KfW Programmübersicht

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1 KfW Wohneigentumsprogramm (124) Fördervoraussetzungen/ Antragsberechtigte Förderung der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland durch sollzinsgünstige Darlehen für die auf den nachstelligen Beleihungsraum anfallenden Kosten. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben. Kredithöhe max. EUR ,00 pro Wohneinheit vermietete Wohnflächen sind von der Bemessungsgrundlage (Gesamtkosten) in Abzug zu bringen Konditionierung Bereitstellungsprovision 0,25 % p. M. für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge, beginnend 2 Bankarbeitstage und vier Monate nach Zusagedatum der KfW Auszahlungskurs 100 % Sollzins gem. Konditionentableau der KfW; wird von der KfW bei Zusage festgelegt Sollzinsgarantie der KfW: Es gilt der jeweils günstigere Sollzins vom Tag des Antragseingangs bei der KfW oder vom Tag der Zusage durch die KfW. 1. Sollzinsbindung 5 Jahre oder 10 Jahre ; bei endfälligen Darlehen: 8 Jahre Sollzinsfälligkeit monatlich zum Monatsultimo Tilgungsart Annuitätendarlehen, fällig monatlich zum Monatsultimo; Tilgungssatz berechnet auf die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von 1 bis 5 Tilgungsfreijahren endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Abtretung eines neu abzuschließenden Bausparvertrags der BHW Bausparkasse AG in Darlehenshöhe mit Zuteilung zum Ende der Laufzeit (nur Variante 8 Jahre Zinsbindung / 8 Jahre Laufzeit) Tilgungsfreijahre 1 bis max. 3 Jahre 1 bis max. 5 Jahre 8 Jahre (endfällig) Laufzeit 4 bis 20 Jahre 4 bis 35 Jahre 8 Jahre Abruffrist Besicherung Auszahlung Nichtabnahmekosten 12 Monate, automatische Verlängerung durch die KfW vier mal um jeweils 6 Monate, somit Verlängerung der Abruffrist um max. 24 Monate Grundschulden grds. in einer Summe, max. jedoch in zwei Teilbeträgen Bis zum Zeitpunkt der Nichtabnahme anfallende Bereitstellungsprovision. Die KfW ist unverzüglich über die Nichtabnahme zu unterrichten. Verwendungsnachweis Nachweis der Selbstnutzung; nur intern gegenüber der Bank KfW prüft die Mittelverwendung stichprobenartig Sondertilgung / Kündigung / Vorzeitige Rückzahlung Rückzahlung grundsätzlich nur zum Sollzinsanpassungstermin möglich; nach Abstimmung mit der KfW gegen Zahlung von VE auch vorzeitige Vollrückzahlung Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 1 von 9

2 KfW- Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) Fördervoraussetzungen/ Antragsberechtigte Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem Finanziert werden: - im Programm 151 KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ) KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ) KfW-Effizienzhaus Denkmal (EnEV 2009 ) - im Programm 152: Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmenkombinationen ( (z.b. Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung, nähere Einzelheiten zu Technischen Mindestanforderung sind dem KfW-Merkblatt nebst Anlage zu entnehmen) incl. Förderung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltungswerter Bausubstanz im Programm 151/152 Bei Kauf/Ersterwerb oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55, Kauf/Ersterwerb oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal, Sanierung von denkmalgeschützten Wohngebäuden zu einem sonstigen KfW Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen bei Sanierung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltungswerter Bausubstanz sind die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verpflichtend nachzuweisen; bei den übrigen KfW-Effizienzhäusern wird die Baubegleitung durch einen Sachverständigen empfohlen. Zu den zugelassenen Sachverständigen und deren Aufgaben siehe KfW-Merkblatt nebst Anlage Technische Mindestanforderungen. Ein Zuschuss zu den Kosten der Baubegleitung kann direkt bei der KfW im Programm 431 beantragt werden (s.u.). Beim Einbau von Heizungen ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Die Arbeiten sind von einem Fachunternehmen durchzuführen. Kombination m. öffentl. Mitteln eingeschränkt möglich. (Einzelheiten s. KfW-Merkblatt) Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an /Ersterwerber von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen(z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen etc.) Für die mit diesen Programmen geförderte Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Modernisierungsmaßnahmen ist eine steuerliche Förderung gemäß 35 a Absatz 3 EstG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ausgeschlossen. Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 2 von 9

3 KfW- Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) Kredithöhe bis zu 100 % der Investitionskosten einschl. Nebenkosten (Architekt, Energiesparberatung etc.) max. EUR ,00 pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus max. EUR ,00 je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmen- Kombinationen zzgl. Tilgungszuschuss (nur bei KfW-Effizienzhaus): 2,5 % des Zusagebetrages bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009 ) 5,0 % des Zusagebetrages bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009 ) 7,5 % des Zusagebetrages bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009 ) 10,0 % des Zusagebetrages bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ) 12,5 % des Zusagebetrages bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ) 2,5 % des Zusagebetrages bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal (EnEV 2009 ) ggf. Zuschuss für Baubegleitung (gesondert zu beantragen bei der KfW, mit Pr. 431, s.u.) Konditionierung Bereitstellungsprovision 0,25 % p. M. für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge, beginnend 2 Bankarbeitstage und zwölf Monate nach Zusagedatum der KfW Auszahlungskurs 100 % Sollzins gem. Konditionentableau der KfW; wird von der KfW bei Zusage festgelegt 1. Sollzinsbindung 10 Jahre Sollzinsgarantie der KfW: Es gilt der jeweils günstigere Sollzins vom Tag des Antragseingangs bei der KfW oder vom Tag der Zusage durch die KfW. Sollzinsfälligkeit Tilgungsart monatlich zum Monatsultimo Annuitätendarlehen, fällig monatlich zum Monatsultimo; Tilgungssatz berechnet auf die Vertragslaufzeit von max.. 30 Jahren unter Berücksichtigung von 1 bis max. 5 Tilgungsfreijahren Tilgungsfreijahre 1 bis 2 Jahre 1 bis 3 Jahre 1 bis 5 Jahre Laufzeit 4 bis 10 Jahre 4 bis 20 Jahre 4 bis 30 Jahre Abruffrist Besicherung 12 Monate, automatische Verlängerung durch die KfW vier mal um jeweils 6 Monate, somit Verlängerung der Abruffrist um max. 24 Monate Bankübliche Sicherheiten (z. B. Grundschulden) Auszahlung in einer Summe oder in Teilbeträgen Der Mitteleinsatz muss 3 Monate nach Abruf erfolgen. Nichtabnahmekosten keine Die KfW ist unverzüglich über die Nichtabnahme zu unterrichten. Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 3 von 9

4 KfW- Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) Verwendungsnachweis Innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung sind Originalrechnungen über förderfähige Maßnahmen in Darlehenshöhe vorzulegen. Aus den Rechnungen müssen insbesondere die Anschrift des Investitionsobjektes, die förderfähige Maßnahme und das Datum der Durchführung hervorgehen; weiterhin müssen die Arbeitskosten der ausführenden Fachunternehmen gesondert ausgewiesen werden. Bei Heizungserneuerung sowie bei einem Ersatz oder erstmaligem Einbau von Umwälzpumpen des Heizkreislaufs ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Dieser ist ebenfalls durchzuführen bei Dämmmaßnahmen, welche den Heizwärmebedarf QH des sanierten Gebäudes um mehr als 25 % reduzieren. In diesen Fällen muss zusätzlich die Bestätigung über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs auf Vordruck der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.v. (VdZ) - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. ( werden. Material, dass durch den Bauherrn zum Einbau durch Fachunternehmen bereitgestellt wird, kann gegen Vorlage entsprechender Rechnungen mitfinanziert werden. Die Vorlage der Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme- Energieeffizient Sanieren (KfW-Vordruck ), unterschrieben vom Darlehensnehmer und vom Sachverständigen, ist nach Durchführung der Maßnahme zwingend erforderlich. Der Vordruck ist der DSL Bank zur Bestätigung des frist- und sachgerechten Mitteleinsatzes und Weiterleitung an die KfW einzureichen. Die KfW prüft die Mittelverwendung stichprobenartig: 151: Die vollständigen Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus, die Rechnungen und sonstigen Nachweise und alle sonstige dafür relevanten Nachweise inkl. der Rechnungen sind vom Darlehensnehmer innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen. Beim KfW-Effizienzhaus 55, KfW Effizienzhaus Denkmal, oder Sanierung von denkmalgeschützten Wohngebäuden zu einem sonstigen KfW Effizienzhaus ist zusätzlich die dokumentierte energetische Fachplanung und Baubegleitung aufzubewahren. Die KfW behält sich eine jederzeitige "Vor-Ort-Kontrolle" der geförderten Gebäude/Maßnahmen einschließlich der Berechnungsunterlagen und Nachweise vor. 152: Alle relevanten Nachweise inkl. der Rechnungen sind vom Darlehensnehmer innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen. Bei Sanierung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltungswerter Bausubstanz im Rahmen von Einzelmaßnahmen ist zusätzlich die dokumentierte energetische Fachplanung und Baubegleitung aufzubewahren.die KfW behält sich eine jederzeitige "Vor-Ort- Kontrolle" der geförderten Gebäude/Maßnahmen einschließlich der Berechnungsunterlagen und Nachweise vor. Sondertilgung / Kündigung / Vorzeitige Rückzahlung Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist innerhalb der ersten Sollzinsbindungsfrist zum Monatsultimo in Teilbeträgen von mind EUR ohne Kosten möglich Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 4 von 9

5 KfW- Programm Energieeffizient Bauen (153) - Hinweis: Programm 154 ist ab entfallen Fördervoraussetzungen/ Antragsberechtigte Finanzierung der Errichtung, Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009 ) KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009 ) (auch als Passivhaus) KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009 ) (auch als Passivhaus) incl. Förderung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltungswerter Bausubstanz im Programm 153 (Herstellung von neuem Wohnraum durch Umwidmung) Beim KfW-Effizienzhaus 40 und 55/Passivhaus sowie bei Förderung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verpflichtend nachzuweisen. Zu den zugelassenen Sachverständigen und deren Aufgaben siehe KfW-Merkblatt nebst Anlage Technische Mindestanforderungen. Kombination m. öffentl. Mitteln eingeschränkt möglich (Einzelheiten s. KfW-Merkblatt). Antragsberechtigt sind alle Bauherren oder Ersterwerber von neuen Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung oder Vermietung (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen.) Kredithöhe Bis zu 100 % der Bauwerkskosten (ohne Grundstück), max. EUR je Wohneinheit Gewährung eines Tilgungszuschuss mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus Niveaus von 10 % des Zusagebetrages für KfW-Effizienzhaus 40 5 % des Zusagebetrages für KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus Konditionierung Bereitstellungsprovision 0,25 % p. M. für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge, beginnend 2 Bankarbeitstage und zwölf Monate nach Zusagedatum der KfW (Pr. 153/154) Auszahlungskurs 100 % Sollzins gem. Konditionentableau der KfW; wird von der KfW bei Zusage festgelegt Sollzinsgarantie der KfW: Es gilt der jeweils günstigere Sollzins vom Tag des Antragseingangs bei der KfW oder vom Tag der Zusage durch die KfW. 1. Sollzinsbindung 10 Jahre, bei endfälligen Darlehen: 8 Jahre Sollzinsfälligkeit monatlich zum Monatsultimo Tilgungsart Annuitätendarlehen, fällig monatlich zum Monatsultimo, Tilgungssatz berechnet auf die Vertragslaufzeit von max. 30 Jahren unter Berücksichtigung von 1 bis max. 5 Tilgungsfreijahren endfälliges Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen Abtretung eines neu abzuschließenden Bausparvertrags der BHW Bausparkasse AG in Darlehenshöhe mit Zuteilung zum Ende der Laufzeit (nur Variante 8 Jahre Zinsbindung / 8 Jahre Laufzeit) Tilgungsfreijahre 1 bis 2 Jahre 1 bis 3 Jahre 1 bis 5 Jahre 8 Jahre (endfällig) Laufzeit 4 bis 10 Jahre 4 bis 20 Jahre 4 bis 30 Jahre 8 Jahre Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 5 von 9

6 KfW- Programm Energieeffizient Bauen (153) - Hinweis: Programm 154 ist ab entfallen Abruffrist Besicherung Auszahlung Nichtabnahmekosten Verwendungsnachweis 12 Monate, automatische Verlängerung durch die KfW vier mal um jeweils 6 Monate, somit Verlängerung der Abruffrist um max. 24 Monate ab Bankübliche Sicherheiten (z. B. Grundschulden) in einer Summe oder in Teilbeträgen Der Mitteleinsatz muss spätestens 3 Monate nach Abruf erfolgen. Keine Die KfW ist unverzüglich über die Nichtabnahme zu unterrichten. Es ist innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung der programm- und zeitgerechte Mitteleinsatz durch Vorlage von Rechnungskopien in Darlehenshöhe gegenüber der DSL Bank nachzuweisen. Weiterhin ist eine Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme- Energieeffizient Bauen (KfW-Vordruck ), unterschrieben vom Sachverständigen und Darlehensnehmer, nach Durchführung der Maßnahme erforderlich. Der Vordruck ist der DSL Bank zur Bestätigung des frist- und sachgerechten Mitteleinsatzes und Weiterleitung an die KfW einzureichen. Die KfW prüft die Mittelverwendung stichprobenartig: Die vollständigen Berechnungsunterlagen zum KfW-Effizienzhaus sind vom Darlehensnehmer (auch beim Ersterwerb) innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen. Beim KfW-Effizienzhaus 40 und 55 (inklusive Passivhaus) sowie bei Förderung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind zusätzlich die dokumentierte energetische Fachplanung und Baubegleitung aufzubewahren. Die KfW behält sich eine jederzeitige "Vor-Ort-Kontrolle" der geförderten Gebäude/Maßnahmen einschließlich der Berechnungsunterlagen und Nachweise vor. Sondertilgung / Kündigung / Vorzeitige Rückzahlung Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist innerhalb der ersten Sollzinsbindungsfrist zum Monatsultimo in Teilbeträgen von mind EUR ohne Kosten möglich Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 6 von 9

7 KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (159) Fördervoraussetzungen/ Antragsberechtigte Finanzierung von Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Wohnungsbaubestand: Förderbereiche 1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen 2. Eingangsbereich und Wohnungszugang 3. Vertikale Erschließung / Überwindung von Niveauunterschieden 4. Anpassung der Raumgeometrie 5. Maßnahmen an Sanitärräumen 6. Bedienelemente, Stütz und Haltesysteme, Orinetierung, Kommunikation 7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN Maßnahmen, mit denen der Standard Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus erreicht wird (siehe KfW-Merkblatt) Im Programm 159 sind die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchzuführen. Zu den weiteren Anforderungen siehe KfW-Merkblatt und Anlage zum KfW-Merkblatt Kombination m. öffentl. Mitteln eingeschränkt möglich. (Einzelheiten s. KfW-Merkblatt) Antragsberechtigt sind alle Träger von Investionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen; Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Kredithöhe Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten max. EUR ,00 pro Wohneinheit Konditionierung Bereitstellungsprovision 0,25 % p. M. für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge, beginnend 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach Zusagedatum der KfW. Auszahlungskurs 100 % Sollzins gem. Konditionentableau der KfW; wird von der KfW bei Zusage festgelegt 1. Sollzinsbindung 5 oder 10 Jahre Sollzinsgarantie der KfW: Es gilt der jeweils günstigere Sollzins vom Tag des Antragseingangs bei der KfW oder vom Tag der Zusage durch die KfW. Sollzinsfälligkeit Tilgungsart monatlich zum Monatsultimo Annuitätendarlehen, fällig monatlich zum Monatsultimo; Tilgungssatz berechnet auf die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Tilgungsfreijahre 1 bis 2 Jahre 1 bis 3 Jahre 1 bis 5 Jahre Laufzeit 4 bis 10 Jahre 4 bis 20 Jahre 4 bis 30 Jahre Abruffrist 12 Monate, automatische Verlängerung durch die KfW vier mal um jeweils 6 Monate, somit Verlängerung der Abruffrist um max. 24 Monate Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 7 von 9

8 KfW Altersgerecht Umbauen - Kredit (159) Besicherung Auszahlung Bankübliche Sicherheiten (i. d. R. Grundschulden) in einer Summe oder in Teilbeträgen Nichtabnahmekosten Bis zum Zeitpunkt der Nichtabnahme anfallende Bereitstellungsprovision ab dem 4. Monat + 2 Bankarbeitstage nach Darlehenszusage durch die KfW. Die KfW ist unverzüglich über die Nichtabnahme zu unterrichten. Verwendungsnachweis Nur intern gegenüber der DSL Bank innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen in Darlehenshöhe, aus denen auch die Arbeitskosten und die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen hervorgehen Weiterhin ist eine Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme- Altersgerecht Umbauen (KfW-Vordruck ), unterschrieben vom Darlehensnehmer, nach Durchführung der Maßnahme zur Vorlage bei bei der Bank erforderlich. Bei Erreichen des Standards Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus ist die Bestätigung des Sachverständigen zur Umsetzung auf diesem Vordruck erforderlich. Rechnungen sowie alle sonstigen Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind vom Darlehensnehmer innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen.die KfW behält sich eine jederzeitige "Vor- Ort-Kontrolle" der gefördertengebäude/maßnahmen einschließlich der Berechnungsunterlagen und Nachweise vor. Sondertilgung / Kündigung / Vorzeitige Rückzahlung Rückzahlung grundsätzlich nur zum Sollzinsanpassungstermin möglich; nach Abstimmung mit der KfW gegen Zahlung von VE auch vorzeitige Vollrückzahlung Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 8 von 9

9 KfW-Programm Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) und Sonderförderung (431) zur Information kein Kreditprogramm Investitionszuschuss (430) Alternativ zum Kreditprogramm 151/152 steht ab wieder das Investitionszuschussprogramm 430 zur Verfügung. Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für Einzelmaßnahmen/Einzelmaßnahmekombinationen Je nach Förderstufe 5 % bis 17,5 % der Investitionskosten, max EUR bis max EUR pro Wohneinheit Zuschüsse unter 300 EUR werden nicht ausgezahlt (Mindestinvestitionssumme somit EUR) Der Zuschuss muss vom Kunden direkt bei der KfW beantragt werden. Für nähere Informationen siehe aktuelles Programmmerkblatt der KfW und Sonderförderung (431) Zuschuss für Baubegleitung (nur zusammen mit Programm 151/152): 50 % der förderfähigen Kosten (der Baubegleitung), maximal jedoch Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben Zuschüsse bis 150 EUR werden nicht ausgezahlt. Der Zuschuss muss vom Kunden direkt bei der KfW beantragt werden. Für nähere Informationen siehe aktuelles Programmmerkblatt der KfW und Friedrich-Ebert-Allee Bonn Telefon: info@dslbank.de Internet: Seite 9 von 9

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