Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
|
|
- Jakob Maier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich in der Gemeinde Kieselbronn tätigen Tagespflegepersonen - Weitere aktuelle Informationen Sachverhalt: Bedarfsplanung 2016 Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen Bedarfsplan zu erstellen, der den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den freien Trägern anzuzeigen ist ( 3 Abs. 3 KiTaG). Den Einrichtungen können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn die Vorgaben zur Bedarfsplanung erfüllt sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Es wird diesbezüglich deshalb auf Drucksache 23/2015 und die letztjährigen Beratungen des Gemeinderats in seiner Sitzung am 25. März 2015 verwiesen. Die Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2016 ist dieser Drucksache als Anlage beigefügt und wird in der erläutert. Finanzielle Unterstützung der Tagespflegepersonen in der Gemeinde Kieselbronn Durch einstimmigen Beschluss vom 14. Oktober 2015 hat der Gemeinderat die Kündigung der Kooperationsvereinbarung vom 9. August 2006 zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung in der Gemeinde mit dem Verein Tagesmütter Enztal e.v. aus verschiedenen Gründen zum 31. Dezember 2015 beschlossen. Auf Drucksache 58/2015 zur genannten Sitzung wird verwiesen. Die Beschlussfassung über die unmittelbare Unterstützung der in der Gemeinde Kieselbronn tätigen Tagespflegepersonen hat nun zu erfolgen. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung sind aktuell nur die Eheleute Anne und Michael Rosenow als Tagespflegepersonen in Kieselbronn tätig (Großtagespflegestelle KiKisNest mit 12 Betreuungsplätzen lt. Pflegeerlaubnis). Nach eigener Auskunft der Eheleute Rosenow ist ihre Großtagespflegestelle nach Gründung vor rund eineinhalb Jahren bis dato war Anne Rosenow bereits seit 2003 als Tagesmutter tätig sehr gut gestartet. Die 12 Betreuungsplätze sind vollständig belegt, weitere Nachfrage ist vorhanden. Die Gemeinde unterstützte bisher den Verein Tagesmütter Enztal e.v. pro garantiertem U3- Betreuungsplatz mit 800 Euro im Jahr. Somit wurden jährlich Euro bereitgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag weiterhin für die Kleinkindbetreuung in der Tagespflege vor Ort zur Verfügung zu stellen. Als Verteilerschlüssel wird vorgeschlagen, nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen den jeweiligen örtlichen Tagespflegepersonen und der Gemeinde die bereitgestellten Gelder entsprechend der pro Kalenderjahr tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten auszubezahlen. Aktuell würden nur die Eheleute Rosenow von der Unterstützung profitieren. Sollten in Zukunft wieder mehrere Tagespflegepersonen in Kiesel
2 bronn tätig sein, wäre der Betrag entsprechend des vorgeschlagenen Schlüssels zu verteilen. Fördervoraussetzung sollte sein, dass die Hälfte der Betreuungsplätze lt. Pflegeerlaubnis unter dreijährigen Kindern mit Hauptwohnsitz in Kieselbronn zur Verfügung steht. Weitere aktuelle Informationen zur Kinderbetreuung in Kieselbronn Entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderats vom 29. Juli 2015 ist vor der nächsten Sitzung des Kindergarten-Kuratoriums (voraussichtlich am 8. Juni 2016) und der Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 durch den Kirchengemeinderat über die Höhe der Beiträge im U3-Bereich eine Vorberatung des Gemeinderats durchzuführen. Derzeit liegen die Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2016/2017 noch nicht vor. Aufgrund des uneingeschränkten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr seit dem 1. August 2013 kann es vereinzelt zu Engpässen bei der Platzvergabe im Evangelischen Kindergarten Kieselbronn kommen. Für die beiden vorhandenen U3-Gruppen sind deshalb rechtssichere Auswahlkriterien zu entwickeln. Auch dieses Thema wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Kindergarten-Kuratoriums sein. Entsprechende Informationen werden dem Gemeinderat im Rahmen der oben angekündigten Vorberatungen zu dieser Sitzung gegeben. Kosten/Finanzierung: U3-Betreuung durch örtliche Tagespflegepersonen Siehe Sachverhaltsdarstellung und Beschlussempfehlung oben. Evangelischer Kindergarten Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Kieselbronn an den Betriebskosten des Kindergartens erfolgt auf Grundlage des Vertrags über die Förderung und den Betrieb des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn vom 30. Dezember Im Haushalt 2016 steht dafür ein Zuschuss von Euro bereit. Ausgleichsbeträge Für Kinder, die außerhalb von Kieselbronn einen Kindergarten besuchen, muss die Gemeinde gemäß 8a Abs. 6 KiTaG Ausgleichsbeträge an die betreuende Kommune bezahlen. Gleichzeitig erhält Kieselbronn von den Gemeinden und Städten, deren Kinder in Kieselbronn betreut werden, Ausgleichsbeträge erstattet. Für das Jahr 2015 mussten Stand 23. Februar 2016 für 7 Kinder (davon 2 U3-Plätze) Ausgleichsbeträge in Höhe von ,58 Euro bezahlt werden. Für 10 Kinder wurden der Gemeinde Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt ,10 Euro erstattet. Kernzeit-, Ganztages und Ferienbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. Der Verein Honigtopf e.v. finanziert sein Angebot der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung durch Elternbeiträge und Zuschüsse des Landes bzw. Bundes. Lediglich an der Ferienbetreuung beteiligt sich die Gemeinde mit einem Zuschuss, der im vergangenen Jahr 5.179,90 Euro betrug
3 Laufende zweckgebundene Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg an die Gemeinde Kieselbronn Auf Basis der Kindergartenstatistik 2015 erhält die Gemeinde Kieselbronn im laufenden Jahr voraussichtlich Landeszuschüsse für den U3-Bereich i.h.v Euro und für die Betreuung der Kinder über 3 Jahren i.h.v Euro. Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat stimmt der Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für die Gemeinde Kieselbronn für das Jahr 2016 gemäß 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes entsprechend der Darstellungen in der Anlage dieser Drucksache zu. 2. Die Gemeinde Kieselbronn fördert ab dem Jahr 2016 die innerhalb der Gemeinde im U3- Bereich tätigen Tagespflegepersonen durch Auszahlung eines Festbetrags von insgesamt Euro. Fördervoraussetzung ist, dass die Hälfte der Betreuungsplätze lt. Pflegeerlaubnis unter dreijährigen Kindern mit Hauptwohnsitz in Kieselbronn zur Verfügung steht. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der jeweiligen örtlichen Tagespflegeperson bzw. Tagespflegestelle und der Gemeinde Kieselbronn. Die Verteilung des Festbetrags erfolgt nach den pro Kalenderjahr tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten für innerhalb der Gemeinde Kieselbronn mit Hauptwohnsitz gemeldeten unter dreijährigen Kindern. Anlagen: Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2016 Befangenheit: --- Der Verwaltung sind keine (weiteren) Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach 18 GemO vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen
4 Stadt/Gemeinde Kieselbronn / Enzkreis Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote nach den Kriterien des Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom in Verbindung mit 24 Abs. 1+2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) mit dem Stand ab und des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württ. (KiTaG) für das Jahr Bevölkerung nach Altersgruppen Stand: Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Gruppe der Kinder unter 3 Jahre: 81 davon unter 1 Jahr: 24 Gruppe der Kinder 3 - unter 6 Jahre: 70 Gruppe der Kinder 3-6 ½ Jahre: 83 Kinder im schulpflichtigen Alter: Betreuungsplätze Stand: für Kinder unter 3 Jahren - U Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (laut Betriebserlaubnis) 24 in anderen Angebotsformen, z.b. betreute Spielgruppen 0 Zwischensumme 24 bei Tagespflegepersonen 7 U3-Plätze insgesamt: 31 U3-Versorgungsquote: 38,3% Zahl der tatsächlich belegten Plätze nach Lebensjahren 1. Lebensj. 2. Lebensj. 3. Lebensj. in Kindertageseinrichtungen in anderen Angebotsformen, z.b. betreute Spielgruppen Zwischensumme bei Tagespflegepersonen Plätze nach Lebensjahren: Quote der Inanspruchnahme nach Lebensjahren: 0,0% 27,6% 67,9% 2.2 für Kinder im Kindergartenalter - Ü Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (laut Betriebserlaubnis) / Versorgungsquote ,7% Versorgungsquote auf der Grundlage von 3 ½ Jahrgängen: 115,2% ergänzende Betreuungsangebote in Kindertagespflege Zahl der tatsächlich belegten Plätze in Kindertageseinrichtungen 73 Plätze für U3 und Ü3 Kinder in Kindertageseinrichtungen insgesamt 122 (2.1.1, 2.2.1, laut Betriebserlaubnis) 2.3 für Kinder im schulpflichtigen Alter Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen 0 im Hort an der Schule 0 bei Tagespflegepersonen 0 Plätze im Schulalter / Versorgungsquote: 0 0,0% 2.1.1, 2.2.1, Plätze bei Tagespflegepersonen insgesamt 12
5 3. Feststellungen zur bedarfsgerechten Versorgung Art der örtlichen Erhebung für Kinder unter 3 Jahren: Umfrage, Gespräche Kiga-Leitung, Eltern-Vertr. und Tagespfl. für Kinder im schulpflichtigen Alter: Gespräche Schulleitung, Elternvertreter und Verein Honigtopf 4. Bestimmung der notwendigen Versorgungsquote 2016 durch die Gemeinde für die Kinder unter 3 Jahren Quote erforderliche Plätze neue Plätze 35,0% 28-3 Der Ausbau soll umgesetzt werden durch Angebote: davon in Kindertageseinrichtungen: davon bei Tagespflegepersonen: 5. Kinder im schulpflichtigen Alter Ein bedarfsgerechtes Angebot soll vorgehalten werden durch Plätze durch folgende schulische Angebote: Kernzeit- und Ganztagesbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. 6. Ferienregelung Für die Kindertagesbetreuung während der Ferienzeiten wurden folgende Regelungen getroffen: 6.1 Kinder unter 3 Jahren Tagespflegepersonen 6.2 Kinder im Kindergartenalter - Ü3 Tagespflegepersonen 6.3 Kinder im schulpflichtigen Alter Ferienbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. in den Räumen der Grundschule Jugendamt Enzkreis Alice Zahorneanu
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen
MehrKinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen
MehrVorberatung der nächsten Sitzung des Kindergartenkuratoriums
Drucksache Nr. 21/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 1. Juni 2016 Tagesordnungspunkt 3 Vorberatung der nächsten Sitzung des Kindergartenkuratoriums Sachverhalt: Der
MehrGesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes
Anlage 17: Frau Christner, Städtetag Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes, Power-Point Präsentation, Stuttgart 2009 Gesetz zur Änderung
MehrKiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
MehrKindergartenbedarfsplanung
Gemeinde Schnürpflingen Alb-Donau-Kreis Kindergartenbedarfsplanung 2015-2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Bedarfsplanung.. 1 2. Rechtsgrundlagen Vorgehensweise... 1 3. Rechtsanspruch auf Betreuung...
MehrSitzungsvorlage 41/2012
Jugendamt Az.: 31-454.20; 012.31-1489273 Sitzungsvorlage 41/2012 Finanzierung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches der Eltern von Kindern unter 3 Jahren auf Kindertagesbetreuung
Mehr7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss
7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss Sachverhalt: Die Gemeinde ist verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung vorzunehmen und diese dem örtlichen Träger
MehrLandratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen
Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (seit 01.01.2005) Ziel: Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.: 23-6930.19-5 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
MehrGemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung
Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Dienstag, 18.01.2011, UDEON Ablauf des Informationsabends Begrüßung und Einleitung - Bürgermeister Sieghart Friz - Vorstellung
MehrStadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar Vorlage Verhandlungsfolge: TOP öffentl. nicht am Niederschrift Berat. öffentl. Punkt X VA X 19.05.2011 VA AUT AUT OR X 30.05.2011 OR GR X 09.06.2011 GR Bedarfsplan der Marbacher
Mehr1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen
Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Betreuung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Fassung vom 07.04.2014 Der Kreistag
MehrRichtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach
Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.06.2014 die Förderung von Betreuungsplätzen
MehrB E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen
Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,
MehrElternbefragung im Jahr 2017 zu Kinderbetreuungsangeboten
Elternbefragung im Jahr 2017 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung, die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt
MehrKindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017
Sitzungsvorlage zu TOP 5 Montag, 12.09.2016, 19:30 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Achstetten Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 1. Allgemeine Informationen 1.1. Rechtsanspruch auf
MehrRichtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach
Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.06.2014 die Förderung von Betreuungsplätzen
MehrSatzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis
Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis Aufgrund von 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S.
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) vom 25. Juli 2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für
MehrFortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008. Stand Juli 2007
Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008 Stand Juli 2007 1. Allgemeines Die Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall
MehrTageselternvereine - Aufgaben, Entwicklung und Tätigkeitsbericht - Förderung
Jugendamt Az.: 31-454.20; 012.31-3430675 Sitzungsvorlage KT/20/2017 Tageselternvereine - Aufgaben, Entwicklung und Tätigkeitsbericht - Förderung TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 8 Kreistag
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung
Mehr1 Zielgruppe. 2 Verfahren
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008
MehrRichtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach
Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach 467-45 Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 12.11.2009 die Förderung von Betreuungsplätzen
MehrJährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,
MehrBericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau. Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage
Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage - Sommer 2017 - Kreisausschuss Groß-Gerau - Fachbereich Jugend und
Mehr1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6332 09. 01. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Landkreis
MehrSatzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
1 Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Rechtsgrundlagen Der Wartburgkreis fördert die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege unter der Berücksichtigung folgender
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 12. Dezember 2013 Az.: 31-6930.181/14 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
MehrS A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN
S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der
Mehrin der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014
Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrBeitragsfreie Kitas in Barsinghausen
Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ s) zur neuen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen in Barsinghausen Ein Wort vorweg Am 22.06.2018 hat der Niedersächsische
Mehr1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen
Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege (Satzung Kindertagespflege) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.10.2014
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrGesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur
MehrAuszug aus Denkschrift 2007
Auszug aus Denkschrift 2007 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2005 Beitrag Nr. 7 Konzept Kinderfreundliches
MehrZuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn
Kinderbetreuung im Zuständigkeiten Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) 9,8 SGB VIII und KiTaG (Garantenstellung) Land (KiTaG) Umsetzung und Ausführung des Bundesrechtes Bund (SGB VIII)
MehrKinderbetreuung außerhalb der Landesgrenzen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/457 Landtag 18. Wahlperiode 19.06.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 22. Februar 2012 Kinderbetreuung außerhalb der Landesgrenzen
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrAnlage. Bestand und Struktur der Kindertagespflege in Baden-Württemberg
Bestand und Struktur der Kindertagespflege in Baden-Württemberg Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2011 1 1. Ausgangssituation Im Zuge der Verständigung von Bund und Ländern, die Kleinkindbetreuung
MehrS A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom
S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom 7.12.2010 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
MehrÜberbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter
Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter
MehrIm Mai 2005 Az.: Sozialministerium Baden-Württemberg. Vorwort:
Sozialministerium Baden-Württemberg Im Mai 2005 Az.: 23-6901.11-1.1 Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) in Baden-Württemberg
MehrInformationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal
Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
4.19 Satzung der Stadt Mannheim über die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote an den öffentlichen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. der Bekanntmachung vom 24.07.2000
Mehr- Elternbeitragssatzung vom
Satzung der Stadt Kamp-Lintfort über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich für
Mehr1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
MehrTagespflege im Landkreis Osnabrück
24 SGB VIII im Landkreis Osnabrück Rechtsanspruch ( 24 SGB VIII) und Rahmenbedingungen Entwicklung der Inanspruchnahme der Landkreis Osnabrück Fachdienst Jugend Abteilung 3.0 Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten Umsetzung der gemäß Gesetzentwurf, Drs. 19/5472, geplanten Regelungen - vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers
MehrGrundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming
4/15 Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt, SG Jugend- und Familienförderung
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrKostenbeitragssatzung
1 Kostenbeitragssatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt durch Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Haldensleben Präambel
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 3
Kindergartenbedarfsplan 2017-2019 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Gesetzliche Regelungen und Strukturen 4 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche 4 2.2 Hinweise zur Finanzierung der Betreuung
Mehr2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.
2231-A Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege und zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrLandkreis Heidekreis
ENTWURF Landkreis Heidekreis Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung inklusive Stufenplan 2013 für die Städte, n, Samtgemeinden und den freien Bezirk Osterheide im Heidekreis - Zusammenfassung - Bedarfsplanung
MehrStadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDERTAGESBETREUUNG Große Unterschiede zwischen den Großstädten in Baden-Württemberg
Stadt Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDERTAGESBETREUUNG 2013 Große Unterschiede zwischen den Großstädten in Württemberg 2 STATISTIK AKTUELL - KINDERBETREUUNG 2013 IMPRESSUM Stadt Amt für
MehrSatzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin
Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in
MehrF.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi)
F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi) 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung?
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Kostenbeitragspflicht
Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstellen: GABl. 2017, 144, K. u. U. 2017, 40
Landesrecht BW Vorschrift Normgeber: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Aktenzeichen: 31-6930.181/34 Erlassdatum: 06.03.2017 Fassung vom: 06.03.2017 Gültig ab: 01.01.2017 Gültig bis: 31.12.2017 Quelle:
MehrGemeinde: Ehrenberg (Rhön)
Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)
MehrÜbersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege
Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Laufende Geldleistung an Tagespflegeperson im bundesweiten Vergleich Baden- Württemberg 3,90 Euro (inklusive
MehrGemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -
- Kreis Reutlingen - 3. Fortschreibung -Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2010/2011 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand: Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...3 2 Örtliche Bedarfsplanung...3
MehrGEMEINDE DETTINGEN UNTER TECK LANDKREIS ESSLINGEN. Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung)
GEMEINDE DETTINGEN UNTER TECK LANDKREIS ESSLINGEN Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung
MehrHessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Der Hessische Landtag hat am 14.12.2006 das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz führt sechs Einzelgesetze
MehrRichtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine
Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/369. der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/369 26. 09. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie,
MehrNeufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung
Nummer 33 Murr, den 14. Juni 2017 Seite 193 für die Sitzung am 27. Juni 2017 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung Aktuelle Situation Der Gemeinderat hat
MehrWie man die Kinderbetreuung in Weiterstadt fördert
- 1 - Kinderbetreuung RICHTLINIEN DER STADT WEITERSTADT ZUR FÖRDERUNG DER BETREUUNG, BILDUNG UND ERZIEHUNG VON KINDERN BIS ZUM 3. LEBENSJAHR IN TAGESPFLEGESTELLEN UND EINRICHTUNGEN Die Stadtverordnetenversammlung
MehrGewährung von Tagespflege nach 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Jugendamt Fachbereich 250 Frau Studier Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Zimmernummer: 256A Telefon: 0761 2187-2520 Telefax:
MehrBedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017
Amt: Aktenzeichen: Büro des Bürgermeisters 460.024:13 TOP Sitzungsvorlage 3 Nr. 26/2016 2210101010110101/2014 0101/2014 /2014 TOP 2 Bedarfsplan für Kindertagesstätten - Bericht über die Bedarfsentwicklung
MehrTagesmütter e.v. Reutlingen. Tagesmütter e.v. Reutlingen. Information - Beratung - Vermittlung
Tagesmütter e.v. Reutlingen Information - Beratung - Vermittlung Tagesmütter e.v. Reutlingen Hirschstr. 8 72764 Reutlingen Tel.: 07121/38784-0 Email: verwaltung@tagesmuetter-rt.de www.tagesmuetter-rt.de
MehrSatzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrGemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -
Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen - 4. Fortschreibung - Kindergartenbedarfsplan - für das Jahr 2011/ 2012 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand März 2011 1 Rechtliche Grundlagen 3 1.1 Bundesgesetzliche
MehrSituation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung
Jahrestagung für Jugendamtsleiter/-innen (02./03. Februar 2012) Situation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung Rudolf.Vogt@kvjs.de Kleinkindbetreuung Übersicht Ausgangslage Rechtslage Bedarfsplanung
MehrAlle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.
Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: V.51-51.15.10 Drucksache-Nr. 26 /2018 vom 14.02.2018 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Jugendhilfeausschuss 01.03.2018 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes
MehrJährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/69 26.05.2016 Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von
MehrZum Ausgleich dieser Aufgaben stellt das Land Brandenburg den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung.
2 Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom Juni 2007 ist das Landesprogramm zur Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung als eine neue Aufgabe
MehrElternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten
Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt
MehrKinderbetreuung-Bedarfsplanung. der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl
Kinderbetreuung-Bedarfsplanung der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl 2015/2016/2017 1 Titelbild: pixabay.com Kontakt: Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl Hauptamt Sabine Hauser Webergässle 2 79353 Bahlingen
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Krozingen Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der 2, 3, 13 und 19 des Kommunalabgabegesetzes
MehrLandesjugendhilfeausschuss 06. Juli TOP 3 Entwicklungen in der Kindertagespflege
Landesjugendhilfeausschuss 06. Juli 2016 TOP 3 Entwicklungen in der Kindertagespflege Zum Stichtag 01.03.2016 erfolgte die siebte Erhebung zur Entwicklung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Der
MehrJährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015) 1. Vorbemerkung Die vorliegende Bedarfsplanung dokumentiert den Status quo und trifft zukunftsorientierte Aussagen über die
MehrWir bitten Sie, den beigefügten Fragebogen zu beantworten und bis. Freitag, 2. Februar 2018
Stadtverwaltung Marktplatz 2 72275 Alpirsbach Hauptamt Simone Müller Tel.: 07444 / 9516-210 Fax: 07444 / 9516-218 simone.mueller@alpirsbach.de Zimmer 204 Az.: 460.023 - MÜ 10.01.2018 Örtliche Bedarfsplanung
MehrSatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom
Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-
Mehr1. Kindergarten Regenbogen Buchenberg
BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD ATKBJS am 20. Mai 2015 - öffentlich - Vorlage Nr. 16/2015 Bedarfsplanung für die Kindergärten und die Schülerbetreuung 2015/2016 -Beratung und Beschlussfassung-
MehrGEMEINDE GEMMRIGHEIM. Vorlage Nr.: 18/2019. AZ: ,700.0 Datum:
Vorlage Nr.: 18/2019 Vorstellung und Erläuterung der Maßnahme - Antrag auf Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Kläranlage - Antrag auf Grundwassernutzung - Energieeffizienzanalyse
MehrRichtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)
Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) 1. Begriffsbestimmungen, Aufgabe und Inhalt 1.1. Kindertagespflege wird von einer geeigneten
MehrAntrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII
Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII Jugendamt Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Der Magistrat Antrag der Tagespflegeperson,
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1 7 5 0 zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften Vom 15. Juni 2011 Der Landtag des Saarlandes
MehrBundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) 10.10.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau
MehrLandesjugendhilfeausschuss
Vorlage LJHA/007/2013 Gremium: 05.03.2013 Betreff: Entbürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten hinsichtlich der Gewährung von laufenden Geldleistungen gemäß 23 SGB VIII und der Erhebung der Kostenbeteiligung
MehrS A T Z U N G über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Waldenburg
S A T Z U N G über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Waldenburg Auf der Grundlage von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Mehr(Kindertagespflegesatzung) vom in der Fassung vom
Satzung über die Vermittlung von Kindertagespflege, Erhebung von Kostenbeiträgen im Rahmen der Kindertagespflege sowie der Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen in der Stadt Wunstorf (Kindertagespflegesatzung)
Mehr