Neuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung!

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2 Neuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung! Der ÖAAB konnte zahlreiche Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchsetzen. Beispielsweise wurde die Pendlerpauschale ab Juli 2007 um 10% erhöht. In vielen Fällen wurde diese Regelung bei der Gehaltsabrechnung noch nicht berücksichtigt, weshalb diese Erhöhung bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden muss. Es geht um Bgm. Wilfried Kellermann bis zu 267,- Steuervorteil! Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Sie über weitere Neuerungen informieren und Sie bitten: Verschenken Sie kein Geld, indem Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Wenn Sie weiteren Rat und Hilfe brauchen, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung (ÖVP Bezirkssekretariat: Tel: 07289/8145, BGF Thomas Sigl Bgm. Wilfried Kellermann ÖAAB-Bezirksobmann Thomas Sigl Bezirksgeschäftsführer KR Ewald Wimmer AK-Rat AK-Rat Ewald Wimmer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2006 haben die Österreicher ca. 200,- Mio dem Finanzamt geschenkt. Oft wird aus Unwissenheit das zustehende Geld nicht abgeholt. Das muss nicht sein! Die ÖVP des Bezirkes will mit dieser Info-Broschüre ihren Serviceauftrag weiter verstärken und Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren. Nutzen Sie unsere Serviceleistungen zu Ihrem Vorteil! Ihr NR Dr. Reinhold Mitterlehner NR Dr. Reinhold Mitterlehner Bezirksparteiobmann 2

3 STEUERTIPPS 2008 ARBEITNEHMERVERANLAGUNG Bei der Arbeitnehmerveranlagung kann nach Ablauf des Jahres Folgendes geltend gemacht werden: Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (soweit nicht schon gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht) in Höhe von 364, ,- für das 1. Kind + 175,- für das 2. Kind + 220,- für das 3. und jedes weitere Kind. Kleinverdiener oder erwerbslose Mütter erhalten diesen Betrag auch als Negativsteuer. Hinweis: Viele Nebenerwerbsbauern vergessen, dass auch sie diesen Steuervorteil lukrieren können (weil pauschalierte Höfe meist unter der Zuverdienstgrenze liegen). Unterhaltsabsetzbetrag 25,50 für das erste Kind, 38,20 für das zweite Kind und jeweils 50,90 für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind Mehrkinderzuschlag in Höhe von 36,40 monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. UNSER TIPP: Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall durchführen, wenn keine ganzjährige Beschäftigung vorliegt oder wenn Absetz- bzw. Abschreibmöglichkeiten vorliegen. Selbst wenn man nach der Arbeitnehmerveranlagung einen Nachforderungsbescheid erhält, hat man die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die Arbeitnehmerveranlagung schriftlich zurück zu ziehen. Aber: Wenn jemand einer Pflichtveranlagung unterliegt, gilt die Möglichkeit des Widerrufes NICHT. PFLICHTVERANLAGUNG Unter gewissen Voraussetzungen muss auf jeden Fall eine Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) gemacht werden: bei zwei oder mehreren, gleichzeitig lohnsteuerpflichtigen Einkommen bei Inanspruchnahme des Freibetragsbescheides wenn neben dem lohnsteuerpflichtigen Einkommen zusätzliche Einkünfte von mehr als 730,- bezogen wurden (z.b. Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit, Vermietungen, ) bei Erhalt von Krankengeld von der Krankenkasse bei Bezüge aus dem Dienstleistungsscheck bei Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen aus der Sozialversicherung bei Bezügen aus dem Insolvenzfond bei Bezüge für Truppenübungen WICHTIG: Hier muss die Veranlagung bis spätestens des Folgejahres gemacht werden. Bei zusätzlichen Einkünften von mehr als 730,- im Jahr muss eine Einkommensteuererklärung bis 30. April 2008 des Folgejahres gemacht werden. 3

4 SONDERAUSGABEN Höchstbetrag 2.920,- Erhöhungsbetrag für Alleinverdiener (Alleinerzieher) 5.840,- Im Rahmen der Höchstbeträge werden die nachstehenden Ausgaben zu 25% (1/4) steuerlich anerkannt! ( 60,- sind bereits als Sonderausgabenpauschale bei der Gehaltsverrechnung berücksichtigt) Bei mindestens 3 Kindern erhöht sich der Sonderausgabenhöchstbetrag um 1.460,- (kann nur bei Steuerpflichtigen berücksichtigt werden) Zu den Sonderausgaben zählen: 1. Personenversicherungen, das sind: Freiwillige Personenversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten-, Sterbeversicherung) Freiwillige Höherversicherung (od. betriebliche Pensionskassa, sofern keine staatliche Prämie beansprucht wurde) Kreditrestschuldversicherung Lebensversicherung, die vor / bis abgeschlossen wurde. Ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene Lebensversicherungen nur dann, wenn sie als Rente ausbezahlt werden. 2. Wohnraumschaffung Errichtung von Eigenheimen Errichtung von Eigentumswohnungen Baukostenzuschuss für Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen Darlehensrückzahlung für oben genannte Zwecke Mieten in Genossenschaftswohnungen 3. Wohnraumsanierung Instandsetzungsaufwendungen (Arbeiten müssen von konz. Firmen durchgeführt werden) Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen Darlehensrückzahlung für oben genannte Zwecke Sonderausgaben (ohne Höchstbegrenzung und ohne Viertelung) Freiwillige Weiterversicherung Nachkauf von Pensionszeiten Steuerberatungskosten Spenden an begünstigte Empfänger (bis zu 10% des Jahreseinkommens) Kirchenbeiträge bis zu 100,- 4

5 WERBUNGSKOSTEN Bei Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Pauschal sind 132,- bereits in der Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung berücksichtigt. D.h., erst wenn der Aufwand mehr als 132, - beträgt, können diese geltend gemacht werden. Für spezielle Berufsgruppen (z.b. Vertreter, Journalisten etc.) gelten höhere Pauschalbeträge Beispiele für Werbungskosten: Arbeitsmittel (z.b. Anschaffung eines Computers 40% des Kaufpreises sind als Privatanteil abzuziehen; bei Wert ist der Betrag auf 3 Jahre aufzuteilen Afa). Beruflich veranlasste Fahrtkosten soweit sie vom Arbeitgeber nicht oder nicht zur Gänze ersetzt werden (= Differenzbetrag zum amtl. KM-Geld von 0,38.-). Im Formular L1 (Pos. 721). Wenn eine beruflich veranlasste Reise (Außendienst oder ein berufliches Seminar) im Inland länger als 3 Std. dauert und über eine Mindestentfernung von 25 km führt, hat man für jede angefangene Stunde einen Diätanspruch von 2,20 Euro (max. Taggeld 26,40 Euro). Für eine fünfstündige Dienstreise erhält man somit 11 Euro. Aufwand für Berufskleidung und Reinigung v. Berufskleidung Büromaterial, Werkzeuge Vermögensschäden, die durch die Berufsausbildung entstehen Telefon-/Internetgebühren Fachliteratur (keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, Zeitungen etc.) Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten Sonstige Werbungskosten (z.b. Betriebsratsumlage..) Werbungskosten ohne Anrechnung auf die Werbungskostenpauschale Pflichtbeiträge für geringfügig Beschäftigte Gewerkschaftsbeiträge, soweit sie nicht vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden Rückbezahlter Arbeitslohn Pendlerpauschale (wenn nicht bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt) Höhere Pendlerpauschale Sie wurde im Juli 2007 um 10 Prozent erhöht. Da viele Arbeitgeber die neue Regelung bei den Gehältern im Vorjahr noch nicht berücksichtigt haben, müssen die betroffenen Arbeitnehmer ihre Ansprüche bei den Werbungskosten Punkt 718 rückwirkend geltend machen. Je nach Entfernung geht es dabei um bis zu 267,- Steuervorteil. Einfacher Weg KLEINE Pendlerpauschale (öffentliches Verkehrsmittel zumutbar) GROSSE Pendlerpauschale (öffentliches Verkehrsmittel unzumutbar) ab ab ab 2 km ab 20 km ab 40 km ab 60 km

6 AUSSERORDENTLICHE BELASTUNGEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES SELBSTBEHALTES Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen bis 7.300,- 6 % mehr als 7.300,- 8 % mehr als ,- 10 % mehr als ,- 12 % (der Selbstbehalt verringert sich um je 1 % bei Alleinverdienern/Alleinerhaltern und für jedes Kind) Außergewöhnliche Belastungen sind: Krankheitskosten Kosten einer Kur Spitalskosten Prothesen Seh- und Hörhilfen Kosten für ein Pflegeheim Begräbniskosten, soweit diese durch den Nachlass nicht gedeckt sind (max ,-) Kosten für Grabstein (max ,-) Fahrtkosten zum Arzt (0,38.- pro KM je Arztbesuch) Rezeptgebühren AUSSERORDENTLICHE BELASTUNGEN OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DES SELBSTBEHALTES Aufwendung zur Beseitigung von Katastrophenschäden Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung des Kindes mtl. 110,- Mehraufwendungen für Kinder, für die die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird (mtl. 262,-) durch eine Krankheit verursachte Kosten bei einer Erwerbsminderung von zumindest 25 % (anstelle des Pauschalbetrages). Krankheitskosten Pauschalsätze bei Körperbehinderung (amtliche Bescheinigung notwendig) Erwerbsminderung von 25 % - 34 % 75,- 45 % - 54 % 243,- 65 % - 74 % 363,- 85 % - 94 % 507,- 35 % - 44 % 99,- 55 % - 64 % 294,- 75 % - 84 % 435,- ab 95 % 726,- 6

7 Bei Bezug von Pflegegeld kein Freibetrag Pauschalsätze für Diätverpflegung (bei einer Erwerbsminderung von zumindest 25 % wird kein Selbstbehalt abgezogen), Diabetes und Tuberkulose mtl. 70,- / Gallenkrankheit, Leberkrankheit und Nierenkrankheit mtl. 51,- / andere innere Krankheiten mtl. 42,- Pauschalsätze für Gehbehinderte, Körperbehinderte, die über ein eigenes KFZ verfügen mtl. 153,- / Taxifahrten, soweit die Gehbehinderung über 50 % beträgt mtl. 153,- Liegt bei Kindern ein Grad der Behinderung von mehr als 25 % vor, können die Pauschalbeträge (Körperbehinderung bzw. Diätverpflegung) vom Steuerpflichtigen oder dessen (Ehe) Partner geltend gemacht werden. Ab 50% Beeinträchtigung steht die doppelte Familienbeihilfe zu. NEGATIVSTEUER (STEUERGUTSCHRIFT) Der Höchstbetrag der Negativsteuer wird für das Arbeitsjahr 2008 von 110,- auf 240,- angehoben. Bezieher niedriger Einkommen (bis 1.125,- brutto im Monat), die von der Lohnsteuer befreit und derzeit keine Pendlerpauschale bekommen, erhalten ab ,- Pendlerzuschlag. WICHTIGE NEUERUNGEN FÜR FAMILIEN: Höhere Zuverdienstgrenzen für Mehrkindzuschlag: Ab dem dritten und jedem weiteren Kind gibt es für Familien noch zusätzlich einen Mehrkindzuschlag in der Höhe von 36,40 Euro pro Monat. Die Einkommensgrenze wurde für das Arbeitsjahr 2007 von auf Euro zu versteuerbares Familieneinkommen erhöht. Davon profitieren österreichweit Familien. Außergewöhnliche Belastungen für Familien erweitert: Kinderbetreuungskosten sind nicht nur für Alleinerzieher/innen außergewöhnliche Belastungen, sondern auch für bedürftige Familien (wo es erforderlich ist, dass die Frau arbeitet), bzw. wenn bei schwerer Krankheit eines Partners die Betreuung nicht zumutbar ist. Weiters sind Kosten für Altersheim- od. Pflegeheim (bei Pflegegeldbezug) absetzbar. Ferialjob-Regelung höhere Verdienstgrenzen bei Familienbeihilfe: Bis Euro (bisher Euro) dürfen Kinder 2008 im Jahr verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Basis ist das zu versteuerbare Einkommen (Bruttobezug minus Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben). Das sind bei einem regelmäßigen Einkommen maximal Euro brutto pro Jahr (ohne Sonderzahlungen). 7

8 RAT UND HILFE SERVICE Wir stehen Ihnen für Rat und Hilfe jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach! ÖVP Bezirkssekretariat Servicenummer: 07289/ Fax: 07289/ Mail: Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der ÖVP Oberösterreich ( ÖVP ) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der ÖVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die ÖVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. 8

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