Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter
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- Hinrich Ritter
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1 Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter
2 Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 2 Abs. 1 SächsKitaG Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege begleiten, unterstützen und ergänzen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Sie bieten dem Kind vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus. Sie erfüllen damit einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Der Sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Dieser wird vom Staatsministerium für Soziales gemeinsam mit dem Staatsministerium für Kultus erstellt und weiterentwickelt Mai 2011 Arnfried Schlosser
3 Rechtsgrundlagen Bundesrecht SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Leistungen für behinderte Kinder: 26 medizinische Rehabilitation 55 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft 56 heilpädagogische Leistungen SGB XII Sozialhilfe 53, 54 Eingliederungshilfe Leistungen umfassen auch medizinische Rehabilitation nach 26 SGB IX und Leistungen zur Teilhabe nach 55, 56 SGB IX bundesrechtlich zuständig: Träger der Sozialhilfe Planung Schaffung von Diensten und Einrichtungen Gestaltung der Hilfen Finanzierung Bundesrecht SGB VIII Kinder und Jugendhilfe Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 24 Abs. 1 Rechtsanspruch 3 Jahre bis Schuleintritt 24 Abs. 2 bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter Landesrecht Landesjugendhilfegesetz SächsKitaG 2 Bildung, Erziehung und Betreuung in Kita nach SächsKitaG auf der Grundlage des Sächsischen Bildungsplanes SächsKitaG kann Maßgaben der Förderung in Einrichtungen der Sozialhilfe (Anwendung Bildungsplan) nicht regeln, da gemäß Bundesrecht nicht zuständig 3 9. Mai 2011 Arnfried Schlosser
4 1 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 1 Abs. 1 und 2 SchulG (1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage. (2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen Mai 2011 Arnfried Schlosser
5 SGB XII 1 Aufgabe der Sozialhilfe Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken. SGB IX 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen Mai 2011 Arnfried Schlosser
6 Bildung ist ein Prozess, der mit der Geburt beginnt, grundsätzlich individuell und lebenslang verläuft. (Koop-Vereinbarung Kindergarten Grundschule 2003, S 2) 6 9. Mai 2011 Arnfried Schlosser
7 Frühförderung nach 30 SGB IX Kindertageseinrichtungen Integrationseinrichtungen nach 19 SächsKitag Ärzte Therapeuten Kind Eltern Heilpädagogische Einrichtungen Gruppen nach 56 SGB IX 7 9. Mai 2011 Arnfried Schlosser
8 Im Jahr 2010 besuchten im Freistaat Sachsen Kinder eine Kindertageseinrichtung Betreuungsquote unter 1 Jahr 2,5 % von 1 bis unter 3 Jahren 55,2 % von 3 bis unter 6 Jahren 95,0 % von 6 bis unter 11 Jahren 76,1 % 96,5 % der 5- bis 6-jährigen Kinder befanden sich im Schulvorbereitungsjahr behinderte Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe wurden in integrativen Einrichtungen betreut, besuchen heilpädagogische Kita oder Gruppen. Datenquelle: Bundesstatistik nach SGB VIII 8 9. Mai 2011 Arnfried Schlosser
9 In der Kindertagespflege wurden Kinder von Tagespflegepersonen betreut Personen waren am 1. März 2010 in den Einrichtungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder tätig (davon Leitung). Davon verfügen: , das sind 81,3 % von allen pädagogisch Tätigen, über einen Fachschulabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in und 1 750, das sind 6,8 % über einen Hochschulabschluss Kindertageseinrichtungen in Sachen davon: Datenquelle: Bundesstatistik nach SGB VIII 55 % in freier Trägerschaft und 45 % in kommunaler Trägerschaft Mai 2011 Arnfried Schlosser
10 10 9. Mai 2011 Arnfried Schlosser
11 Sächsischer Bildungsplan Somatische Bildung : Wohlbefinden Soziale Bildung : Beteiligung Kommunikative Bildung: Dialog Ästhetische Bildung Wahrnehmen Naturwissenschaftliche Bildung: Entdecken Mathematische Bildung: Ordnen Mai 2011 Arnfried Schlosser
12 Frühförderung nach 30 SGB IX Kindertageseinrichtungen Integrationseinrichtungen nach 19 SächsKitag Ärzte Therapeuten Kind Eltern Heilpädagogische Einrichtungen Gruppen nach 56 SGB IX Mai 2011 Arnfried Schlosser
13 Angebote in Sachsen zur Förderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in Einrichtungen der Sozialhilfe in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe heilpäd. Betreuung im Vorschulalter - Sondergruppe - Sondereinrichtung Kindertageseinrichtungen nach SächsKitaG außerunterrichtliche Betreuung an Förderschulen für Körper-, Sprach-, Hör- und Sehschädigung (GTB) Horte an Schulen zur Lernförderung und für Erziehungshilfe nach SächsFöSchulBetrVO Heime Übersicht Förderarten beh Kinder stat. und teilstat..doc Ferienbetreuung von Kindern an Ganztagesschulen für geistig behinderte Kinder Mai 2011 Arnfried Schlosser
14 Entwicklung Anzahl behinderter Kinder in Tagesbetreuung (nur Kinder im Alter bis zum Schuleintritt) Anzahl Kinder Integration in Kita SächsKitaG Anzahl Kinder heilpädagogische Sonderbetreuung Mai 2011 Arnfried Schlosser
15 15 9. Mai 2011 Arnfried Schlosser
16 Frühförderung nach 30 SGB IX Kindertageseinrichtungen Integrationseinrichtungen nach 19 SächsKitag Ärzte Therapeuten Kind Eltern Heilpädagogische Einrichtungen Gruppen nach 56 SGB IX Mai 2011 Arnfried Schlosser
17 17 9. Mai 2011 Arnfried Schlosser
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mai 2011 Arnfried Schlosser
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