Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze

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1 Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze Der 87b SGB V Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

2 87b SGB V Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung) Neufassung mit dem GKV-VStG (ab ) Ziele: Wiedereinführung der Regionalisierung und Flexibilisierung der Honorarverteilung (Verzicht auf Vorgaben des Bewertungsausschuss) Gesonderte Vergütungsregelungen für Praxisnetze ermöglichen Verantwortlich: Kassenärztliche Vereinigungen im Benehmen mit den Krankenkassen Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 2

3 Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Rahmenvorgabe der KBV im Einvernehmen mit dem GKV- Spitzenverband gültig seit Definition: Praxisnetze im Sinne der Rahmenvorgabe sind Zusammenschlüsse von Vertragsärzten und Vertragsärztinnen verschiedener Fachrichtungen sowie Psychotherapeuten und -therapeutinnen zur interdisziplinären, kooperativen, wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung unter Berücksichtigung der lokalen sozio-demographischen Situation. Ziel solcher Kooperationen ist, die Qualität sowie die Effizienz und Effektivität der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit zu steigern. Grundsätze: Beachtung geltender berufs- und sozialrechtlicher Bestimmungen freie Arzt-Wahl und die freie Wahl anderer Gesundheitsberufe Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 3

4 Strukturvorgaben für Praxisnetze mindestens 20 und höchstens 100 vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen mindestens 3 Fachgruppen unter Beteiligung von Hausärzten Betriebsstätten erfassen ein auf die wohnortnahe Versorgung bezogenes zusammenhängendes Gebiet Zusammenschluss als Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft, eines eingetragenen Vereins oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Mindestens 3-jähriges Bestehen unter Einhaltung der vorherigen Kriterien verbindliche Kooperationsvereinbarung unter Berücksichtigung der Versorgungsziele mit mindestens einem nichtärztlichen Leistungserbringer oder einem stationären Leistungserbringer gemeinsamen Standards zur Unabhängigkeit gegenüber Dritten, Einhaltung von vereinbarten Qualitätsmanagementverfahren und -zielprozessen und Beteiligung an vereinbarten Maßnahmen zum Wissens- und Informationsmanagement Nachweis von Managementstrukturen Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 4

5 Versorgungsziele und Kriterien 1. Versorgungsziel Patientenzentrierung Kriterien: a) Patientensicherheit (mind. Medikationscheck und internes Fehlermanagement) b) Therapiekoordination / Kontinuität der Versorgung (mind. Terminvereinbarungsregeln) c) Befähigung / Information d) Barrierefreiheit im Praxisnetz 2. Versorgungsziel Kooperative Berufsausübung Kriterien: a) Gemeinsame Fallbesprechungen (mind. regelmäßige, protokollierte Fallbesprechungen) b) Netzzentrierte Qualitätszirkel (mind. Netzstandards entsprechen der QS-RL, protokollierte QZ) c) Sichere elektronische Kommunikation (mind. verbindliche Absprachen, sichere IT-Infrastruktur,online-Abrechnung, Datenschutzbeauftragten, IT-Sicherheitsbeauftragten) d) Gemeinsame Dokumentationsstandards e) Wissens- und Informationsmanagement (mind. Festlegung von Therapiestandards und Fortbildungsinitiativen des Netzes, praxisbezogene Fortbildung, Behandlungspfade, intranetbasierter Zugriff) f) Kooperationen mit anderen Leistungserbringern Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 5

6 Versorgungsziele und Kriterien 3. Versorgungsziel Verbesserte Effizienz / Prozessoptimierung Kriterien: a) Darlegungsfähigkeit auf Praxis- wie auf Praxisnetzebene (mind. Netzinterne schriftliche Abstimmung und Veröffentlichung von ausgewählten Daten entsprechend der Basisstufe) b) Nutzung (oder Einbeziehung) Patientenperspektive c) Beschleunigung von Diagnose- und Therapieprozessen im Praxisnetz (mind. Regelungen zur interdisziplinären bzw. interprofessionellen Zusammenarbeit, Arzneimittel-Versorgungsgrundsätze) d) Wirtschaftlichkeitsverbesserungen e) Nutzung von Qualitätsmanagement Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 6

7 Situation in Sachsen-Anhalt Überdurchschnittlichen Morbidität der Bevölkerung Krankenkassen stellen nur unterdurchschnittliche Mittel für die ambulante Behandlung zur Verfügung Von den Krankenkassen angestrengter LSG-Beschluss verhindert die Umsetzung eines zielführenden Schiedsspruchs Finanzielle Förderung von Praxisnetzen zu Lasten einer unterfinanzierten Regelversorgung nicht vermittelbar Derzeit keine Förderung von Praxisnetzen im HVM Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 7

8 Aktuelle Umsetzung in Sachsen-Anhalt Beratung, personelle und technische Unterstützung, Verhandlungsführung für Praxisnetze erfolgt seit vielen Jahren mit dem Ziel der zusätzlichen Honorierung der erbrachten Leistungen Prüfung der Umsetzung der KBV-Vorgaben in KV-spezifischen Richtlinien (Anschub-)Finanzierung der besonderen Versorgung durch die Krankenkassen notwendig (vergleichbar Kinzigtal) Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 8

9 Information KV-Dienstleister 63, 73a, 73b, 73c SGB V Zukunft der KVen Regelversorgung Honorar KV Classic (KdöR) Arzt Honorar Beratung, Vertrags know-how, Abrechnungsbearbeitung, Vertragscontrolling, Qualitätssicherung, Evaluation, IT-Unterstützung, Gewährleistung eines sicheren und optimierten Zahlungsflusses usw. KV-Management GmbH 73b, 73c, 140a ff. SGB V 140a ff. Hausärztliche Vertragsgemeinschaft IV-Gemeinschaften, Praxisnetze Genossenschaft Einzel- und Gruppenverträge Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 9

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Telefon: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 10

11 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 11

12 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 12

13 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 13

14 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 14

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