I. Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene

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1 I. Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße Schiene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesheit Demografie vom 27. Mai 2011 ( ) Die Verwaltungsvorschrift über Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße Schiene vom 16. März 2011 (MinBl. S. 58) wird wie folgt geändert: Die Anlage erhält die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Anlage: Liste der repräsentativen Tarifverträge im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße Schiene Lfd. Nr. sparteien Name des es Geltungsbeginn 1 liche Regelungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße 1.1 Vereinigung der Manteltarifvertrag gewerbliche Arbeitnehmer

2 1.2 Vereinigung der Manteltarifvertrag Angestellte 1.3 Vereinigung der Manteltarifvertrag Auszubildende 1.4 Vereinigung der über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) 1. Oktober Vereinigung der zur Förderung der Altersteilzeit 1. Oktober Vereinigung der über Mindestfahrerbesetzung für Kraftomnibusse in Rheinland-Pfalz vom 7. September Januar Vereinigung der Dienstleistungsgewerk- über vermögenswirksame Leistungen 7. September 1994

3 schaft 1.8 Vereinigung der 1.9 Vereinigung der über en Verzicht auf Spitzenbeiträge über Löhne Gehälter Rheinland-Pfalz (Omnibusbetriebe) 6. August April Vereinigung der über die Vergütung Auszubildender Rheinland-Pfalz (Omnibusbetriebe) 1. April liche Regelungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Schiene 2.1 Arbeitgeber- Wirtschaftsverband der Mobilitäts Eisenbahn- Verkehrsgewerkschaft (EVG) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) 2011

4 2.2 Abellio GmbH, Arriva Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Hessische Landesbahn GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehrs GmbH (G6) Eisenbahn- Verkehrsgewerkschaft (EVG) 2.3 Arbeitgeberverband der Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) 1 - Anlagen Fahrzeuginstandhaltung - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 1 - TV) Arbeitgeberverband der 2 - Zugbildung/-bereitstellung, Verkehrliche Aufgaben SGV - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2 - TV) 2.5 Arbeitgeberverband der 3 - Bahnbetriebe Netze - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3 - TV)

5 2.6 Arbeitgeberverband der 5 - Bahnservice Vertrieb - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 5 - TV) 2.7 Arbeitgeberverband der für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 - Anlagen Fahrzeuginstandhaltung - Allgemeine Aufgaben - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6 - TV) 2.8 Arbeitgeberverband der 2.9 Arbeitgeberverband der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) über die betriebliche Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer der DB AG (ZVersTV) für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV) 1. Januar

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