Sonderpädagogische Förderung im Kreis Pinneberg. Schulamt Pinneberg Dirk Janssen, Schulrat

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sonderpädagogische Förderung im Kreis Pinneberg. Schulamt Pinneberg Dirk Janssen, Schulrat"

Transkript

1 Sonderpädagogische Förderung im Kreis Pinneberg Schulamt Pinneberg Dirk Janssen, Schulrat

2 Förderzentren Lernen im Kreis Pinneberg

3 Förderzentren Geistige Entwicklung im Kreis Pinneberg Raboisenschule Elmshorn Heidewegschule Appen- Etz ca. 230 Kinder Förderzentren intern ca. 30 Kinder kreisweit integrativ

4 Ausgangslage 1983 gab es in Schleswig Holstein 160 Sonderschulen mit 6 Sonderschularten Lernbehinderte Sprachbehinderte Verhaltensgestörte Hörgeschädigte Körperbehinderte Geistigbehinderte

5 Der Prozess der Weiterentwicklung Integration als Regelaufgabe unter Bedingungen Sonderschulen > Förderzentren (Schulgesetz 1990) Integration hat Vorrang! Ordnung für Sonderpädagogik (OSP 1992) Ausbildung: SonderpädagogInnen werden in der Sonderschule und in der Regelschule ausgebildet (1993) Sonderschulen arbeiten vorwiegend als Förderzentren, 31% der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden integrativ beschult (2003)

6 Der Prozess der Weiterentwicklung individuelle Förderungals durchgängiges Unterrichtsprinzip Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden als Eingangsphase1-3 eine pädagogische Einheit, Lernpläne, jahrgangsübergreifende Lerngruppen Beurlaubungen vom Schulbesuch nur aus gesundheitlichen Gründen Aufsteigen ohne Versetzungsbeschlussin die jeweils nächste Jahrgangsstufe Förderzentren arbeiten in der Eingangsphase präventiv Schulgesetz 2007

7 Der Prozess der Weiterentwicklung Das Ziel der inklusiven Bildung wird verbindlich festgeschrieben. Im Schulgesetz heißt es in 4 (Abs.11) "Zur Erreichung der Bildungsund Erziehungsziele sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderung besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund. Schulgesetz 2007

8 Inklusion Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung zu gewährleisten und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen... Artikel 24, UN BRK

9 Inklusion Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden Artikel 24, UN BRK

10 Empfehlung der KMK vom Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungenin Schulen Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ist in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für alle Länder. Die vom Bundestag 2009 ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen, die mit Artikel 24 den Ausbau des gemeinsamen Lernens in den Mittelpunktstellt, ist dabei der vorgegebene Rahmen für die Länder. Das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf Bildung und der Ausbau des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen stehen hierbei im Vordergrund. In der zeitlichen Umsetzung und in schulstrukturellen Fragen sind die Länder unabhängig in ihrem Vorgehen

11 Integration in Schleswig Holstein und 2010 Quelle: S-H Landtag, Drucksache 15/771(neu) 2001 und MBK 2009

12 Bildungsprogramme zur Landtagswahl 2012 Parteien formulieren das Ziel inklusiver Bildung SPD

13 Unterschiedliche Wege aber ein für alle verbindliches Ziel:

14 Inklusion? Integration Inklusion

15 Nicht das Kind soll sich der Schule anpassen, sondern die Schule schafft angemessene Bedingungen für das Kind.

16 Sonderpädagogische Förderschwerpunkte Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung Sehen Hören Sprache Autismus Körperliche und motorische Entwicklung Unterricht für Kranke

17 Welche Aufgaben haben Förderzentren? Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfes gemeinsam unterrichtet werden..... soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht. Schulgesetzes SH 2010

18 Welche Aufgaben haben Förderzentren? Förderzentren unterrichten, erziehen und fördern Kinder, Jugendliche und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und beraten Eltern und Lehrkräfte. Sie nehmen Schülerinnen und Schüler auf, die in anderen Schularten auch mit besonderen Hilfen dauernd der vorübergehend nicht ausreichend gefördert werden können. Förderzentren wirken an der Planung und Durchführung von Formen des gemeinsamen Unterrichts mit.

19 Welche Aufgaben haben Förderzentren? Förderzentren beteiligen sich zusammen mit Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe an der Förderung von Kindern, Jugendlichen und Schülerinnen und Schülern zur Vermeidung sonderpädagogischem Förderbedarfs.

20 Welche Aufgaben haben Förderzentren? Förderzentren sollen eine individuelle Förderung entsprechend dem sonderpädagogischen Förderbedarf erteilen, soweit möglich die Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs anstreben und dabei eine allgemeine Bildung vermitteln, auf die Eingliederung der Schülerinnen und Schüler in Schulen anderer Schularten hinwirken, zu den im Schulgesetz vorgesehenen Abschlüssen führen sowie die berufliche Bildung vorbereiten.

21 Welche Aufgaben haben Förderzentren? Förderzentren sind Unterstützungssysteme. Förderzentren sind keine Ersatzsysteme.

22 Unterschiedliche Wege Förderzentren haben auch im Kreis Pinneberg - erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Umsetzung der vorgegebenen Zielrichtungen. Alle arbeiten präventiv und integrativ in der Region. Das Verhältnis zwischen intern beschulten und präventiv/ integrativ unterstützten Kindern ist sehr unterschiedlich.

23

24

25

26 Wie erhalten die Förderzentren im Kreis Pinneberg ihre Ressourcen?

27 Das Land SH verteilt Lehrerplanstellen von Sonderpädagogen an die Schulämter aller Kreise und kreisfreien Städte Faktoren: Schülerzahlen / sozialer Faktor Das Schulamt verteilt diese Lehrerplanstellen an die Förderzentren im Kreis Faktoren: 70% nach Schülerzahlen im Umfeld / 30 % nach Sozialindex Förderzentren verteilen ihr Budget nach transparenten Kriterien an die Regelschulen der Region und ggf. nach innen (Förderschule)

28 Wie verteilen die Förderzentren ihr Budget an die Regelschulen? Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Förderschule intern Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Regelschulen Kinder mit Förderbedarf in der Eingangsphase der Grundschulen (Prävention) Beratung von Lehrkräften / Eltern Koordination/ Netzwerkarbeit / besondere Maßnahmen ( u.a. KompZentren Erziehungshilfe Sprachintensivmaßnahmen )

29 Werden die Förderzentren im Kreis Pinneberg also aufgelöst?

30 Die bestehenden regionalen Förderzentren im Kreis bleiben eigenständige Institutionen unter eigenständiger Leitung. Sie werden nicht mit dem Regelschulsystem verschmolzen. Vorbehalt: veränderte gesetzliche Regelungen einschneidende demographische Entwicklungen

31 Wie wird ein Förderzentrum in einigen Jahren aussehen? Vielleicht so:

32 Perspektive der Förderzentren Regionales Förderzentrum (L,S,E) ca GS / ca Planstellen interne Lerngruppen befristet mit transparenten Aufnahmekriterien Schulleiter (-in) Stellv. SL Funktionsstellen / Koordinatoren spezifische Angebot e, Förderkurse... Lesen Motorik (Lern)therapie fa chlicher Austausch Fortbildung Medienwerkstatt (kollegiale-) Supervision kooperat ive Erziehungshilfe Tandem Schule Jugendhilfe Beratungsteams interne Beschulungen Kooperat ion KiTa im Rahmen eines gemeinsamen Bildungsauftrages Prävent ion / Beratung präventive Angebote Beratung Diagnostik... Sonderpädagogische Förderung zielgleich / zieldifferent regionale N et zw erkarbeit Schulen Jugendhilfe Schulsozialarbeit Therapie/Medizin AA /ARGE... Koordina tion Regionalkonferenzen Fallbegleitung...

33 Es ist übrigens ein Gerücht... dass die Ressourcen für Sonderpädagogik in den letzten Jahren reduziert wurden! Sie wurden erhöht.

34 Es ist allerdings kein Gerücht... dass der Anteil von Kindern mit erheblichem Förderbedarf deutlich angestiegen ist und deshalb beim einzelnen Kind oft weniger ankommt.

35 Vielen Dank.

36 Was bedeutet sonderpädagogischer Förderbedarf? Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs-und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

37 Verfahrensablauf sonderpädagogische Überprüfung Meldung zur sonderpädagogischen Überprüfung (Eltern, Schule...) Keine Feststellung in der Eingangsphase in den Förderschwerpunkten Lernen / Sprache / emotional - soz. Entwicklung Eltern können Untersuchung nicht verweigern! FÖZ nimmt Gutachten nach Prüfung an

38 Verfahrensablauf sonderpädagogische Überprüfung Durchführung der Überprüfung mit Informellen / ggf. standardisierten Verfahren, intensive Elternkontakte und Klärung der Beschulungswünsche, Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens mit Vorschlag Freie Schulwahl gilt im Grundsatz auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Regionale Koordination mit Beschulungsvorschlag an Schulamt ggf. Förderausschuss Entscheidung und Zuweisung des Schulamtes Widerspruchsrecht der Eltern > MBK

39 Beispiel: Ressourcen in die Prävention in der Eingangsphase GS Kinder mit erhöhtem FÖB (Grundschule) ohne sonderpädagogische Ressource Kinder mit hohem Förderbedarf (Grundschule mit FÖZ) Kinder mit sehr hohem Förderbedarf (Grundschule mit FÖZ)

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine

Mehr

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung

Mehr

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches

Mehr

Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland

Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Jutta Schöler (i.r. ehemals TU-Berlin-Erziehungswissenschaft) Köln - 21. März 2011 Prof. Dr. Jutta Schöler Köln 2011 1 Historie 1976

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4006 6. Wahlperiode 03.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsstunden zur Förderung von Schülerinnen und Schülern

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Fachanhörung Inklusion Wie können multiprofessionelle Teams erfolgreich unterstützen? Veranstalter: BLLV München 27. Oktober 2016 Dr. Heide Hollmer Inklusion IST Schuljahr

Mehr

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013

Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013 Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische

Mehr

Arbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden

Arbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden Arbeitspapier Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte Schleswig-Holstein. Der echte Norden Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Inklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte

Inklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte MR Erich Weigl Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Pädagogische und rechtliche Aspekte 16.03.2013 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zum Bayerischen

Mehr

Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme

Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen Erste Stellungnahme Mehr gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Den wohl größten Veränderungsprozess werden Sachsens Schulen

Mehr

Inklusion im Landkreis Esslingen

Inklusion im Landkreis Esslingen Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen

Mehr

SCHULPROGRAMM. Pestalozzi-Schule Förderzentrum Lernen. der. Stand:

SCHULPROGRAMM. Pestalozzi-Schule Förderzentrum Lernen. der. Stand: SCHULPROGRAMM der Pestalozzi-Schule Förderzentrum Lernen Stand: 22.03.2017 Schulstraße 16 25524 Itzehoe Tel: 04821/685950 Email: Pestalozzi-Schule.Itzehoe@Schule.LandSH.de Home: www.pesta-iz.lernnetz.de

Mehr

Bildung für Berlin. Beispiele für Gruppen, die im Bildungsbereich ausgeschlossen oder marginalisiert sind

Bildung für Berlin. Beispiele für Gruppen, die im Bildungsbereich ausgeschlossen oder marginalisiert sind Inklusion - eine Schule für alle! Steglitz-Zehlendorf macht sich auf den Weg! Marion Thiel-Blankenburg Januar 2011 Beispiele für Gruppen, die im Bildungsbereich ausgeschlossen oder marginalisiert sind

Mehr

Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen!

Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen! Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen! 25.März 2015 LBK Alt Rahlstedt / Großlohe/ Hohenhorst Dörte Dzäbel, Beratungsleitung/ Brigitte Schulz, Gesamtleitung

Mehr

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion

Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Berlin, Dr. Jörg Dräger Inklusion ist rechtliche Verpflichtung, erzeugt politischen Druck und ist Treiber für individuelle Förderung

Mehr

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen

Mehr

Umsetzung der UN-BRK im Bereich frühkindliche Bildung. Nr. Maßnahme. Aktueller Stand September Zuständigkeit/ Zeitraum

Umsetzung der UN-BRK im Bereich frühkindliche Bildung. Nr. Maßnahme. Aktueller Stand September Zuständigkeit/ Zeitraum Entwicklungsplan Inklusion-Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 7 und 24) im Bildungswesen bis 2020 Umsetzung der n Stand:

Mehr

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje 1 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von

Mehr

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Das bestehende Schulsystem Chancengleichheit oder Diskriminierung? Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsfrage für Sie alle gleich: Klettern

Mehr

1. Schwerpunkt - Auftrag inklusive Schule. Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen

1. Schwerpunkt - Auftrag inklusive Schule. Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen 1. Schwerpunkt - Auftrag inklusive Schule Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen Die Schulen haben das Ziel, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Sie sind im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages

Mehr

Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule. Hannover Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft

Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule. Hannover Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule Hannover - 08.04.2011 Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft Charlotte Charlotte im Kreis ihrer Freundinnen integriert in der Schule

Mehr

Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24)

Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Januar 2011 Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Quelle Kultusministerium überarbeitet ROB Windolf Eva 1 Das Übereinkommen

Mehr

Wie können Förderzentren für die Inklusion umgestaltet werden?

Wie können Förderzentren für die Inklusion umgestaltet werden? Lars Krackert 09.04.2011 Wie können Förderzentren für die Inklusion umgestaltet werden? besser zusammen Gesetzliche Grundlage - Die Schul- und Unterrichtsgestaltung der Förderzentren orientiert sich

Mehr

Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention

Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention Erich Weigl Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie

Mehr

Referat Inklusion.

Referat Inklusion. Referat Inklusion angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Wohl des Kindes Gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte

Mehr

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK

Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und

Mehr

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen Elke Herrmann Behindertenpolitische Sprecherin Dr. Tobias Peter Parlamentarischer Berater für Bildung und

Mehr

Gemeinsamer Unterricht

Gemeinsamer Unterricht Gemeinsamer Unterricht Anspruch im Nds.Schulgesetz seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 2), sollen

Mehr

Sonderpädagogische Schülerakte Teil II

Sonderpädagogische Schülerakte Teil II II. Durchführung des Verfahrens: 4 Abs. 3 8 SoFVO Prüfung / Ergebnisse 1. Das : Wird zum ersten Mal durchgeführt: Ja (weiter mit 1.1 und 1.2) Nein (weiter mit 2.) Ja 1.1 Entscheidung über das weitere Vorgehen

Mehr

Sonderpädagogik in Bewegung

Sonderpädagogik in Bewegung Sonderpädagogik in Bewegung 21. Jhdt. Separation Integration I 20. Jhdt. E Separation Integration 19. Jhdt. Exklusion Separation 18. Jhdt. Exklusion Separation 17. Jhdt. Exklusion Separation 16. Jhdt.

Mehr

Eckpunktepapier. Inklusion. der CDU-Landtagsfraktion

Eckpunktepapier. Inklusion. der CDU-Landtagsfraktion Eckpunktepapier Inklusion der CDU-Landtagsfraktion 1. Vorwort Wie wir in einer alternden und ausdifferenzierten Gesellschaft zusammenleben können und wollen, wird eine der großen gesellschaftspolitischen

Mehr

Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt

Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt Meine Schule will inklusiv arbeiten. Damit es gelingt, benötigen wir gerade am Anfang

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern MR Erich Weigl Dr. Monika Eiber Pädagogische und rechtliche Aspekte 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zur

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2279 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats

Mehr

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über

Mehr

Inklusion: Wirkungen Nebenwirkungen Schlussfolgerungen am Beispiel des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung

Inklusion: Wirkungen Nebenwirkungen Schlussfolgerungen am Beispiel des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung Roland Stein Universität Würzburg Lehrstuhl für Sonderpädagogik V Inklusion: Wirkungen Nebenwirkungen Schlussfolgerungen am Beispiel des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung Fachgespräch

Mehr

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I Teil I I. Einleitung des Verfahrens: 4 Abs.1 SoFVO Deckblatt Name: Vorname: geb. am: Staatsangehörigkeit: Anschrift der meldenden Schule / Schulstempel Das Personensorgerecht liegt bei: Eltern: / Mutter:

Mehr

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 0 0900079 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn

Mehr

Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst

Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst ----------- Nr. 5. 8. bis Mai des laufenden Schuljahres ----------- Nr. 1. 4. bis März des laufenden Schuljahres Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen

Mehr

Schulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste

Schulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste Schulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste Schulgesetz Bezugspunkte Sonderpädagogischer Dienst 15 (Abs. 2) ( ) die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterstützen

Mehr

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20. Juli 2007

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20. Juli 2007 Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20. Juli 2007 Aufgrund des 18 Abs. 6 Satz 2, 45 Abs. 1 Satz 6 und des 126 Abs. 3 des Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

Arbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden

Arbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden Arbeitspapier Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte Schleswig-Holstein. Der echte Norden Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Fortbildung und Beratung auf dem Weg zur inklusiven Schule. Qualifizierung von Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberatern

Fortbildung und Beratung auf dem Weg zur inklusiven Schule. Qualifizierung von Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberatern Fortbildung und Beratung auf dem Weg zur inklusiven Schule Qualifizierung von Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberatern Hinter - Gründe 2009 von der Bundesregierung unterzeichnete UN Behindertenrechtskonvention

Mehr

Quelle: Fundstelle: NBl.MBF.Schl.-H. 2007, 211 Gliederungs-Nr: Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20.

Quelle: Fundstelle: NBl.MBF.Schl.-H. 2007, 211 Gliederungs-Nr: Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20. Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SoFVO Ausfertigungsdatum: 20.07.2007 Gültig ab: 01.08.2008 Gültig bis: 30.07.2018 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle:

Mehr

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für

Mehr

Sonderpädagogische Förderung in Brandenburg

Sonderpädagogische Förderung in Brandenburg Sonderpädagogische Förderung in Brandenburg - Behinderung und sonderpädagogischer Förderbedarf - Das Feststellungsverfahren - Entwicklungen im Land - Zahlen und Ressourcen -Entwicklungen in Brandenburg

Mehr

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)

Mehr

Konsultation Inklusion Inklusion Umsteuerung der sonderpädagogischen Förderung in Berlin Sen BWF II D Hannelore Kern

Konsultation Inklusion Inklusion Umsteuerung der sonderpädagogischen Förderung in Berlin Sen BWF II D Hannelore Kern Konsultation Inklusion 28.10.2011 Inklusion Umsteuerung der sonderpädagogischen Förderung in Berlin Sen BWF II D Hannelore Kern Sonderpädagogische Förderung in Berlin Umsteuerung Wesentliche Veränderungen

Mehr

Sonder-und Integrationspädagogische Förderung in Thüringen. Thüringer Landtag -Erfurt,

Sonder-und Integrationspädagogische Förderung in Thüringen. Thüringer Landtag -Erfurt, Sonder-und Integrationspädagogische Förderung in Thüringen Thüringer Landtag -Erfurt, 3.12.2010 Prof. Dr. AdaSasse, Dipl.-Math. Ursula Schulzeck, Thüringer Forschungs-und Arbeitsstelle für den Gemeinsamen

Mehr

Sonderpädagogische Förderung in der Grundschule. am Beispiel der Region Hannover Nordwest

Sonderpädagogische Förderung in der Grundschule. am Beispiel der Region Hannover Nordwest Sonderpädagogische Förderung in der Grundschule am Beispiel der Region Hannover Nordwest Struktur der sonderpädagogischen Förderung (außerhalb der Förderschule) sollen Prävention Diagnostik Förderung Beratung

Mehr

Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule

Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 11.06.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Zukunft des

Mehr

Inklusion. Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS

Inklusion. Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS Was ist Inklusion? Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS Grundlagen UN-BRK (26.3.2009, Ratifizierung) Art. 24 gewährleisten ein inklusives Bildungssystem ermöglichen Teilhabe an der Bildung treffen angemessene

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7233 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.12.16 und Antwort des Senats

Mehr

Hessisches Kultusministerium. Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung in Hessen

Hessisches Kultusministerium. Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung in Hessen Hessisches Kultusministerium Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung in Hessen Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

Mehr

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,

Mehr

Schule am Göteborgring - Förderzentrum. Integration/Inklusion

Schule am Göteborgring - Förderzentrum. Integration/Inklusion Schule am Göteborgring - Förderzentrum Integration/Inklusion Schule am Göteborgring Förderzentrum Gotlandwinkel 16 24109 Kiel Schulleiterin: Telse Detlefs Tel.: 0431-200 70 20 Fax: 0431 200 70 25 Email:

Mehr

Unterwegs zur inklusiven Schule: Erfahrungen und Perspektiven

Unterwegs zur inklusiven Schule: Erfahrungen und Perspektiven Unterwegs zur inklusiven Schule: Erfahrungen und Perspektiven Ludwigsfelde 17./18. Oktober 2011 Prof. em. Dr. Klaus Klemm Universität Duisburg-Essen Gliederung 1. Von der Hilfsschule zur Inklusion: Ein

Mehr

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS

Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Was erwartet Sie heute? Inklusion im Bay EUG (Auszüge) Beratungsangebot zur inklusiven Beschulung an der Staatl. Schulberatungsstelle für Mfr. Fallbeispiele

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Aktuelle fachliche und schulrechtliche Entwicklungen 20.04.2016 MRin Tanja Götz, MR Erich Weigl StMBW 1 Ein neuer Weg ist immer ein Wagnis.

Mehr

36. Landeselterntag. Inklusion im Thüringer Schulgesetz Stand und Perspektiven

36. Landeselterntag. Inklusion im Thüringer Schulgesetz Stand und Perspektiven www.tmbjs.de 19. Mai 2017 36. Landeselterntag Inklusion im Thüringer Schulgesetz Stand und Perspektiven Frau Dr. Kindervater, Frau Helm 1 www.tmbjs.de 19. Mai 2017 36. Landeselterntag Historie Stellungnahme

Mehr

Rahmenvorgaben. Rahmenvorgaben

Rahmenvorgaben. Rahmenvorgaben Rahmenvorgaben Rahmenvorgaben Inhaltsübersicht Überblick über Fundorte wichtiger Rahmenvorgaben 01 Zielsetzungen der Grundschularbeit 01 Vorgaben zur Organisation der Eingangsphase 01 Vorgaben zur Zusammenarbeit

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch

Mehr

Inklusion im Bremischen Schulgesetz

Inklusion im Bremischen Schulgesetz Inklusion im Bremischen Schulgesetz Inklusion im Bremischen Schulgesetz Horst Frehe MdBB Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses

Mehr

Die Vorsorge der Versorgung in Schleswig-Holstein Das System der Übergänge von der KiTa in die Grundschule Überblick über die Unterstützungssysteme

Die Vorsorge der Versorgung in Schleswig-Holstein Das System der Übergänge von der KiTa in die Grundschule Überblick über die Unterstützungssysteme Die Vorsorge der Versorgung in Schleswig-Holstein Das System der Übergänge von der KiTa in die Grundschule Überblick über die Unterstützungssysteme Ärztekammer Bad Segeberg 11.Juni 2014 Christine Pluhar

Mehr

Konzept zur inklusiven Förderung März 2016

Konzept zur inklusiven Förderung März 2016 Konzept zur inklusiven Förderung März 2016 1. Anlass der Antragsstellung 1.1. Lernen unter einem Dach 1.2. Aktuelle Situation 2. Sonderpädagogische Förderung 2.1. Grundlagen der Sonderpädagogischen Förderung

Mehr

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Unsere Adressaten Schülerinnen und Schüler

Mehr

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule

Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Unser Anliegen Kinder und Jugendliche mit

Mehr

Von der Integration zur Inklusion. Das Integrationsmodell für die Region Bad Bevensen Bienenbüttel

Von der Integration zur Inklusion. Das Integrationsmodell für die Region Bad Bevensen Bienenbüttel Von der Integration zur Inklusion Das Integrationsmodell für die Region Bad Bevensen Bienenbüttel 1 2 Das Einzugsgebiet der Förderschule besteht aus 4 Grundschulen. Ca. 1000 Grundschüler. Günstige Bedingungen

Mehr

Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans

Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v. www.inklusion-olpe.de Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Hintergrund unseres Antrages Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die

Mehr

Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord. Januar 2013

Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord. Januar 2013 Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord Januar 2013 Absender

Mehr

Übersicht. 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe. 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens

Übersicht. 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe. 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens Übersicht 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens 5) Inklusives Leitbild unserer Schule 6) Umsetzung an unserer Schule 7) Ausblick 1 Was

Mehr

UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Bedeutung für die Schule

UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Bedeutung für die Schule UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen Bedeutung für die Schule Worum es geht Umgang mit Heterogenität Achtung und Durchsetzung eines Menschenrechts 03.03.2010 Seite 2 Sonderberichterstatter

Mehr

Übergang KITA SCHULE bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Übergang KITA SCHULE bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Quelle: Broschüre Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ; Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2016 Übergang KITA SCHULE bei Kindern

Mehr

Referentin: Ilka Marquardt Oktober 2011

Referentin: Ilka Marquardt Oktober 2011 Referentin: Ilka Marquardt Oktober 2011 1. Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Prozess 2. Vorstellung des Pilotprojektes Auf dem Weg zur inklusiven Schule (Schulamtsbereich Brandenburg an der Havel)

Mehr

Angenommene Anträge LDV 2012 Schweinfurt

Angenommene Anträge LDV 2012 Schweinfurt Angenommene Anträge LDV 2012 Schweinfurt Mitgliedsbeiträge Die Mitgliedsbeiträge werden ab 01.01.2013 wie folgt festgelegt: Beitragsgruppe Jahreszahler Halbjahreszahler Vollzahler 115,00 118,00 Teilzahler

Mehr

FAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung

FAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung FAQ Kompetenzzentren sonderpädagogische Förderung Häufig gestellte Fragen zum Thema Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung (KsF) Wird die Leitung des KsF also die Schulleiterin oder der

Mehr

Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung

Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (gemäß 54 HSchG) Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Stempel der allgemeinen Schule

Mehr

Eine Schule für alle: Bildungssystem und Inklusion

Eine Schule für alle: Bildungssystem und Inklusion Eine Schule für alle: Bildungssystem und Inklusion Evangelische Akademie Tutzing 21.5.2011 Prof. em. Dr. Klaus Klemm Universität Duisburg-Essen Gliederung 1. Von der Hilfsschule zur Inklusion: Ein historischer

Mehr

Auswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK

Auswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK Auswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK - Ausgangslage in den Ländern - Entwicklungen in der Sonderpädagogik

Mehr

Aus was wir zu sprechen

Aus was wir zu sprechen GEW Schwäbisch Hall 23. März 2017 Michael Hirn verantwortlicher Redakteur der GEW Mitgliederzeitschrift bildung & wissenschaft; Mitglied HPR GHWRGS; Leiter eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums

Mehr

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Recht und Behinderung UdS Arbeitsgruppe 1 07. Juli 2016 Kontakt und weitere Informationen: A.Sastges-Schank@bildung.saarland.de / 0681-501-7986 http://www.saarland.de/118308.htm

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung

Mehr

Der Prozess der Inklusion Informationen und Impulse

Der Prozess der Inklusion Informationen und Impulse + Der Prozess der Inklusion Informationen und Impulse PD Dr. Margit Theis-Scholz, Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen mit TD Trier + Inklusion und deren verschiedene Aspekte + INKLUSION

Mehr

Gesetzentwurf Inklusion: Schulen integrationsfähig ausgestalten. Gesetzentwurf Inklusion: Schulen integrationsfähig ausgestalten

Gesetzentwurf Inklusion: Schulen integrationsfähig ausgestalten. Gesetzentwurf Inklusion: Schulen integrationsfähig ausgestalten 11.05.2009 Gesetzentwurf Inklusion: Schulen integrationsfähig ausgestalten Pressekonferenz Grüne, mit Renate Rastätter, schulpolitische Sprecherin, 11.05.2009 Gesetzentwurf Inklusion: Schulen integrationsfähig

Mehr

Inklusion in der beruflichen Bildung

Inklusion in der beruflichen Bildung Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Februar 2014 Inhalt Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen Inklusion in der beruflichen Bildung Erste Ansätze Inklusion

Mehr

Zeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/ /2025. Stand: November 2018

Zeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/ /2025. Stand: November 2018 Zeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/2019 2024/2025 Stand: November 2018 Ziele der Landesstrategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem Mecklenburg-Vorpommern Umsetzung der Landesstrategie

Mehr

Standortbestimmung und Perspektiven von Schulsozialarbeit SFBB

Standortbestimmung und Perspektiven von Schulsozialarbeit SFBB Vortrag von Gudrun Lehn-Lange und Maurice Breier Schulpsychologisches Beratungszentrum Reinickendorf Grundlage: Ergebnisse der AG zum Thema BUZ, SPBZ und SP Reinickendorf Standortbestimmung und Perspektiven

Mehr

III Organisationshilfen

III Organisationshilfen 2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des

Mehr

Anja Holthusen. Fon 0431 / Fax 0431 / Schleswig-Holsteinischer Landtag Bildungsausschuss Anke Erdmann Postfach Kiel

Anja Holthusen. Fon 0431 / Fax 0431 / Schleswig-Holsteinischer Landtag Bildungsausschuss Anke Erdmann Postfach Kiel Anja Holthusen Schleswig-Holsteinischer Landtag Bildungsausschuss Anke Erdmann Postfach 7121 24171 Kiel Fon 0431 / 888 17 07 Fax 0431 / 888 17 08 email anjaholthusen@forumsozialev.de 27.11.14 Stellungnahme

Mehr

Sonderschulen entwickeln sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Sonderschulen entwickeln sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren FAQ zur Inklusion 1. Warum wurde das Schulgesetz geändert? Die Änderung des Schulgesetzes dient der weiteren schrittweisen Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember

Mehr