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1 Ausbildungsziele: Sie können beim folgende Lizenzen erwerben: PPL mit Klassenberechtigung SEP Single Engine Piston Nichtgewerbliche Führung von einmotorigen Kolbenmotorflugzeugen PPL mit Klassenberechtigung TMG Touring Motor Glider Nichtgewerbliche Führung von Reisemotorseglern Beide Klassen können gemeinsam oder nacheinander erworben werden! Vorteile der Schulung in einem Flugverein: Sie werden bereits am Anfang Ihrer Fliegerlaufbahn als Mitglied in eine Gemeinschaft von Flugbegeisterten aufgenommen. Eine Gemeinschaft, die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und eine fundierte Ausbildung ohne Zeitdruck bietet. Durch die nichtgewerbliche Haltung der Luftfahrzeuge ist eine Ausbildung im Verein kostengünstiger als in einer kommerziellen Schule. Es besteht keinerlei finanzielles Risiko. Mit wenigen Ausnahmen sind Leistungen erst im Nachhinein zu bezahlen. Mitgliedschaft beim : Die Ausbildung kann nur von Vereinsmitgliedern in Anspruch genommen werden. Mitglied wird man durch Unterfertigen der Beitrittserklärung und Bezahlung des Beitritts- und Jahresbeitrages. Kursleitung und Betreuung: Ing. Roland Grabner roland.grabner@speed.at RG / Seite 1 von 6

2 Voraussetzung für die Ausbildung: Mindestalter Die Ausbildung kann bereits mit Vollendung des 15. Lebensjahres beginnen. Alleinflüge sind jedoch erst ab der Vollendung des 16. Lebensjahres zulässig. Die Lizenz wird frühestens mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt. Gesundheitliche Eignung Der Nachweis erfolgt durch ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical) mindestens Klasse 2, welches von einem Fliegerarzt ausgestellt wird. Zusätzlich zur Konsultation eines Fliegerarztes sind möglicherweise ein augenärztliches und/oder ein HNO-Gutachten einzuholen! Obwohl ein Medical erst für die Alleinflüge benötigt wird, sollte die Flugtauglichkeit vor Begin einer Ausbildung sichergestellt werden. Theorieausbildung: Der Theorieunterricht incl. Vorprüfungen umfasst ca. 110 Stunden und wird im Schulungsraum des LSV abgehalten. 15 Std. Luftrecht und Verfahren 7 Std. Menschliches Leistungsvermögen 10 Std. Meteorologie 10 Std. Aerodynamik Grundlagen 12 Std. Flugbetriebliche Verfahren & Funkpraxis 7 Std. Flugleistung und Flugplanung 14 Std. Allgemeine LFZ-Kenntnisse 25 Std. Navigation und Radio-Navigation Std. Jeder Theorieabschnitt wird mit einem Progress-Check abgeschlossen! RG / Seite 2 von 6

3 Praxisausbildung: Die Praxisausbildung umfasst mindestens 45 Ausbildungsstunden auf Clubflugzeugen mit einem Fluglehrer oder unter Aufsicht eines Fluglehrers (SOLO). Die Ausbildungszeit beginnt mit dem Rollen des LFZ und endet mit dem Erreichen der endgültigen Parkposition (Blocktime). Zur Abrechnung kommt die Zeit vom Begin des Startlaufs bis zum Abschluss der Landebewegung (Airtime). Inhabern eines gültigen Segelflugscheines werden 10% ihrer Segelflugzeit, max. jedoch 10 Stunden angerechnet, d.h. die erforderliche Ausbildungszeit verringert sich möglicherweise. Abschnitt A: Allgemeine Flugübungen mit Fluglehrer Abschnitt B: Platzrundenflüge mit Fluglehrer Abschnitt C: Platzrundenflüge SOLO und Überlandflüge mit Fluglehrer Abschnitt D: Überlandflüge SOLO und Prüfungsvorbereitung mit Fluglehrer Jeder Abschnitt wird mit einem Checkflug abgeschlossen! Ab dem Praxisabschnitt B sind die Progress-Checks Aerodynamik und LFZ-Kenntnisse erforderlich. Nachtsichtflugausbildung (NIT): Für die Erlangung der Nachtsichtflugberechtigung sind mindestens fünf Stunden auf Flugzeugen bei Nacht durchzuführen, davon mindestens drei Stunden mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen. Diese Ausbildung ist kann erst nach Erhalt der Lizenz erfolgen. Für den Erwerb der Instrumentenflug-Berechtigung ist NIT Voraussetzung. RG / Seite 3 von 6

4 Sprechfunkberechtigung: Der Erwerb eines PPL erfordert den Erwerb einer Sprechfunkberechtigung. Diese Ausbildung wird innerhalb des Verbandes angeboten. Die Prüfung erfolgt bei der Fernmeldebehörde. BFZ - national bzw. deutscher Sprachraum, nur Sichtflug EFZ - international (Deutsch & Englisch) nur Sichtflug AFZ - international (Deutsch & Englisch) erforderlich für Instrumentenflug Für jede Sprache ist der Eintrag eines Sprachlevels in der Lizenz erforderlich. Die Überprüfung des Sprachlevels erfolgt durch einen Sprachprüfer (LPE) und/oder einen Sprachexperten (LPLE). Sprachlevel Level 4: Mindestanforderung für Piloten, gilt 4 Jahre Level 5: überdurchschnittliche Kenntnisse erforderlich, gilt 6 Jahre Level 6: nahezu muttersprachliches Niveau, kein Ablaufdatum Für die Alleinflüge ist der Besitz einer Sprechfunkberechtigung erforderlich! Sprechfunklehrer: Alfred Schmitzberger skyalf@sbg.at RG / Seite 4 von 6

5 Ausbildungskosten: Gebühren & Beiträge Beitritt zum LSV Jahresbeitrag LSV Jahresbeitrag Aero-Club Fliegerärztliche Erstuntersuchung ca. 300,- 350,- 65,- 200,- Theorieprüfung Praktische Prüfung ca. Ausstellung PPL (SEP+TMG) ca. Flughafen Sicherheitsschulung Flughafen Zutrittskarte 120,- 100,- 300,- 110,- 50,- Summe ca ,- Anschaffungen Kopfhörer mit Mikro (Aviation Headset) ca. 300,- Sprechfunkausbildung BFZ oder EFZ AFZ 520,- 620,- Prüfung bei der Fernmeldebehörde Überprüfung Sprachlevel (Englisch Level 4) ca. 130,- 300,- Summe mit AFZ ca ,- Theorieausbildung Theoriekurs, Progress-Checks, Vorprüfung, Skripten in vier Ordnern, Flugtasche, Warnweste, ICAO-Karte, Kursdreieck, Navigationsrechner, Flugbuch 1.800,- Skripten zusätzlich als ebook (Windows, Mac, ipad) 100,- Ein Theoriekurs wird erst ab drei Teilnehmern abgehalten! RG / Seite 5 von 6

6 Praxisausbildung Entscheidend für die Erlangung der Klassenberechtigung ist die Ausbildungszeit im Alleinflug (mind. 5 Std. für SEP und mind. 3 Std. für TMG). Praxisausbildung SEP (C152 oder DV20) ca. 40 Flugstunden mit Fluglehrer ca. 150 Landungen ca. 40x Flugsicherungsgebühr 6.960, ,- 640,- Summe ca ,- Praxisausbildung TMG (DIMO) ca. 40 Flugstunden mit Fluglehrer ca. 150 Landungen ca. 40x Flugsicherungsgebühr 6.040, ,- 640,- Summe ca ,- Praxisausbildung TMG (SF25) ca. 40 Flugstunden mit Fluglehrer ca. 150 Landungen ca. 40x Flugsicherungsgebühr 3.920, ,- 440,- Summe ca ,- Diese Leistungen werden monatlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der angegebene Umfang basiert auf der gesetzlichen Mindesterfordernis und unseren Erfahrungswerten. Die Anzahl der für eine Prüfungsreife erforderlichen Stunden und Landungen ist individuell verschieden und kann höher sein. Alle Preisangaben ohne Gewähr Verlängerung der Klassenberechtigung: Alle Flüge werden in einem persönlichen Flugbuch eingetragen. Zur Verlängerung der Klassen SEP und TMG sind in den letzten 12 Monaten der Gültigkeitsperiode von 24 Monaten 12 Landungen sowie 12 Flugstunden nachzuweisen. Außerdem ist ein Übungsflug mit einem Fluglehrer zu absolvieren. Die Klassen SEP und TMG werden in jedem Fall gemeinsam verlängert. Die Klassenberechtigung kann auch ohne Nachweis von Flugstunden mit einer praktischen Prüfung verlängert werden. ACHTUNG: Inhaber eines Segelflugscheines müssen diesen getrennt vom PPL erhalten. RG / Seite 6 von 6

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