An die Anleger der Fonds. DWS PlusInvest (Wachstum) und DWS Top Portfolio Offensiv. 12. Juli 2013

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1 An die Anleger der Fonds DWS PlusInvest (Wachstum) und DWS Top Portfolio Offensiv Mainzer Landstr Postanschrift: Frankfurt am Main 12. Juli 2013 Verschmelzung des Fonds DWS PlusInvest (Wachstum) auf den Fonds DWS Top Portfolio Offensiv (bis 23. August 2013: DWS Internationale Aktien Typ O) am 14. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment GmbH den Fonds DWS PlusInvest (Wachstum) (übertragender Fonds) am 14. Februar 2014 auf den Fonds DWS Top Portfolio Offensiv (übernehmender Fonds) verschmelzen. Fondsname WKN/ISIN Anlagepolitik DWS PlusInvest (Wachstum) DE Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Für das Sondervermögen werden zu mindestens 51% Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds erworben. Ein Aktienfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung zu mindestens 51% Aktien erwirbt oder aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in Aktien angelegt hat. Bis zu 35% des Wertes des Sondervermögens können in Anteilen an in- und ausländischen Rentenfonds und Mischfonds angelegt werden. Ein Rentenfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung zu mindestens 51% verzinsliche Wertpapiere erwirbt oder aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in verzinslichen Wertpapieren angelegt hat. Ein Mischfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung überwiegend Aktien und festverzinsliche Wertpapiere erwirbt oder aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in diesen Vermögensgegenständen angelegt hat. Bis zu 25% des Wertes des Sondervermögens können in Anteilen an in- und ausländischen DWS Top Portfolio Offensiv (bis zum 23. August 2013: DWS Internationale Aktien Typ O) DE Das Sondervermögen erwirbt und veräußert nach sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 60% des Wertes des Sondervermögens müssen in Aktien, Aktienzertifikaten und Aktienfonds angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in Aktien anlegt. Bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens werden in verzinslichen Wertpapieren wie z.b. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen bzw. Wandelanlehen in- und ausländischer Aussteller, in Zertifikaten auf Renten bzw. Rentenindizes oder in Rentenfonds angelegt. Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte Wertpapieren von Emittenten angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über einen Investment-Grade Status verfügen. Ein Rentenfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in verzinsliche Wertpapiere anlegt. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes angelegt werden. Je bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds und in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr Amtsgericht Frankfurt am Main Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE

2 Geldmarktfonds angelegt werden. Ein Geldmarktfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung zu mindestens 85% Bankguthaben, Geldmarktinstrumente oder Geldmarktfondsanteile erwirbt oder aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in diesen Vermögensgegenständen angelegt hat. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen in alle anderen zulässigen Investmentanteile angelegt werden. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Wertpapiere angelegt werden. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten angelegt werden. Bis 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Bankguthaben gehalten werden. Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung Verwaltungsvergütung/ Kostenpauschale/ Service Fee 1,10% p.a. 1,50% p.a. Fondswährung EUR EUR Erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Anlegerprofil wachstumsorientiert wachstumsorientiert Ausgabeaufschlag 5% 5% Rücknahmeabschlag 0% 0% Garantie Nein Nein Geschäftsjahr Fondsdomizil Deutschland Deutschland Vertriebsländer Deutschland Deutschland geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt. Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 07. Februar Bis zum 07. Februar 2014 sind die Anleger des übertragenden und des übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 07. Februar Orders, die am 07. Februar 2014 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 14. Februar Alternativ können die Anleger beider Fonds ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des DWS Vermögensmandat-Dynamik ( LU ) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und von der DWS Investment S.A. verwaltet wird. Für steuerliche Zwecke führt der Umtausch beim Anleger zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Das Angebot des kostenlosen Umtauschs erlischt am 07. Februar Die an diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.

3 Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt. Diesen Prüfungsbericht können Sie unter folgender Adresse beantragen: Mainzer Landstrasse Eine aktuelle Fassung der Wesentlichen Anlegerinformationen des DWS Top Portfolio Offensiv liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem Informationsschreiben bei. Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung bzw. einer Annahme eines Umtauschangebots von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen

4 An die Anleger der Fonds DWS Bonus Aktiv und DWS Top Portfolio Offensiv Mainzer Landstr Postanschrift: Frankfurt am Main 12. Juli 2013 Verschmelzung des Fonds DWS Bonus Aktiv auf den Fonds DWS Top Portfolio Offensiv (bis zum Fusionstag: DWS Internationale Aktien Typ O) am 23. August 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment GmbH den Fonds DWS Bonus Aktiv (übertragender Fonds) am 23. August 2013 auf den Fonds DWS Top Portfolio Offensiv (übernehmender Fonds) verschmelzen. Fondsname WKN/ISIN Anlagepolitik DWS Bonus Aktiv DE Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Bonus-Zertifikaten in- und ausländischer Aussteller oder Bonus-Strukturen angelegt werden. Als Bonus-Struktur versteht man dabei eine Anlagestruktur, die darauf ausgerichtet ist, Bonus-Mechanismen abzubilden. Diese Strukturen können dabei durch Kombination des direkten Erwerbs des Basiswertes bei gleichzeitigem Einsatz derivativer Strategien oder auch allein durch den Einsatz derivativer Strategien umgesetzt werden. Bonuszertifikate oder Bonus-Strukturen zahlen dem Investor den so genannten Bonus aus, wenn sich der Kurs des Basiswertes (Underlying; dies kann eine Aktie oder ein Index sein) während der Laufzeit innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegt. Diese Bandbreite wird durch die Kursschwelle (auch Barriere genannt) und den Bonus-Level definiert, wobei die Barriere die untere und der Bonus-Level die obere Kursschwelle darstellt. Diese beiden Schwellen sind für das Bonuszertifikat oder die Bonus-Struktur entscheidend und machen den Unterschied zu einem Direktinvestment aus. Der Bonus-Level wird oberhalb des Marktkurses des Basiswertes und die Kursschwelle unterhalb festgelegt. Am Ende der Laufzeit sind somit zwei Fälle möglich: 1. Der Basiswert hat die Kursschwelle während der Laufzeit nicht berührt oder unterschritten: Der Investor erhält zumindest eine Auszahlung in Höhe des Bonus-Levels. Hierbei darf der Basiswert sogar während der Laufzeit gesunken sein. Liegt DWS Top Portfolio Offensiv (bis zum Fusionstag: DWS Internationale Aktien Typ O) DE Das Sondervermögen erwirbt und veräußert nach sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 60% des Wertes des Sondervermögens müssen in Aktien, Aktienzertifikaten und Aktienfonds angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in Aktien anlegt. Bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens werden in verzinslichen Wertpapieren wie z.b. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen bzw. Wandelanlehen in- und ausländischer Aussteller, in Zertifikaten auf Renten bzw. Rentenindizes oder in Rentenfonds angelegt. Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte Wertpapieren von Emittenten angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über einen Investment-Grade Status verfügen. Ein Rentenfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in verzinsliche Wertpapiere anlegt. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes angelegt werden. Je bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds und in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr Amtsgericht Frankfurt am Main Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE

5 der Basiswert am Ende der Laufzeit über den Bonus-Level, partizipiert der Investor eins zu eins an dieser Entwicklung und erhält den tatsächlichen Wert des Basiswertes. Die Gewinnchance des Investors ist bei einer starken Aufwärtsbewegung des Basiswertes somit nicht begrenzt. 2. Der Basiswert hat die Kursschwelle während der Laufzeit berührt oder unterschritten: Der Investor erhält als Rückzahlung den Basiswert geliefert bzw. ihm wird der Wert des Basiswertes, bezogen auf den von ihm eingesetzten Anlagebetrag, ausgezahlt. Dies bedeutet, dass der Investor nach Verletzung der Kursschwelle eins zu eins an der Wertentwicklung des Basiswertes partizipiert. Demzufolge kann der Investor im Fall einer erneuten Kurssteigerung sowohl noch ein insgesamt positives Ergebnis erzielen als auch gegebenenfalls hohe Verluste erleiden, wenn der Basiswert weiter fällt. Je bis 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten und Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens in Anteilen an anderen Sondervermögen (Investmentanteile) investieren. Dabei darf der über 5% des Wertes des Sondervermögens hinausgehende Teil an Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen. Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung Verwaltungsvergütung/ Kostenpauschale/ Service Fee 1,40% p.a. 1,50% p.a. Fondswährung EUR EUR Erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Anlegerprofil wachstumsorientiert wachstumsorientiert Ausgabeaufschlag 4% 5% Rücknahmeabschlag 0% 0% Garantie Nein Nein Geschäftsjahr Fondsdomizil Deutschland Deutschland Vertriebsländer Deutschland Deutschland geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt. Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 16. August Bis zum 16. August 2013 sind die Anleger des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 16. August Orders, die am 16. August 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 23. August Alternativ können die Anleger beider Fonds ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des DWS Vermögensmandat-Dynamik ( LU ) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und von der DWS Investment S.A. verwaltet wird.

6 Für steuerliche Zwecke führt der Umtausch beim Anleger zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Das Angebot des kostenlosen Umtauschs erlischt am 16. August Die an diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt. Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt. Diesen Prüfungsbericht können Sie unter folgender Adresse beantragen: Mainzer Landstrasse Eine aktuelle Fassung der Wesentlichen Anlegerinformationen des DWS Top Portfolio Offensiv liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem Informationsschreiben bei. Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung bzw. einer Annahme eines Umtauschangebots von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen

7 An die Anleger der Fonds DWS Diskont Aktiv und DWS Top Portfolio Offensiv Mainzer Landstr Postanschrift: Frankfurt am Main 12. Juli 2013 Verschmelzung des Fonds DWS Diskont Aktiv auf den Fonds DWS Top Portfolio Offensiv (bis zum Fusionstag: DWS Internationale Aktien Typ O) am 23. August 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment GmbH den Fonds DWS Diskont Aktiv (übertragender Fonds) am 23. August 2013 auf den Fonds DWS Top Portfolio Offensiv (übernehmender Fonds) verschmelzen. Fondsname WKN/ISIN Anlagepolitik DWS Diskont Aktiv DE Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Diskontzertifikaten oder Diskont-Strukturen auf eine oder mehrere Aktien, Diskontzertifikaten oder Diskont-Strukturen, die einzelne Diskont-Strukturen auf eine oder mehrere Aktien verbinden (z. B. Two Asset Diskontzertifikate oder Two Asset Diskont-Strukturen) und Diskontzertifikaten oder Diskont-Strukturen auf Aktienindizes angelegt werden. Als Diskont- Struktur versteht man dabei eine Anlagestruktur, die darauf ausgerichtet ist, Diskont-Mechanismen abzubilden. Diese Strukturen können dabei durch Kombination des direkten Erwerbs des Basiswertes bei gleichzeitigem Einsatz derivativer Strategien oder auch allein durch den Einsatz derivativer Strategien umgesetzt werden. Mit einem Diskontzertifikat oder einer Diskont- Struktur partizipiert der Anleger an der Wertentwicklung eines Basiswertes. Wirtschaftlich betrachtet erhält er einen Preisabschlag gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswertes dem so genannten Diskont. Dafür ist die Partizipation an der Wertentwicklung des Basiswertes auf einen vorab definierten Höchstbetrag begrenzt. Je bis 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten und Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens in Anteilen an anderen Sondervermögen (Investmentanteile) investieren. Dabei darf der über 5% des Wertes des DWS Top Portfolio Offensiv (bis zum Fusionstag: DWS Internationale Aktien Typ O) DE Das Sondervermögen erwirbt und veräußert nach sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 60% des Wertes des Sondervermögens müssen in Aktien, Aktienzertifikaten und Aktienfonds angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in Aktien anlegt. Bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens werden in verzinslichen Wertpapieren wie z.b. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen bzw. Wandelanlehen in- und ausländischer Aussteller, in Zertifikaten auf Renten bzw. Rentenindizes oder in Rentenfonds angelegt. Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte Wertpapieren von Emittenten angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über einen Investment-Grade Status verfügen. Ein Rentenfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in verzinsliche Wertpapiere anlegt. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes angelegt werden. Je bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds und in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr Amtsgericht Frankfurt am Main Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE

8 Sondervermögens hinausgehende Teil an Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen. Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung Verwaltungsvergütung/ Kostenpauschale/ Service Fee 1,40% p.a. 1,50% p.a. Fondswährung EUR EUR Erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsabhängige Vergütung Anlegerprofil wachstumsorientiert wachstumsorientiert Ausgabeaufschlag 4% 5% Rücknahmeabschlag 0% 0% Garantie Nein Nein Geschäftsjahr Fondsdomizil Deutschland Deutschland Vertriebsländer Deutschland Deutschland geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt. Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 16. August Bis zum 16. August 2013 sind die Anleger des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 16. August Orders, die am 16. August 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am 23. August Alternativ können die Anleger beider Fonds ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des DWS Diskont Basket ( LU ) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und von der DWS Investment S.A. verwaltet wird. Für steuerliche Zwecke führt der Umtausch beim Anleger zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Das Angebot des kostenlosen Umtauschs erlischt am 16. August Die an diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt. Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt. Diesen Prüfungsbericht können Sie unter folgender Adresse beantragen: Mainzer Landstrasse Eine aktuelle Fassung der Wesentlichen Anlegerinformationen des DWS Top Portfolio Offensiv liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem Informationsschreiben bei.

9 Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsverschmelzung bzw. einer Annahme eines Umtauschangebots von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen

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