Gebührenordnung für Strafen laut Zuchtordnung Fachbereich Zucht (DCNH-ZO Ziffer 12.1)
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- Berndt Robert Fischer
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1 Gebührenordnung für Strafen laut Zuchtordnung Fachbereich Zucht (DCNH-ZO Ziffer 12.1) Der Fachbereich Zucht hat auf Grund der Ermächtigung in der Disziplinar- Rahmenordnung über Disziplinarmaßnahmen und Geldbußen (RaDO), die in der JHV am beschlossen worden ist, diese Gebührenordnung beschlossen. Mitglieder sind bei Vorliegen der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zur Zahlung der ausgeworfenen Gebührenbeträge an die DCNH Kasse verpflichtet. Nichtmitglieder, sind bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen zur Zahlung des zweifachen des ausgeworfenen Gebührenbetrages an die DCNH Kasse verpflichtet. 1. Formalien, Fristen 1.1. Gehen Erklärungen, die nach den Bestimmungen der Zuchtordnung innerhalb vorgegebener Fristen gegenüber dem Fachbereich Zucht, der Zuchtbuchstelle oder den Zuchtwarten abzugeben sind, erst nach Fristablauf bei der zuständigen Stelle ein, so erhöht sich die für die jeweilige Dienstleistung vorgesehene Gebühr, auch die nachfolgend beschriebenen Gebühren um : Wird ein zur ZZL angemeldeter Hund nicht vorgeführt, so beträgt die Gebühr für die erfolgte Dienstleistung: Wird ein zur Registrierung angemeldeter Hund nicht vorgeführt, so beträgt die Gebühr für die erfolgte Dienstleistung: Geht die Deckmeldung des Züchters erst nach Ablauf von vierzehn Kalendertagen nach dem Tag des Deckaktes bei der Zuchtbuchstelle ein (Ziff ZO), so fällt für den verspäteten Eingang der Deckmeldung eine Gebühr an in Höhe von: Geht die Wurfmeldung des Züchters erst nach Ablauf von acht Kalendertragen nach dem Wurftag bei der Zuchtbuchstelle ein (Ziff ZO), so fällt für den verspäteten Eingang der Wurfmeldung eine Gebühr an in Höhe von: Geht bei der Zuchtbuchstelle die Wurfmeldung des Züchter ein, ohne dass die Deckmeldung dort vorliegt (Ziffer ZO), so fällt für die fehlende Deckmeldung eine Gebühr an in Höhe von: Führt der Züchter kein Zwingerbuch bzw. hält dieses nicht auf dem neuesten Stand (Ziff ZO), so fällt eine Gebühr an in Höhe von: Stellt der Züchter den Antrag auf Wurfabnahme erst nach Ablauf der 10. Lebenswoche der Welpen, ohne dass eine Genehmigung des zuständigen Regionalzuchtwartes hierzu bis zum Ablauf der 10. Lebenswoche der Welpen erteilt ist (Ziff ZO), so erhöht sich die Gebühr für die Wurfabnahme um: 105
2 2. Zwinger 2.1. Lässt ein Züchter seine Hündin belegen, ohne dass für ihn zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Zuchtmaßnahme ein Zwingername international geschützt ist (Ziff ZO), so erhöht sich die von ihm für die erste in Anspruch genommene Dienstleistung des DCNH anfallende Gebühr um: Unterlässt ein Züchter im Falle des Wechsels des Standortes des Zwingers, im Falle der Ausdehnung der Zucht auf bislang in seinem Zwinger nicht erfasste weitere von dem DCNH betreute Rassen oder nach Zuchtpause von mehr als drei Jahren, gerechnet von dem letzten für seinen Zwinger registrierten Wurftag an, bei einem für ihn zuständigen Zuchtwart des DCNH die Überprüfung seines Zwingers auf Übereinstimmung mit der Mindestanforderungsordnung an die Haltung von nordischen Hunden erneut zu beantragen (Ziff. 3.5 ZO), so erhöht sich die Gebühr für die Zwingerabnahme um: Werden bei einer Wurfabnahme von dem Zuchtwart Mängel der Beschaffenheit der Zwingeranlage (Mindestanforderungsordnung an die Haltung von nordischen Hunden) vorgefunden (Ziff. 3.2 ZO), bei denen die Mängelbeseitigung ohne Nachbesichtigung nicht möglich ist, so erhöht sich die Gebühr für die Wurfabnahme um: Zucht im Besonderen 3.1. Allgemeines Mietet ein Züchter eine fremde Hündin und hat er dem/der Leiterin Fachbereich Zucht den Zuchtmietvertrag auf dem Vordruck des VDH nicht mindestens einen Monat vor dem Deckakt zur vorherigen Zustimmung vorgelegt (Ziff. 3.6 ZO), so beträgt die Gebühr für die nachträgliche Bearbeitung des Zuchtmietvertrages: Nimmt ein Züchter eine Inzestverpaarung vor, ohne dass er deren Genehmigung mindestens 4 Wochen vor dem Deckakt bei dem Fachbereich Zucht beantragt hat (Ziff. 5.3 ZO) und diesem Antrag nachträglich zugestimmt oder abgelehnt wurde, beträgt die Gebühr: Legt der Züchter bei der Wurfabnahme dem Zuchtwart die tierärztliche Bestätigung darüber, dass die Welpen gegen SHL-P (Staupe, Hepatitis, Leptosspirose, Parvovirose) geimpft sind, nicht vor (Ziff ZO) oder sind die Welpen nicht durch einen Mikro-Chip gekennzeichnet (Ziff ZO), erhöht sich die Gebühr für die Wurfabnahme jeweils um: Rüden mit Zuchtzulassung
3 für Hündinnen ohne Zuchtzulassung Stellt der Eigentümer eines zur Zucht zugelassenen Rüden diesen einem Züchter zum Decken einer nicht oder nicht mehr zur Zucht zugelassen Hündin zur Verfügung (Ziff ZO), so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: ohne gefordertes Mindestalter Stellt der Eigentümer eines zur Zucht zugelassenen Rüden, der zum Zeitpunkt des Deckaktes noch nicht das geforderte Mindestalter zum ersten Zuchteinsatz erfüllt hat (Ziff ZO i. V. m. RSA), diesen einem Züchter zum Decken einer zur Zucht zugelassen Hündin zur Verfügung, so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: ohne gültige Augenuntersuchung Stellt der Eigentümer eines zur Zucht zugelassenen Rüden, bei dem keine gültige Augenuntersuchung vorliegt (Ziff ZO i. V. m. RSA), diesen einem Züchter zum Decken einer zur Zucht zugelassenen Hündin zur Verfügung, so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: ohne Zuchtzulassung ohne Zuchtzulassung Stellt ein Eigentümer eines Rüden, der keine Zuchtzulassung besitzt, diesen einem Züchter zum Decken einer zur Zucht zugelassenen Hündin zur Verfügung (Ziff ZO), so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: ohne Zuchtzulassung und jünger als gefordertes Mindestalter Hat der Rüde im Falle der Ziffer dieser Gebührenordnung zum Zeitpunkt des Deckaktes noch nicht das nach der ZO i. V. m dem jeweilig gültigen RSA geforderte Mindestalter zum ersten Zuchteinsatz erfüllt, so beträgt die von dem Rüdeneigentümer zu entrichtende Gebühr: mit Auflagen Stellt der Eigentümer eines zur Zucht nicht mehr zugelassenen Rüden, dem bei seiner Zuchtzulassung Auflagen erteilt worden waren, diesen einem Züchter zum Decken einer zur Zucht zugelassenen Hündin zur Verfügung, so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: nicht mehr zur Zucht zugelassen Stellt der Eigentümer eines zur Zucht nicht mehr zugelassenen Rüden, diesen einem Züchter zum Decken einer Hündin zur Verfügung, so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: Hündinnen mit Zuchtzulassung
4 mit Rüden ohne Zuchtzulassung Lässt ein Züchter eine zur Zucht zugelassene Hündin von einem Rüden decken, der keine Zuchtzulassung besitzt (Ziff. 4.1 ), so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: ohne gefordertes Mindestalter Lässt ein Züchter eine zur Zucht bereits zugelassene Hündin, die zum Zeitpunkt des Deckaktes noch nicht das geforderte Mindestalter erfüllt hat, von einem Rüden decken (Ziff. 5.1 ZO. i. V. m. RSA), so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: ohne gültige Augenuntersuchung Lässt ein Züchter eine zur Zucht zugelassene Hündin, die zum Zeitpunkt der Deckung keine gültige Augenuntersuchung mehr hat (Ziff ZO i. V m. RSA), von einem Rüden decken, so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: künstliche Besamung ohne vorherige Genehmigung Lässt ein Züchter eine zur Zucht zugelassene Hündin künstlich Besamen ohne vorherige Genehmigung eines Mitgliedes des Fachbereiches Zucht (Ziff ZO i. V. m. RSA), so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: mit ausländischem Rüden ohne vorherige Genehmigung des RZW Lässt ein Züchter eine zur Zucht zugelassene Hündin von einem ausländischen Rüden decken, ohne vorherige Genehmigung durch den zuständigen RZW (Ziff ZO i. V. m. RSA) so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: ohne Einhaltung der geforderten Zuchtpause Lässt ein Züchter eine Hündin, die aus dem letzten Wurf mehr als sechs Welpen großgezogen hat, vor Ablauf von 365 Tagen seit dem letzten Wurf wieder belegen (Ziff ZO) so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: nach Vollendung des 8. Lebensjahres ohne Genehmigung des FBZ Lässt ein Züchter eine Hündin nach Vollendung des 8. Lebensjahres ohne Genehmigung des Fachbereiches Zucht decken (Ziff ZO), so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: ohne Zuchtzulassung ohne Zuchtzulassung Lässt ein Züchter seine zur Zucht nicht zugelassene Hündin (Ziff. 4.1 ZO) von einem Rüden decken, so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: 160
5 ohne Zuchtzulassung und ohne gefordertes Mindestalter Hat die Hündin im Falle der Ziffer dieser Gebührenordnung zum Zeitpunkt des Deckaktes noch nicht das nach der ZO i. V. m dem jeweilig gültigen RSA geforderte Mindestalter zum ersten Zuchteinsatz erfüllt, (Ziff. 4.1 ZO, ZO i. V. m. RSA), so beträgt die von dem Züchter zu entrichtende Gebühr: nicht mehr zugelassen mit Auflagen Lässt ein Züchter seine nicht mehr zugelassene Hündin, der Auflagen gemacht worden waren, decken, so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: nicht mehr zugelassen ohne Auflagen Lässt ein Züchter seine nicht mehr zugelassene Hündin, der keine Auflagen gemacht worden waren, decken, so beträgt die von ihm zu entrichtende Gebühr: 105 Die vorstehenden Ordnungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Clubnachrichten (CN ) in Kraft und ersetzen alle bisherigen Fassungen. Beschlossen auf der JHV in Körle, den 10. Juni 2007 Vorsitzender des DCNH Frank Raue Stellv. Vorsitzender des DCNH Udo Finke
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