiensemester ausgegeben werden. Voraussetzungen für die Ausgabe der Bachelorarbeit sind, 1. dass alle 11 Leistungspunkte aus den ersten vier Studiensemestern erreicht wurden. In besonderen Fällen kann auf Antrag die Prüfungskommission Ausnahmen hiervon vornehmen.. die erfolgreiche Ableistung des praktischen Teils des praktischen Studiensemesters sowie die nachgewiesene Teilnahme an einer mehrtägigen Fernekursion oder ersatzweise drei Tagesekursionen. Entsprechende Ekursionen werden vom Fachbereich im Rahmen der Ekursionswoche des. Fachsemesters angeboten. Studienplan B VS Stand

10 Zweiter Studienabschnitt Teil 3: Semester - Übersicht über Module, Fächer Prüfungen 6. Semester 7. Semester Prüfungen und Leistungsnachweise Nr. Modul / Fach LP SWS SU Ü Pr SU Ü Pr LP SWS SWS SWS LP SWS SWS SWS schrp min ZV Art des LN Ergänzende Regelungen, schrp und/oder LN nach Sem. 6 7 BWL und Recht Betriebswirtschaftslehre Rechtskunde 5 Strömungsmaschinen 90 6 Anlagenpraktikum Kol, VB 7 Interdisziplinäre Projektarbeit StA 8 Fachwissenschaftliches WPF Fachwissenschaftliches WPF Fachwissenschaftliches WPF Fachwissenschaftliches WPF 90 3 Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungen 3..1 Allgemeinwissenschaftliches WPF 1 3) 3.. Allgemeinwissenschaftliches WPF 3) Abschlussprojekt Bachelorarbeit Projektbesprechungen und Abschlusspräsentation 3 3 TN, Kol Semester Semester 1 bis Gesamt ) Die zu erbringenden Leistungsnachweise zu den Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern werden hochschulweit durch die Fakultät AW festgelegt und bekanntgegeben LP Leistungspunkte (credit points) nach ECTS SWS: Semesterwochenstunde SU: Seminaristischer Unterricht Ü: Übung; Pr: Praktikum schrpr ZV LN TN Dauer der schriftlichen Prüfung nach 13 RaPO Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung studienbegleitender Leistungsnachweis Teilnahmenachweis VB Kol StA Kl Versuchsberichte Kolloquium Studienarbeit Klausur Notengewicht bei der Bildung der Endnote des Faches Studienplan B VS Stand

11 5. Modulhandbuch Bestandteil des Studienplans ist das Modulhandbuch. Es enthält insbesondere Regelungen und Angaben über: 1. die Lernziele und Inhalte der einzelnen Module und Fächer,. die Art der Lehrveranstaltungen und Lehrformen, 3. die Festlegung der Unterrichtssprache für jedes Fach, soweit diese nicht Deutsch ist,. nähere Bestimmungen zu den Studien- und Prüfungsleistungen. Das Modulhandbuch ist als gesonderte Schrift erstellt und herausgegeben. Studienplan B VS Stand

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