In folgenden Fächern sind Grundkurse zu belegen: Deutsch Mathematik Kunst oder Musik

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1 Erläuterung zu den Information für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 zu den geplanten Änderungen der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) ab dem Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Kurswahl und Belegpflicht 1 Text der Information für die Schülerinnen und Schüler Leistungskurse in Kunst, Chemie oder Biologie können an den Gymnasien nur nach Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur angeboten werden. Der Leistungskurs Kunst wird von der Schule in diesem Falle an Stelle des Leistungskurses Geschichte, der Leistungskurs Chemie oder Biologie an Stelle des Leistungskurses Physik angeboten. Hat die Schule einen Leistungskurs in Geschichte eingerichtet, kann die Genehmigung des Leistungskurses Kunst auch zusätzlich erfolgen. Hat die Schule einen Leistungskurs in Physik eingerichtet, kann die Genehmigung des Leistungskurses Chemie und Biologie auch zusätzlich erfolgen. Grundsätzlich sind in der gymnasialen Oberstufe zunächst folgende Fächer verpflichtend als Grundkurs in allen Kurshalbjahren zu belegen, soweit sie nicht als Leistungskurs belegt werden oder gemäß den Ersetzungsregelungen durch ein anderes Grundkursfach ersetzt werden: Deutsch Mathematik Kunst oder Musik eine fortgeführte Fremdsprache oder die in Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache eine weitere fortgeführte Fremdsprache Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft Geographie Biologie Chemie Physik Erläuterung Chemie oder Biologie (nur eines von beiden, nicht beides) kann mit Genehmigung der SBA an Stelle von Physik angeboten werden. Wird ein Leistungskurs Physik eingerichtet, können mit Genehmigung der SBA unter Beachtung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen zusätzlich auch Biologie oder/und Chemie als Leistungskurs eingerichtet werden. Daraus können sich folgende schulspezifische Varianten ergeben: nur LK PH oder nur LK BIO oder nur LK CH oder LK PH und LK BIO oder LK PH und LK CH oder LK PH und LK BIO und LK CH In folgenden Fächern sind Grundkurse zu belegen: Deutsch Mathematik Kunst oder Musik eine fortgeführte Fremdsprache oder die in Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache eine weitere fortgeführte Fremdsprache Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft Geographie Biologie Chemie Physik 1 Rechtliche Verbindlichkeit gewinnen die beabsichtigten Änderungen erst mit dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum 1. August

2 Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik Sport Abweichend davon kann jeder Schüler 1. entweder Grundkurse in den Fächern Biologie, Chemie, Physik und eine fortgeführte Fremdsprache mit 3 Stunden oder 2. Grundkurse in den Fächern fortgeführte Fremdsprache mit 3 Stunden (oder die in der Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache mit 3 Stunden), eine weitere fortgeführte Fremdsprache mit 2 Stunden und zwei der Fächer Chemie, Biologie oder Physik belegen. Der Schüler kann auch drei Naturwissenschaften und zwei Fremdsprachen als Grundkursfach belegen. Werden zwei fortgeführte Fremdsprachen als Grundkurse belegt, ist die fortgeführte Fremdsprache mit 3 Wochenstunden zu belegen, die der Schüler später begonnen hat. Die Grundkursfächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft können durch je eines der Grundkursfächer Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere fortgeführte Fremdsprache oder durch einen fächerverbindenden Grundkurs ersetzt werden. Die Grundkursfächer Biologie, Chemie oder Physik können nur durch Belegung eines fächerverbindenden Grundkurses mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt werden. In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht: 1. die Kurshalbjahresergebnisse in den fünf Abiturprüfungsfächern, 2. soweit nicht durch die Abiturprüfungsfächer bereits eingebracht, a) vier Kurshalbjahresergebnisse in einer fortgeführten Fremdsprache, b) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Kunst oder Musik, c) vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte, d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik Sport Von dieser grundsätzlichen Belegung kann - wie in Nr. 1 und Nr. 2 aufgeführt - abgewichen werden. Die Grundkurse in Biologie, Chemie und Physik werden wie bisher mit 2 Wochenstunden unterrichtet. Es kann entweder Geographie oder G/R/W ersetzt werden, nicht beides. Es kann nur genau eines der drei Fächer ersetzt werden: entweder Biologie oder Chemie oder Physik. Zu 2 a) Es sind vier Kurshalbjahre in ein und derselben fortgeführten Fremdsprache einzubringen, d. h. die Fremdsprache ist durchgehend mit vier Kurshalbjahren zu belegen. Zu 2 d) Es sind acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, 2

3 Chemie oder Physik (Wenn eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde, dann ist dies einzubringen.), Chemie oder Physik einzubringen. Hat der Schüler alle drei Naturwissenschaften als Grundkurs belegt und eine davon ersetzt (durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik), dann tritt der Ersetzungskurs an die Stelle der Naturwissenschaft. Der Schüler kann dann zwei Fächer davon auswählen und die acht Kurshalbjahresergebnisse einbringen. Beispiel 1: (3 Naturwissenschaften, 1 Fremdsprache) BIO (ersetzt durch Informatik): 11/I 11/II 12/I 12/II CH: 11/I 11/II 12/I 12/II PH: 11/I 11/II 12/I 12/II Der Schüler bringt acht Kurshalbjahre aus den zwei Fächern Informatik und Physik ein. Beispiel 2: (2 Naturwissenschaften, 2 Fremdsprachen) BIO (ersetzt durch Informatik): 11/I 11/II 12/I 12/II CH: 11/I 11/II 12/I 12/II Der Schüler bringt acht Kurshalbjahre aus den zwei Fächern Informatik und Chemie ein. e) zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft f) zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Es dürfen höchstens 8 der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen, davon maximal 4 aus Leistungskursen. Zu 2 e) Ein Fach, welches Geographie oder G/R/W ersetzt hat, kann hier nicht eingebracht werden. Der Schüler kann nur Geographie oder G/R/W ersetzen, d. h. ein Fach von beiden hat er zwingend zu belegen und davon zwei Kurshalbjahre einzubringen. Für Schüler in der vertieften Ausbildung gilt hier eine abweichende Regelung. In diesem Fall zählen die Leistungskurse nicht doppelt. Erst bei der Berechnung Summe aller Kurshalbjahresergebnisse x 40 Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse gehen die Kurshalbjahresergebnisse der Leistungskursfächer In die Summe aller Kurshalbjahresergebnisse je doppelt, die der Grundkursfächer je einfach ein. Auch bei der Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse zählen die der Leistungskursfächer dann doppelt. 3

4 Beispiele für Belegungen: 1. Beispiel: eine fortgeführte Fremdsprache (diese als LK) und drei Naturwissenschaften erster LK: Deutsch (5 Std.) zweiter LK: Französisch (5 Std.) Grundkurse: Mathematik (4 Std.) Kunst oder Musik (2 Std.) Geschichte (2 Std.) Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (2 Std.) Geographie (2 Std.) Biologie (2 Std.) Chemie (2 Std.) Physik (2 Std.) Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik (2 Std.) Sport (2 Std.) Genau eine Naturwissenschaft könnte ersetzt werden durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik. G/R/W oder Geographie könnte ersetzt werden. 2. Beispiel: zwei Naturwissenschaften (davon eine als LK) und zwei Fremdsprachen erster LK: Mathematik (5 Std.) zweiter LK: Physik (5 Std.) Grundkurse: Deutsch (4 Std.) Kunst oder Musik (2 Std.) eine fortgeführte (die der Schüler später begonnen hat) oder die in der Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache (3 Std.) eine weitere fortgeführte Fremdsprache (2 Std.) Geschichte (2 Std.) Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (2 Std.) Geographie (2 Std.) Biologie oder Chemie (2 Std.) Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik (2 Std.) Sport (2 Std.) 4

5 Die eine Naturwissenschaft im Grundkursbereich könnte ersetzt werden durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik. G/R/W oder Geographie könnte ersetzt werden. Gibt es eine Mindeststundenzahl/Höchststundenzahl? Es gibt keine festgelegte Stundenzahl, die der Schüler in der gymnasialen Oberstufe belegen muss. Die Angabe einer Wochenstundenzahl erfolgte letztmalig in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemeinbildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (OAVO) vom 15. Januar 1996t. Dort hieß es in 13 Satz 2: Die wöchentliche Unterrichtszeit soll 32 Stunden nicht unterschreiten. Diese Regelung ist am 1. August 2008 außer Kraft getreten. Da Sachsen die Mindestanforderungen der KMK derzeit übererfüllt und bei weitem nicht alle dort möglichen Optionen ausschöpft, wird allen KMK- Vereinbarungen entsprochen. Ist zeitnah mit einem angepassten Belegplan zu rechnen? Derzeit ist der Belegplan als Anlage 1 in der SOGYA-VwV enthalten. Er wird zeitnah entsprechend angepasst und über die SBA den Schulen zugesandt. Bleiben die Ersetzungsregelungen bei Anfertigung einer BELL erhalten? Sie wurden leicht modifiziert. Bei Einbringung einer Besonderen Lernleistung als Abiturprüfungsfach kann die Belegung eines der Grundkursfächer G/R/W, Geographie, Biologie, Chemie oder Physik in der Jahrgangsstufe 12 entfallen. Dies gilt auch für das Grundkursfach Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere fortgeführte Fremdsprache sowie einen fächerverbindenden Grundkurs, wenn dieses Grundkursfach ein Grundkursfach G/R/W, Geographie, Biologie, Chemie oder Physik ersetzt. Die Belegung für das Grundkursfach Biologie, Chemie oder Physik kann nur dann entfallen, wenn 1. die Besondere Lernleistung einen überwiegend naturwissenschaftlichen Bezug enthält und 2. mindestens zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik in der Jahrgangsstufe 12 fortgesetzt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn das Grundkursfach Biologie, Chemie oder Physik durch das Grundkursfach Informatik oder einen fächerverbindenden Grundkurs mir überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug ersetzt wurde. Beispiel 1: In Jahrgangsstufe 11 Belegung von Geographie G/R/W ersetzt durch z. B. Informatik Bei Einbringung einer BELL als Abiturprüfungsfach: In Jahrgangsstufe 12 Belegung von 5

6 Geographie kann entfallen Informatik Bei der Gesamtqualifikation müssen in den Block I die Ergebnisse der Kurshalbjahre 11/I und 11/II von Geographie eingebracht werden. Lässt der Schüler in der Jahrgangsstufe 12 Informatik entfallen, dann kann er zwei Kurshalbjahre aus den vier belegten Kurshalbjahren Geographie auswählen. Beispiel 2: In Jahrgangsstufe 11: Erster Leistungskurs: Mathematik Zweiter Leistungskurs: Physik Belegung von einer Naturwissenschaft als Grundkurs (Biologie oder Chemie) Biologie wird ersetzt durch Informatik (oder durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug) Belegung von zwei fortgeführten Fremdsprachen Geographie G/R/W (ersetzt durch Astronomie) Bei Einbringung einer BELL als Abiturprüfungsfach: In Jahrgangsstufe 12: Erster Leistungskurs: Mathematik Zweiter Leistungskurs: Physik Informatik Belegung von zwei fortgeführten Fremdsprachen Geographie Astronomie Wenn die BELL einen überwiegend naturwissenschaftlichen Bezug enthält, könnte Informatik (als Ersatzkurs von Biologie) in Jahrgangsstufe 12 entfallen. In diesem Fall ist das ausgeschlossen, da mindestens zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (bzw. Informatik/fächverb GK mit nawi Bezug) in der Jahrgangsstufe 12 fortgesetzt werden müssen. Der Schüler kann jedoch in der Jahrgangsstufe 12 Geographie oder Astronomie (Ersatzkurs für G/R/W) entfallen lassen. Bei Wegfall von Geographie in der Jahrgangsstufe 12 müssen in die Gesamtqualifikation in den Block I die Ergebnisse der Kurshalbjahre 11/I und 11/II von Geographie eingebracht werden. Bei Wegfall von Astronomie kann der Schüler zwei Kurshalbjahre aus den vier belegten Kurshalbjahren Geographie auswählen. 6

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