Nachgeschalteter Anwender (NA)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachgeschalteter Anwender (NA)"

Transkript

1 Nachgeschaltete Anwender Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0) Nachgeschalteter Anwender (NA) Sind nachgeschaltete Anwender nur Zuseher? natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender Art. 3 Z13 1

2 Nachgeschalteter Anwender (NA) NA (Art. 3 Z13): Industrieller/gewerblicher Anwender Hersteller von Erzeugnissen Formulierer Reimporteur Keine NA: Konsumenten Händler 2

3 Ein NA verwendet Stoffe/Zubereitungen Verwendung (Art. 3 Z 24): Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch Achtung: Handel umfasst gemäß Art. 3 Z 14 lediglich die Lagerung und das Inverkehrbringen an Dritte bei jeder anderen Tätigkeit (Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, jeder andere Gebrauch ) Nachgeschalteter Anwender Verwendung Nachgeschaltete Anwender dürfen Stoffe nur so verwenden, wie in der Registrierung berücksichtigt. Mitteilung an den Lieferanten eigene Postkartenregistrierung 3

4 Mitteilung an den Lieferanten Lieferant übermittelt SDB an den NA Verwendung des NA ist im SDB beschrieben - Lieferantenvorgaben zum Risikomanagement sind vom NA einzuhalten Mitteilung an den Lieferanten Lieferant übermittelt SDB an den NA Verwendung des NA ist im SDB nicht beschrieben - Mitteilung der neuen Verwendung an den Lieferanten (Registranten) - Lieferant (Reg.) führt Stoffsicherheitsbeurteilung durch - NA stellt dafür ausreichende Information zur Verfügung - Lieferantenvorgaben zum Risikomanagement der identifizierten Verwendung sind vom NA einzuhalten 4

5 eigene Postkartenregistrierung Stoffsicherheitsbeurteilungen und Postkartenregistrierung durch NA wesentlich vereinfachte Stoffsicherheitsbeurteilung (Anhang XII) Für Verwendungen, die der Hersteller aus Umweltschutzoder Gesundheitsschutzgründen nicht unterstützt bzw. Verwendung im SDB ausschliesst. eigene Postkartenregistrierung TOP SECRET Stoffsicherheitsbeurteilungen und Postkartenregistrierung durch NA wesentlich vereinfachte Stoffsicherheitsbeurteilung (Anhang XII) Zur Geheimhaltung der neuen Anwendung vor dem Registranten zur Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses. 5

6 Pflichten des nachgeschalteten Anwenders Vor allem sind nachgeschaltete Anwender dafür verantwortlich, dass die empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen angewendet werden. Informationen an Lieferanten und Kunden weitergeleitet werden. relevante Informationen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. unter gewissen Umständen ein Stoffsicherheitsbericht ausgearbeitet wird. Sorgfaltspflicht Explizite Sorgfaltspflicht gemäß Art. 37 Abs. 5: Der nachgeschaltete Anwender hat geeignete Maßnahmen zur angemessenen Beherrschung der Risiken zu ermitteln, anzuwenden und gegebenenfalls zu empfehlen, die in einer der folgenden Unterlagen festgestellt sind: - im Sicherheitsdatenblatt vom Vorlieferanten - sonstige mitgeteilte/ermittelte Risikomanagementmaßnahmen - in eigener Stoffsicherheitsbeurteilung 6

7 Mögliche weitere Pflichten des NA Beantragung einer Zulassung Meldung des zulassungskonformen Einsatzes, wenn dem Lieferant eine entsprechende Zulassung erteilt wurde Einhaltung der Bedingungen der Beschränkungen/Verbote Mitteilung neuer Erkenntnisse über Stoffeigenschaften an Vorlieferanten NA - Formulierer Formulierer von Zubereitungen wertet die Informationen zur Stoffsicherheit aus, die er von Lieferanten erhält Ermittlung der risikobestimmenden Komponenten für die zutreffenden Elemente der Verwendungs- und Expositionsmatrix Formulierer gibt relevante Information in einem (erweiterten) Sicherheitsdatenblatt für Zubereitung soweit erforderlich - an seine nachgeschalteten Anwender weiter Abgabe der Zubereitung an private Verbraucher - maßgeschneiderte Verwendungsbeschreibung 7

8 Auch Anwender kommen zum Ball Empfehlungen Abklären mit Lieferanten: - unter welche Registrierfrist der jeweilige Stoff fällt - ob ihre Verwendung abgedeckt ist bzw. ob ihre Verwendung unterstützt wird - ob daraus Änderungen für ihr Stoffportfolio resultieren - welche Kostenauswirkungen zu erwarten sind Ermitteln sie Alternativen zu entfallenden Stoffen Die Stofflieferanten müssen auch erst die Konsequenzen aus den REACH-Vorgaben ermitteln als NA nicht unmittelbar mit den Abfragen beginnen Standardfragebogen als Kommunikationshilfe 8

9 Branchenfolder Verfügbar: REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen LF f. Tischler Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender LF f. Karroseriebauer, Karr.spengler, Karr.lackierer, Wagner LF f. holzgestaltendes Gewerbe, Musikinstrumentenerzeuger LF f. Kunststoffverarbeitende Betriebe LF f. Bodenleger Demnächst verfügbar: LF f. Maler LF f. Glaser 15 Punkte die Anwender von Chemikalien über REACH wissen müssten auf 6 Seiten zusammengefaßt!!! LF f. Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierer LF f. Brunnenbauer LF f. Bauwerksabdichter LF f. Stuckateure und Tockenbauer In Arbeit: LF f. Lederverarbeiter LF f. Holzbau Danke für die Aufmerksamkeit!!! 9

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. Was hat REACH mit mir zu tun? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe

Mehr

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -

Mehr

REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung

REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung Olaf Wirth, Ökopol GmbH 01. November 2011 Inhalt Rollen und Pflichten in der Lieferkette Das Konzept einer Verwendung

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. WAS HAT REACH MIT MIR ALS HÄNDLER ZU TUN? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG

DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht

Mehr

REACH: Definitionen, Begriffe

REACH: Definitionen, Begriffe REACH: Definitionen, Begriffe REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien Produzent, Importeur, Alleinvertreter Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der EU, für Registrierung und

Mehr

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 Neues im Umweltrecht REACH Rechte und Pflichten der IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006 Europäische Verordnung zur Registrierung (Registration),

Mehr

REACH Anforderungen an die Downstream User

REACH Anforderungen an die Downstream User REACH Anforderungen an die Downstream User Dr. Frank Wangemann GD BfR Symposium Berlin 12. Oktober 2006 corporate operations - REACH Definition Use Art. 3, 23. Verwendung Verarbeiten Formulieren Verbrauchen

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. Was hat REACH mit mir als Händler zu tun? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten

Mehr

Registrierung Ch. Gründling. Registrierungen: Stoffe & ca Dossiers. Workshop 18. März 2011

Registrierung Ch. Gründling. Registrierungen: Stoffe & ca Dossiers. Workshop 18. März 2011 REACH: Jetzt geht s erst richtig los! Situation nach der 1. Registrierungsfrist; Aufgaben für ECHA, (potentielle) Registranten & nachgeschaltete Anwender! Workshop Registrierung - 2010 Registrierungen:

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die

Mehr

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan 1.

Mehr

REACH - Standard-Fragebogen zur gezielten Kommunikation in der Lieferkette

REACH - Standard-Fragebogen zur gezielten Kommunikation in der Lieferkette REACH - Standard-Fragebogen zur gezielten Kommunikation in der Lieferkette Die WKÖ stellt Ihnen einen europaweit einheitlichen Standard-Fragebogen zur Verfügung, der die REACH-Kommunikation mit Ihren Lieferanten

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

REACH und die Kosmetikbranche

REACH und die Kosmetikbranche REACH und die Kosmetikbranche Salzburg, 10.11.2006 Mag. Thomas Wimmer WKÖ, Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik Email: thomas.wimmer@wko.at Tel. 0590 900 4393 Überblick Inhalt des Vortrags: Stand des

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen

Mehr

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen 2. REACH- Symposium Gesellschaft für Dermopharmazie/ Bundesinstitut für Risikobewertung 22. November 2007, Berlin Ass. jur. Krysia Klemme,

Mehr

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette Einführung in REACH 11.April 2007 Die REACH-Verordnung tritt zum 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im

Mehr

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Nachgeschaltete Anwender

Nachgeschaltete Anwender LEITLINIEN IN K ÜRZE Nachgeschaltete Anwender In diesem Dokument wird mit einfachen Worten erklärt, welche Verpflichtungen sich für nachgeschaltete Anwender aus der REACH- Verordnung ergeben und wie sie

Mehr

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Das erweiterte (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Veränderungen der Inhalte gegenüber den Vorgaben der -Richtlinie 91/155/EWG Dr. Peter Hugk PES Ingenieurgesellschaft mbh Das erweiterte (1) Besteht aus dem

Mehr

Das Sicherheitsdatenblatt. Bewährte Informationen über Chemikalien mit neuer Bedeutung

Das Sicherheitsdatenblatt. Bewährte Informationen über Chemikalien mit neuer Bedeutung Das Sicherheitsdatenblatt Bewährte Informationen über Chemikalien mit neuer Bedeutung Worauf müssen Hersteller, Importeure, Händler und Verwender achten? Vorwort Dieser Folder gibt einen Überblick über

Mehr

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Mag. Christina Zwinger 9. Oktober 2012 Verantwortliche Person Nur kosmetische Mittel, für die eine juristische oder natürliche Person innerhalb des Gemeinschaftsgebiets

Mehr

Das Sicherheitsdatenblatt. Bewährte Informationen über Chemikalien mit neuer Bedeutung!

Das Sicherheitsdatenblatt. Bewährte Informationen über Chemikalien mit neuer Bedeutung! Das Sicherheitsdatenblatt Bewährte Informationen über Chemikalien mit neuer Bedeutung! Worauf müssen Hersteller, Importeure, Händler und Verwender achten? VORWORT Dieser Übersichtfolder ist ein Überblick

Mehr

Fragen und Antworten zu Titel V, Artikel 37, 38, 39 der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) Pflichten des nachgeschalteten Anwenders

Fragen und Antworten zu Titel V, Artikel 37, 38, 39 der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) Pflichten des nachgeschalteten Anwenders Fragen und Antworten zu Titel V, Artikel 37, 38, 39 der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) Pflichten des nachgeschalteten Anwenders Berlin, 01.06. 2017 Haftungsausschluss Das vorliegende Dokument Fragen

Mehr

Only Representative Organisation (ORO) Importe, Registrierungspflicht und Alleinvertreter

Only Representative Organisation (ORO) Importe, Registrierungspflicht und Alleinvertreter Only Representative Organisation (ORO) Importe, Registrierungspflicht und Alleinvertreter Netzwerk REACH@Baden-Württemberg Karlsruhe 15. März 2016 Referent: M. Kiener ORO Vice President copyright 2016

Mehr

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Wesentliche Inhalte der REACH-Verordnung Walter Adebahr Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles

Mehr

Ein Empfänger eines erweiterten SDS hat folgende Pflichten:

Ein Empfänger eines erweiterten SDS hat folgende Pflichten: Anhang IV Arbeitsschutz - Checkliste zur Prüfung der sicheren Verwendung von Rohstoffen im Betrieb. Sind eigene Verwendungen in Expositionsszenarien (ES) abgedeckt? Das Sicherheitsdatenblatt enthält wichtige

Mehr

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung. Mag. Christina Zwinger 5. März 2014

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung. Mag. Christina Zwinger 5. März 2014 Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung Mag. Christina Zwinger 5. März 2014 Übersicht Definitionen Verantwortliche Person Verpflichtungen der Verantwortlichen Person Verpflichtungen der Händler

Mehr

Workshop: Harmonisierte Meldung an Vergiftungsinformationszentralen

Workshop: Harmonisierte Meldung an Vergiftungsinformationszentralen Workshop: Harmonisierte Meldung an Vergiftungsinformationszentralen in der Wirtschaftskammer Österreich, Saal 7 Wien, 5. September 2018 Überblick zum Workshop 14:00 14:30 Begrüßung und Kurzeinführung.

Mehr

Rechtliche Bedeutung von DNEL (DMEL) im Vergleich zu bestehenden Grenzwerten

Rechtliche Bedeutung von DNEL (DMEL) im Vergleich zu bestehenden Grenzwerten Rechtliche Bedeutung von DNEL (DMEL) im Vergleich zu bestehenden Grenzwerten Dr. Martin Henn 22. September 2011, BAuA, Berlin 1 Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS - Geschäftsführung - T.: 0231/9071 2457

Mehr

Fallbeispiel ZUBI GmbH: Bearbeitung der Checkliste mit Stoffportfolio

Fallbeispiel ZUBI GmbH: Bearbeitung der Checkliste mit Stoffportfolio Vorbereitung auf REACH Leitfaden und Checkliste für erste Schritte zur Vorbereitung auf REACH im Betrieb AG 1 Fachveranstaltung: Risikokommunikation in der Produktkette 23. November 2006, Berlin Leitfaden:

Mehr

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Tel.: +49 69 7165-0 Fax: +49 69 7165-2843 reach-chemetall@basf.com

Mehr

STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ,

STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ, STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ, 15.01.2009 Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung

Mehr

Notifizierungspflichten nach dem Erhalt eines Sicherheitsdatenblatts

Notifizierungspflichten nach dem Erhalt eines Sicherheitsdatenblatts RidP - REACH 2018 meine Pflichten, meine Sorgen Notifizierungspflichten nach dem Erhalt eines Sicherheitsdatenblatts 16. November 2016 in Berlin Olaf Wirth, Ökopol Institut für Ökologie und Politik Notifizierung

Mehr

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt 0 REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt Edith Ömler 28.04.2016 Agenda 1 Akteure beim Vollzug der REACH-Verordnung Durchführung und Kontrolle Überwachung

Mehr

Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien

Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien FachDialog Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien Übersicht Wie kann REACH die Anwendung von Nanomaterialien im Automobil beeinflussen? Wissen

Mehr

Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien

Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien ECHA-11-FS-02.1-DE Wichtige Informationen für nachgeschaltete Anwender Wenn Sie gefährliche Stoffe verwenden, die gemäß REACH registriert sind, müssen Ihnen Ihre Lieferanten in den meisten Fällen jetzt

Mehr

Perspektive des Vollzugs Erfahrungen/Schwerpunkte/Unterstützung

Perspektive des Vollzugs Erfahrungen/Schwerpunkte/Unterstützung WKO Workshop Sicherheitsdatenblatt Wien 6 Oktober 2015 Perspektive des Vollzugs Erfahrungen/Schwerpunkte/Unterstützung Eugen Anwander Chemikalieninspektion Amt der Vorarlberger Landesregierung eugen.anwander@vorarlberg.at

Mehr

WKO: REACH Workshop, 12. Oktober 2012, Wien. Problematik: esdb für Gemische?

WKO: REACH Workshop, 12. Oktober 2012, Wien. Problematik: esdb für Gemische? Problematik: esdb für Gemische? Bisher Standard: Risiko- und Expositionsbetrachtungen und -abschätzungen Identifikation Analyse Bewertung Steuerung (durch Anwendungsbedingungen und Minimierungsmaßnahmen)

Mehr

Anhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)

Anhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren) Anhang VIII CLP (Meldung an die Giftinformationszentren) 26.04.2017 21.04.2016 04.11.2015 10.10.2017 1 CLP-Verordnung (EG 1272/2008), Art. 45 1. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen,

Mehr

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten MSC der ECHA Ausschuss der Mitgliedsstaaten REACH Artikel 76 (1) e Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist zuständig für die Klärung von möglichen Meinungsverschiedenheiten zu: Entscheidungsentwürfen, die

Mehr

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont 5. Februar 2016 Kunden-Schreiben Nr. 18 Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont Diese Mitteilung ist eine vereinfachte Betrachtung und betrifft die Stoffregistrierung nur aus volumenbezogenen Aspekten.

Mehr

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce 2 Das Projekt Der Ablauf Ergebnisse Überwachung nach REF2 1 - Das Projekt zweites EU-Projekt zu REACH Überwachung von Bestimmungen

Mehr

Registrierung. Evaluierung Autorisierung. CHemikalien. Die REACH-Verordnung

Registrierung. Evaluierung Autorisierung. CHemikalien. Die REACH-Verordnung Eckpfeiler einer Registrierung Datenanforderungen, Technisches Dossier, Stoffsicherheitsbeurteilung Dr. Marko Sušnik Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at

Mehr

Vollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette

Vollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette Vollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette Erfahrungsaustausch von VCI und RP Darmstadt zur Umsetzung der REACH-Verordnung in Hessen ARBEITSSCHUTZ IN HESSEN Dr. Holger Wode, Regierungspräsidium

Mehr

Das europäische Chemikalienrecht

Das europäische Chemikalienrecht Das europäische Chemikalienrecht im Umbruch und die Auswirkungen daraus Ing. Mag. Maria Weiner Abt. Wirtschaftspolitik Energie- und Umweltreferat, Wirtschaftskammer Wien Stubenring 8-10 1010 Wien T 01

Mehr

Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling. Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien

Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling. Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien Strategien für nachgeschaltete Anwender - Stoffsicherheitsbericht des NA - Scaling Dr. Raimund Weiß Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Grundsätzliches Stoffsicherheitsbericht Registranten Nachgeschaltete

Mehr

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative

Mehr

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH) CHEMISCHES ABENDGESPRÄCH RECYCLING UND REACH - SYMBIOSE ODER KRAMPF? 12. MÄRZ 2015 17:30 20:00 UHR WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH SAAL 5, WIEDNER HAUPTSTRASSE 63 1045 WIEN MR DR. MARTIN WIMMER BMLFUW ABTEILUNG

Mehr

Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien

Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien Bereichsleiter Prof. Dr. med. B. Liebl Dienststelle München, Großer Hörsaal, Pfarrstr. 3 05. März

Mehr

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard

Mehr

(R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen

(R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen Glossar* (R) Begriffsbestimmungen im genauen Wortlaut der REACH-Verordnung (Artikel 3) (E)... Eigene Erklärungen für verwendete Begriffe und Abkürzungen Abnehmer eines Erzeugnisses (R) Industrieller oder

Mehr

KOMMUNIKATION IN DER LIEFERKETTE - EMPFEHLUNGEN DISKUSSIONSPAPIER DER TEILNEHMERN DES REACH HAMBURG NETZWERKES

KOMMUNIKATION IN DER LIEFERKETTE - EMPFEHLUNGEN DISKUSSIONSPAPIER DER TEILNEHMERN DES REACH HAMBURG NETZWERKES REACH Hamburg Netzwerk KOMMUNIKATION IN DER LIEFERKETTE - EMPFEHLUNGEN DISKUSSIONSPAPIER DER TEILNEHMERN DES REACH HAMBURG NETZWERKES November 2012 Impressum / Imprint: ÖKOPOL GmbH Institut für Ökologie

Mehr

Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe

Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe Abfall oder REACH Abfälle sind unkonventionelle Rohstoffgemische. Viele Betriebe führen Abfälle wieder in den Stoffkreislauf zurück.

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991

Mehr

REACH. Eine Herausforderung. Das kleine REACH 1x1 für Hersteller, Händler und Verwender

REACH. Eine Herausforderung. Das kleine REACH 1x1 für Hersteller, Händler und Verwender REACH Eine Herausforderung für IHR Unternehmen Das kleine REACH 1x1 für Hersteller, Händler und Verwender Wer ist betroffen? Wer muss handeln? Welche Termine sind einzuhalten? Was passiert, wenn man die

Mehr

Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun?

Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? 1 REACH Politische Situation Wo stehen wir? 17. November 2005 EP: Beschlussfassung 13. Dezember 2005 Rat:

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas

Mehr

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen) Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium

Mehr

REACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik

REACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Oldenburg, 2. September 2010 1 Wer sind wir? Unser Sitz ist Hannover Wir vertreten

Mehr

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste -Verordnung (Registrieren, Evaluieren und Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender dürfen nur der Stoffe ist weitestgehend zwingend. Seit der ersten Veröffentlichung der Kandidatenliste

Mehr

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Tabea Henzler, Regierungspräsidium

Mehr

Leitlinien für nachgeschaltete Anwender

Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Januar 2008 Leitlinien zur Umsetzung von REACH RECHTLICHER HINWEIS In den vorliegenden Leitlinien zu REACH wird erläutert, welche Verpflichtungen sich aus der REACH-Verordnung

Mehr

REACH Praxis Tag. 12. April Für Anwender, Zubereiter, Händler, Importeure, Hersteller. Eventhotel Pyramide, Vösendorf. in Kooperation mit:

REACH Praxis Tag. 12. April Für Anwender, Zubereiter, Händler, Importeure, Hersteller. Eventhotel Pyramide, Vösendorf. in Kooperation mit: Sandoz GmbH Chemiereport.at REACH Praxis Tag Für Anwender, Zubereiter, Händler, Importeure, Hersteller in Kooperation mit: 12. April 2007 Eventhotel Pyramide, Vösendorf Programm 09.00-10.30 Moderation

Mehr

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

Gefährliche Arbeitsstoffe. Netzwerk Steiermark 2018

Gefährliche Arbeitsstoffe. Netzwerk Steiermark 2018 Netzwerk Steiermark 2018 Arbeitssicherheit: Fällt in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers Ist vertraglich und gesetzlich geregelt Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag (ABGB und AngG) Fürsorgepflicht

Mehr

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007

Mehr

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.

Mehr

Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015

Sicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015 Sicherheitsdatenblätter unter REACH Dr. Anja Knietsch, BAuA Siegburg, 1. Juli 2015 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Gesetzliche Regelung / Aktuelles Alte Fragen und neue Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Mehr

Workshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln

Workshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Workshop 1 Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling Referat von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Rechtsanwälte Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Köhler

Mehr

Sicherheitsdatenblatt nach REACH: Handlungsbedarf für Unternehmen

Sicherheitsdatenblatt nach REACH: Handlungsbedarf für Unternehmen Sicherheitsdatenblatt nach REACH: Handlungsbedarf für Unternehmen Schweizer Gefahrguttag 18. September 2015, Verkehrshaus Luzern Dr. Karina Urmann BMG Engineering AG Inhalt Rechtliche Grundlagen für das

Mehr

Grundsätzliches Vorgehen

Grundsätzliches Vorgehen Rockwood Lithium GmbH, Industriepark Höchst, Gebäude G 879, 65926 Frankfurt An alle Kunden der Rockwood Lithium GmbH Ihr Zeichen Unser Zeichen/Name Product Safety Telefon +49 69 401 26-0 Telefax +49 69

Mehr

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts 13. ASER Weihnachtskolloquium Aktuelles zu REACH und Kundenzufriedenheit beim REACH-Net Beratungsservice 1. REACH: kurzer Überblick Aktuelles: Daten zur Vorregistrierung 2. REACH-Net-Beratungsservice:

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation Februar 2016 Ausgabe Februar 2016 Mitgliederinfo REACH Ersatz für REACH: 2009-04 In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas (BF) Tischler Schreiner

Mehr

Implementierung Anhang VIII CLP-Verordnung

Implementierung Anhang VIII CLP-Verordnung VCI-Positionspapier Implementierung Anhang VIII CLP-Verordnung 1. Interpretation Gemische für industrielle Verwendung Anhang VIII (EU) 2017/542 1 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 2 beschreibt die

Mehr

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhalt Ausnahmen von der Zulassung Reichweite von Ausnahmen Lagerware Recycling Vollständiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt DEHP HBCDD Lagerung Verdünnen Herstellung

Mehr

Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase

Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Ing. Günter Bauer Amt der Oö.. Landesregierung Abteilung Umwelt-,, Bau- und Anlagentechnik Kärntnerstraße 10-12, 12, 4021 Linz Tel. 0732 7720 13646

Mehr

Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt

Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt GEFAHRENKOMMUNIKATION ELEMENTE Gefahrenkommunikation Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten bereitgestellt Kennzeichnungsetikett

Mehr

REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage!

REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage! REACH: Der Countdown läuft noch wenige Tage! Spielregeln & Vorbereitung REACH-Roadshow 2008 Fachverband d. chemischen Industrie Regeln im Überblick 1. Juni 2008 Stoffe 1. Juni 2007 > 1 t/a Registrierung

Mehr

Arbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff? Arbeitsschutz und REACH aus Sicht der Landesbehörden Berlin, 9.5.

Arbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff? Arbeitsschutz und REACH aus Sicht der Landesbehörden Berlin, 9.5. Arbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff? Arbeitsschutz und REACH aus Sicht der Landesbehörden Berlin, 9.5.2017 1. These: Schnittstelle vs. Schnittmenge Eine Frage

Mehr

Erweitertes Sicherheitsdatenblatt. Dr. Raimund Weiß

Erweitertes Sicherheitsdatenblatt. Dr. Raimund Weiß Erweitertes Sicherheitsdatenblatt Dr. Raimund Weiß Übersicht Kommunikation in der Lieferkette Aufgaben des nachgeschalteten Anwenders Aufbau von Expositionsszenarien Standardformat Kommunikation in der

Mehr

Die sozioökonomische Analyse (SEA)

Die sozioökonomische Analyse (SEA) Die sozioökonomische Analyse (SEA) 2. REACH-Symposium der Gesellschaft für Dermopharmazie und des Bundesinstituts für Risikobewertung Berlin, 22. November 2007 Antje Freriks, LL.M. Umweltbundesamt, Dessau

Mehr

Auswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL

Auswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Kontakt Chemical Regulatory Compliance/ Product Stewardship Telephone: +49 69 7165-0 E-mail: reach@chemetall.com

Mehr

REACH für nachgeschaltete Anwender

REACH für nachgeschaltete Anwender REACH für nachgeschaltete Anwender Referent: Dr. Erwin Pfleging Ort/Datum: IHK Karlsruhe, 26.11.2007 Beispiel Fragebogen der Fa. Imhoff & Stahl Eingang 19.06.2007, SPITZNER Arzneimittel, Ettlingen 2 Imhoff

Mehr

Chemikalieninspektion und REACH. Koordinierung Aktivitäten Erfahrungen

Chemikalieninspektion und REACH. Koordinierung Aktivitäten Erfahrungen Chemikalieninspektion und REACH Koordinierung Aktivitäten Erfahrungen Workshop Non-Lead Registrant in REACH 16. September 2011 Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Amt der Vorarlberger

Mehr

Hinweisblatt zum Handel mit Kosmetika

Hinweisblatt zum Handel mit Kosmetika Seit dem 11.07.2013 löst die EU-Kosmetikverordnung die bisher auf europäischer Ebene geltende Richtlinie 76/768 ab. Diese Richtlinie wurde im deutschen Recht insbesondere in der Verordnung über kosmetische

Mehr

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt

Mehr

Anhang 5: Stoffportfolio Zubereitungshersteller Struktur der Einsatzstoffe Erhebungsmodell

Anhang 5: Stoffportfolio Zubereitungshersteller Struktur der Einsatzstoffe Erhebungsmodell Anhang 5: Stoffportfolio shersteller Struktur der Einsatzstoffe Erhebungsmodell Eingekaufte Stoffe für Synthese, Volumenklassen, Menge Anteil gefährliche Stoffe Anteil eingekauft von Nicht EU-Hersteller

Mehr