Aktuelle Rechtsprechung 2/2013

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1 Aktuelle Rechtsprechung 2/ Fragen zur AR... 1 Zu Tz. 53/2010 Herstellungskosten in der Steuerbilanz... 1 Zu Tz. 82/2012 BMF zu nachträglichen Schuldzinsen bei Vermietung... 1 Zu Tz. 102/2012 Direktverbrauch bei Photovoltaikanlagen... 2 Rechtsänderungen Streubesitzdividenden Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen... 5 Ertragsteuern Passivierung angeschaffter Rückstellungen Anscheinsbeweis für private Pkw-Nutzung Rückstellung für Außenprüfungen Zurückbehaltung von Forderungen bei Praxiseinbringung Gewinnvorabmethode bei Aufnahme in Mitunternehmerschaft Verpflegungszuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung Geldwerter Vorteil bei Jobticket Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Kapitaleinkünften Verluste aus privaten Optionsgeschäften Umsatzsteuer BMF zur Abgabe von Speisen und Getränken Wettbewerbsverbot bei Geschäftsveräußerung Sonstiges Verdeckte Gewinnausschüttung und Schenkungsteuer Pflichtteil bei Berliner Testament als Nachlassverbindlichkeit Fehler des Finanzamts zugunsten Kopien oder Überlassung an Dritte sind nicht erlaubt. Ohne Gewähr.

2 22. Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Elfte Verordnung zur Änderung der UStDV; BGBl I 2013 S BR-Drucksache 66/13 vom 4. Februar 2013 mit Begründung. Vom Bundesrat beschlossen am 22. März Belegnachweis seit 1. Januar 2012? Rechnungsdoppel und Gelangensbestätigung des Abnehmers = Bestätigung, dass die Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist einheitlich für Beförderung und Versendung durch den Lieferer oder den Abnehmer. 17 a Abs.2 UStDV Versenden = durch einen selbständigen Beauftragten, z.b. Bahn, Post, Spedition, Paketdienst. Befördern = mit eigenem Lkw. 2. Übergangsregelung? Für innergemeinschaftliche Lieferungen bis 30. September a Abs.3 UStDV können die alten Belegnachweise weiter verwendet werden, z.b. Speditionsbescheinigung, CMR-Frachtbrief auch ohne Unterschrift 17 a UStDV 2011 des Abnehmers oder Versicherung des Abnehmers, die Ware mit Abschn. 6a.2 ff. ins EU-Ausland zu befördern = Rechtslage UStAE 3. Belegnachweis ab 1. Oktober 2013? Gelangensbestätigung kann immer verwendet werden. Weitere gesetzlich geregelte Nachweismöglichkeiten: bei Versendung z.b. durch Speditionsbescheinigung, bei Lieferung von Straßenfahrzeugen durch Nachweis der Zulassung im anderen EU-Mitgliedstaat. 17 a Abs.2 UStDV 17 a Abs.3 UStDV Grundsätzlich kann der Nachweis auch durch andere Belege und Beweismittel geführt werden = Gelangensbestätigung oder Speditionsbescheinigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form sind nicht zwingend (Begründung zu 17 a UStDV). Empfehlung Zur Vermeidung von nachträglichen Streitigkeiten über die Steuerpflicht sollten die Regelungen in 17 a UStDV genauestens beachtet werden. 4. Erkenntnis? Bei Beförderungsfällen sind ab 1. Oktober 2013 Gelangensbestätigungen erforderlich. 5. Inhalt der Gelangensbestätigung? 17 a Abs.2 UStDV Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung, bei Lieferung von Fahrzeugen mit Fahrzeug-Identifikationsnummer, Ort und Monat, in dem die Lieferung beim Abnehmer im EU-Ausland angekommen ist, Ausstellungsdatum und Unterschrift des Abnehmers oder seines Beauftragten. Copyright 2013 Akademie Henssler, Bad Herrenalb 04/13 5

3 Eine Passkopie des Unterzeichnenden sollte zu den Akten genommen werden. Keine Unterschrift bei elektronischer Übermittlung der Gelangensbestätigung, z.b. per . Quartalsweise Sammelbestätigungen sind zulässig. 6. Problem bei Abholfällen? Gelangensbestätigung kann erst nach dem Transport ausgestellt werden. Versicherung des Abnehmers, die Ware ins EU-Ausland zu befördern, reicht ab 1. Oktober 2013 nicht mehr aus. Folge Der liefernde Unternehmer weiß bei Abholung der Ware noch nicht, ob er die Gelangensbestätigung erhält = ob die Lieferung umsatzsteuerfrei bleibt. Empfehlung Pflicht des Abnehmers zur Erteilung einer Gelangensbestätigung im Kaufvertrag vereinbaren. Bis zum Vorliegen der Gelangensbestätigung Bruttopreis einschließlich deutscher USt berechnen mit Hinweis auf die Steuerfreiheit auf der Rechnung. Ausstellung einer Bruttorechnung ohne offenen Steuerausweis verhindert einen unrichtigen Steuerausweis = Rechnung muss nach Vorlage der Bestätigung nicht berichtigt werden. 7. Belegnachweis bei Versendung? Anstelle der Gelangensbestätigung können z.b. verwendet werden: Frachtbrief mit Empfangsbestätigung durch Unterschrift des Empfängers = neu: bis 30. September 2013 genügt ein Frachtbrief ohne Empfangsbestätigung, Speditionsbescheinigung nach dem Transport, bei Auslieferung durch Kurierdienst Auftrag + tracking-tracing-protokoll = Sendungsverfolgung, bei Postsendungen Einlieferungsschein + Zahlungsnachweis = Nachweis, dass die Rechnung über die Lieferung bezahlt wurde. 8. Kann die Speditionsbescheinigung auch vor dem Transport ausgestellt werden? Nur, wenn der Abnehmer den Spediteur beauftragt hat. Außerdem muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass die Lieferung von einem Konto des Abnehmers bezahlt wurde. Bei begründeten Zweifeln kann das Finanzamt z.b. eine Gelangensbestätigung verlangen. 14 c Abs.1 UStG 17 a Abs.3 Nr.1 UStDV 17 a Abs.3 Nr.2 UStDV 6 Copyright 2013 Akademie Henssler, Bad Herrenalb 04/13

4 24. Anscheinsbeweis für private Pkw-Nutzung BFH vom 4. Dezember 2012 VIII R 42/09; DStR 2013 S. 243; DB 2013 S. 262 BMF vom 15. November 2012; BStBl I 2012 S Peter und Kathrin haben 5 Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren. Als Privatfahrzeuge nutzen sie einen Porsche Panamera und einen Volvo V70 Kombi. Peter ist als Rechtsanwalt an der Kanzlei Peter & Martin GbR beteiligt. Das Büro ist 100 Meter von der Familienwohnung entfernt. Zu Peters notwendigem Sonderbetriebsvermögen gehört ein Porsche 911, für den kein Fahrtenbuch geführt wird. Bruttolistenpreis bei Erstzulassung Das Finanzamt setzt einkommensteuerlich für die private Nutzung des Porsche Monate x 1 v.h. x = an und erhebt 19 v.h. Umsatzsteuer auf 80 v.h. von = 1.641,60. Peter macht geltend, dass er den betrieblichen Pkw nicht privat nutzt. 1. Wann keine Versteuerung eines privaten Nutzungswerts? Pkw ist nach der betrieblichen Zweckbestimmung nicht geeignet für Privatnutzung, z.b. Werkstattwagen, vgl. AR 4/2009 Pkw steht nach der betrieblichen Zweckbestimmung BMF nicht für Privatnutzung zur Verfügung, z.b. Vorführwagen, Poolfahrzeug = Nutzungswertbesteuerung nur für Pkw mit höchstem Listenpreis, ausschließliche Nutzung des Pkw durch eigene Arbeitnehmer oder ausschließliche betriebliche Nutzung wird nachgewiesen durch Fahrtenbuch oder glaubhaft gemacht. 2. Wie wird glaubhaft gemacht? Nach allgemeiner Lebenserfahrung wird ein betrieblicher Pkw, der zu privaten Zwecken zur Verfügung steht, auch tatsächlich privat genutzt = Anscheinsbeweis. Zur Erschütterung des Anscheinsbeweises muss der Steuerpflichtige Tatsachen vorbringen, die ernsthaft gegen eine Privatnutzung sprechen = bloße Behauptung genügt nicht. 3. Pkw im Privatvermögen? vgl. AR 6/2010 Erschütterung des Anscheinsbeweises = Umkehr der Beweislast, wenn für jeden Führerscheinbesitzer im Haushalt mindestens ein privater Pkw zur Verfügung steht und die Privatfahrzeuge in Ausstattung, Fahrleistung und Prestige insgesamt mit dem betrieblichen Pkw in etwa vergleichbar sind. Copyright 2013 Akademie Henssler, Bad Herrenalb 04/13 9

5 4. Entscheidung des BFH? Der Porsche Panamera ist dem Porsche 911 vergleichbar = keine Veranlassung, für Privatfahrten den 911 anstelle des Panamera zu verwenden. Es widerspräche angesichts der 5 Kinder der allgemeinen Lebenserfahrung, wenn die Eheleute mit 2 Pkw privat unterwegs sind und dabei kein Elternteil den geräumigen, hochwertigen Kombi nutzt. Peter muss für den Porsche 911 keine Privatnutzung versteuern, denn das Finanzamt kann die Privatnutzung nicht nachweisen. 10 Copyright 2013 Akademie Henssler, Bad Herrenalb 04/13

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