Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

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1 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich in der Gemeinde Kieselbronn tätigen Tagespflegepersonen - Weitere aktuelle Informationen Sachverhalt: Bedarfsplanung 2016 Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen Bedarfsplan zu erstellen, der den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den freien Trägern anzuzeigen ist ( 3 Abs. 3 KiTaG). Den Einrichtungen können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn die Vorgaben zur Bedarfsplanung erfüllt sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Es wird diesbezüglich deshalb auf Drucksache 23/2015 und die letztjährigen Beratungen des Gemeinderats in seiner Sitzung am 25. März 2015 verwiesen. Die Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2016 ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt und wird in der erläutert. Finanzielle Unterstützung der Tagespflegepersonen in der Gemeinde Kieselbronn Durch einstimmigen Beschluss vom 14. Oktober 2015 hat der Gemeinderat die Kündigung der Kooperationsvereinbarung vom 9. August 2006 zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung in der Gemeinde mit dem Verein Tagesmütter Enztal e.v. aus verschiedenen Gründen zum 31. Dezember 2015 beschlossen. Auf Drucksache 58/2015 zur genannten Sitzung wird verwiesen. Die Beschlussfassung über die unmittelbare Unterstützung der in der Gemeinde Kieselbronn tätigen Tagespflegepersonen hat nun zu erfolgen. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung sind aktuell nur die Eheleute Anne und Michael Rosenow als Tagespflegepersonen in Kieselbronn tätig (Großtagespflegestelle KiKisNest mit 12 Betreuungsplätzen lt. Pflegeerlaubnis). Nach eigener Auskunft der Eheleute Rosenow ist ihre Großtagespflegestelle nach Gründung vor rund eineinhalb Jahren bis dato war Anne Rosenow bereits seit 2003 als Tagesmutter tätig sehr gut gestartet. Die 12 Betreuungsplätze sind vollständig belegt, weitere Nachfrage ist vorhanden. Die Gemeinde unterstützte bisher den Verein Tagesmütter Enztal e.v. pro garantiertem U3- Betreuungsplatz mit 800 Euro im Jahr. Somit wurden jährlich Euro bereitgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag weiterhin für die Kleinkindbetreuung in der Tagespflege vor Ort zur Verfügung zu stellen. Als Verteilerschlüssel wird vorgeschlagen, nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen den jeweiligen örtlichen Tagespflegepersonen und der Gemeinde die bereitgestellten Gelder entsprechend der pro Kalenderjahr tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten auszubezahlen. Aktuell würden nur die Eheleute Rosenow von der Unterstützung profitieren. Sollten in Zukunft wieder mehrere Tagespflegepersonen in Kiesel

2 bronn tätig sein, wäre der Betrag entsprechend des vorgeschlagenen Schlüssels zu verteilen. Fördervoraussetzung sollte sein, dass die Hälfte der Betreuungsplätze lt. Pflegeerlaubnis unter dreijährigen Kindern mit Hauptwohnsitz in Kieselbronn zur Verfügung steht. Weitere aktuelle Informationen zur Kinderbetreuung in Kieselbronn Entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderats vom 29. Juli 2015 ist vor der nächsten Sitzung des Kindergarten-Kuratoriums (voraussichtlich am 8. Juni 2016) und der Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 durch den Kirchengemeinderat über die Höhe der Beiträge im U3-Bereich eine Vorberatung des Gemeinderats durchzuführen. Derzeit liegen die Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2016/2017 noch nicht vor. Aufgrund des uneingeschränkten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr seit dem 1. August 2013 kann es vereinzelt zu Engpässen bei der Platzvergabe im Evangelischen Kindergarten Kieselbronn kommen. Für die beiden vorhandenen U3-Gruppen sind deshalb rechtssichere Auswahlkriterien zu entwickeln. Auch dieses Thema wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Kindergarten-Kuratoriums sein. Entsprechende Informationen werden dem Gemeinderat im Rahmen der oben angekündigten Vorberatungen zu dieser Sitzung gegeben. Kosten/Finanzierung: U3-Betreuung durch örtliche Tagespflegepersonen Siehe Sachverhaltsdarstellung und Beschlussempfehlung oben. Evangelischer Kindergarten Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Kieselbronn an den Betriebskosten des Kindergartens erfolgt auf Grundlage des Vertrags über die Förderung und den Betrieb des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn vom 30. Dezember Im Haushalt 2016 steht dafür ein Zuschuss von Euro bereit. Ausgleichsbeträge Für Kinder, die außerhalb von Kieselbronn einen Kindergarten besuchen, muss die Gemeinde gemäß 8a Abs. 6 KiTaG Ausgleichsbeträge an die betreuende Kommune bezahlen. Gleichzeitig erhält Kieselbronn von den Gemeinden und Städten, deren Kinder in Kieselbronn betreut werden, Ausgleichsbeträge erstattet. Für das Jahr 2015 mussten Stand 23. Februar 2016 für 7 Kinder (davon 2 U3-Plätze) Ausgleichsbeträge in Höhe von ,58 Euro bezahlt werden. Für 10 Kinder wurden der Gemeinde Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt ,10 Euro erstattet. Kernzeit-, Ganztages und Ferienbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. Der Verein Honigtopf e.v. finanziert sein Angebot der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung durch Elternbeiträge und Zuschüsse des Landes bzw. Bundes. Lediglich an der Ferienbetreuung beteiligt sich die Gemeinde mit einem Zuschuss, der im vergangenen Jahr 5.179,90 Euro betrug

3 Laufende zweckgebundene Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg an die Gemeinde Kieselbronn Auf Basis der Kindergartenstatistik 2015 erhält die Gemeinde Kieselbronn im laufenden Jahr voraussichtlich Landeszuschüsse für den U3-Bereich i.h.v Euro und für die Betreuung der Kinder über 3 Jahren i.h.v Euro. Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat stimmt der Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für die Gemeinde Kieselbronn für das Jahr 2016 gemäß 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes entsprechend der Darstellungen in der Anlage dieser Drucksache zu. 2. Die Gemeinde Kieselbronn fördert ab dem Jahr 2016 die innerhalb der Gemeinde im U3- Bereich tätigen Tagespflegepersonen durch Auszahlung eines Festbetrags von insgesamt Euro. Fördervoraussetzung ist, dass die Hälfte der Betreuungsplätze lt. Pflegeerlaubnis unter dreijährigen Kindern mit Hauptwohnsitz in Kieselbronn zur Verfügung steht. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der jeweiligen örtlichen Tagespflegeperson bzw. Tagespflegestelle und der Gemeinde Kieselbronn. Die Verteilung des Festbetrags erfolgt nach den pro Kalenderjahr tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten für innerhalb der Gemeinde Kieselbronn mit Hauptwohnsitz gemeldeten unter dreijährigen Kindern. Anlagen: Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2016 Befangenheit: --- Der Verwaltung sind keine (weiteren) Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach 18 GemO vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen

4 Stadt/Gemeinde Kieselbronn / Enzkreis Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote nach den Kriterien des Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom in Verbindung mit 24 Abs. 1+2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) mit dem Stand ab und des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württ. (KiTaG) für das Jahr Bevölkerung nach Altersgruppen Stand: Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Gruppe der Kinder unter 3 Jahre: 81 davon unter 1 Jahr: 24 Gruppe der Kinder 3 - unter 6 Jahre: 70 Gruppe der Kinder 3-6 ½ Jahre: 83 Kinder im schulpflichtigen Alter: Betreuungsplätze Stand: für Kinder unter 3 Jahren - U Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (laut Betriebserlaubnis) 24 in anderen Angebotsformen, z.b. betreute Spielgruppen 0 Zwischensumme 24 bei Tagespflegepersonen 7 U3-Plätze insgesamt: 31 U3-Versorgungsquote: 38,3% Zahl der tatsächlich belegten Plätze nach Lebensjahren 1. Lebensj. 2. Lebensj. 3. Lebensj. in Kindertageseinrichtungen in anderen Angebotsformen, z.b. betreute Spielgruppen Zwischensumme bei Tagespflegepersonen Plätze nach Lebensjahren: Quote der Inanspruchnahme nach Lebensjahren: 0,0% 27,6% 67,9% 2.2 für Kinder im Kindergartenalter - Ü Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (laut Betriebserlaubnis) / Versorgungsquote ,7% Versorgungsquote auf der Grundlage von 3 ½ Jahrgängen: 115,2% ergänzende Betreuungsangebote in Kindertagespflege Zahl der tatsächlich belegten Plätze in Kindertageseinrichtungen 73 Plätze für U3 und Ü3 Kinder in Kindertageseinrichtungen insgesamt 122 (2.1.1, 2.2.1, laut Betriebserlaubnis) 2.3 für Kinder im schulpflichtigen Alter Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen 0 im Hort an der Schule 0 bei Tagespflegepersonen 0 Plätze im Schulalter / Versorgungsquote: 0 0,0% 2.1.1, 2.2.1, Plätze bei Tagespflegepersonen insgesamt 12

5 3. Feststellungen zur bedarfsgerechten Versorgung Art der örtlichen Erhebung für Kinder unter 3 Jahren: Umfrage, Gespräche Kiga-Leitung, Eltern-Vertr. und Tagespfl. für Kinder im schulpflichtigen Alter: Gespräche Schulleitung, Elternvertreter und Verein Honigtopf 4. Bestimmung der notwendigen Versorgungsquote 2016 durch die Gemeinde für die Kinder unter 3 Jahren Quote erforderliche Plätze neue Plätze 35,0% 28-3 Der Ausbau soll umgesetzt werden durch Angebote: davon in Kindertageseinrichtungen: davon bei Tagespflegepersonen: 5. Kinder im schulpflichtigen Alter Ein bedarfsgerechtes Angebot soll vorgehalten werden durch Plätze durch folgende schulische Angebote: Kernzeit- und Ganztagesbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. 6. Ferienregelung Für die Kindertagesbetreuung während der Ferienzeiten wurden folgende Regelungen getroffen: 6.1 Kinder unter 3 Jahren Tagespflegepersonen 6.2 Kinder im Kindergartenalter - Ü3 Tagespflegepersonen 6.3 Kinder im schulpflichtigen Alter Ferienbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. in den Räumen der Grundschule Jugendamt Enzkreis Alice Zahorneanu

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