gut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/5859 Finanzieller Verbraucherschutz durch verdeckte Testkäufe Vorbemerkung der Fragesteller Ende2010kündigtedieBundesministerinfürErnährung,Landwirtschaftund VerbraucherschutzIlseAigneran,dieQualitätvonAnlageberatungeninKreditinstitutenkünftigdurchdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)mittelsverdeckterTestkäuferkontrollierenzulassen (vgl.handelsblatt vom 27. Dezember 2010). BislangwurdenStichprobenvonAnlageberatungeninBankenundSparkassen lediglichdurchdiestiftungwarentesterhoben.dabeiwurdenvielengeldinstitutenindervergangenheitseitensdertestkäuferschlechtezeugnisseausgestellt.nochimjuliletztenjahreskonntekeinesderineinerstudieuntersuchteninstitutedienote gut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle als mangelhaft durch (vgl.pressemitteilung DieBlamagegehtweiter GesetzesverstößesorgenfürschlechteNoten vom20.juli2010).dassdiemeistenkreditinstitutesichnichtandiegesetzlichenvorgabendeswertpapierhandelsgesetzes (WpHG)halten,belegt,dassGesetzenurdanneinenverbraucherschützendenWerthaben,wennderenEinhaltungstaatlichüberprüftwerden. AusdiesemGrundistdasAnliegenzubegrüßen,dieQualitätvonAnlageberatungenmittelsverdeckterTestkäuferzukontrollieren.SeitderAnkündigung dieserplänevormittlerweileviermonatendurchdiebundesministerinfür Ernährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzIlseAigneristseitensder BundesregierunghinsichtlichderkonkretenUmsetzungderverdecktenTestkäufeallerdingswenigzuvernehmen.AufdieKleineAnfragederFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,wievieleverdeckteErmittler,mitwelcherQualifikationundwelchemMandatkünftigimstaatlichenAuftragdieFinanzberatungeninBankenüberprüfenwerden,bliebdieBundesregierungeinekonkrete Antwortschuldig (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfrage derfraktionbündnis90/diegrünen Sachstandverbrauchpolitischer Ankündigungen auf Bundestagsdrucksache 17/5103). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom30.Mai2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.HatdieBaFinbeijenenInstituten,beidenendieMarkterhebungzuden BeratungsprotokollenAnfang2010MängelinderProtokollierungderAnlageberatungoffenbarten (vgl.pressemitteilungbafinvom4.mai2010), imrahmenderjährlichenprüfungnach 36WpHGoderanderen aufsichtlichenprüfungenuntersuchtoderuntersuchenlassen,obdiemängel beseitigt wurden? SoweitdieBaFinimRahmenderMarkterhebungeineunzureichendeUmsetzungderaufsichtsrechtlichenVorgabenandasBeratungsprotokollfestgestellt hat,hatsiediesgegenüberdeneinzelneninstitutenaufgegriffen.dieeinhaltungderaufsichtsrechtlichenvorgabenandasberatungsprotokollistimübrigen Gegenstand der regelmäßigen Prüfung nach 36 WpHG. 2.InwieweithabendieInstitute,derenProtokollvordruckenichtdengesetzlichenAnforderungengenügten,mittlerweilegeeigneteMaßnahmenzur Verbesserung der Dokumentation der Anlageberatung ergriffen? SoweitdieProtokollvordruckenichtdengesetzlichenAnforderungengenügten,fordertedieBaFineineentsprechendeÜberarbeitungdesProtokollvordruckseinundüberzeugtesichanschließendvonderVornahmedernotwendigen Anpassungen. 3.WurdengegenüberjenenInstituten,derenProtokollvordruckenichtden gesetzlichen Anforderungen genügten, Sanktionen verhängt? EswirdaufdieAntwortzuFrage2verwiesen.DarüberhinausgehendeMaßnahmen waren nicht erforderlich. 4.WurdendieErgebnissederMarkterhebungzudenBeratungsprotokollen mitdenverbändenderkredit-undfinanzdienstleistungsinstitute,dem VerbraucherzentraleBundesverbande.V.unddemInstitutderWirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. erörtert? Was waren die Ergebnisse? DieBaFinstelltedieErgebnisseihrerUntersuchungdeninderFragegenannten Institutionenvor.DieBaFinsiehtVerbesserungsbedarf,insbesonderebeider NutzungvonFreitextfeldern.DieVertreterderFinanzindustriesowiederVerbraucherzentralen teilten diese Auffassung. 5.WannundmitwelchenErgebnissenfandenaufFachebenesowieauf EbenederpolitischenLeitungenGesprächezudemVorhaben,dieQualität vonanlageberatungeninbankenundsparkassenmittelsverdecktertestkäuferkontrollierenzulassen,zwischendembundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzunddembundesministerium der Finanzen statt? DieKommunikationenzwischenFachebeneundpolitischerLeitungfanden bzw.findenzwischendembundesministeriumfürernährung,landwirtschaft undverbraucherschutzunddembundesministeriumfürfinanzenwiederholt statt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ AufwessenInitiativegehtdieEntscheidungzurück,dieBaFinmitTestkäufenimRahmenderAnlageberatungzubeauftragen;aufdieder BaFin, die der Bundesregierung oder auf die der Stiftung Warentest? ImRahmenderRechts-undFinanzaufsichtdesBundesministeriumsderFinanzenwirdregelmäßigüberallewesentlichenAspektederFinanzmarktaufsicht gesprochen.dierahmenbedingungenfürtestberatungensindindiesemzusammenhang erörtert worden. 7.AufwelcheRechtsgrundlagewirdsichderEinsatzvonverdecktenTestkäufern stützen? UmdenBelangendesDatenschutzesangemessenRechnungzutragen,istes sachgerecht,einespeziellerechtsgrundlagezurdurchführungvontestberatungen zu schaffen. 8.IstfürdenEinsatzvonverdecktenTestkäuferndurchdieBaFineineÄnderungeinerbestehendenoderdieSchaffungeinerneuenRechtsnorm notwendig? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9.FallskeinegesetzlicheÄnderungnotwendigist,warumhatdieBaFin nichtschonbisherdieanlageberatungderkreditinstitutemittelsverdecktentestläuferüberprüftvordemhintergrund,dasssichverdeckte Testkäufe (Mystery-Shopping-Tests)nebenderAuswertungvonVerbraucherbeschwerdeninandereneuropäischenLändern,etwaGroßbritannien, längst als sinnvolle Instrumente für die Marktanalyse erwiesen haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10.WasmeintedieBundesministerinfürErnährung,Landwirtschaftund VerbraucherschutzIlseAignermitderAussage, auchderbafinwaren bisherdiehändegebunden (vgl.handelsblattvom27.dezember 2010)? DieBemerkungvonBundesministerinIlseAignerreflektiertdieunterschiedlicheInterpretationüberdierechtlicheMöglichkeitübereinesolcheVorgehensweise. 11.WeristderzeitmitderVorbereitungdesEinsatzesvonverdecktenTestkäufern zur Überprüfung der Qualität von Anlageberatungen betraut? DieBaFinhateineinterneArbeitsgruppeeingerichtet,welchemitderKonzeption eines Pilotprojekts betraut ist. 12. In welchem Stadium befinden sich die Vorbereitungen? DasKonzeptzurDurchführungdesPilotprojektsistweitfortgeschrittenund sollnachinkrafttretenderspezialgesetzlichenermächtigungzeitnahumgesetzt werden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.InwelchemMonatin2011werdenverdeckteTestkäufererstmalszum Einsatz kommen? TestkäuferwerdenerstmalsnachInkrafttretendergesetzlichenRegelungzum Einsatz gelangen. 14.Istesrichtig,dassdieBaFindieverdecktenKontrollennichtselbst durchführen,sondernhierfüraufexternedienstleisterzurückgreifenwird (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Dezember 2010)? Wenn ja, warum? DaTestberatungensehrzeitintensivsind,sollensienachderzeitigerKonzeption durch spezialisierte Unternehmen durchgeführt werden. 15.FallsaufexterneDienstleisterzurückgegriffenwerdensollte,anwelche BranchewirdsichdieAusschreibungrichtenbzw.hatsichgerichtet,und welchen Inhalt hat/hatte sie? DieAusschreibungerfolgtnachdenBestimmungenvon 3Absatz3Buchstabe b der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A). 16.WiewirddasAuswahlverfahrenfürdieUnternehmenbzw.Personen,die die verdeckten Testkäufe durchführen werden, ausgestaltet sein? NachderzeitigerKonzeptionwirdsichdasAuswahlverfahrenindreiAbschnitteuntergliedern:VorselektionnachmateriellenKriterien,Übersendung derleistungsbeschreibungandieausgewähltenunternehmenunderteilung des Zuschlags auf Grundlage der eingereichten Angebote. 17.WelcheAnforderungenbzw.QualifikationmüssenPersonenerfüllen,die die verdeckten Testkäufe durchführen werden? NachderzeitigerKonzeptiondürfendieTestberatungennurvonPersonen durchgeführtwerden,diekeinepersönlichenodergeschäftlichenbeziehungen zudenvonihnenbesuchteninstitutenunterhaltenunddiegesetzlicheverschwiegenheitspflichtbeachten.esdürfenfernerkeineumständebekanntsein, die gegen die Zuverlässigkeit dieser Personen sprechen. 18.WurdenMitarbeiterderBaFinfürverdeckteTestkäufegeschult,und wenn ja, seit wann? Esistnichtgeplant,dassdieMitarbeiterderBaFindieTestberatungenselbst durchführen. Auf die Antworten zu den Fragen 15 bis 17 wird verwiesen. 19.WievielePersonenwerdenkünftigmitderDurchführungverdeckter Testkäufe betraut sein? DieAnzahlderdurchdieBaFinzubeauftragendenexternenUnternehmenund Testpersonen hängt von dem Umfang der jeweiligen Maßnahme ab.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ BezüglichwelcherrechtlichenVorgabensollkünftigverdecktüberprüft werden,obsiekonkretineineranlageberatungssituationeingehalten werden? DieEinhaltungderfürdieDurchführungeinerAnlageberatungvondenInstitutenzubeachtendenaufsichtsrechtlichenBestimmungensollangemessenüberprüftwerden,wobeijedochauspraktischerSichteinzelneSchwerpunktegesetzt werden dürften. 21.WieoftundinwelchenzeitlichenAbständenwerdenverdeckteTestkäufe künftig durchgeführt werden? Hierzu können gegenwärtig noch keine Angaben gemacht werden. 22.BeiwievielenKreditinstitutenmussnachAuffassungderBundesregierungeinekonkreteAnlageberatungssituationüberprüftwerden,uminsgesamt eine aussagefähige Stichprobe zu erhalten? DieseFragelässtsichnichtpauschalbeantworten,sondernhängtdavonab, welcheerkenntnissemitderjeweiligenuntersuchunggewonnenwerdensollen. 23.TeiltdieBundesregierungdieBedenkendesVerbraucherzentraleBundesverbande.V.,dassdieQualitätderAnlageberatunggegenüberBestandskundenweiterhinunbeleuchtetbleibt,daverdeckteTestkäuferim RegelfallalsNeukundeninderBankerscheinen (vgl.neueosnabrücker Zeitung vom 28. Dezember 2010)? NachdenErkenntnissenderBundesregierungtriffteszu,dassbisherigeTestberatungeninderRegelnurunterEinsatzvonsog.Neukundendurchgeführt wurden. 24.WerdendieErgebnissederTestkäufeunterNennungderbetroffenen Finanzinstitutekünftigveröffentlicht,undwennja,aufwelcherRechtsgrundlage geschieht das? DieshängtvonderAusgestaltungderspezialgesetzlichenErmächtigungsgrundlagezurDurchführungvonTestberatungenab.EineVeröffentlichungvon InformationenkommtimÜbrigennurunterBeachtungderVerschwiegenheitspflicht aus 8 des Wertpapierhandelsgesetzes in Betracht. 25.WiehochschätztdieBundesregierungdieKostenfürdenEinsatzverdeckter Testkäufer? DieshängtvomUmfangzukünftigerTestberatungenab.ImHaushaltderBaFin wurden für das Jahr 2011 Mittel in Höhe von Euro eingestellt. 26.InwelcherHöhewurdederEtatfürdiezusätzlichenAusgabenimHaushalt der BaFin vorgesehen und eingestellt? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EineAusweitungvonTestberatungenaufgewerblicheFinanzanlagenvermittler istderzeitnichtvorgesehen.essolltezunächstabgewartetwerden,obsichdie Durchführung von Testberatungen im Bereich der Banken bewährt. 27.ErachtetesdieBundesregierungfürnotwendig,dassverdeckteTestkäufe auchbeibankenunabhängigenfreienfinanzvertriebendurchgeführtwerden? 28.IstderEinsatzvonverdecktenTestkäufernzurÜberprüfung,obgesetzlicheNormenimBeratungsgesprächeingehaltenwerden,auchimBereich der Versicherungsvermittlung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? EineAusweitungvonTestberatungenaufgewerblicheVersicherungsvermittler istderzeitnichtvorgesehen.einbedürfnishierfürbestehtaussichtder Bundesregierungauchnicht.AufgrundderZahlvonüber200000registrierten Versicherungsvermittlern,diezudemnichtderAufsichtderBaFinunterliegen, wärediedurchführungvonrepräsentativentestberatungenauchnurschwerzu realisieren. 29.BestehtderzeiteineRechtsgrundlageundeinefaktischeMöglichkeit,bei gewerblichenfinanzanlagenvermittlernund-beraternebenfallsverdeckte Beratungsgespräche durchzuführen? Wennnein,wirddieseRechtsgrundlagedurchdasgeplanteGesetzzur Novellierung des Finanzanlagen- und vermittlerrechts geschaffen? EineRechtsgrundlagefürdieDurchführungvonTestberatungenbeigewerblichenFinanzanlagenvermittlerndurchdieBaFinbestehtderzeitnichtundwird auchnichtdurchdasgeplantegesetzzurnovellierungdesfinanzanlagenvermittlerrechtsgeschaffen.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage27verwiesen. 30.WieundwowirddieBundesregierungdenBereichdesfinanziellenVerbraucherschutzesweiterausbauen (AnkündigungvonBundesministerin Ilse Aigner, vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010)? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant? DerAusbaudesfinanziellenVerbraucherschutzesistZielderBundesregierung. DieswirdinsbesonderedurchdasbereitsinKraftgetreteneGesetzzurStärkungdesAnlegerschutzesundVerbesserungderFunktionsfähigkeitdesKapitalmarktsdeutlich.DarüberhinaushatdieBundesregierungam6.April2011 dengesetzentwurfzurnovellierungdesfinanzanlagenvermittler-undvermögensanlagenrechtsverabschiedet.derzeitprüftdiebundesregierungmaßnahmen zur Regelung des so genannten Honorarberaters. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 31.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesMitgliedsderHaupt- geschäftsführungdesbundesverbandsdeutscherbankene.v.,dr.hans- JoachimMassenberg,dassesfüreinehochqualifizierteundeffizienteFinanzaufsichtMitarbeiterbraucht,dieauchentsprechendbezahltwerden (vgl. Handelsblatt vom 29. November 2010)? DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPimDeutschenBundestag habensicham16.dezember2010aufzehneckpunktezurreformdernationa-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6080 lenfinanzaufsichtverständigtunddiebundesregierunggebeten,aufdieser GrundlageeinenGesetzentwurfvorzubereiten.DieEckpunktesehendabeiu.a. eineprüfungderaufgabenimfinanziellenverbraucherschutzvor,dienotwendigerweisebeiderbafinangesiedeltwerdenmuss,sowiediegewährleistung vonrahmenbedingungenfürerhaltundrekrutierungvonqualifiziertemprüfpersonal bei BaFin und Deutscher Bundesbank. 32.BeabsichtigtdieBundesregierungimRahmenderReformdernationalen Finanzaufsicht, auch die Vergütung der Aufseher zu reformieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 33.WiebeurteiltdieBundesregierungdenVorschlag,den SchutzderKunden ausdrücklichin 4Absatz1Satz2WpHGalsSchutzgutaufzunehmenvordemHintergrund,dassdieFinanzmarktrichtliniealsZielsetzung ausdrücklichverfolgt, [ ]dieanlegerzuschützenundgleichzeitigein reibungslosesfunktionierenderwertpapiermärktezugewährleisten (vgl.erwägungsgrund44derrichtlinie2004/39/egdeseuropäischen ParlamentsunddesRatesvom21.April2004überMärktefürFinanzinstrumente,ABl.L145vom ,S.1)und 4Absatz1Satz2 WpHGbisherlediglichdenordnungsgemäßenHandelunddenFinanzmarkt, nicht aber die Interessen der Kunden, als Schutzgüter nennt? Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 34.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinführungeinesBeschwerderechtsvonVerbraucherschutzverbändenbeiderBaFinimBereichdes Vertriebs von Finanzinstrumenten? Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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