Erläuterungen zum Studiengang Architektur. Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) Regelstudienzeit: 6 Semester ARCHITEKTUR

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1 Erläuterungen zum Studiengang Architektur Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) Regelstudienzeit: 6 ARCHITEKTUR

2 Erläuterungen zum Bachelor-Studiengang Architektur der Technischen Universität Braunschweig Inhaltsverzeichnis 1. Wozu Erläuterungen, wenn es doch Prüfungsordnungen gibt? Welche Module und Lehrveranstaltungen muss ich belegen? Studienplan-Übersicht Gliederung des Studiums - Phasen und zugehörige Lehrveranstaltungen Was muss ich zum Thema Prüfungen beachten? Anmeldung zur Prüfung Wiederholungsprüfungen (alle Prüfungen) Abmeldung von einer Prüfung Prüfungsversuche Notenverbesserung Zusatzprüfungen Berechnung der Abschlussnote Wie komme ich zu meiner Bachelorarbeit? Bestandteile der Bachelorarbeit Zulassung Anmeldung/Themenwahl, Ausgabe und Bearbeitung der Bachelorarbeit An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe? Aktualisierungsindex... 11

3 1. Wozu Erläuterungen, wenn es doch Prüfungsordnungen gibt? Die vorliegenden Erläuterungen zum Bachelor-Studium Architektur geben eine Hilfestellung zum Verständnis der relevanten Regelungen für den Studiengang. Grundsätzlich gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der TU Braunschweig der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung (APO). Ergänzende Regelungen zum Studiengang sind im Besonderen Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Architektur (BPO) festgelegt. Die Prüfungsordnungen und alle weiteren Informationen finden Sie unter diesem Link: Welche Module und Lehrveranstaltungen muss ich belegen?.1 Studienplan-Übersicht Der Studiengang Architektur ist in 9 Modulen organisiert, die den Kompetenzbereichen A bis E zugeordnet sind: A - Kulturelle und historische Kenntnisse (15 LP) B - Darstellen und Gestalten (18 LP) C - Konstruieren und Bauen (58 LP) D - Entwerfen und Planen: Stadt und Landschaft (1 LP) E - Entwerfen und Planen: Gebäude (7 LP) Professionalisierung inkl. Wahlfächer in B - E (8 LP). Gliederung des Studiums - Phasen und zugehörige Lehrveranstaltungen Den einzelnen Phasen sind verschiedene Module zugeordnet. Jedes Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die der nachstehenden Auflistung zu entnehmen sind. Beschreibungen zu den Inhalten und Zielen der einzelnen Module befinden sich im Modulhandbuch. Ein Auszug aus dem Modulhandbuch ist Bestandteil der BPO. Das komplette Modulhandbuch, das ausführliche Informationen zu den einzelnen Modulen und Lehrveranstaltungen enthält, kann abgerufen werden unter: Der Studienablauf erfolgt nach individueller Planung. Der im Studienverlaufsplan dargestellte Ablauf ist lediglich eine Empfehlung und dient zur Orientierung, wobei einzelne Module aufeinander aufbauen. Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel jährlich statt. Zur Studienplanung dient der Stundenplan, der jeweils vor beginn auf der Internetseite veröffentlicht wird. Nachfolgend sind die Bereiche der Module und ihre zugehörigen Lehrveranstaltungen aufgelistet. Grundlage: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Architektur Abkürzungen: LP=Leistungspunkte; LV=Lehrveranstaltung; SWS=wochenstunden; SL Studienleistung, Referat und Hausarbeit ( 9 APO); Portfolio ( 3 BPO) 3

4 Modulname (Prüfungsnummer) Einführungs- und Grundlagenmodule 1 (57 LP): Historische und kulturelle Grundlagen 1 - Pflichtmodul A1 - (Prüfungsnr.: 19981)* Skulptur und Modellieren - Pflichtmodul B1 - (Prüfungsnr.: )* Darstellen und Gestalten 1 - Pflichtmodul B - (Prüfungsnr.: 13301)* Bauphysik - Pflichtmodul C1 - (Prüfungsnr.: 19971) Tragwerkslehre - Pflichtmodul C - (Prüfungsnr.: ) Baukonstruktion 1 - Pflichtmodul C3 - (Prüfungsnr.: )* Baustoffkunde - Pflichtmodul C - (Prüfungsnr.: 33181) Einführung in das Entwerfen - Pflichtmodul E1- (Prüfungsnr.: )* L P Grundlagenmodule (36 LP): Historische und kulturelle Grundlagen - Pflichtmodul A - (Prüfungsnr.: 19991) Mediale Entwurfsprozesse - Pflichtmodul B3 - (Prüfungsnr.: 19971)* Gebäudetechnik - Pflichtmodul C5 - (Prüfungsnr.: ) Tragwerksentwurf - Pflichtmodul C6 - (Prüfungsnr.: ) Lehrveranstaltung Art der LV Anzahl SWS pro Prüfungsleistung Baugeschichte Vorlesung (freiwillig) (1) Klausur (90 min) 6 Skulptur und Modellieren Vorlesung Portfolio (10 Teilleistungen) 6 Architekturzeichnen Vorlesung Portfolio Werkwoche Prof. Köker 1 Portfolio Werkwoche Prof. Karch 1 Portfolio 5 Bauphysik 1 Vorlesung 1 Bauphysik Vorlesung 1 Klausur (10 min) 6 Tragwerkslehre Vorlesung 1 1 SL Lernzielkontrolle Klausur (10 min) 1 Baukonstruktion 1 Vorlesung Portfolio (3 Teilleistungen) 5 Baustoffkunde Vorlesung Klausur (10 min) 1 Einführung in das Vorlesung Entwerfen Kolloquium Portfolio (5 Teilleistungen) 5 Geschichte und Theorie der Architektur 6 Mediale Entwurfsprozesse Vorlesung (1) (freiwillig) Klausur (180 min) Vorlesung 1 1 Portfolio (-5 Teilleistungen) 6 Gebäudetechnik Vorlesung 1 Klausur (180 min) 8 Tragwerksentwurf / Vorlesung Stahlbetonbau SL Hausarbeit Klausur (10 min) * Onlineanmeldung für studienbegleitende Prüfungsleistungen unter vorlesungen.tu-bs.de mit TAN-Liste (erhältlich beim Prüfungsamt) in den ersten beiden Wochen nach Veranstaltungsbeginn. ** Wahl im programm.

5 Modulname (Prüfungsnummer) Baukonstruktion - Pflichtmodul C7 - (Prüfungsnr.: 1501)* Städtebau und Landschaft - Pflichtmodul (Prüfungsnr.: )* Grundlagen des Entwerfens und der Gebäudeplanung - Pflichtmodul E - (Prüfungsnr.: 1991) Aufbaumodule 1 (15 LP): Historische und kulturelle Grundlagen 3 - Pflichtmodul A3 - (Prüfungsnr.: 19951)** Darstellen und Gestalten - Wahlmodul B - (Prüfungsnr.: 19961)** Konstruieren und Bauen 3 - Wahlmodul C8 - (Prüfungsnr.: )** Städtebau und Landschaft - Wahlmodul D - (Prüfungsnr.: )** Entwerfen und Gebäudeplanung - Wahlmodul E3 - (Prüfungsnr.: )** L Lehrveranstaltung Art der LV Anzahl SWS pro P Prüfungsleistung Baukonstruktion Vorlesung Hausarbeit mit Abgabekolloquium 5 Städtebau und Landschaft 1 5 Grundlagen des Entwerfens und der Gebäudeplanung 5 Geschichte und Theorie der Architektur und Stadt Baugeschichte 5 Mediale Formfindungsprozesse Mediale Darstellungsprozesse Zeitgenössische Kunst Zeichnerische Prozesse 5 Konstruktive Entwurfsbearbeitung Statisch-Konstruktive Entwurfsbearbeitung Ausbau-/Klimatechnische Entwurfsbearbeitung 5 Entwicklung der Stadt Ordnung und Komplexität der Stadt Stadtstrukturen und Stadtentwicklung Städtebauliches Entwurfsseminar Seminar Landschaftsarchitektur Städtebau Medienwerkstatt 5 Architekturpositionen Architekturanalyse Baugestaltung Gebäudeplanung und Entwerfen Methoden des Entwerfens Vorlesung Portfolio (3 Abgabeleistungen) Vorlesung Kolloquium Portfolio (3-5 Teilleistungen) LV im Lehrveranstaltungen je nach Fach: Vorlesung und/ Seminar Prüfungsleistungen je nach Fach: Mündliche Prüfung Referat LV im Lehrveranstaltungen je nach Fach: Vorlesung und/ Seminar Prüfungsleistungen: Portfolio LV im Lehrveranstaltungen je nach Fach: Vorlesung und/ Seminar Prüfungsleistungen je nach Fach: Portfolio Hausarbeit LV im Lehrveranstaltungen je nach Fach: Vorlesung und/ Seminar Prüfungsleistungen je nach Fach: Portfolio LV im Lehrveranstaltungen je nach Fach: Vorlesung und/ Seminar Prüfungsleistungen je nach Fach: Referat im Plenum mit textlichzeichnerisch-bildlicher Ausarbeitung * Onlineanmeldung für studienbegleitende Prüfungsleistungen unter vorlesungen.tu-bs.de mit TAN-Liste (erhältlich beim Prüfungsamt) in den ersten beiden Wochen nach Veranstaltungsbeginn. ** Wahl im programm. 5

6 Modulname (Prüfungsnummer) L P Professionalisierung 1 (75 LP): Projekt Entwerfen und Gebäudeplanung - Pflichtmodul GP - (Prüfungsnr.: 19951)** Konstruktives Projekt - Pflichtmodul KP - (Prüfungsnr.: ) Städtebauliches Projekt - Pflichtmodul SP - (Prüfungsnr.: ) Stegreif-Entwürfe - Pflichtmodul SE - (Prüfungsnr.: ) Freier Entwurf - Pflichtmodul FE - (Prüfungsnr.: )** Pool überfachlicher Qualifikationen / SQ - Wahlpflichtmodul SQ - Bachelorarbeit - Pflichtmodul BE/BV - (Prüfungsnr.-Entwurf: ; Prüfungsnr.-Vertiefung: 19961) Lehrveranstaltung Art der LV Anzahl SWS pro Prüfungsleistung Gebäudeplanerisches Projekt Kolloquium 8 Entwurf mit Abschlusspräsentation 10 Konstruktives Projekt Kolloquium 8 Entwurf mit Abschlusspräsentation 10 Städtebaulicher Entwurf Kolloquium 8 Entwurf mit Abschlusspräsentation 6 Stegreif-Entwürfe aus Kompetenzbereich B E Stegreif- Entwurf à 1,5 LP Stegreif-Entwürfen ab dem 5. aus mind. Fachgebieten 6 Freier Entwurf Korrektur Abgabe des Entwurfs 8 Nach Wahl Prüfungsleistungen je nach Fach (z.b. Sprachkurse ab Niveau B Grundund Aufbaukurs), keine Aufbaumodule 1 5 Bachelor-Entwurf aus Kompetenzbereich B E und Bachelor-Vertiefung aus Kompetenzbereich A E Kolloquium 8 Abgabe des Entwurfs mit Präsentation Mündliche Prüfung Portfolio mit Präsentation * Onlineanmeldung für studienbegleitende Prüfungsleistungen unter vorlesungen.tu-bs.de mit TAN-Liste (erhältlich beim Prüfungsamt) in den ersten beiden Wochen nach Veranstaltungsbeginn. ** Wahl im programm. 6

7 .3 Prüfungsleistungen und Studienleistungen Der erfolgreiche Abschluss jedes Moduls wird nach den Vorgaben im Modulhandbuch durch Bestehen einer Prüfungsleistung und/ Studienleistungen (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Entwurf, Referat, Portfolio (entsprechend APO 9 Abs. 1)) nachgewiesen. Die Termine der Fachprüfungen werden im programm des Studiengangs Architektur und auf der Homepage der Fakultät unter unter Downloads veröffentlicht. Abgabetermine von en werden bedarfsweise von den jeweiligen Instituten bekanntgeben. In einigen Modulen werden Studien- und Prüfungsleistungen verlangt. Hausübungen, die als Studienleistung erbracht werden, sollten vor den jeweiligen Prüfungen angefertigt werden, da die en eine notwendige Vorbereitung auf die Prüfungen sind. Alle Klausuren werden in jedem (in der vorlesungsfreien Zeit) angeboten. Die Termine für die Klausuren werden im vorhergehenden auf der Internetseite veröffentlicht. Abgabetermine von Entwürfen werden von den jeweiligen Instituten bekanntgeben und im programm veröffentlicht.. Pool überfachlicher Qualifikation/ Schlüsselqualifikationen Die Veranstaltungen des Pool-Modells sind in einem Katalog im Online- Vorlesungsverzeichnis aufgeführt: (unter: Veranstaltungen, Vorlesungsverzeichnis, Besondere Verzeichnisse) Aus diesem Katalog können alle Veranstaltungen belegt werden. Falls Sie sich für eine Veranstaltung entscheiden, die nicht im Pool-Katalog gelistet ist, ist ein formloser Antrag an die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses zu stellen und in der Geschäftsstelle einzureichen. Insgesamt sind 8 LP im Modul überfachliche Qualifikationen nachzuweisen. Fremdsprachenkurse (in der ersten Fremdsprache lt. Hochschulzugangsberechtigung ab Niveau B Grund- und Aufbaukurs) können eingebracht werden. Die Belegung der Veranstaltungen ist nicht an ein bestimmtes gebunden und kann je nach individueller Studienplanung erfolgen. Die Anmeldung zu den jeweiligen Prüfungen erfolgt direkt bei den Dozenten. 7

8 3. Was muss ich zum Thema Prüfungen beachten? 3.1 Anmeldung zur Prüfung Klausuren: Die Anmeldung erfolgt zu einem festgelegten Anmeldetermin online unter Der Anmeldezeitraum wird zusammen mit den Prüfungsterminen auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht. Studienbegleitenden Leistungen: Die Anmeldung für studienbegleitende Prüfungsleistungen erfolgt online unter mit TAN-Liste (erhältlich beim Prüfungsamt) in den ersten beiden Wochen nach Veranstaltungsbeginn. Bei der Platzvergabe über das Online-programm erfolgt die Anmeldung zur Prüfung durch Unterschrift auf der Teilnehmerliste beim prüfenden Institut. Für die Zulassung zu Prüfungen ist eine Einschreibung an der Technischen Universität Braunschweig notwendig. Während eines Urlaubssemesters ist die Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen. 3. Wiederholungsprüfungen (alle Prüfungen) Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt nicht automatisch. Zu Wiederholungsprüfungen muss die Anmeldung ebenfalls online erfolgen, bei Klausuren in der Meldewoche (Die Termine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und auf der Internetseite des Departments veröffentlicht). Der Rücktritt (Abmeldung) von Wiederholungsprüfungen ist zulässig. Es gelten die unten angegebenen Fristen für die Abmeldung. Über sollte überprüft werden, ob die Wiederholungsprüfungen korrekt erfasst sind. Es wird empfohlen, nicht bestandene Prüfungen im nächsten möglichen Prüfungszeitraum zu wiederholen. 3.3 Abmeldung von einer Prüfung Die Rücknahme der Anmeldung ist bei Entwürfen und Seminaren nur innerhalb von Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung möglich und muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin erfolgt sein. Studierende können ihre Meldung zur Klausur ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Werktag vor dem Tag der Ausgabe des Themas bzw. der Aufgabenstellung 1.00 Uhr zurücknehmen. Die Rücknahme ist der Stelle gegenüber schriftlich zu erklären, die für die Anmeldung zuständig war. Die Abmeldung muss schriftlich online unter erfolgen. 3. Prüfungsversuche Für jede nicht bestandene Prüfung sind zwei Wiederholungsversuche möglich (s. APO 13 Abs. 1). Vor dem endgültigen Scheitern im Studiengang wird für schriftliche Prüfungen in jedem Fall eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt. Studienleistungen (unbenotete Leistungsnachweise) können beliebig oft wiederholt werden (s. APO 13 Abs. 7). Prüfung (erster Versuch) nicht bestanden Wiederholung (zweiter Versuch) nicht bestanden Zweitwiederholung (letzter Versuch) (bei schriftlichen Prüfungen mündl. Ergänzungsprüfung) 8

9 3.5 Notenverbesserung Wird der erste Versuch innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt, gilt dieser als Freiversuch. Wird der Freiversuch bestanden, kann dieser zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss bis spätestens zum Ende des übernächsten s erfolgen. Das jeweils bessere Ergebnis zählt (s. APO 13 Abs. ). Für die Anmeldungen gelten die Regelungen nach 3.1. Diese Regelung gilt nicht für die Bachelorarbeit. Bei Freiversuchen im Wahlpflicht-/Wahlbereich ist ein Wechsel des Prüfungsfachs bis zum Ende des übernächsten s möglich. Dies muss dem Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt werden. 3.6 Austausch von Fächern Der Austausch von Fächern ist in 13 Abs. 3 APO geregelt und nur bei Wahlpflicht- /Wahlfächern möglich. Ein Austausch von Fächern ist weiterhin nur möglich, wenn der erste Prüfungsversuch in diesem Fach in der Regelstudienzeit absolviert wurde. Danach ist kein Austausch mehr möglich. Wenn mehr Prüfungen abgelegt werden als erforderlich sind, werden diese chronologisch nach Prüfungsdatum gewertet. Um ein Wahlpflichtfach auszutauschen, muss dieses dem zuständigen Prüfungsamt spätestens zwei nach dem ersten Prüfungsversuch schriftlich mitgeteilt werden. Die Stichtage sind der und der eines Jahres. Mitteilungen, die nach Ende des übernächsten s eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden LP-Regelung Nach dem zweiten sind mindestens 30 LP nachzuweisen (s. APO 8 Abs. ). Werden die geforderten 30 LP nicht erreicht, erfolgt eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist freiwillig (s. BPO 5). 3.8 Zusatzprüfungen Es können im Rahmen des Studiums Zusatzprüfungen absolviert werden (s. APO 19). Die Wertung als Zusatzprüfung setzt voraus, dass dieses bei der Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsamt bekanntgegeben wird. Auf Antrag erscheinen diese Zusatzprüfungen auf dem Zeugnis. 3.9 Berechnung der Abschlussnote Die Abschlussnote berechnet sich aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten der abgelegten Modulprüfungen sowie der Bachelorarbeit. Die Wahlpflichtmodule der überfachlichen Qualifikationen/SQ werden mit Leistungsnachweisen abgeschlossen und gehen nicht in die Notenberechnung ein. 9

10 . Wie komme ich zu meiner Bachelorarbeit?.1 Bestandteile der Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit wird in der Regel im sechsten angefertigt. Die Bachelorarbeit besteht aus dem Bachelor-Entwurf (1 LP), der kombiniert mit der Bachelor-Vertiefung (5 LP) angefertigt wird. Eine Präsentation der Bachelorarbeit kann Bestandteil der Prüfung sein. Weitere Informationen zu den formellen Rahmenbedingungen der Bachelorarbeit siehe 1 APO..1 Zulassung Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis des Abschlusses aller erforderlichen Module (s. BPO Anlage ) im Umfang von mind. 150 LP und sämtliche Module aus dem Bereich 1 - Allgemeine und fachspezifische Grundlagen - bis zur Meldewoche. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die Zulassung zur Bachelorarbeit genehmigen, wenn abzusehen ist, dass die fehlenden Module innerhalb eines s absolviert werden.. Anmeldung/Themenwahl, Ausgabe und Bearbeitung der Bachelorarbeit Die Themen der Bachelor-Arbeit werden Mitte März bzw. Mitte September auf der Homepage des Departments Architektur veröffentlicht. Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit mit dem gewählten Thema erfolgt Ende März bzw. Ende September in der Geschäftsstelle. Die Aus- und Abgabetermine der Bachelorarbeit werden durch den Prüfungsausschuss festgelegt und auf der Homepage des Departments Architektur veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 15 Wochen. Sie beginnt mit der Ausgabe der Aufgabenstellung durch das betreuende Institut in der ersten Woche des s. Mit dem Beginn der Bearbeitungszeit wird der Abgabetermin mitgeteilt. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Bei Krankheit ist ein amtsärztliches Attest unverzüglich, spätestens drei Werktage nach Ausstellung in der Geschäftsstelle vorzulegen. Der Abgabetermin der Bachelor-Arbeit kann um die Zahl der Krankheitstage, längstens jedoch um zwei Wochen hinausgeschoben werden (s. BPO 6). 10

11 5. An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe? Technische Universität Braunschweig Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Pockelsstr Braunschweig Geschäftsstelle Architektur Altgebäude, Erdgeschoss Raum 0 arch@tu-bs.de Prüfungsangelegenheiten: Daniela Balke (Tel ) Studiengangskoordination: Bernhard Ax / Gunnar Schulz (Tel ) Sprechzeiten: Mo, Di, Do 10-1 Uhr, Di und Do 1-16 Uhr (Mi und Fr geschlossen) weitere Gesprächstermine ggf. nach Vereinbarung Auslandsangelegenheiten: Marita Sand (Tel ) Sprechzeiten: Mo, Di, Do 10-1 Uhr und Di 1-16 Uhr (Mi und Fr geschlossen) weitere Gesprächstermine ggf. nach Vereinbarung 6. Aktualisierungsindex Haftungsausschluss: Alle Angaben in den Erläuterungen zum Bachelorstudiengang Architektur wurden von der Geschäftsstelle mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Rechtliche Ansprüche lassen sich aus den Erläuterungen nicht ableiten. Maßgebend sind der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der Besondere Teil der Prüfungsordnung zum Bachelorstudiengang Architektur. Da die Erläuterungen fortlaufend aktualisiert werden, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig über den neuesten Stand zu informieren. 11

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