Erwerb der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 VO(EU) Nr. 1178/2011 für Inhaber von Lizenzen für Flugzeuge, Reisemotorsegler oder Ballone

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1 Name Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon (freiwillige Angabe) Geburtsdatum Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern München Fax (freiwillige Angabe) Lizenz Nr. (freiwillige Angabe) Erklärung (Zutreffendes bitte ankreuzen): Ich erkläre hiermit, dass ich seit der letzten Ausstellung der Lizenz gerichtlich nicht bestraft worden bin und gegen mich keine Maßregeln der Besserung und Sicherung verhängt worden sind, ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen mich nicht anhängig ist, seit der letzten Ausstellung der Lizenz Eintragungen in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht erfolgt sind, ich an keinem Flugunfall beteiligt war. Anderenfalls ist / sind diesem Antrag beizufügen (Zutreffendes bitte ankreuzen): Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde), Nachweis zu Gericht, Aktenzeichen und Grund des anhängigen Strafverfahrens, Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, Flensburg, Der Auszug liegt bei. Der Auszug wird nachgereicht. Nachweis zu der Behörde (mit Aktenzeichen), in deren Zuständigkeit sich der Flugunfall ereignet hat. Nachweis der Voraussetzungen (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen) 1. Vorhandene Erlaubnis(se) Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug), LAPL(A) Privatpilotenlizenz (Flugzeug), PPL(A) I/ S - Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Segelflugzeuge), LAPL(S), mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, TMG Segelflugzeugpilotenlizenz, SPL, mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, TMG Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Ballone), LAPL(B) Ballonpilotenlizenz, BPL Seite 1 von 5 Seiten

2 2. Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Nachtflugberechtigung für Flugzeuge und für Reisemotorsegler (TMG): Durchführung eines Ausbildungslehrgangs in einer ATO mit theoretischem Unterricht und mit (mind. 5) Flugstunden bei Nacht in der Luftfahrzeugkategorie (SEP und/oder TMG) davon Ausbildungsstunden mit Fluglehrer davon Ausbildungsstunden Überland-Navigation mit mind. einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km (SEP/TMG) (mind. 3) (mind. 1) (mind. 5) Alleinstarts und Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand Erklärung für LAPL-Inhaber: Vor Beginn der Nachtflugausbildung wurde die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist (FCL.810 a)(2) VO(EU) Nr.1178/2011). Zeitraum der Instrumentenflug-Ausbildung Instrumentenflug-Ausbildung in ATO Bestätigung der Nachtflugausbildung durch die Ausbildungsorganisation (ATO) Die Bewerberin/Der Bewerber wurde gemäß FCL.810 a) VO(EU) Nr. 1178/2011 zum Erwerb der Nachtflugberechtigung im vg. Umfang ordnungsgemäß ausgebildet. Die in diesem Antrag gemachten Angaben werden als richtig bescheinigt. Die Ausbildung erfolgte in ATO ATO-Zeugnis Nr. Unterschrift, Funktion Bei Erwerb der Nachtflugberechtigung (oder der o. g. Instrumentenflug-Ausbildung) in einer im Ausland zertifizierten ATO ist das Zertifikat der ATO für die Berechtigung zur Ausbildung zur Nachtflugberechtigung (bzw. zur Instrumentenflug-Ausbildung) der dortigen zivilen Luftfahrtbehörde in Kopie beizufügen. 3. Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Nachtflugberechtigung für Ballone: Schulungsflüge bei Nacht von mindestens jeweils einer Stunde Dauer (mind 2) Seite 2 von 5 Seiten

3 Bestätigung der Schulungsflüge durch den Lehrberechtigten Die Bewerberin/Der Bewerber wurde gemäß gem. FCL.810 c) VO(EU) 1178/2011 zum Erwerb der Nachtflugberechtigung auf einem Ballon im vg. Umfang ordnungsgemäß ausgebildet. Die in diesem Antrag gemachten Angaben werden als richtig bescheinigt. Name, Vorname des Lehrberechtigten Lizenz-Nr. Unterschrift Bei Erwerb der Berechtigung, einen Ballon unter VFR-Bedingungen bei Nacht verantwortlich zu führen, mit einem Lehrberechtigten mit im Ausland ausgestellter Lizenz, ist die Kopie der Lizenz des Lehrberechtigten beizufügen. Hinweis für Inhaber einer Lizenz zum Führen von Flugzeugen oder Reisemotorseglern: Bitte beachten Sie, dass der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zum Eintrag der Nachtflugberechtigung ein gültiger positiver Nachweis über die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) vorliegen muss. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, deren Ergebnis bis zum bekannt gegeben wurde, ist nach 2 Jahren zu wiederholen. Wurde/Wird das Ergebnis nach dem mitgeteilt, ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach fünf Jahren zu wiederholen. Antrag der Bewerberin/des Bewerbers: Hiermit beantrage ich den Eintrag der Nachtflugberechtigung für die Luftfahrzeugkategorie in meine Lizenz/en Nr. Ich beantrage die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer nach 7 LuftSiG, falls erforderlich (s. nachstehende Hinweise). Wohnsitze und Nebenwohnsitze der letzten 5 Jahre: (Hilfsweise gewöhnlicher Aufenthaltsort) Zeitraum (Monat/Jahr) Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Bundesland Seite 3 von 5 Seiten

4 Mir ist bekannt, dass ich bei meiner fliegerischen Betätigung ein gültiges nach JAR-FCL 3 deutsch oder Teil-MED der VO(EU)Nr. 1178/2011 ausgestelltes Tauglichkeitszeugnis mitführen muss. Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Seite 4 von 5 Seiten

5 Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 LuftSiG Die Zuständigkeiten der Luftsicherheitsbehörde richten sich bei Luftfahrern nach dem Hauptwohnsitz. Der Zuständigkeitsbereich des Luftamtes Südbayern umfasst die Regierungsbezirke Schwaben, Oberbayern und Niederbayern. Der Antrag auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung ist in diesen Fällen einzureichen bei: Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern Maximilianstr München Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt eine Abfrage bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, beim Bundeszentralregister, bei ausländischen Betroffenen auch beim Ausländerzentralregister, sowie im Einzelfall beim Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und ggf. den Ausländerbehörden ( 7 Abs. 3 Satz 1 LuftSiG) sowie den Strafverfolgungsbehörden ( 7 Abs. 4 LuftSiG). Ihre personenbezogenen Daten werden von der Luftsicherheitsbehörde nur im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung elektronisch gespeichert und verwendet. Die Luftsicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Die gespeicherten Daten sind nach Ablauf von 3 Jahren, nachdem die Tätigkeit als Luftfahrer nicht mehr ausgeübt wird, zu löschen ( 7 Abs. 11 LuftSiG). Gemäß 7 Abs. 3 Satz 2 LuftSiG sind Sie verpflichtet, an Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung mitzuwirken. Werden im Rahmen der Überprüfung Tatsachen bekannt, die Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit begründen, werden Sie vor einer abschließenden Entscheidung nochmals gesondert angehört. Sie müssen wahrheitsgemäße Angaben machen. Sie können jedoch Angaben verweigern, die für Sie oder einen nahen Angehörigen im Sinne des 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) die Gefahr einer straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen, disziplinarischen oder arbeitsrechtlichen Verfolgung begründen können. Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird dem Betroffenen und den beteiligten Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder mitgeteilt ( 7 Abs. 7 LuftSiG). Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung aus. Diese wird bundesweit anerkannt. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist gebührenpflichtig. Seite 5 von 5 Seiten

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