«Erben und Vererben» Herzlich willkommen
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- Norbert Amsel
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1 «Erben und Vererben» Herzlich willkommen
2 Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen im Todesfall verteilt? Sollen wir die Liegenschaft zu Lebzeiten dem Kind übertragen? Was tun bei Problemen in der Erbengemeinschaft? Was geschieht mit dem Pensionskassengeld im Todesfall? Wann sind Erbschaftsund Schenkungssteuern ein Thema? 2
3 Aus berufenem Munde Dr. iur. Tamara Völk Leiterin Finanzplanung St.Galler Kantonalbank AG 3
4 Was ist Ihre Wunschvorstellung? 4
5 Was ist Ihre Wunschvorstellung? Regeln Sie den Nachlass rechtzeitig denn sonst entscheidet das Gesetz! 5
6 Ablauf Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts sowie der individuelle Gestaltungsspielraum Ehegüterrecht Erbrecht Beispiele aus der Praxis Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen Pensionskassengelder und Todesfall Erbschafts- und Schenkungssteuern Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung 6
7 Ehegüterrecht Errungenschaftsbeteiligung Güterrecht vor Erbrecht Ehemann Eigengut Eheliches Vermögen Errungenschaft Ehefrau Eigengut Eigengut persönliche Gegenstände eingebrachtes Gut unentgeltliche Zuwendungen (Erbschaften, Erbvorbezüge, Schenkungen etc.) Genugtuungsansprüche Errungenschaft alles Vermögen, welches nicht Eigengut ist Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde Erträge des Eigengutes 7
8 Ehegüterrecht Errungenschaftsbeteiligung Güterrecht: güterrechtliche Auseinandersetzung Ehemann Eheliches Vermögen Ehefrau Eigengut ½ Errungenschaft ½ Eigengut güterrechtlicher Anspruch des Ehemannes güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau 8
9 Ehegüterrecht Errungenschaftsbeteiligung Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz Eheliches Vermögen 900'000 9
10 Ehegüterrecht Errungenschaftsbeteiligung Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz Ehemann Errungenschaft Ehefrau
11 Ehegüterrecht Errungenschaftsbeteiligung Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz Ehemann Errungenschaft Ehefrau ½: ½: Nachlass Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau
12 Ehegüterrecht Errungenschaftsbeteiligung Güterrecht: Aufteilung mit Ehevertrag Ehemann Errungenschaft Ehefrau Nachlass Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau Nur gegenüber gemeinsamen Kindern zulässig Wiederverheiratungs-Klausel 12
13 Ehegüterrecht Güterrecht und Güterstände Errungenschaftsbeteiligung 13
14 Ehegüterrecht Güterrecht und Güterstände Errungenschaftsbeteiligung Gütergemeinschaft 14
15 Ehegüterrecht Güterrecht und Güterstände Errungenschaftsbeteiligung Gütergemeinschaft Gütertrennung 15
16 Ehegüterrecht Der Ehevertrag Güterstandswechsel Modifikation von Güterständen 16
17 Ablauf Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts sowie der individuelle Gestaltungsspielraum Ehegüterrecht Erbrecht Beispiele aus der Praxis Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen Pensionskassengelder und Todesfall Erbschafts- und Schenkungssteuern Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung 17
18 Erbrecht die Erben Erblasserin (1/2) ausserehelich / geschieden Nachkommen Sandro (1/8) Stefan (1/8) Rita (1/8) Petra (1/8) gesetzliche Erben 18
19 Erbrecht die Erben Vater Eltern 1/4 Mutter 1/8 Bruder 1/24 Ehefrau 3/4 Erblasser Schwester 1/24 Bruder 1/24 gesetzliche Erben 19
20 Erbrecht Gesetzliche Erben und Pflichtteilsschutz Pflichtteilsgeschützte Erben Ehegatte Nachkommen Eltern (falls keine Nachkommen vorhanden) 20
21 Erbrecht Gesetzliche Erben und Pflichtteilsschutz Übrige Erben ohne Pflichtteilsschutz Geschwister Neffen, Nichten etc. Die frei verfügbare Quote gibt dem Erblasser Gestaltungsspielraum. 21
22 Erbrecht Ehemann Errungenschaft Ehefrau ½: ½: Nachlass Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau wird unter Erben aufgeteilt 22
23 Erbrecht Nachlass Ehemann CHF Ehefrau: gesetzlicher Erbteil: ½ davon pflichtteilsgeschützt: ½ Total ¼ (CHF ) ¼ ½ ¼ ⅛ ⅜ ½ Nachkommen: gesetzlicher Erbteil: ½ davon pflichtteilsgeschützt: ¾ Total ⅜ (CHF ) Pflichtteile frei verfügbare Quote frei verfügbare Quote: ¼ + ⅛ = ⅜ CHF
24 Erbrecht Wissenswertes rund um den Pflichtteil Erbverzicht (Erbvertrag) Erbvorbezüge 24
25 Erbrecht Verfügungen von Todes wegen Testament und Erbvertrag Formvorschriften und weitere Unterschiede Testament: einseitige Anordnung: jederzeit widerruf- und/oder abänderbar eigenhändiges Testament oder öffentlich beurkundetes Testament Achtung: keine gemeinsamen Testamente Form des Erbvertrags wählen Erbvertrag: bindender Vertrag zur Aufhebung/Änderung müssen alle Parteien mitwirken öffentliche Beurkundung in Anwesenheit von zwei Zeugen 25
26 Ablauf Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts sowie der individuelle Gestaltungsspielraum Ehegüterrecht Erbrecht Beispiele aus der Praxis Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen Pensionskassengelder und Todesfall Erbschafts- und Schenkungssteuern Weiteres Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung 26
27 Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Witwer Gustav Sutter Peter Sutter Jakob Sutter Haus in Rapperswil ohne Hypothek : Schenkung Haus (aktueller Steuerwert: CHF 800'000) an Sohn Jakob. Ein Anrechnungswert für das Haus wird nicht festgelegt. 27
28 Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind : Tod Gustav Sutter. Keine Verfügung von Todes wegen. Vermögen per Todestag: Konten/Wertschriften: CHF 300'000, aktueller Steuerwert des verschenkten Hauses: CHF 950'000, Marktwert (gem. Schätzung): CHF 1.3 Mio. 28
29 Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Erbteilung / Fragen Ist die Schenkung des Hauses im Jahre 2003 zu berücksichtigen? falls ja, zu welchem Wert? (Steuerwert 2003 / 2015? Marktwert?) Lösung Vermögen per Todestag: CHF 0.3 Mio. lebzeitige Zuwendung an Jakob: CHF 1.3 Mio. (aktueller Marktwert Todestag!) Erbmasse: CHF 1.6 Mio. Erbteil pro Sohn: je CHF 0.8 Mio. 29
30 Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Knackpunkt Hausverkauf notwendig? 30
31 Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Wie hätte man es vorweg regeln können? Anrechnungswert in einem Erbvertrag mit allen Beteiligten verbindlich festlegen (allenfalls auch Auszahlungsmodalitäten regeln) uu Vorkaufsrecht u/o Gewinnanteilsrecht für Geschwister uu latente Grundstückgewinnsteuer berücksichtigen 31
32 Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Weitere Bemerkungen: Liegenschaftsübertragung oftmals sog. gemischte Schenkung (Kind erbringt gewisse Gegenleistungen, z.b. Übernahme Hypothek, Einräumung Wohnrecht/Nutzniessung an Eltern) Verkauf zu Lebzeiten keine Berücksichtigung im Erbgang (falls Preis Marktwert) Schenkung von Geldbeträgen: Nominalwertprinzip, keine Verzinsung 32
33 Erbengemeinschaften Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen Erben treten mit allen Rechten und Pflichten in Stellung des Erblassers ein Erbengemeinschaften und Steuern Erbengemeinschaft ist Gesamthandschaft: Einstimmigkeitsprinzip Erbe Vermächtnisnehmer 33
34 Erbengemeinschaften Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen Möglichkeiten bei Uneinigkeit: Willensvollstrecker/Erbteilungsbeauftragte "renitenten" Erben auszahlen Erbteilungsklage bei zu erwartenden Problemen: zu Lebzeiten Regelung anstreben! 34
35 Pensionskassengelder und Erbrecht Pensionskassengeld und Erbrecht Was passiert mit Pensionskassengeld? Kapitalbezug: bezogenes Vermögen fällt grundsätzlich in Errungenschaft: bei güter- und erbrechtlicher Auseinanderiii setzung zu berücksichtigen fällt ohne Regelung teilweise in den Nachlass Rentenvariante: Witwen/r-Rente 35
36 Erbschafts- und Schenkungssteuern Erbschafts- und Schenkungssteuern Fast alle Kantone und zt Gemeinden erheben Erbschafts- und Schenkungssteuern (Ausn: SZ (LU)); Tarife für die beiden Steuern idr identisch Steuer als fixer Satz (z.b. SG) oder progressiv (z.b. ZH) Steuerbelastung idr abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser/Schenker Ehegatten in allen Kantonen von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit Nachkommen idr steuerbefreit, Ausn.: AI, NE, VD (uu GE) Stiefkinder idr steuerpflichtig, Ausn.: AG, AR, BE, GR, NW, OW, SG, SH, SZ, ZG Konkubinatspartner/in in wenigen Kantonen steuerbefreit (z.b. NW, OW, SZ, ZG), z.t. Freibeträge (zb ZH), unterschiedlich hohe Steuersätze Jährliche Einnahmen von Kantonen/Gemeinden: rund CHF 1 Mrd. (2010) Erbschaftssteuerinitiative 36
37 Ablauf Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts sowie der individuelle Gestaltungsspielraum Ehegüterrecht Erbrecht Beispiele aus der Praxis Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen Pensionskassengelder und Todesfall Erbschafts- und Schenkungssteuern Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung 37
38 Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung Erbschaftsberatung und Nachlassplanung Meistbegünstigung/Absicherung Ehegatte oder Konkubinatspartner Ausgleichungen unter Nachkommen Erbeinsetzungen / Vermächtnisse / Pflichtteil Willensvollstrecker Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Bestattungsanordnung Erbschafts- und Schenkungssteuern, Versicherungslösungen Erbteilung Verwaltung des Nachlasses, Erledigung aller Aufgaben rechtlicher und administrativer Art bis hin zur abschliessenden Erbteilung. 38
39 Was ist Ihre Wunschvorstellung? 39
40 Entscheiden Sie über Ihr Vermögen 40
41 Ihre Nachlassplanung in besten Händen 41
42 Es lohnt sich Preise Erstgespräch mit Spezialist/-in für SGKB-Kundinnen kostenlos und unverbindlich Nach Aufwand CHF 200 pro Stunde für Spezialisten-Tätigkeiten CHF 100 pro Stunde für administrative Tätigkeiten Externe Kosten werden weiterverrechnet (z.b. Beurkundung) Zu erwartende Kosten und Minimaltarife Ehe- und/oder Erbvertrag (inkl. Beurkundung) CHF 1'000 Öffentliches Testament (inkl. Beurkundung) CHF 800 Eigenhändiges Testament (Einzelperson) CHF 250 Zwei eigenhändige Testamente (Ehegatten/Konkubinatspaare) CHF
43 Weitere Dienstleistungen der St.Galler Kantonalbank Erbschaftssachen Erbschaftsberatung (Testamente, Eheverträge, Erbverträge) Erbteilung / Willensvollstreckungen Finanzplanung/Vorsorge Vorsorgeanalysen Pensionsplanung Steuern Steuerberatungen Steuererklärungen (einmalig oder als Dauermandat) 43
44 Herzlichen Dank
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