DIE LÄNDER DES WESTLICHEN BALKANS

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1 DIE LÄNDER DES WESTLICHEN BALKANS Die EU hat eine Politik zur Unterstützung der schrittweisen Integration der Länder des westlichen Balkans in die EU entwickelt. Am 1. Juli 2013 trat Kroatien als erstes der sieben Länder bei, und Montenegro, Serbien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien sind offizielle Bewerberländer. Mit Montenegro und Serbien wurden Beitrittsverhandlungen und Verhandlungskapitel eröffnet. Bosnien und Herzegowina (das seinen Antrag auf Mitgliedschaft Anfang 2016 eingereicht hat) sowie das Kosovo sind potenzielle Bewerberländer. RECHTSGRUNDLAGE Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV): Auswärtiges Handeln der Union; Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): Internationale Handelsabkommen; Artikel 49 EUV: Kriterien für die Bewerbung und Mitgliedschaft. ZIELE Das Ziel der Europäischen Union besteht darin, Frieden, Stabilität und die wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern des westlichen Balkans zu fördern und eine Perspektive für die Integration in die EU zu eröffnen. HINTERGRUND Im Jahr 1999 brachte die EU den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) als Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans sowie den Stabilitätspakt als eine breiter angelegte Initiative, an der alle wichtigen internationalen Akteure beteiligt sind, auf den Weg. Der Stabilitätspakt wurde 2008 durch den Regionalen Kooperationsrat ersetzt. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki im Jahr 2003 wurde erneut bestätigt, dass alle SAP-Länder potenzielle EU-Beitrittskandidaten sind. INSTRUMENTE A. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) Seit seiner Einführung im Jahr 1999 ist der SAP der strategische Rahmen für die Unterstützung der schrittweisen Annäherung der Länder des westlichen Balkans an die EU. Er beruht auf bilateralen Vertragsbeziehungen, finanzieller Unterstützung, politischem Dialog, Handelsbeziehungen und regionaler Zusammenarbeit. Die vertraglichen Beziehungen bestehen in der Form von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA). Darin sind politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Schaffung von Freihandelszonen mit den betreffenden Ländern vorgesehen. Auf Kurzdarstellungen über die Europäische Union

2 der Grundlage gemeinsamer demokratischer Grundsätze, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit werden in jedem SAA ständige Strukturen der Zusammenarbeit festgelegt. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat, der jährlich auf Ministerebene tagt, beaufsichtigt die Anwendung und Umsetzung dieser Abkommen. Er wird durch den Stabilitäts- und Assoziationsausschuss unterstützt. Schließlich wird die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten der Länder des westlichen Balkans und dem Europäischen Parlament nach dem Inkrafttreten des jeweiligen SAA durch einen Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss sichergestellt. Seitdem das SAA mit dem Kosovo im April 2016 in Kraft getreten ist, bestehen nun mit allen Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern des westlichen Balkans Stabilisierungsund Assoziierungsabkommen. Bei dem SAA mit dem Kosovo handelt es sich um ein reines EU- Abkommen, das von den Mitgliedstaaten nicht ratifiziert werden muss (fünf Mitgliedstaaten erkennen das Kosovo nicht als unabhängigen Staat an). Die den Handel und Handelsfragen betreffenden Aspekte der SAA werden in Interimsabkommen aufgenommen; sie treten im Allgemeinen kurz nach der Unterzeichnung in Kraft, da der Handel in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. B. Der Beitrittsprozess Die EU-Beitrittskandidaten müssen die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllen (siehe Kurzdarstellung mit dem Titel Die Erweiterung der Europäischen Union ). Sobald ein Land als Bewerber anerkannt ist, durchläuft es die verschiedenen Phasen des Prozesses, wobei das Tempo weitgehend von den im Land erzielten Fortschritten abhängt. Das Bewerberland muss sämtliche Rechtsvorschriften der EU (den gemeinschaftlichen Besitzstand) annehmen und umsetzen. Die Kommission berichtet regelmäßig über den Fortschritt. Jeder wichtige Beschluss von der Eröffnung der Verhandlungen bis zu ihrem Abschluss wird einstimmig vom Rat getroffen. Schließlich muss der Beitrittsvertrag vom Parlament und vom Rat verabschiedet werden, bevor er von allen Vertragsstaaten ratifiziert wird. Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer erhalten finanzielle Unterstützung, damit sie die notwendigen Reformen durchführen können. Seit 2007 erfolgt die Heranführungshilfe der EU über ein einziges einheitliches Instrument: das Instrument für Heranführungshilfe (IPA). Die meisten Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer können auch an EU-Programmen wie Erasmus und Erasmus Mundus für Studierende teilnehmen. C. Regionale Zusammenarbeit Die europäische Integration und die regionale Zusammenarbeit sind eng verflochten. Als eines der zentralen Ziele des SAP sollen die Länder der Region den Anreiz erhalten, in einer Vielzahl von Bereichen, darunter bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen, Grenzangelegenheiten, Flüchtlingsfragen und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, zusammenzuarbeiten. Eines der spezifischen Elemente des IPA betrifft die regionale Zusammenarbeit und grenzübergreifende Programme. Der Regionale Kooperationsrat (RCC) mit Sitz in Sarajewo untersteht dem Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP). Durch den RCC sollen die europäischen und euroatlantischen Bestrebungen seiner Mitglieder, die nicht in der EU sind, unterstützt und die Zusammenarbeit in Bereichen wie wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, Energie und Infrastruktur, Justiz und Inneres, Sicherheitskooperation, Entwicklung von Humankapital und parlamentarischen Beziehungen ausgebaut werden. Die EU und zahlreiche einzelne Mitgliedstaaten unterstützen den RCC und wirken darin mit. Kurzdarstellungen über die Europäische Union

3 Durch das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA) eine weitere wichtige Initiative in der Region werden nicht nur tarifäre Handelshemmnisse abgebaut, sondern darin sind auch Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, zu staatlichen Beihilfen und zu den Rechten des geistigen Eigentums enthalten. Die Länder des westlichen Balkans beteiligen sich auch an regionalen Rahmenstrukturen wie der Energiegemeinschaft, dem gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum, der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle und der Regionalen Hochschule für öffentliche Verwaltung (ReSPA). D. Visafreie Einreise Die visafreie Einreise in den Schengen-Raum wurde Bürgern aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien im Dezember 2009 und Bürgern aus Albanien sowie Bosnien und Herzegowina im November 2010 gewährt. Im Januar 2012 wurde mit dem Kosovo ein Dialog über die Liberalisierung der Visabestimmungen eingeleitet. In ihrem vierten Bericht über den Fortschritt des Kosovos auf diesem Gebiet, der im Mai 2016 veröffentlicht wurde, erklärte die Kommission, dass das Kosovo alle Voraussetzungen erfülle, doch dass bis zur Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat noch zwei wichtige Punkte darunter die Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro geklärt werden müssten. Am 5. September 2016 erklärte auch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Parlaments (LIBE-Ausschuss), dass die Aufnahme der Verhandlungen über die Visaliberalisierung von der Erfüllung der ausstehenden Voraussetzungen abhängig sei. DERZEITIGER STAND A. Albanien Albanien beantragte am 28. April 2009, einige Tage nach dem Inkrafttreten des SAA EU-Albanien, die EU-Mitgliedschaft. Im Oktober 2010 empfahl die Kommission, dass Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, sobald das Land die in den zwölf zentralen Prioritäten genannten Anforderungen erfüllt stellte die Kommission solide Fortschritte fest und empfahl, dem Land vorbehaltlich der Annahme anhängiger Reformen den Status eines Bewerberlandes zu gewähren. Diese Voraussetzungen wurden im Vorfeld der albanischen Parlamentswahl im Juni 2013 größtenteils erfüllt, die von internationalen Beobachtern positiv bewertet wurde. Daher empfahl die Kommission im Oktober 2013 einstimmig, Albanien den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu gewähren. Der Rat nahm diese Empfehlung im Dezember 2013 zur Kenntnis und verlieh Albanien im Juni 2014 den Status eines Bewerberlandes. Die konkrete Aufnahme von Verhandlungen hängt von den weiteren Fortschritten ab, die Albanien bei fünf zentralen Prioritäten und insbesondere bei der Umsetzung der kürzlich angenommenen Rechtsvorschriften über eine Reform des Justizwesens erzielt. B. Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina ist ein potenzielles Bewerberland. Ein SAA wurde ausgehandelt und im Juni 2008 unterzeichnet, allerdings wurde sein Inkrafttreten ausgesetzt, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass es das Land unterlassen hat, ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte umzusetzen. Durch den von der EU angenommenen neuen Ansatz für das Land, in dem die wirtschaftspolitische Steuerung stärker in den Mittelpunkt gerückt wird, konnte das SAA am 1. Juni 2015 endlich in Kraft treten. Am 15. Februar 2016 reichte Bosnien und Herzegowina einen offiziellen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU ein, und angesichts der bedeutenden Fortschritte ersuchte der Rat die Kommission am Kurzdarstellungen über die Europäische Union

4 20. September, eine Stellungnahme zu diesem Antrag vorzulegen. Als ersten Schritt übermittelte die Kommission den Behörden am 9. Dezember einen umfassenden Fragenkatalog. Außerdem leistet die EU insbesondere im Rahmen der Mission EUFOR Althea Unterstützung bei der Umsetzung des Dayton-Friedensübereinkommens aus dem Jahr C. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien beantragte im März 2004 die EU- Mitgliedschaft und erhielt im Dezember 2005 den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Im Jahr 2009 empfahl die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit dem Land. Diese Empfehlung wurde vom Europäischen Parlament unterstützt und seitdem in sämtlichen Fortschrittsberichten der Kommission und Entschließungen des Parlaments wiederholt. In ihren Berichten von 2015 und 2016 knüpfte die Kommission ihre Empfehlung allerdings an die kontinuierliche Umsetzung der politischen Vereinbarung von Juni/Juli 2015 ( Pržino-Abkommen ) und an wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der dringenden Reformprioritäten. Der ungelöste und langjährige Streit mit Griechenland über die Nutzung des Namens Mazedonien stellt ein großes Hindernis für den Fortschritt der Integration des Landes in die EU dar. D. Kosovo Wie auch Bosnien und Herzegowina ist das Kosovo ein potenzieller EU-Beitrittskandidat. Nach seiner einseitigen Unabhängigkeitserklärung im Februar 2008 erklärte die EU, das Kosovo habe eine klare europäische Perspektive. Mit Ausnahme von fünf Mitgliedstaaten (Zypern, Griechenland, Rumänien, Slowakei und Spanien) haben alle seine Unabhängigkeit anerkannt. In der Region erkennen Serbien sowie Bosnien und Herzegowina das Kosovo nicht an. Die EU hat einen Sonderbeauftragten für das Kosovo ernannt, der darüber hinaus der Leiter des EU- Büros ist, und eine Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) eingerichtet. Ein Fahrplan für die Visaliberalisierung wurde im Juni 2012 angenommen. In ihrem vierten Bericht über den Fortschritt des Kosovos auf diesem Gebiet, der im Mai 2016 veröffentlicht wurde, erklärte die Kommission, dass das Kosovo alle Voraussetzungen erfülle, doch dass bis zur Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat noch zwei wichtige Punkte darunter die parlamentarische Ratifizierung des Grenzfestlegungsabkommens mit Montenegro geklärt werden müssten. Am 5. September 2016 erklärte auch der LIBE- Ausschuss des Parlaments, dass die Aufnahme der Verhandlungen über die Visaliberalisierung von der Erfüllung der ausstehenden Voraussetzungen abhängig sei. Im Anschluss an ein wegweisendes Abkommen über die Normalisierung der Beziehungen, das im April 2013 zwischen Belgrad und Priština erzielt wurde, beschloss der Europäische Rat im Juni 2013, die Verhandlungen über ein SAA mit dem Kosovo aufzunehmen. Das SAA wurde am 27. Oktober 2015 unterzeichnet und trat am 1. April 2016 nach seiner Ratifizierung durch das Parlament des Kosovos und das Europäische Parlament (Zustimmung) in Kraft. Am 9. November 2016 wurde eine europäische Reformagenda für die folgenden 12 bis 18 Monate angenommen. Die künftige Integration des Kosovos in die EU bleibt wie im Fall Serbiens eng mit dem Ergebnis und der Umsetzung des von der EU moderierten Dialogs auf hoher Ebene zwischen dem Kosovo und Serbien verknüpft. E. Montenegro Montenegro beantragte die EU-Mitgliedschaft im Dezember 2008, mehr als zwei Jahre nach der Erklärung seiner Unabhängigkeit (die von allen Mitgliedstaaten anerkannt wurde). Im Dezember 2010 wurde dem Land der Status eines Beitrittskandidaten gewährt, und die Beitrittsverhandlungen wurden im Juni 2012 aufgenommen. Gemäß dem neuen Ansatz der EU in Bezug auf den Beitrittsprozess wurden die wesentlichen Kapitel zur Rechtsstaatlichkeit Kurzdarstellungen über die Europäische Union

5 Kapitel 23 über Judikative und Grundrechte und Kapitel 24 über Justiz, Freiheit und Sicherheit im Dezember 2013 in einer frühen Phase der Verhandlungen eröffnet. Bis Ende Dezember 2016 wurden mit Montenegro 26 von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln eröffnet. F. Serbien Serbien stellte seinen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU im Dezember 2009 und erhielt im März 2012 den Status eines Beitrittskandidaten, nachdem Belgrad und Priština eine Einigung über die regionale Vertretung des Kosovos erzielt hatten. In Anerkennung der Fortschritte Serbiens auf dem Weg zur Normalisierung seiner Beziehungen mit dem Kosovo, die insbesondere im Rahmen des laufenden, von der EU moderierten Dialogs zwischen Belgrad und Priština erzielt wurden, billigte der Europäische Rat auf seiner Tagung vom Juni 2013 die Empfehlung der Kommission, Beitrittsverhandlungen mit Serbien aufzunehmen. Das SAA EU-Serbien trat im September 2013 in Kraft, und am 21. Januar 2014 wurden die Beitrittsverhandlungen mit Serbien offiziell eröffnet. Die ersten beiden Kapitel, darunter jenes über die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo, wurden im Dezember 2015 eröffnet. Die wesentlichen Kapitel zur Rechtsstaatlichkeit (Kapitel 23 und 24) wurden am 18. Juli 2016 eröffnet, und zwei weitere Kapitel wurden am 13. Dezember eröffnet. ROLLE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Das Parlament wirkt in vollem Umfang am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess mit, und seine Zustimmung ist für den Abschluss sämtlicher SAA erforderlich (Artikel 218 Absatz 6 AEUV). Das Parlament muss auch jedem neuen Beitritt zur EU zustimmen (Artikel 49 EUV). Zudem hat es durch seine Haushaltsbefugnisse einen unmittelbaren Einfluss auf die Beträge, die dem Instrument für Heranführungshilfe zugewiesen werden. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments, der ständige Berichterstatter für alle Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer ernennt, steht im regelmäßigen Meinungsaustausch mit dem für Erweiterungsverhandlungen zuständigen Mitglied der Kommission, hochrangigen Regierungsvertretern, Sachverständigen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Das Parlament legt seinen Standpunkt in Form von jährlichen Entschließungen zu den neuesten jährlichen Länderberichten der Kommission dar. Schließlich unterhält das Parlament über seine Delegationen, die mit ihren Kollegen Themen erörtern, die für den SAP und den EU-Beitrittsprozess von Belang sind, regelmäßige bilaterale Beziehungen zu den Parlamenten der Länder des westlichen Balkans. André De Munter 12/2016 Kurzdarstellungen über die Europäische Union

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