DVPJ e. V. Nebenberuflicher Start. Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. Info-Service für Mitglieder. Thema:
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- Heike Vogel
- vor 7 Jahren
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1 Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. DVPJ e. V. Info-Service für Mitglieder Thema: Nebenberuflicher Start Copyright: Die in dieser Publikation verwendeten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Ohne schriftliche Erlaubnis darf diese Publikation, auch Auszugsweise oder Teile davon, nicht vervielfältigt, übertragen, abgeschrieben, verbreitet, auf abrufbaren Systemen gespeichert oder in eine andere Sprache übersetzt werden, unabhängig davon, auf welche Weise oder mit welchen Mitteln dies geschieht. Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V
2 Teil 1 - Die ersten Schritte: Starten Sie Ihre nebenberufliche Journalistenkarriere Für den Beginn Ihrer journalistischen Selbstständigkeit bietet sich der nebenberufliche Start vielfach an. Sie müssen nicht gleich alles hinter sich abbrechen, sondern haben durch Ihre hauptberufliche Einnahmequelle erst einmal genügend Freiraum. Ein langsamer Übergang zu einer hauptberuflichen Selbständigkeit ermöglicht Ihnen, Ihr Gründungskonzept zu verbessern und zudem Fehleinschätzungen zu beheben. Welche Schritte Sie gerade Anfangs unter anderem beachten müssen, sofern Sie diesen Weg einschlagen wollen, finden Sie nachfolgend. Und so starten Sie sicher in Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit: Klären Sie als Arbeitnehmer, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigungsklausel enthält. Um jede Gefährdung Ihres Arbeitsplatzes auszuschließen, sollten Sie mit Ihrem Chef sprechen. Wenn Sie Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes sind, brauchen Sie fast immer eine Genehmigung Ihres Dienstherrn. Für Hausfrauen, Studenten und Rentner über 65 gibt es keine Beschränkungen und Auflagen. Alle übrigen Rentenbezieher (z. B. Frührentner, Bezieher von Witwen- und Waisenrente) und Arbeitslose, die sich nebenher selbstständig machen wollen, müssen Besonderheiten beachten (u. a. die Hinzuverdienstgrenzen). Nebenberuflich Selbstständige zahlen nur dann Beiträge zu den Sozialversicherungen, wenn sie Mitarbeiter beschäftigen. Als nebenberuflich Selbstständiger müssen Sie sich mit der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer auskennen oder Sie ziehen hierfür einen Fachmann, z. B. einen Steuerberater, zu Rate
3 Für die meisten nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten brauchen Sie einen Gewerbeschein für eine freiberufliche journalistische Tätigkeit nicht. Einen freiberuflichen Nebenverdienst melden Sie dagegen nur mit einem kurzen Schreiben an das Finanzamt an. Es könnte allerdings aus steuerlichen Gründen vorteilhafter sein, doch einen Gewerbeschein zu beantragen. Lassen Sie sich hierzu von einem Experten beraten. So melden Sie Ihre selbstständige Nebentätigkeit an Anzeigepflichtig ist jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, egal ob Sie diese haupt- oder nebenberuflich, gewerblich oder freiberuflich ausführen. Selbst wenn Sie nur ein paar Stunden pro Woche selbstständig arbeiten, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur die freien Berufe (z.b. Künstler, Journalisten, Erzieher) sowie Land- und Forstwirte. Den Gewerbeschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung (Stadtverwaltung, Bürgermeisteramt, Kreisverwaltung). Sie können den Antrag auch telefonisch anfordern oder aus dem Internet herunterladen. Füllen Sie den Antrag in Ruhe aus. Achtung: Verschweigen Sie dem Gewerbeamt Ihre Selbstständigkeit, handeln Sie sich Ärger ein. Es droht eine Geldbuße. Weiterhin: Das Finanzamt fordert womöglich Steuernachzahlungen. Ihr Einkommen wird rückwirkend geschätzt. Diese Schätzung fällt fast immer zu Ihrem Nachteil aus. Für die Gewerbeanmeldung brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
4 Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden: Das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer (IHK), das Amtsgericht (Handelsregister), das statistische Landesamt, das Gewerbeaufsichtsamt. Das Gewerbeaufsichtsamt ist zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Angestellten und Kunden. Teil 2 - Nebenberuf mal anders: Euro netto mehr durch Minijob neben der Selbstständigkeit Nebenberuflich selbstständig? Dieses Modell ist gerade bei Existenzgründern weit verbreitet. Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich: selbstständig und nebenberuflich mit einem Minijob angestellt. Steuerlich ist das sehr attraktiv, denn für Einnahmen aus einem Minijob müssen Sie selbst keine Steuern zahlen. Das übernimmt der Arbeitgeber mit einer Pauschalabgabe. Auf diese Weise können Sie bis zu Euro pro Jahr dazuverdienen. Beispiel: Fred Feuerstein ist als Journalist selbstständig. Nebenher arbeitet er in einem Unternehmen als Texter auf 400-Euro-Basis. So verdient er jährlich Euro dazu. Würde er dasselbe stattdessen mit seiner selbstständigen Tätigkeit verdienen, so müsste er bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % etwa Euro an Steuern zahlen. Diese Steuern fallen beim Minijob nicht an. Die Vergünstigungen für einen Minijob gibt es nur, wenn Sie damit maximal 400 Euro pro Monat verdienen. Vorsicht: Unter Umständen werden die Einkünfte aus dem Minijob mit anderen Einkünften zusammengerechnet, z. B. wenn Sie einen weiteren Minijob ausüben oder mit der selbständigen Tätigkeit weniger als 400 Euro im Monat einnehmen
5 Liegt der Verdienst über 400 Euro, müssen Sie sämtliche Einkünfte mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern ( 8 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IV). Das gilt für die Sozialversicherung Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Minijob erfüllen, sind die Einkünfte daraus für Sie häufig auch sozialabgabenfrei. Das gilt für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Beachten Sie: Eine Besonderheit gilt für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Für solche dürfen die Kassen selbst festlegen, welche Einnahmen für die Berechnung der Beiträge zugrunde gelegt werden (das gilt automatisch auch für die Pflegeversicherung). Die meisten beziehen Einnahmen aus Minijobs mit ein. So heißt es z.b. in der Satzung der AOK: Zu den Beiträgen gehören das Arbeitsentgelt sowie alle anderen Einnahmen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten Folge: Hat Ihre Kasse eine ähnliche Regelung, müssen Sie zusätzliche Einnahmen aus einem Minijob zahlen. Sind Sie hingegen als Selbstständiger pflichtversichert, z. B. weil Sie als Künstler oder Publizist Mitglied der Künstlersozialkasse sind, werden auf die Einnahmen aus dem Minijob keine zusätzlichen Beiträge an die Krankenkasse fällig. Dasselbe gilt für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung
6 Tipp: Schon wegen der Steuerfreiheit ist ein zusätzlicher Minijob attraktiv. Zudem sichert er Ihnen regelmäßige Einnahmen. Überlegen Sie, ob ein Mini-Nebenjob auch für Sie infrage kommt! Ende - 6 -
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