Marktgemeinde Wolfsbach Kirchenstraße 2, 3354 Wolfsbach
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- Brigitte Baum
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1 Marktgemeinde Wolfsbach Kirchenstraße 2, 3354 Wolfsbach Zugestellt durch Post.at Telefon Nr /8240 Telefax Nr / Wolfsbach, Homepage: Amtliche Nachrichten Nr. 05/2011 Neue Gründe Dr. Koref Straße 29 Baugründe - hievon 15 Baurechtsmöglichkeit südliche, zentrale und ruhige Lage die Baugründe befinden sich südlich der Schule (Schulstraße) die Aufschließungsarbeiten werden derzeit durchgeführt (Straße, Kanal, Wasser, Strom, Gas, Telefon, Straßenbeleuchtung) es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren der Grundpreis beträgt derzeit für Kauf bzw. Baurecht 25,00/m² (excl. Aufschließungsgebühren) Reservierung ist jederzeit am Gemeindeamt oder unter der Tel.Nr.: 07477/82 40 möglich weitere Informationen gibt es auch auf unser Homepage Ergebnis Volksbegehren RAUS aus EURATOM Nach Ablauf des Eintragungszeitraumes wurden die im Bereich der Gemeinde aufgelegten Eintragungslisten abgeschlossen. Folgendes Ergebnis wurde gemäß 14 Abs. 1 des Volksbegehrengesetztes 1973, BGBl. Nr. 344, idf BGBl. I Nr. 13/2010, festgestellt: Summe der Stimmberechtigten lt. Stimmliste: 1523 Summe der gültigen Eintragungen: 14 Summe der ungültigen Eintragungen: 0 Anzahl der abgegebenen Stimmkarten: 0 Kirtag am Sonntag, dem 05. Juni 2011, ist es wieder so weit: An den Kirtags-Verkaufsständen, welche von der Schule bis kurz nach dem Gasthaus Berndl-Forstner (Gollner) stehen werden, wird wieder Unterschiedliches zum Kauf angeboten. Außerdem stellen verschiedene Gewerbetreibende aus Wolfsbach und der näheren Umgebung ihre Produkte im Gewerbegebiet (Richtung FF-Haus) zur Schau. Wie bereits im Vorjahr wird auch heuer der Marktplatz wieder in den Kirtag eingebunden, neben Vereinen werden auch Wirtschaftstreibende am Platz ihre Produkte anbieten und für Ihr leibliches Wohl sorgen. Es konnten auch heuer wiederum eine Reihe von Parkplätzen am Ortsrand seitens des Wirtschaftsbundes reserviert werden. Auch heuer wurde wieder die Verkehrsumleitung seitens der BH genehmigt. Wir ersuchen alle Ortsbewohner, die entlang des Marktgebietes wohnen, ihre Fahrzeuge am Ortsrand abzustellen, einerseits wenn Sie an diesem Tag wegfahren müssen und andererseits damit die Marktstände ungehindert aufgestellt werden können. Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Umleitung am Sonntag bis Uhr genehmigt ist und ab diesem Zeitpunkt wieder der Verkehr ganz normal durch Wolfsbach fließt. Somit sind alle Fahrzeuge und Verkaufsstände die auf oder entlang der Landesstraße sind und den Verkehr behindern würden zu entfernen bzw. abzubauen. Wir ersuchen Sie die Hinweise zu beachten und würden uns über einen zahlreichen Besuch beim Kirtag in Wolfsbach freuen.
2 Homepage Wir ersuchen alle Firmen, Vereine und Veranstalter regelmäßig die Gemeinde Homepage zu besuchen und Ihre Einträge zu kontrollieren, Änderungen zu melden bzw. Neueinträge vorzunehmen, damit die Homepage möglichst aktuell gehalten werden kann. Für jede Firma und jeden Verein besteht die Möglichkeit Bilder bzw. Logos zu diesem Eintrag beizufügen, diese werden aber in elektronischer Form benötigt. Jene Firmen und Vereine die eine -Adresse angegeben haben, können die Wartung auch selber vornehmen. Sollten Sie nicht die Möglichkeit eines Internetanschlusses haben, so bieten wir Ihnen die Möglichkeit am Gemeindeamt vorbeizukommen und mit uns gemeinsam Ihren Eintrag zu kontrollieren. Theatersommer Haag Wie in den Amtlichen Nachrichten Nr. 04/2011 schon erwähnt, sind Sie wieder recht herzlich eingeladen, gemeinsam mit der Gemeinde den Theatersommer zu besuchen und einen vergnüglichen Abend zu verbringen. Unsere Gemeinde wird am 08. Juli 2011, Beginn Uhr den Haager Sommernachtstraum genießen. Begleiten Sie uns und holen Sie sich 10% Ermäßigung auf Ihre Karte. Kartenreservierungen und nähere Auskünfte ab sofort im Gemeindeamt. Weitere Informationen zum Theatersommer finden Sie auch im Internet auf Veranstaltungskalender 2011 KORREKTUR: Datum Veranstaltung Beginn Ort Veranstalter 23. Sept. (statt 02. Sept.) Pokalturnier bis Uhr Sportzentrum Wolfsbach Union, Sekt. Stocksport 24. Sept. (statt 03. Sept.) Pokalturnier 7.00 bis Uhr Sportzentrum Wolfsbach Union, Sekt. Stocksport Feuerbrand Was ist Feuerbrand? Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, bakterielle Pflanzenkrankheit. Feuerbrand gilt als Quarantänekrankheit und ist MELDEPFLICHTIG! Für Mensch und Tier jedoch ungefährlich. Folgende Pflanzen gelten als Wirtspflanzen: Birne, Quitte, Weißdorn oder Rotdorn, Zwergmispel, Apfel, Felsenbirne, Feuerdorn, Mispel, Vogelbeere oder Eberesche, Apfelbeere, Zierquitte, Glanzmispel, Wollmispel Wie erkenne ich die Symptome? Die typischen Merkmale für Feuerbrand sind: braune Pflanzenteile hakenförmige Verkrümmung junger Triebe eindeutig, aber sehr selten sichtbar, ist der Bakterienschleim Was tun bei Verdacht auf Feuerbrand? Wenn Sie die typischen Symptome an einer Ihrer Wirtspflanzen erkennen, oder auch nur der Verdacht auf Feuerbrand besteht, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten: 1. Berühren Sie NIEMALS verdächtige Pflanzen oder Pflanzenteile. 2. Informieren Sie UMGEHEND Ihre Gemeinde der Feuerbrand-Beauftragte kommt unentgeltlich zu Ihnen und begutachtet die Pflanzen. 3. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird der Feuerbrand-Beauftragte Ihrer Gemeinde alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten. 4. Der Feuerbrand-Sachverständige wird dann die Pflanze besichtigen Es besteht kein Feuerbrand-Verdacht kein weiteres Vorgehen. Es besteht der Verdacht auf Feuerbrand FB-Sachverständiger klärt Verdacht ab und schreibt gegebenenfalls die zu setzenden Maßnahmen vor. 5. Die Rodung bzw. der Ausschnitt darf NUR von eingeschulten Personen durchgeführt werden (auch von Pflanzenbesitzer nach Einschulung durch FB-Sachverständigen). 6. Derzeit entstehen dem Pflanzenbesitzer keine Kosten für die Abklärung. Wir ersuchen Sie weiters, falls Sie den Verdacht auf Feuerbrand haben, auf keinen Fall Äste oder Triebe abzubrechen und diese in das Gemeindeamt zu bringen, denn auch dadurch kann die Krankheit verbreitet werden.
3 Waldbrandverordnung BH Amstetten P r ä a m b e l Auf Grund der warmen und trockenen Witterung in den letzten Wochen ist in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Amstetten bereits eine sehr starke Austrocknung eingetreten. Eine starke Austrocknung ist ebenfalls an der Streuauflage des Waldbodens festzustellen. Im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen liegt daher eine besondere Waldbrandgefahr vor und ergeht die Einladung an alle Gemeindeämter und alle Polizeiinspektionen des Verwaltungsbezirkes sowie an die Bezirksbauernkammern und die Lokalpresse, nachstehende Verordnung in geeigneter Form zu verlautbaren. V E R O R D N U N G Gemäß 41 Abs. 1 in Verbindung mit 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl.Nr. 440/1975, i.d.g.f., wird für den Verwaltungsbezirk Amstetten verordnet: 1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Amstetten, sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen v e r b o t e n. HINWEIS: a) Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. b) Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. c) Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder Verfügungsberechtigte den Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, Tel. Nr / oder zu verständigen. Ebenfalls vorher zu verständigen ist das zuständige Gemeindeamt und die Feuerwehr. 2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß 174 Abs. 1 lit.a Zif. 17 Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.267,28 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft. 3 Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Amstetten in Kraft. Wochenendarbeit Sonntag ohne Rasenmäher Aus Anlass der unmittelbar bevorstehenden Rasenmäher-Saison möchten wir auf folgendes hinweisen: Diese zweifellos notwendige Arbeit stellt aber auch eine Lärmbelästigung der Nachbarn dar und sollte daher nicht in den Morgen-, Mittags- oder Abendstunden, zum Wochenende (ab Samstag Mittag) oder an Feiertagen durchgeführt werden. Im Sinne einer guten Nachbarschaft ersuchen wir Sie, dies zu berücksichtigen und von der Verwendung und den Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen und sonstigen Geräten (Rasenmäher, Ketten- und Kreissägen, ) während der oben genannten Zeiträume Abstand zu nehmen. Beitrag zu unserer Wohnqualität Wir ersuchen an Sonn- und Feiertagen und am Wochenenden keine Gülle auszubringen bzw. wenn es nicht möglich ist diese umgehend einzuarbeiten. Info der Post Haben Sie einen Briefkasten? Jeder Postempfänger ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Zustellung von Briefsendungen in eine dafür vorgesehene Einrichtung (Briefkasten) an der Wohnadresse zu ermöglichen. Fehlt eine geeignete Vorrichtung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des 6 der Post- Universaldienstverordnung kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden. Der Postzusteller ist dann berechtigt, die Briefsendung am Postamt zu hinterlegen. Um sich selbst vor Unannehmlichkeiten zu bewahren wird empfohlen, für jeden Haushalt einen ausreichend großen Briefkasten an einer für den Zusteller leicht zugänglichen Stelle an der Wohnadresse anzubringen. Franz Sturm eh. Bürgermeister
4 LaufWunder Aktion Liebe Wolfsbacher und Wolfsbacherinnen! Unsere Schule macht bei der LaufWunder Aktion mit. Diese findet am statt. LaufWunder ist eine österreichweite Laufveranstaltung von youngcaritas.at, der Jugendplattform der Caritas. Beim LaufWunder engagieren sich Schulen für verschiedene Caritasprojekte zugunsten von Menschen in Not. Lauf-Infos Im Vorfeld erhalten die SchülerInnen Sponsorenlisten und Projektbeschreibungen, mit denen sie Verwandte, Freunde und lokale Betriebe aufsuchen, um sie als Laufsponsoren zu gewinnen. Die Sponsoren haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag für jede gelaufene Runde oder einen Pauschalbetrag zu spenden. Mit der Anzahl der Sponsoren und der Höhe ihrer Beiträge steigt der Wert jeder gelaufenen Runde! Die SchülerInnen werden für das Projekt jobcoaching laufen. Über Ihre LaufWunder-Unterstützung als Fans, HelferInnen und auch als TeilnehmerInnen würden wir uns sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen - Roswitha Pollhammer, HD PS: Sollten Sie selbst am LaufWunder teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens bei Frau Fahrngruber (HS Wolfsbach). Ehrung für langjähriges straffreies fahren ÖAMTC SEKTION WOLFSBACH Zweigverein Haag 3354 WOLFSBACH Sehr geehrte Damen und Herren! Die ÖAMTC Sektion Wolfsbach führt im heurigen Jahr eine Ehrung für langjähriges straffreies fahren durch. Interessenten können sich hierfür, am Sonntag, den 29. Mai 2011 in der Zeit von bis Uhr im Gasthaus Berndl-Forstner Christine anmelden. Anmeldungen werden für straffreies fahren ab einem Zeitraum von über 25 Jahren entgegen genommen. Für die Anmeldung ist der Führerschein notwendig. Der Verleihungstermin wird gesondert bekanntgegeben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter Tel.Nr.: zur Verfügung! Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen Konzert in der Carl-Zeller-Halle Die AG der Bäuerinnen vom Bezirk St. Peter/Au organisiert für den 4. Juni 2011 um 20 Uhr in der Carl-Zeller- Halle in St. Peter/Au einen Kabarettabend mit der Gesangsgruppe Frauenkompott aus dem Weinviertel. Sechs ausgekochte Frauen (wie sie sich selber nennen) bringen witzige und teilweise stichelige Texte zum Besten. Die Eintrittskarten können um Euro 12,00 bei den Ortsbäuerinnen im ganzen Bezirk bezogen werden. Über zahlreichen Besuch freuen sich die Veranstalter/innen. Exkursion der Bäuerinnen Am Mittwoch, den 15. Juni 2011 fahren die Bäuerinnen und interessierte Frauen aus Wolfsbach, St. Peter/Au und St. Johann auf Exkursion in die Steiermark. Es wird das Lehr- und Forschungszentrum Raumberg-Gumpenstein besucht, wo eine Besichtigung der pflanzlichen Versuche, der vieh- und ökologischen Einrichtungen erfolgt und Ergebnisse aus den verschiedenen Versuchen dokumentiert werden. In Gröbming wird der Kräuterbauernhof von Frau Christine Percht besucht, die sich seit ihrer Krebserkrankung intensiv mit der Kräuterkunde beschäftigt. Im Schaugarten wird Interessantes erklärt und es können selbsterzeugte Tinkturen und Salben erworben werden. Der Abschluss wird in 1300 m Höhe am Michaelerberghaus in Gröbming erfolgen. Die Abfahrt ist um 6:20 Uhr beim Feuerwehrhaus und die Rückfahrt ist für ca. 22:00 Uhr geplant. Bitte bei der Gemeindebäuerin Aichberger Gertrude unter Te.Nr.: 8213 anmelden!
5 UNION Wolfsbach Sektion Stocksport Obmann Josef Tagwerker Loimersdorf Wolfsbach Ortsmeisterschaft 2011 E i n l a d u n g zu unserer Ortsmeisterschaft 2011 Wir laden alle Vereine, Körperschaften, Parteien, Firmen, Stammtische, Siedlungen usw. zur Wolfsbacher Ortsmeisterschaft recht herzlich ein! Austragungsort: Stockschützenplatz in Wolfsbach Termin: Beginn: 11 Uhr, 13 Uhr, 15 Uhr u. 17 Uhr; Finale 19 Uhr Nennung: Schriftlich an: stocksport.wolfsbach@gmx.at od. Tel.: Josef Tagwerker 0676/ ; Klaus Krieger 0664/ Nenngeld: 15,- pro Mannschaft (max. 6 Mannschaften pro Durchgang) Nennschluss: Preise: Sachpreise Plattenlimit: 50 Shore Mehrfachnennungen möglich. Stockmaterial steht zur Verfügung. Fürs leibliche Wohl wird gesorgt! Wir bitten Euch zahlreich an der Ortsmeisterschaft teilzunehmen, und freuen uns schon jetzt auf spannende Spiele, fröhliche Leute und den neuen Ortsmeister Obmann Schriftführer Josef Tagwerker Klaus Krieger 0676/ / Caritas Flohmarkt Bezahlte Anzeige
6 Mobile Physiotherapie Volkshilfe Amstetten Sie benötigen nach einem Unfall, Schlaganfall oder nach einem längeren Krankenhausaufenthalt Physiotherapie? Es fällt Ihnen schwer, Ihre Wohnumgebung selbständig zu verlassen und Sie benötigen daher einen Hausbesuch? Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass unsere Organisation eine Physiotherapeutin für den Bezirk Amstetten, Einsatzgebiet die Gemeinden der Sozialstation St. Valentin, Ulrike Auinger, Tel.: 0676 / , ulrike.auinger@noe-volkshilfe.at, angestellt hat. Sie haben die Möglichkeit, diese Therapie nach Verordnung durch Ihre Ärztin und Bewilligung durch die zuständige Krankenkasse, in Anspruch zu nehmen. Um die Leistungen beim zuständigen Krankenversicherungsträger ordnungsgemäß zu beantragen und abrechnen zu können, ist außer der ärztlichen DIAGNOSE der HAUS- BESUCH und die durchführende Organisation, Volkshilfe NÖ / VH NÖ, auf der Verordnung anzuführen. Die Kosten der mobilen Physiotherapie werden nach Bewilligung der Krankenversicherungsanstalt zur Gänze (Selbstbehalt bei kleinen Kassen) von dieser übernommen und direkt mit uns verrechnet. Die Schritte für Bewilligung sind entweder vom Patienten oder seinen Angehörigen einzuleiten. Haben Sie Interesse an weiteren Angeboten im Bereich Gesundheit & Pflege? Rufen sie uns an unter 0676/ Ihre Postleitzahl Informationen finden Sie auch im Internet unter: Veranstaltungen
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8 VVK: 5,- AK: 7,- VVK: 5,- AK: 7, Uhr: FESTMESSE anschl. FRÜHSCHOPPEN mit der Stadtkapelle Haag Uhr: Damberg Lumpen Uhr: Tombola Taxidienst ab Mitternacht BEHEIZTE HALLE Karten bei allen Raiffeisenbanken im Mostviertel Aschbach Ausweispflicht für Jugendliche! Traditionelle Küche und kulinarische Leckerbissen Auf Ihren Besuch freut sich der MV Wolfsbach! Tel.: 07477/8294,
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