Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig

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1 Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen 1 E. Hennig

2 Ablauf Institutionelle Strukturen Rechtliche Vorgaben und Bedingungen Mögliche Wege eines Frühgeborenen mit Beeinträchtigungen in der Entwicklung Beispiele aus Magdeburg 2

3 Institutionelle Strukturen FG Dispensaire Frühförderstelle Familien- Hebamme Kinderarzt Freie Träger Praxen Familie ÖGD Kita SPZ 3

4 Rechtliche Vorgaben Gesundheitsdienstgesetz LSA SGB V, VIII, IX, XII Frühf hförderverordnung (BGBl. 2003) (Verordnung über sonderpädagogische dagogische Förderung - LSA) 4

5 53 SGB XII Leistungsberechtigte und Aufgabe (1) Personen, die durch eine Behinderung... wesentlich in ihrer Fähigkeit, F an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt nkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe (2) Von einer Behinderung bedroht sind Personen, bei denen der Eintritt der Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist... 5 (3) Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern...

6 59 SGB XII Aufgaben des Gesundheitsamtes 6 Das Gesundheitsamt... hat die Aufgabe, behinderte Menschen oder Personensorgeberechtigte über die nach Art und Schwere der Behinderung geeigneten ärztlichen und sonstigen Leistungen der Eingliederungshilfe im Benehmen mit dem behandelnden Arzt auch während w und nach der Durchführung hrung von Heilmaßnahmen und Leistungen der Eingliederungshilfe zu beraten

7 26 SGB IX Leistungen zur medizinischen umfassen Rehabilitation Früherkennung und Frühf hförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder 7

8 30 SGB IX Früherkennung und Frühf hförderung medizinische Leistungen (als Komplexleistung erbracht) nichtärztliche Leistungen therapeutische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale, sonderpädagogische dagogische Leistungen durch interdisziplinäre re Frühf hförderstellen

9 55 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Es werden erbracht......heilpädagogische Leistungen für f r Kinder, die noch nicht eingeschult sind. 9

10 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Zur ambulanten Behandlung folgender hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen...und besondere Krankheitsverläufe bei... Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden den 10

11 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für f Mütter/Väter ter und Kinder Mutter oder Vater kann die besonderen Bedürfnisse des Kindes unter 6 Jahren nicht erkennen oder realisieren. Hilfeplan muss erstellt werden ( ( 36) 11

12 Verordnung zur Früherkennung und Frühf hförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühf hförderverordnung FrühV hv) BGBl 2003, Teil I Nr.28 Abgrenzung der Leistungen des SPZ und der FFS Leistungen zu medizinischen Rehabilitation (SPZ) Heilpädagogische Leistungen (FFS) Förder- und Behandlungsplan Ganzheitliche Komplexleistung Zusammenarbeit und Teilen der Kosten 12

13 Ein möglicher m Weg... Frühgeborenes/S hgeborenes/säugling mit Problemen Antrag der Eltern Amtsärztliche Stellungnahme Frühförderstelle Überörtlicher Sozialhilfeträger entscheidet Dispensaire Freie Träger Praxen Frühförderstelle Familien- Hebamme Familie Kinderarzt Integrativer Platz in Kita ÖGD SPZ Kita 13

14 Ein anderer möglicher m Weg... Frühgeborenes mit Problemen Frühgeborenendispensaire Ambulanter Kinderarzt Familien- Hebamme Dispensaire Kinderarzt 14 Sozialpädiatrisches Zentrum oder Logopädie/Ergotherapie in Niederlassung Freie Träger Praxen ÖGD Familie Kita Frühförderstelle SPZ

15 Aus der Praxis in Magdeburg: Kooperationsvereinbarung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt U-Untersuchungen Untersuchungen 15

16 Bundesmodellprojekt Magdeburg - Kooperationsvereinbarung - Schulamt Jugendhilfe Gesundheitsamt (KJPD) Sozialhilfe 16

17 Bundesmodellprojekt Magdeburg - Kooperationsvereinbarung - Im Zentrum des Hilfebedarfs stehen: Multiple Entwicklungsstörungen/ Schulleistungsstörungen Geistigbehinderte u. Lernbehinderte mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten lligkeiten Teilleistungsstörungen Aufmerksamkeitsstörungen rungen Schädlicher Substanzgebrauch Jugendhilfe Schulamt KJPD (Gesundheitsamt) 18 Sozialhilfe

18 Bundesmodellprojekt Magdeburg - Kooperationsvereinbarung - Zugangswege über alle Gremien möglichm Bei Problemen des komplexen Hilfebedarfs Fallkonferenz (einzelfallbezogene Hilfeplanung) Jugendhilfe Schulamt KJPD (Gesundheitsamt) Sozialhilfe 17

19 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (1997) 9 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Er führt f bei Kindern vor der Einschulung und während der Schulzeit regelmäß äßig Untersuchungen mit dem Ziel durch, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder festzustellen. 19

20 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (2000) 37 (2) Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. hren. 20

21 4.1 Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst stellt aus amtsärztlicher Sicht den körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand des Kindes fest. Der Bericht über die Untersuchung wird in einem Formblatt dokumentiert und über das Staatliche Schulamt an die Schule geleitet. 21

22 Einschulungsuntersuchung Ausführliche Anamnese Körpermaße Sehtest, HörtestH Kinderärztliche rztliche Untersuchung in Anwesenheit der Eltern Entwicklungsdiagnostik Beratung 22

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