SICHERHEITSDATENBLATT
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- Karin Sachs
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1 EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n 1907/ REACH) Version 1.1 (18/12/2014) - Seite 1/7 SICHERHEITSDATENBLATT (REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/ Nr. 453/2010) ABSCHNITT 1 : BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Produktname : PERAMIN F40 Produktcode : P00F Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Mörteladditiv 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Unternehmen :. Adresse : Johanneslundsvägen, 2, , Upplands Väsby, Sweden. Telefon : Fax : [email protected] 1.4. Notrufnummer : Gesellschaft/Unternehmen : INRS / ORFILA ABSCHNITT 2 : MÖGLICHE GEFAHREN 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen (EUH208). Karzinogenität, Kategorie 1B (Carc. 1B, H350). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar. Erfüllt die Vorschriften 67/548/EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kanzerogen, Kategorie 2 (T, R 45 Carc. Cat. 2). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar Kennzeichnungselemente Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Gefahrenpiktogramme : GHS08 Signalwort : GEFAHR Produktidentifikatoren : Zusätzliche Etikettierung : EUH208 Enthält FORMALDEHYD...%. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Nur für gewerbliche Verbraucher. Gefahrenhinweise : H350 Kann Krebs erzeugen. Sicherheitshinweise - Prävention : P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Sicherheitshinweise - Reaktion : P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sicherheitshinweise - Entsorgung : P501 Inhalt/Behälter... zuführen.
2 EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n 1907/ REACH) Version 1.1 (18/12/2014) - Seite 2/ Sonstige Gefahren Die Mischung enthält keine sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vpvb-mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006. ABSCHNITT 3 : ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2. Gemische Zusammensetzung : Identifikation (EG) 1272/ /548/EWG Hinweis % INDEX: CAS: EC: B D [1] [2] 0 <= x % < 0.2 FORMALDEHYD GHS06, GHS05, GHS08 Dgr Acute Tox. 3, H301 Acute Tox. 3, H311 Skin Corr. 1B, H314 Skin Sens. 1, H317 Acute Tox. 3, H331 STOT SE 3, H335 Muta. 2, H341 Carc. 1B, H350 Angaben zu bestandteilen : [1] Stoff für den es Aussetzungsgrenzwerte am Arbeitsplatz gibt. [2] Krebserregender, mutagener oder reproduktionstoxisch Stoff (CMR). ABSCHNITT 4 : ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN Im Zweifelsfall oder wenn Symptome anhalten einen Arzt konsultieren. Einer bewusstlosen Person keinesfalls etwas über den Mund einflößen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen : Bei Allergieanzeichen einen Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt : Waschen mit Wasser Nach Hautkontakt : Bei Allergieanzeichen einen Arzt konsultieren. Mit Wasser und Seife waschen Nach Verschlucken : Einen Arzt konsultieren und ihm das Etikett zeigen. Auf keinen Fall Erbrechen auslösen T Carc. Cat. 2;R45 Muta. Cat. 3;R68 T;R23/24/25 C;R34 Xi;R Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Wirkt schwach reizend auf die Haut und die Augen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung ABSCHNITT 5 : MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Nicht entzündbar Löschmittel Geeignete Löschmittel Im Brandfall verwenden : - Schaum - Pulver - Kohlenstoffdioxid (CO2) - Sprühwasser oder Wassernebel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand entsteht oft dichter, schwarzer Rauch. Die Exposition gegenüber Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein. Rauch nicht einatmen. Im Brandfall kann sich bilden : - Kohlenmonoxid (CO) - Kohlenstoffdioxid (CO2) - Schwefeldioxid (SO2)
3 EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n 1907/ REACH) Version 1.1 (18/12/2014) - Seite 3/ Hinweise für die Brandbekämpfung Aufgrund der Toxizität der bei der thermischen Zersetzung entstehenden Gase sind unabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu verwenden. ABSCHNITT 6 : MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8 befolgen. Für Rettungspersonal Das Einsatzpersonal muss mit angemessener persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein (siehe Abschnitt 8) Umweltschutzmaßnahmen Leckagen oder Verschüttetes mit flüssigkeitsbindendem, nicht-brennbarem Material aufhalten und auffangen, z.b.: Sand, Erde, Universalbindemittel, Diatomeenerde in Fässern zur Entsorgung des Abfalls. Eindringen in die Kanalisation oder in Gewässer verhindern Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Vorzugsweise mit einem Waschmittel reinigen, keine organischen Lösemittel verwenden Verweis auf andere Abschnitte Abschnitt : 7. 8 & 13 ABSCHNITT 7 : HANDHABUNG UND LAGERUNG Für die Räumlichkeiten, in denen mit dem Gemisch gearbeitet wird, gelten die Vorschriften für Lagerstätten Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Nach jeder Verwendung die Hände waschen. Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch ablegen und waschen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Zugang für unbefugte Personen verhindern. Hinweise zum sicheren Umgang : Für den persönlichen Schutz, siehe Abschnitt 8. Informationen des Etiketts und Vorschriften des Arbeitsschutzes beachten. Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Unzulässige Ausrüstung und Arbeitsweise : Rauchen, Essen und Trinken sind in den Räumlichkeiten, in denen das Gemisch verwendet wird, verboten Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Den Behälter gut verschlossen aufbewahren. Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur unter 10 C und 30 C aufbewahren. Verpackung Produkt stets in einer Verpackung aufbewahren, die der Original-Verpackung entspricht Spezifische Endanwendungen ABSCHNITT 8 : BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1. Zu überwachende Parameter Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz : - ACGIH TLV (American Conference of Governmental Industrial Hygienists, Threshold Limit Values, 2010) : ppm Frankreich (INRS - ED984 :2008) : CAS VME-ppm : VME-mg/m3 : VLE-ppm : VLE-mg/m3 : Hinweise : TMP N : C Großbritannien / WEL (Workplace exposure limits, EH40/2005, 2007) : ppm 2 ppm USA / NIOSH REL (National Institute for Occupational Safety and Health, Recommanded exposure limits) : ppm ppm C-15 min ppm - - USA / NIOSH IDLH (National Institute for Occupational Safety and Health, Immediately Dangerous to Life or Health Concentrations) : ppm - -
4 EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n 1907/ REACH) Version 1.1 (18/12/2014) - Seite 4/7 - USA / OSHA PEL (Occupational Safety and Health Administration, Permissible Exposure Limits) : ppm 2 ppm Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen Piktogramm(e) für obligatorisches Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) : Saubere und richtig gepflegte persönliche Schutzausrüstungen verwenden. Persönliche Schutzausrüstungen an einem sauberen Ort, außerhalb des Arbeitsbereiches aufbewahren. Während der Verwendung nicht Essen, Trinken oder Rauchen. Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch ablegen und waschen. Für angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen. - Schutz für Augen/Gesicht Berührung mit den Augen vermeiden. Augenschutz gegen flüssige Spritzer verwenden. Bei jeder Verwendung ist eine der Norm EN 166 entsprechende Schutzbrille zu tragen. - Handschutz Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignete chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß Norm EN 374 verwenden. Die Handschuhe sind entsprechend der Verwendung und der Verwendungsdauer am Arbeitsplatz zu wählen. Schutzhandschuhe müssen dem Arbeitsplatz entsprechend gewählt werden : andere Chemikalien könnten verändert werden, erforderliche physische Schutzmaßnahmen (Schneiden, Stechen, Wärmeschutz), benötigte Fingerfertigkeit. Empfohlener Typ Handschuhe : - Neopren (Polychloropren) - PVC (Polyvinylchlorid) Empfohlene Eigenschaften: - Wasserundurchlässige Handschuhe gemäß Norm EN Körperschutz Das Personal hat regelmäßig gewaschene Arbeitskleidung zu tragen. Nach Kontakt mit dem Produkt müssen alle beschmutzten Körperpartien gewaschen werden. ABSCHNITT 9 : PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben : Form : Farbe: Geruch: viskose Flüssigkeit Farblos Charakteristisch Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit : PH (wässriger Lösung) : ph : nicht relevant. Siedepunkt/Siedebereich : nicht relevant Flammpunktbereich : nicht relevant Dampfdruck (50 C) : keine Angabe Dichte : Wasserlöslichkeit : löslich Viskosität : mpa.s Schmelzpunkt/Schmelzbereich : nicht relevant Selbstentzündungstemperatur : nicht betroffen Punkt/Intervall der Zersetzung : nicht betroffen 9.2. Sonstige Angaben ABSCHNITT 10 : STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Reaktivität Nach unserem Kenntnisstand stellt das Produkt keine besondere Gefährdung dar Chemische Stabilität Dieses Gemisch ist bei Einhaltung der in Abschnitt 7 empfohlenen Vorschriften zu Handhabung und Lagerung stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Umstände kein.
5 EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n 1907/ REACH) Version 1.1 (18/12/2014) - Seite 5/ Zu vermeidende Bedingungen Vermeiden : - Frost Unverträgliche Materialien Nach unserer Kenntniss keine Gefährliche Zersetzungsprodukte Die thermische Zersetzung kann freisetzen/bilden : - Kohlenmonoxid (CO) - Kohlenstoffdioxid (CO2) - Schwefeldioxid (SO2) In Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen ist infolge Hydrolyse des Polymers eine Abspaltung geringer Mengen an Formaldehyd möglich. ABSCHNITT 11 : TOXIKOLOGISCHE ANGABEN Angaben zu toxikologischen Wirkungen Wahrscheinliche humankarzinogene Wirkung Stoffe Für die Substanzen sind keine toxikologischen Informationen vorhanden Gemisch Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Wirkt schwach reizend auf die Haut Schwere Augenschädigung/Augenreizung : Wirkt schwach reizend auf die Augen Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut: Enthält mindestens eine sensibilisierende Substanz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition : Kann eine Reizung der Atemwege verursachen Monografie(n) des IARC (Internationales Zentrum der Krebsforschung) : CAS : IARC Gruppe 1 : Der Stoff ist krebserzeugend für den Menschen. CAS : IARC Gruppe 1 : Der Stoff ist krebserzeugend für den Menschen. ABSCHNITT 12 : UMWELTBEZOGENE ANGABEN Toxizität Gemische Für das Gemisch sind keine Informationen zur aquatischen Toxizität vorhanden Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Andere schädliche Wirkungen Deutsche Verordnung zur Klassifizierung der Wassergefährdung (WGK) : WGK 1 (VwVwS vom 27/07/2005, KBws) : Schwach wassergefährdend. ABSCHNITT 13 : HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältniss sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen Verfahren der Abfallbehandlung Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten. Abfälle : Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen. Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen Entsorgungsfachbetrieb. Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
6 EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n 1907/ REACH) Version 1.1 (18/12/2014) - Seite 6/7 Verschmutzte Verpackungen : Behälter nur restentleert entsorgen. Etikett(en) auf dem Behälter nicht entfernen. Rückgabe an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen. ABSCHNITT 14 : ANGABEN ZUM TRANSPORT Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Das Produkt muß in Übereinstimmung mit den ADR-Bestimmungen für den Straßenverkehr, RID-Bestimmungen für den Bahntransport, IMDG-Bestimmungen für den Seetransport, ICAO/IATA-Bestimmungen für den Lufttransport befördert werden (ADR IMDG ICAO/IATA 2014). ABSCHNITT 15 : RECHTSVORSCHRIFTEN Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Informationen bezüglich der Klassifizierung und der Etikettierung sind in Abschnitt 2 A19: Die folgenden Richtlinien wurden berüchsichtigt: Richtlinie 67/548/EWG und seine Anpassungen Richtlinie 1999/45/EG und seine Anpassungen - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung als Verordnung (EU) Nr. 487/ Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung als Verordnung (EU) Nr. 758/ Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung als Verordnung (EU) Nr. 944/ Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung als Verordnung (EU) Nr. 605/2014 Informationen bezüglich der Verpackung: Produkt unterliegt Verwendungsbeschränkungen : Siehe Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Nur für gewerbliche Anwender. Deutsche Verordnung zur Klassifizierung der Wassergefährdung (WGK) : Wassergefährdungsklasse : Schwach wassergefährdend WGK 1 (VwVwS vom 27/07/2005, KBws) Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16 : SONSTIGE ANGABEN Da wir über die Arbeitsbedingungen des Benutzers keine Informationen besitzen, beruhen die Informationen im vorliegenden Sicherheitsdatenblatt auf dem Stand unserer Kenntnisse und dem nationalen und EG-Regelwerk. Ohne schriftliche Anweisungen zur Handhabung im Vorfeld, darf das Gemisch nur für die in Rubrik 1 genannten Verwendungen eingesetzt werden. Der Anwender ist dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden zur Einhaltung gesetzlicher Forderungen und lokaler Vorschriften. Die Informationen des vorliegenden Sicherheitsdatenblattes sind als eine Beschreibung der Sicherheitsanforderungen für dieses Gemisch zu betrachten und nicht als Garantie für dessen Eigenschaften. Erfüllt die Vorschriften 67/548/EWG, 1999/45/EG und deren Adaptationen. Gefahrensymbole : Giftig Enthält : FORMALDEHYD Enthält FORMALDEHYD. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Gefahrenhinweise : R 45 Kann Krebs erzeugen. Nur für gewerbliche Verbraucher. Sicherheitshinweise : S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Produkt unterliegt Beschränkungsbedingungen: siehe Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
7 EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n 1907/ REACH) Version 1.1 (18/12/2014) - Seite 7/7 Wortlaut der in Abschnitt 3 erwähnten Hinweise H, EUH und R : H301 Giftig bei Verschlucken. H311 Giftig bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H331 Giftig bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350 Kann Krebs erzeugen. R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 34 Verursacht Verätzungen. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 45.C2 Kann Krebs erzeugen. R 68 Irreversibler Schaden möglich. Abkürzungen : CMR : krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch. ADR : Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse IMDG : International Maritime Dangerous Goods. IATA : International Air Transport Association. OACI : Internationale Zivilluftfahrt-Organisation. RID : Regulations concerning the International carriage of Dangerous goods by rail. WGK : Wassergefährdungsklasse. GHS08 : Gesundheitsgefahr
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Version: 1.4 Überarbeitet am Druckdatum
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
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Ausgabedatum: 04-03-2013 Überarbeitungsdatum: 10-05-2017 : Version: 2.01 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform Produktname
! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
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Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator CAS-Nr.: EG-Nr.: 7732-18-5 231-791-2 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs
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Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator CAS-Nr.: EG-Nr.: 7732-18-5 231-791-2 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 136-139,184,186,188, 201,213,2223,224,225 1333, 1221 613555,-6 Relevante identifizierte
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
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Ausgabedatum: 11-08-2010 Überarbeitungsdatum: 22-05-2017 : Version: 2.21 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform Produktname
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Seite: 1 Erstellungsdatum: 01.07.2010 Revisionsdatum: 23.05.2012 Revisionsnummer: 3 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktbezeichnung:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator REINIGUNGSVERDÜNNUNG (V-636) Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
SICHERHEITSDATENBLATT
Seite: 1 Erstellungsdatum: 03.02.2012 Revisionsnummer: 1 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktbezeichnung: Indexnummer: Produktcode:
